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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.09.1888
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 26.09.1888
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- Deutsch
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4750 Nichtamtlicher Teil. ZZ 224, 26. September 1888. Verzeichnis fiinslist erscheinender Bischer, welche i» dieser Nummer zum erstenmalc atlijcküildiljt sind: kh. «lacsc» (?ic. in Vcilin. sooos j Piittkmiimcr L Mühllliccht i» Berlin. <2SS) rs?S7 i «!. Schönfclo s BrrlanSbuchh. >» Dresden. sooos Strcitcnfeld, A. L L-, die Praxis des Tapezierers und Dekorateurs. Daliclin-Srvrditio» in Lcipzi». S000S Daheim Jubiläums Band). 25-Jahrg. Nr. I. Lcuschnrr öi LubenSky in Graz. sooos 6»rlitt, IV., über kausnorno. Vrcll Füiili Komp., Berlan in Zürich. Zoom Hotz, G, Zusainmenstcll.rng von weniger geläufigen deuischcn Wörtern u. Ausdrücken für Schule u. Haus. Gutachten d. Kgl. Preuß. litt. Sachvcrständ.- Vcreins über Nachdruck u. Nachbildg. a. d. I. 1873-88. Hrsg v. O. Tambach Speyer, S, Die Entstehg. d. ausschließl. Wahlrechts d. Trierer Dourkapitels s. 1122. Entwurf eines Gesetzes, betr. d. Alters- u. Jnvalrdenversicherg. d Arbeiter. (Schrif ten d. ..Vereins z. Wahrg. d. wirthschaftl. Interessen v. Handel u. Gew." No. 17 ) Schrocder, E. A., Fischcrei-Wirtschaftslehre der Bimrengcwässtr. vnircn Ltric» Verlas in Halle. 50010 Bcyfchlag, W., Godofred. llicora Weih in Heidelberg. sooos Smilcs, Samuel, der Weg zun, Wohlstände. Liorbnui», 3n1., Histoi/ ut tt>s LvAllsll luu^uuAs auck litoruture. 2. sä. 8eIiooI-Lck. — — Ltucksuts-Lckitiou. Nichtamtlicher Teil. Zur Frlistk der österrcichischrn Guldcuwährnng. Bei der neuerlichen Erörterung dieser Frage in Nr. 218 des Börsenblattes hat meine Stellungnahme zu den neuen Satzungen des österreichisch-ungarischen Vereins eine Auslegung erfahren, die gewiß jeden Teilnehmer der Hauptversammlung gerade so überrascht haben dürste, wie mich selbst. Die Freiheit, mit welcher der Schreiber jenes Artikels, der offenbar weder den Wortlaut der Satzungen noch das Protokoll gelesen haben kann, von mir wie jedem Teilnehmer der Hauptversammlung behauptet, daß wir nur deshalb den Anschluß an den Börsenvereiu anstreben, um Rechte zu empsangcn, ohne Pflichten erfüllen zu wollen, ist so groß, daß ich ablehnen muß naher darauf einzugehen. Lediglich die Achtung vor dem Vorsteher des Börscnvereins der Deutschen Buchhändler, welcher eingewilligt haben muß, daß diesem anonyme» Artikel ein au den Vorstand unseres Vereines gerichteter Brief beigedruckt wurde, in welchem eine irrige Voraussetzung enthalten ist, veranlaßt mich auf die Frage der Guldenwährung einzugehen, ohne mich dabei mit dem Ver fasser jenes anonymen Artikels — der ja auch von vornherein als selbstverständlich annimmt, daß ich wie alle übrigen Mit glieder der Versammlung, (obwohl nicht ein einziger auch nur ein Wort in jener Versammlung über diesen Punkt der Tages ordnung gesprochen hat,) mit dem Anträge des Herrn Koncgen einverstanden sei — in Polemik einzulassen. Die Unruhe, welche die Frage der österreichischen Gulden währung in der letzten Zeit hervorgerufen hat, findet ihren Grund zum großen Teil, wenn nicht ausschließlich, in der ganz irrige» Annahme, daß die in Oesterreich erschienenen Bücher, welche an die deutschen Buchhändler zu Markpreise» (1 Gulden — 2 Mark) geliefert werden, an Privatpersonen, wenn sie die Bücher direkt beim Verleger in Oesterreich bestellen, zu Guldcnprciscn — also viel billiger, als die deutschen Buchhändler zu liefern im stände wären — abgegeben werden. Das ist aber nicht der Fall. Wenn der österreichische Verleger Bestellungen aus dem Auslande (also z. B. aus Breslau, wie im Briefe des Herrn Vorstehers angeführt wird) erhält, so liefert er das Buch zu dein' für das Ausland giltigen Markmeis, macht