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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.06.1924
- Strukturtyp
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- 1924-06-23
- Erscheinungsdatum
- 23.06.1924
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- Deutsch
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8688«Srs-nbl°t> d. Dgchn. «uchh-nd-l. Redaktioneller Teil. X- 145. 2Z. Juni 1924. werblichen Rechtsschutz- (Berlin und Leipzig 1921) in den Mit telpunkt der Begründung für die geistigen Schutzrechte gerückt habe, erweist sich also auch hier auf diesem neuen Rechtsgebiet als das wahre Kriterium für die Entscheidung dieser schwie rigen Frage. Denn das ist's ja, was dem Vortrag aus erschienenen oder bon erschienenen Schriftwerken (im wohlverstandenen Gegen satz zu dem strengeren Schutz von Musikstücken!) die größere gesetzliche Freiheit gab: daß solcher Vortrag fast niemals in ernste Konkurrenz zu den Interessen des Urhebers trat, ihm vielmehr werbend diente! Wer liest denn ganze Romane oder wissenschaftliche Bücher im Vortragssaal und ersetzt etwa da durch die Lektüre des.Buches? Im Gegenteil: durch Vorlesung bon Bruchstücken, von kleinen Novellen, von lyrischen Gedich ten, von Einzelthemen wird das Interesse für das ganze Werk des betreffenden Autors geweckt, zum Kauf angereizt. Hier beim Rundfunk kommt dergleichen zunächst auch noch vor — und insoweit wird die gleiche rechtliche Behandlung wie beim Vortrag am Platze sein.- Aber wer gibt uns die Gewähr, daß die dem Vortragssaal gezogenen natürlichen Grenzen hier nicht durch die Technik überschritten werden — falls sie nicht über haupt in vielen Fällen schon überschritten sind!? Wenn der Rundfunk anfängt, Zeitungen zu ersetzen, und wenn er nicht mehr bloß kurze Nachrichten, sondern auch Essays, Plaudereien u. dgl., ja namentlich auch Aufsätze aktuellen Inhalts aus Zeit schriften, deren ähnliche Wiedergabe durch Zeitungen ja ver boten ist, funkentechnisch verbreitet und dadurch die Lektüre e r - setzt, so ist derjenige Tatbestand eingetreten, der in den Schutzbereich des K 11 Urh. G. gehört! Und wenn Operetten im Rundfunk gehört werden, so berührt bas nicht nur die Schutzansprüche des Autors und Komponisten, sondern ebenso die Schutzansprüche des Verlegers und des Theaterunternehmerz! Es besteht für mich nach solcher Durchdenkung des Problems kein Zweifel mehr daran, daß wir es hier mit einer Verbiet- fältigung zu tun haben, selbst wenn dieser Begriff in einem neuen Sinne diese Vervielfältigung vermittelst von Apparaten nicht im figürlich engen Sinne von gegenständlicher Auflage erfaßt. Gewerbsmäßige Verbreitung liegt sicher lich vor, wie denn bezeichnenderweise die Gebühr für Einpfangs- anlagen gerade so wie Zeitungsbezugsgelder an die Post bezahlt werden. Die Post hat den Sinn der Sache durchaus erfaßt, wenn sie bestimmt, daß mitgehörter fremder Funkverkehr weder niedergeschrieben noch mitgeteilt, noch irgendwie verwertet werden darf. Der Verkehr hat hiernach den wirtschaftlich-wett bewerblichen Charakter solcher Funkerei gegenüber dem Berech tigten bereits erkannt — es liegt also kein Anlaß vor, daß die Rechtswissenschaft etwa unwirtschaftlich am Buchstaben klebe, — zumal da, wie oben dargelegt, bei einigem guten Willen und vernünftiger Auslegung sogar der Wortlaut des Gesetzes noch die Funkvervielfältigung und Funkverbreituug cinzuschließen vermag! Wo auch derVortrag tantiemepslichtig ist, wie bei musi kalischen Werken, bestehen ja überhaupt keine Zweifelsfragen dieser Art. Für die Schriftwerke aber liegt die Grenze da, wo Werbekraft und Auszug zum Werbezweck aufhören und selbstän diger Wert der Sendung anfängt! Der Berechtigte des Urheberschutzes, Autor und Verleger, wahre also seine Rechte! Er versuche, den hier gezeichneten Standpunkt zu vertreten; ich vertraue darauf, daß die höheren Gerichte, wenn die Sache an sie herantritt, in dem hier ver tretenen Sinne entscheiden werden. Die Buch-Reklame im Schaufenster und Innenraum. Von Philipp Harden-Rauch in Freiburg i. Br. Das Schaufenster ist im modernen Geschästsleben bestimmt, «in Bild von der Leistungsfähigkeit des betreffenden Geschäfts hauses zu geben. Die Schaustellung zeigt di« War« ohne jede andere Reklameunterstützung (Wort usw.), sie muß also »durch sich selbst- wirken. Daraus ergeben sich zwei allgemeine und generelle Forderungen: 1. die Lage und