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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.04.1888
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 12.04.1888
- Sprache
- Deutsch
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1814 Amtlicher Teil. ^ 83, 12 April 1888. Außerdem wird auf tz 5 des „Reglements für die Thätigkeit des Wahlausschusses des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler" hingewiesen. Derselbe lautet: Der Wahlausschuß gicbt zu jeder Generalversammlung Vollmachtskarten aus, welche in verschiedenen Farben und aufgedruckten Zahlen von 2—7 nebst aufgedruckter Jahreszahl die Anzahl der Stimmen kennzeichnen, welche der Empfänger vertritt. Die Vollmachtsinhaber sind zu ersuchen, sich in der Generalversammlung nach Möglichkeit nach der Zahl der Stimmen, die sie vertreten, resp. der Farbe ihrer Vollmachtskarten zu Gruppen zusammen zu setzen, um auf diese Weise das Zählen der Stimmen bei den Abstimmungen zu erleichtern. Bei den Abstimmungen haben die Vollmachtsinhaber ihre Vollmachtskarten erkennbar emporznheben. Sollten für die Wahlen zu den Vorstands- und Ausschußämtern Doppelwahlen nötig werden, so haben die Mitglieder des Wahl ausschusses, resp. die vom Vorstand für die Generalversammlung ernannten Ordner die Stimmzettel den im Saale anwesenden Börsenvereinsmitgliedern, resp. den Vollmachtsinhabern in der ihnen zukommenden Anzahl auf ihren Plätzen einzuhändigen. Was schließlich die Anfertigung des Fremdenverzeichnisses für die diesjährige Ostermesse anlangt, so bemerken wir, daß in demselben nur diejenigen Mitglieder Aufnahme finden können, welche spätestens bis Donnevstcrg öerr 26. ApriL ö. I. nachmittags 3 Hchr mittelst des Anmeldezettels, welcher dem in diesen Tagen zur Versendung gelangenden Rundschreiben beigcfügt wird, bei unserem Centralbureau angezeigt haben, ob sie zur bevorstehenden Ostermesse selbst in Leipzig anwesend oder durch ihren Geschäftsführer daselbst vertreten sein werden, ob sie selbst abrechnen oder durch ihren Kommissionär zahlen und eventuell, wo sie in Leipzig wohnen werden. Das Fremdcnverzeichnis wird auf Verlangen von Freitag den 27. April d. I. vormittags 8 Uhr ab im rechten Parterrrzimnicr der alten Buchhändlerbörse verausgabt. Leipzig, am 10. April >888. Der Vorstand des Görsenvereins der Deutschen Buchhändler. Adolf Kröner. Carl Müller-Grote. Ernst Seemann. Der Vorsitzende des Wahlausschusses. Otto Mühlbrecht. Bekanntmachung, betreffend die Wahlen Mi Vereinsausschuß. Die Ausschreibung der Wahlen zu dem Vereinsausschuß erfolgt durch den Börsenvereinsvorstand, die Vor bereitung derselben durch den Wahlausschuß. Die Orts- und Kreisvereine wählen gemeinsam vier Vertreter; der Berliner, Leipziger, Stuttgarter und Deutsche Verlegerverein, sowie der Leipziger Kommissionärverein je einen Vertreter, sämtlich auf Grund der bezüglichen Bestimmungen ihrer Vereinssatzungen, welche vom Börsenvereinsvorstand genehmigt sind. Die Wahlen der vier Vertreter der Orts- und Kreisvereine sind in einer in der Regel während der Buch händlermesse einzuberufenden Wahlmännerversammlung vorzunehmen. Jeder vom Börsenvereinsvorstande anerkannte Orts- und Kreisverein wählt für dieselbe unter genauer Befolgung der einschläglichen Bestimmungen seiner Satzungen einen Wahl mann. Es ist darauf zu achten, daß nur solche Mitglieder sich an dieser Wahl beteiligen und gewählt werden, welche Börsenvereins mitglieder sind. Die Wahlmännerversammlung wird von dem Vorsitzenden des Wahlausschusses eröffnet, geleitet und geschlossen. Jeder Wahlmann hat in derselben so viele Stimmen als der von ihm vertretene Verein ordentliche Mitglieder zählt, welche gleichzeitig Mitglieder des Börsenvereins sind. Sind Mitglieder eines Ortsvereins zugleich Mit glieder eines Kreisvereins, so werden deren Stimmen nicht durch den Wahlmann des betreffenden Ortsvereins, sondern durch den Wahlmann des betreffenden Kreisvereins vertreten. Jeder Wahlmann hat sich durch eine von dem betreffenden Vereinsvorstande auszustellende Vollmacht zu legitimieren, welche zugleich die Anzahl der von ihm vertretenen Stimmen angiebt. Diese Vollmachten sind bis zu einem von dem Wahlausschüsse zu bestimmenden Termine bei der Geschäftsstelle (Centralbureau) cinzureichen. Die auf Grund dieser Vollmachten auszufüllenden und mit der Zahl der zu vertretenden Stimmen versehenen abgestempelten Wahlzettel werden von dem Wahlausschüsse an einem von demselben zu bestimmenden Termine ausgegeben. Die Wahl seitens der Wahlmännerversammlung erfolgt sodann durch Abgabe der gestempelten Wahlzettel. Als gewählt gilt derjenige, welcher die Mehrzahl der in der Versammlung vertretenen Stimmen auf sich vereinigt. Erzielt der erste Wahlgang keine unbedingte Mehrheit, so wird zur engeren Wahl unter denjenigen beiden Kandidaten geschritten, welche die meisten Stimmen erhielten. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los durch die Hand des Vorsitzenden. Über die Wahl ist ein Protokoll aufzunehmen, welches von dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern der Versammlung zu unterzeichnen und dem Vorstande des Börsenvereins einzureichen ist.
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