also dem deutschen Buchhändler bezüglich des Preises keine Konkurrenz. So ist die Regel! — — — Der Grund, warum 1 Gulden in 2 Mark umgerechnet wird, ist in den Verhältnissen vergangener Jahre zu suchen, in denen die Kursdifferenzen nicht so bedeutend waren wie jetzt. Schon sehr viele Verleger haben angefangen, den heutigen Ver hältnissen entsprechend 1 Gulden in 1 ^ 70 1 80 H umzurechnen, und ich bin überzeugt, daß in nicht allzuferner Zeit die meisten Verleger — auch ohne die angestrebte Vereinbarung — ganz aus freien Stücken von der bisherigen Verrechnung ab gegangen wären nnd eine neue, den heutigen Verhältnissen ent sprechende Verrechnung eingesührt hätten. In der obenerwähnten irrige» Annahme (Berechnung der Bücher an Buchhändler zu Mark- — an Private zu Guldenpreisen) suche ich die Haupt ursache des — von einigen Firmen großgezogenen Kampfes gegen den bisherigen ModuS; dann aber auch in dem zu manchen Zeiten zu großen Mißverhältnisse der beiden Preise. Es hat in den letzten Jahren Zeiten gegeben, in denen 1 Gulden nicht mehr Wert hatte als 1 60 während er heute 1 80 H wert ist. Aus diesen Beispielen erhellt aber auch, wie schwierig es für den österreichischen Verleger ist, eine feste Norm für die Verrechnungen anzunehmen, da er befürchten muß, wenn er heute den Markpreis genau den Verhältnissen entsprechend bestimmt, im nächsten Jahre bei allen Lieferungen nach Deutschland am Kurse zu verlieren. Immerhin hat die Ueberzeugung mehr und mehr Platz gegriffen, daß die Frage beraten und geregelt werden muß, wenn auch höchst wahrscheinlich in ganz anderer Weise als Herr Konegen beantragt hat. Ich für meine Person bin der Ansicht, daß die einfachste Lösung der Frage darin besteht, daß jeder Verleger den Markpreis seines eben erschienenen Buches de» momentanen Kursverhältnissen annähernd entsprechend be stimmt und den dann für immer festhälk. Ich betone »an nähernd«, weil der Verleger etwaige Verluste am Kurse bei Werken, die voraussichtlich mehrere Jahre auf dem Markte bleibe», bevor eine neue Auflage erwartet werden kann, mit in Berech nung ziehen muß. Bei Erscheinungen, die rasche Auflagen erleben, könnte der faktische Umrechnungskurs angenommen werden. Ich bin also unbedingt für Beibehaltung des bisherigen Modus (Guldenberechnung für den österreichischen Buchhandel, Markberechnung für das Ausland, die jedoch den Kursverhältnissen inehr entsprechen müßte als bisher, also etwa 1 fl — 1 80 H) und könnte deshalb nur Punkt 1 und 2 des Konegen'schen An trages, — welche auch bisher als selbstverständlich gegolten haben — acceptieren, während ich Punkt 3 entschieden bekämpfen I würde, wie ich dies schon vor ca. 8 Wochen gelegentlich einer Vorbesprechung Herrn Konegen selbst gegenüber gethan habe. Abgesehen davon, daß ich die oben auseinandergesetzte Mei nung vertreten würde, halte ich es für undurchführbar, einen deutschen Sortimenter, der sich in Wien einen Kommissionär hält, damit er österreichischen Verlag mit österreichischer Berechnung erhält, zwingen zu wollen, daß er die Markpreise einhält! Der Sortimenter würde sich einen Kommissionär in Wien hauptsächlich deshalb halten, um seinen Konkurrenten gegenüber im Vorteile zu sein, und der Verkauf österreichischen Verlages zu Guldenpreisen an das Publikum würde eine neue Art Schleuderei Hervor rufen, die nach den Statuten gar keine Ahndung finden könnte. Eine derartige Benachteiligung aller jener Sortimenter, deren Verhältnisse es nicht gestatten, in Wien zu diesem Zweck sich einen Kommissionär zu halten, entspricht aber durchaus nicht den Intentionen des österreichischen Verlagsbuchhandels, wie derselbe schon Gelegenheit hatte zu beweisen, indem er jene Wiener Firmen, die österreichischen Verlag in Guldenwährung an deutsche Buchhändler lieferten (was jene in die Lage versetzte, die Bücher
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