Beschaffenheit des Schaufensters muß so sein, daß es die Aufmerksainkeit des Vorübergehenden erregt; 2. die Ware selbst mutz so gezeigt werden, daß sie durch sich selbst werbend aus den Beschauer zu wirken vermag. Zunächst hat das Schaufenster in seiner Gesamtheit di« Auf gabe, das Augenmerk des Vorübergehenden auf sich zu lenken, erst dann wird dieser auch zur Betrachtung eines einzelnen Gegen standes gelangen. Diese Erregung der Aufmerksamkeit und die da mit verbundene Auslösung eines Willensimpulses zur Betrachtung des zur Schau Gebotenen geschieht zunächst durch die Gesamtanlage (Abstinrmung von Hintergrund und Seitenwänden auf einen zum Charakter der Ausstellung Passenden Ton, Unterstützung der Re klamewirkung durch einen Blickfänger, wie Bild, Plakat o. ähnl.). Hier erweist sich ein häufiger Wechsel in den Farben der Gesamt anlage und der Gruppierung der Ausstellungen als besonders wir kungsvoll. Ebenso notwendig ist es, die Ware derart zur Schau zu bringen, daß dies die ästhetische Befriedigung des Beschauers auslöst, nur dann wird es gelingen, die Kauflust zu wecken. Di« »ästhetische- Anordnung schließt keineswegs die zweckmäßige aus. Beide zusammen, durch besondere Geschicklichkeit geschaffen, werden eine besonders starke Wirkung erzielen. Vor Beginn des Aufbaus einer Schaustellung muß zunächst Klarheit über die Idee, die derselben zugrundeliegen soll, herr ischen. Diese Idee kann durch mancherlei Faktoren bestimmt sein ^Jahreszeit, Lagervorrat usw.), sie soll nicht auf Sensation speku lieren, dafür um so mehr di« systematische Anordnung bezwecken. Erfahrungstatsache ist, daß nur das, was als Idee mit künstle rischer Wirkung in die Schaustellung hineinverarbeitet wird, auch zu dem Beschauer spricht. Wahl- und sinnloses Durcheinander ver mag ihn wenig zu fesseln und bedeutet noch weniger eine Reklame für das betreffend« Geschäft. Fast nur durch Sonderausstellungen gelingt es, neue Käuserschichten zu gewinnen, denn sie zeigen immer neuen Kreisen: »Auch für dich haben wir etwas». Zu Beginn der Arbeit ist der Aussteller gezwungen, den ge gebenen Raum für die Aufnahme der Ware vorzubereiten. Die Wahl des richtigen Hintergrundes ist bon ganz besonderer Be deutung, denn mit dem Hintergrund steht und fällt die Wirkung des Schaufensters. Ob künstlerisch« Tapete, einfarbiges Papier und welche Tönungen, sind Fragen, deren Beantwortung stets von der Art der Ausstellung abhängt. Hier ist es di« Aufgabe der Phan tasie des Ausstellers, durch Form (Gruppierung der War«) und Farbgebung (Hintergrund und Unterlage) jene Harmonie zu er zielen, die den Beschauer zum Kaufe lockt. Für den Unterbau der Schaustellung ist maßgebend, daß die Ware möglichst nahe der be- borzugten Blickrichtung und angemessenen Augenhöhe kommt. Beim Buchfenster mutz der Aufbau so gestaltet sein, daß die Titel bequem lesbar sind, d. h. die Bücher dürfen nicht zu tief, nicht zu hoch und nicht zu entfernt für den Beschauer sein. Ein festgefügter Unter bau ist weniger zu empfehlen, als «in solcher aus einfachen Bret tern. Letztere ermöglichen mit Hilfe geeigneter Unterlagen (Kisten, alter Bücher usw.) Variationen in der Gruppierung der Bücher und dadurch reizvollere Auslagen. Als Unterlage kommt stets nur dunkler Stofs in Frage, von dem sich die verschiedenfarbigen Ein bände am besten abheben. Besonders schöne Objekt« im Mittel punkt oder Vordergrund der Ausstellung hebt man in ihrer Wir kung durch «ine seidene oder ander« Unterlage. Unbedingt nötig ist die Unterstützung der Schaustellung durch eines oder mehrere Plakate. Diese dürfen nicht zu groß sein und müssen sich dem Ganzen ansprechend einstigen. Die besten Schriftvorlagen lie fern die Anzeigen des Börsenblattes. Fertigkeit kommt rasch. Als Farben empfehlen sich sogenannt« Leimfarben, die mit Wasser und Dextrin ongerührt werden. Sie haben sehr starke Kontraste und lassen sich leicht verarbeiten. Unter den Schaufenster-Ausstellungen gibt es ein« Reihe von Typen. Ihre Anwendung bringt dem Aussteller immer neu« und interessante Aufgaben, wenn er es versteht, das vorhandene Mate rial entsprechend zu verwenden. Eine »Anleitung- gibt es hierbei nicht, es entscheidet da letzten Endes die Geschicklichkeit und Phan tasie des einzelnen. Nur einige Richtlinien: Neben dem Fenster »Das Buch des Tages-, das die Neuerscheinungen aus allen Ge-
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