SOSÜ oön-udl-u,.» Düchu. euchhondru Bekanntm. buchh. Vereine soweit sie nicht Organe d. B.-V. sind. X: 123, LS. Mai 1922. Versand- und Lieferungsbedingungen des Stuttgarter Verlags l. Berechnung der Mebrauslagen für Verpackung und Erledigung direkter Sendungen: sl Kreuzbänder- Deutsches Reich und Österreich- Ungarn in den alten Grenzen Au«,and bis 250 g so Psg. 80 Pfg. 250 - 500 g 70 Psg. 1.20 M. 500-1000 g 80 Psg. 1.50 M. über >000 g 2.50 M. Auf Kreuzbänder, di« im Auftrag des Sortiments an eine Privatadresse gehen, erfolgt ein Zuschlag von 4O Pfennig für jedes Kreuzband. b> Postpakete: Z'm!kn"un?Äu.'"ch.Oste°"üch Au°l°°d bis 5 stc. M. 5.- M. 5.50 M. S.- bis 10 leg M. 5.- jedes weitere I<g SO Pfg. 70 Psg. 80 Psg. AusPakete,die imAuftrag des Sortiments an eine Privatadresse gehen,erfolgt einZuschlag von I M.fiirjedesPaket. c! Kisten werden zu den Selbstkosten berechnet und bei freier Rücksendung zu V» des Wertes gutgeschrieben. Da die Rücksendungskosten meist die Gutschrift aufwiegen oder gar überschreiten, empfehlen wir Verwertung der Kisten am Ort. cii Ballen. Bis zu 20 I<g Bruttogewicht werden M. 12. —, für jedes weitere ><g so Pf. für die Verpackung berechnet. ei Die Berechnung der Verpackung bei direkten Sendungen von Zeitschriften und Fortsetzungen bleibt dem einzelnen Verleger Vorbehalten. II. Berechnung von Porto und Tlachnahmelosten: Die tatsächlichen Auslagen für Porto-, Fracht- und Expreßgebühren bei direkten Sendungen aller Art, sowie die Nachnahmekosten werden dem Besteller belastet. III. Lieferungsbedingungen: sl Alle Mitglieder bieten ihre Verlagswerke nur noch „freibleibend und Tagespreis" an, d. h. ste liefern zu dem am Tage der Erledigung der Bestellung gültigen Preis aus. bl Die Einrichtung von Barkonlen (Monats- oder Vierteljahrskonti) wird dem einzelnen Verleger frei' gestellt. Soweit Barkonten eingeführt sind, hat die Regelung des Saldos bis zum 20. des nächsten Monats zu erfolgen. Am Monatsende werden hie noch nicht cingegangenen Beträge ohne vorhergehende Ankündigung durch Nachnahme erhoben. Wird diese nicht eingelöst, so werden 5U Verzugszinsen belastet. d Firmen ohne Borkonto erhalten kleinere Sendungen bar durch Kommissionär oder Postnachnahme; befreundeten Firmen werden größere Sendungen, von 200 M. an, gegen Einsendung des Betrags innerhalb 50 Tagen vom Datum der Faktur ab geliefert. Bei nicht rechtzeitiger Einsendung erfolgt ohne vorhergehende Ankündigung Einzug durch Postnachnahme. 61 Sämtliche Mahnspesen gehen zu Lasten des Schuldners. Für Mahnbriefe wird außer dem Porto eine Gebühr von mindestens M. 5.— in Anrechnung gebracht. c> Geldeingänge werden nicht mehr bestätigt, Posteinlieferungsschein dient als Quittung. Diese Bestimmungen treten heute in Kraft. Die Versandbedingungen I und II gelten nur im Verkehr mit den Firmen, mit denen keine Abkommen getroffen sind. Stuttgart, den 15. Mai 1922. Stuttgarter Verleger-Vereinigung. Wir machen besonders aus Punkt lila der vorstehenden Versand- und Lieferungsbedingungen des Stuttgarter Verlags aufmerksam. Stuttgart, den >5. Mai 1922 Der Vorstand der Stuttgarter Verleger-Vereinigung