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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.06.1924
- Strukturtyp
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- 1924-06-30
- Erscheinungsdatum
- 30.06.1924
- Sprache
- Deutsch
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X- 151, 30. Juni 1924. Redaktioneller Teil. «-Umdnm s. d. »och«, «uchhand«. 8978 Redaktioneller Teil (Nr. 103.) Bekanntmachung. Der Zentralverband des Deutschen Großhan dels, Bezirksgruppe Leipzig, lädt für M i t t tv o ch, d e n 2. I n l i 1 9 2 4, n a ch m. 5 U h r, in die Loge Minerva, Leipzig, Westslr. 1, zn einem Vortrag über das Dawes-Gutachten ein, den Herr Gehcinitat Prof. vr. Wiedenfeld zu halten freundlichst übernommen hat. Da uns nicht mehr genügend Zeit zur Benachrichtigung unserer Leipziger Mitglieder zur Verfügung steht, weisen wir hierdurch auf den Vortrag hin. Selbstverständlich steht der Besuch des Vortrages auch auswärtigen Mitgliedern frei. Leipzig, den 27. Juni 1924. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Hetz, Syndikus. S- Bekanntmachung. Mitgliedsbeitrag betreffend. Die Mitglieder werden hiermit gebeten, den Mttgliedsbei- krag für das III. Quartal 1924 (Juli—September) von 7.50 Goldmark, soweit noch nicht geschehen, auf unser Postscheckkonto 13 463 oder durch Kommissionär spätestens bis zum 10. Juli 1924 zu überweisen. Bei allen Zahlungen bitten wir stets anzugeben: Bstr. M. B. HI. Quartal. Die von einem Teile der Mitglieder bisher noch nicht erledigte Nachzahlung sowie die rückständigen Monatsbciträge (vgl. Bekanntmachung Bbl. Nr. 124 vom 27. Mai 1924) werden wir nunmehr zusammen mit dem Beitrag für das III. Quartal in den nächsten Tagen mittelst Barfaktur beim Kommissionär erheben oder durch die BAG cin- ztehcn. Die bctr. Mitglieder werden gebeten, ihrem Kommis sionär entsprechenden Einlösungsauftrag zugehen zu lassen. Leipzig, den 25. Juni 1924. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, vr. Heß, Syndikus. Verein Leipziger Kommissionäre. Firmen, welche in der nächsten Zeit den Verkehr über Leipzig wieder voll auszunehmen beabsichtigen, raten wir, sich bis spä testens Ende Juli zu entscheiden. Infolge Redaktionsschluss für das Adreßbuch 1925 besteht sonst die Gefahr, daß die Angabe des gewählten Kom missionärs im neuen Adreßbuch unterbleibt und hierdurch für alle Beteiligten unerwünschte Störungen entstehen. Leipzig, im Juni 1924. Verein Leipziger Kommissionäre.. Ein Gedenktag der Feuerversicherungs- Genossenschaft für das Buchgewerbe. Am 1. Juli dieses Jahres begeht die Feuerversicherungs- Genossenschaft Deutscher Buchdrucker zu Leipzig den Tag ihres 25jährigen Bestehens. An diesem Jubiläum wird auch der deutsche Buchhandel allgemeinen Anteil nehmen, da auf An regung aus Buchhändlerkreisc» die Genossenschaft seit dem Herbst vorigen Jahres ihre Tätigkeit auch auf das Gebiet des Buchhandels ausgedehnt und aus diesem Grunde ihren Namen in Feuerversicherungs-Genossenschaft für das Buchgewerbe geändert hat. Die Genossenschaft Wurde im Jahre 1899 von führenden Männern des Buchdruckgcwerbes, von Julius Mäser-Leip- zig, Hermann Ramm i. Firma Ramm k Seemann-Leipzigs Kommerzienrat Hermann Förster i. Fa. Förster L Borries- Zwickau und Oscar Siegel- Dresden, zn dem Zwecke gegrün det, dem graphischen Gewerbe und seinen Angehörigen auf dem Gebiet der Feuerversicherung wirtschaftlichen