M 109, ll. Mai 1927. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. DIschn. Buchhandel Druckereien in Städten mit einem Ortszuschlag bis zu lü'si, sind berechtigt, aus vorstehende Preise (Ansätze) einen Abschlag bis zu 5/a zu rechnen. sondern die bessere gesetzt wurde. Begründend wird hierzu aus- gcsiihrt, bah die Berechnung der besseren Aussührungsart auch da, wo sie unter allen Umständen in Frage käme, zu leicht übersehen würde. Man geht nicht fehl In der Annahme, dass durch die vorge- nonrinene Umstellung erreicht werden soll, die sogenannte »bessere Ansführungsart», die natürlich wesentlich teurer tst, etwas reichlicher als bisher tn Anwendung bzw. zur Einführung zu bringen. Dann wirb nochmals betont, daß tn einzelnen Abteilungen, ganz besonders beim Drei- und Vierfarbendruck und bei den Ausmachungsarbcitcn (Buchbtndereiarbeiten), trotz der 1v- bzw. liprozenttgen allgemeinen Er höhung Preise zu slndcn seien, die wesentlich unter den Preisen der achten Ausgabe des Pretstarifs (April 1S2S) lägen. Bet dem Ver gleichen der Preise dllrss natürlich nicht vergessen werben, daß aus die Preise der achten Ausgabe bereits ein lüprozentigcr Ausschlag im Mai 19LS hinzugckommcn sei. Die Preisermäßigungen — wie solche vorstehend in Betracht kommen — sind im einzelnen ziffernmäßig nicht näher angegeben worden. Man ist daher jeweils aus den Ver gleich der neunten mit der achten Ausgabe des Preistariss angewiesen. 5S4 Was die geringe Ermäßigung einzelner Positionen der Druck- Preise betrisst, die einerseits innerhalb der Struktur des neuen Prcis- tartfs selbst liegen sollen und die bereits angedeutet wurden, so wird andererseits aber auch erklärt, daß diese Ermäßigungen durch die sich mit Wirkung vom 1. April notwendig machende allgemeine Erhöhung der Druckprelse überholt worden seien. Mit der einen Hand hat man also etwas gegeben, mit der andern aber weit mehr genommen. Es ist z. B. nicht zu verstehen, daß die unfaßbar hohen Durchschnitts- pretse slir Formschlteßen und Textzurichtung, die seit 1g14 bis zu 34ll?S gestiegen sind, nicht den geringsten Abbau erfahren haben. Es wird dann weiter gesagt, daß die Bildcrznrichtuugspreisc und die Preise für Stereotypie und Galvanos ebenfalls eine Senkung erfahren hätten- außer für Werke tritt die Verbilligung der Preise für Zeilenguß-Maschinensatz auch sllr Zeitschriften und Zeitungen ein (was in der Praxis schon längst so gchandhabt wurde). Im neuen Pretstarif werden auch ganzautomatische Tiegeldruckpressen erwähnt, bei deren Verwendung sllr Arbeiten einfachster Art ein Abschlag von 2VA auf die normale» Trmkpreife als zulässig erklärt wird. Ztssernmäßigc