Erscheint außer Sonntag- täglich. — Bis früh 9 Uhr ein- gehende Anzeigen kommen in der Negel n. wenn irgend möglich in der nächsten Nr zur Aufnahme Börsenblatt für den Beiträge sür da» Börsenblatt sind an die Redaktion — Anzeigen aber an die Expedition derselben zu sende» Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigentum deS BörscnvcrcinS der Deutschen Buchhändler. ^7 86. n^n^ig, Montag den 16. April. - Amtlicher Teil. 1888. Bekanntmachung betreffend die Eintrittskarten. Vollmachtskarten und Wahhettel für die außerordentliche und ordentliche Hanptversannnlung. sowie die Anfertigung des Fremdenverzeichliiffcs sür die diesjührige Oßermcffe. 1) Die Abstimmungen in der außerordentlichen, auf Sonnabend den 28. April d. I. nachmittags 3 Uhr einberufenen Hauptversammlung erfolgen auf Grund des alten Statuts. Jedes Vereinsmitglied "kann sich bei der Abstimmung über den auf der Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung stehenden Antrag durch ein anderes Mitglied vertreten lassen. Indessen darf ein Stellvertreter nicht mehr als sechs Stimmen vertreten. Die Stellvertreter zu der außerordentlichenHauptversammluiig haben sich durch Vollmachten*) zu legitimieren, welche ausdrücklich ans die Vertretung bei der Abstimmung über den auf der Tagesordnung stehenden Antrag gerichtet und von dem Aussteller eigenhändig unterzeichnet, sowie vom Kommissionär desselben oder durch den Vorstand eines von dem Börsenverein anerkannten Buchhändlervereins beglaubigt oder behördlich (d. h. durch einen Beamten, welcher ein öffentliches Siegel führt) bescheinigt sind. 2) Die Wahlen und Abstimmungen der ordentlichen auf Sonntag Kantate den 29. April vormittags 8H Uhr einberufenen Hauptversammlung erfolgen auf Grund der neuen Satzungen. In der ordentlichen Hauptversammlung können Mitglieder eines vom Vorstande des Börsenvereins anerkannten Vereins sowohl bei den Wahlen als bei allen auf der Tagesordnung stehenden Gegenständen mit Ausnahme der Beschluß, fassnng über Änderung der Satzungen ihre Stimmen nur auf Mitglieder des betreffenden Vereins übertragen. Kein Stellvertreter darf mehr als sechs Abwesende vertreten. Persönlich am Orte der Hauptversammlung an wesende Mitglieder können nur in Krankheitsfällen durch Stellvertreter wählen und abstimmen. Die Stellvertreter zur ordentlichen Hauptversammlung haben sich durch Vollmachten**) zu legitimieren, welche ausdrücklich aus die Vertretung bei den Wahlen sowie bei den auf der Tagesordnung stehenden Angelegenheiten gerichtet, von dem Aussteller eigenhändig unterzeichnet und von dem Orts- oder Kreisvereinsvorstande, welchem der Aus steller der Vollmacht und der Bevollmächtigte angehören, unter Bestätigung der Mitgliedschaft derselben, beglau bigt sind. Die Vollmachten zur außerordentlichen, sowie zur ordentlichen Hauptversammlung sind am Iveiiag öen 27. ApviL 1888 nachmittags 2—4 Hchv im rechten Parterrezimmer der alten Buchhändlerbörse zur Prüfung durch den Wahlausschuß bei letzterem einzureichen, wogegen am Sonnabend den 28. Aprit vormittags 10—12 Hchr ebenfalls im rechten Parterrezimmer der alten Bnchhändlerbörse vom Wahlausschüsse in Empfang zu nehmen sind: 1) Die Eintrittskarten für die außerordentliche und ordentliche Hauptversammlung. 2) Die auf Grund der geprüften Vollmachten vom Wahlausschüsse ausgesüllten und mit der Zahl der zu vertretenden Stimmen versehenen Vollmachtskarten für die außerordentliche Haupt- versam mlu ng 3) Die ans Grund der geprüften Vollmachten vom Wahlausschüsse ausgefüllten und mit der Zahl der zu vertretende» Stimmen versehenen Vollmachtskarten und Wahlzettel für die ordentliche Hanptversam mlung. *) Zu diesen Vollmachten (für die außerordentliche Hauptversammlung) kommen die bereits verausgabten Formulare in Anwendung. . ^ **) Zu diesen Vollmachten (sür die ordentliche Hauptversammlung) sind besondere Formulare festgestellt worden, welche durch das Centralbureau bezogen werden können. Fünsundsünjzigster Jahrgang. 257