und ideellen Nutzen zu bringen. Diese Aufgabe hat sie getreu den Grund sätzen ihrer Gründer in den 25 Jahren ihrer Tätigkeit zum Wohls des Gewerbes erfüllt und sich zu einem Unternehmen entwickelt, das seinen Platz innerhalb des deutschen Versichc- rungsgcwerbes behauptet, und cs darf von seiten des Buchhan dels nur begrüßt werden, daß die Vorteile, welche die Genossen schaft bisher dem Buchdruckgewerbe gebracht hat, nunmehr auch, den Buchhändlern zuteil werden. Worin bestehen denn eigentlich die Vorzüge der Feuerver sicherungs-Genossenschaft für das Buchgewerbe? Ganz im Geiste ihrer Gründer sieht sie ihre vornehmste Aufgabe darin, ihre Mitglieder durch eine vom buchgewerblichen Standpunkt und versicherungstechnisch einwandfreie Versicherung vor wirtschaft lichen Nachteilen zu bewahren und ihnen im Brandfalle einen wirksamen Versicherungsschutz zu bieten. Sie legt daher beson deren Wert darauf, ihren Mitgliedern neben einer mäßigen Prämie vorteilhafte Versicherungsbedingungen zu gewähren. Leider wird bei Abschluß von Versicherungen von den Versiche rungsnehmern oft der größere Wert daraus gelegt, einen mög lichst niedrigen Prämiensatz eingeräumt zu erhallen, während die Ausgestaltung der sonstigen Versichcrungsbedingungen ent weder gar nicht oder nur wenig beachtet wird. Ls führen aber gerade nachteilige Versichcrungsbedingungen in Brandfällen zumeist zu unerfreulichen Auseinandersetzungen und oft genug zur teilweisen oder ganzen Ablehnung der Zahlung einer Brandentschädigung. Hier hat die Genossenschaft den Hebel eingesetzt und es sich von jeher angelegen sein lassen, die Ver sicherungsbedingungen so vorteilhaft wie nur möglich zu ge stalten. Durch diese Arbeit ist die Genossenschaft bahnbrechend im gesamten deutschen Versichernngsgewerbe gewesen, und wenn die Versicherungs-Aktiengesellschaften auf früher gebräuchliche harte und ungünstige Versicherungsbedingungen verzichten, so ist dies in erster Linie dem Wirken der Genossenschaft zu ver danken. Die Hauptsache für den Versicherungsnehmer ist aber eine glatte Abwicklung der Brandschäden. Hier zeigt sich ein beson derer Vorteil der gewerblichen Feuerversicherung darin, daß die Abwicklung von Beamten vorgenommcn wird, die nicht nur in versicherungstcchnischer, sondern auch in buchgewerblicher Hinsicht Fachleute sind. Dadurch ist eine sachgemäße Abwick lung des Brandschadcns von vornherein verbürgt. Auf die PrämiciMldung hat die Genossenschaft ebenfalls günstig eingewirkt, indem sie die Prämiensätze auf Grund der im Buchgewerbe im allgemeinen günstig gelagerten Gefahrsver hältnisse auf das richtige Maß zurückführte und dadurch preis regulierend wirkte. Entsprechend diesen inneren Vorzügen der Genossenschaft hat auch ihre äußere Entwicklung einen günstigen Verlauf ge nommen. Mit einem Garantiefonds von 1 Million Mark wurde die Genossenschaft von Anfang an auf eine sichere Grundlage gestellt. Ihr Geschäftsgebiet blieb zunächst auf das Königreich Sachsen beschränkt und wurde im Jahre 1905 durch Erteilung der Reichskonzession auf das ganze Deutsche Reich ausgedehnt. Seit diesem Zeitpunkt untersteht nicht nur die finanzielle Ge- schäftsgcbarnng der Genossenschaft, sondern auch ihr versiche rungstechnischer Betrieb der Aufsicht des Reichsaufsichtsamtes. Die Versicherungssumme und die Prämieneinnahme ist von llvö-
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