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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.05.1922
- Strukturtyp
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- 1922-05-20
- Erscheinungsdatum
- 20.05.1922
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- Deutsch
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Verzugszinsen erst vom 1. August 1922 an, d. h. nach Ablauf des auf di« beiden ersten Kalendervierteljahre folgenden Monats geltend zu machen, wenn die fälligen Vorauszahlungen nicht spätestens bis 31. Juli gezahlt sind. , Muß die Rückwirkung des Gesetzes in einzelnen Fällen als be sonders erschwerend für einen Gewerbetreibenden angesehen werden, so können auf besonderen Antrag Erleichterungen gewährt werden, falls der Steuerpflichtige den Nachweis führt, daß er ohne sein Ver schulden über die Erhöhung des Steuergesctzes ab 1. Januar 1932 nicht unterrichtet war oder daß es ihm nach Lage der Sache nicht möglich war, die erhöhte Steuer seinem Abnehmer in Rechnung zu stellen. Zu berichtigen ist in dem Absatz des Artikels, der sich mit der An zeigensteuer beschäftigt, daß sich der Steuersatz beginnend von 1°/o für die ersten 200 000 Mark Jnserateneinnahme in einem Kalenderviertel jahr bis 4"/o bei einer Jnserateneinnahme von über 1 100 000 Mark steigert. Jubiläum. — Am 20. Mai sind 50 Jahre vergangen, seit die Buch handlung Ferdinand Gehnc, Inh. Georg Bock in Tanger hütte gegründet worden ist. Herr Ferdinand Gehn«, der sich noch des Lebens erfreut, errichtete vor 50 Jahren in dem damals noch kleinen altmärkischcn Orte eine Buch- und Papierhandlung, die sich durch seinen Fleiß und seine Umsicht gut entwickelte. Nach 41jähriger ersprießlicher Tätigkeit übergab er am 1. Juli 1913 das Geschäft seinem Schwiegersöhne, Herrn Georg Bock, der es auf dem vom Gründer eingeschlagenen Wege weiterführt. Beiden Herren seien zum Jubeltage ihrer Firma herzliche Glückwünsche ausgesprochen. Die Verleger von Stadtadreßbüchcrn befinden fich zurzeit in einer schivierigen Lage, da die unter dem Begriff »Not der Presse« allgemein bekannten Schwierigkeiten sie in ganz besonderem Maße treffen. Nicht nur die heutigen Teuerungsverhältnisse erschweren die Herausgabe des Buches überhaupt, sondern die Ungewißheit über den Gang der wirt schaftlichen Verhältnisse während der monatelangcn Herstellungsdaucr bis zur endgültigen Fertigstellung des Buches stellt die Verleger bei der kurz bemessenen Verkaufsfrist vor entscheidende Frage». Auch scheint die erhöhte Umsatzsteuer vou 5°/o auf Adreßbuchanzeigen bestehen ge blieben zu sein leine diesbezügliche Rückfrage an zuständiger Stelle wurde bisher noch nicht beantwortet). Der Vorstand der Ver einigung der Stadtadreßbuch-Verleger bittet alle Her ausgeber, die dieser Vereinigung nicht angehören, ihre Anschrist dem Vorsitzenden, Herrn G e o r g S ch m i d t - L tt b e ck i. Fa. Max Schmidt Adreßbuch-Verlag, cinzusendcn zwecks Zustellung wichtiger Nachrichten. Den Mitgliedern genannter Bereinigung gehen die Unterlagen ohne weiteres in diesen Tagen zu. Die Krise des deutschen Buches in Ungarn. — Aus dem in Budapest erscheinenden »Omlre«, dem amtlichen Organ des Landesverbandes der ungarischen Kaufleutc, entnehmen wir folgende interessante Ausfüh rungen: »Eine große Krise ist bezüglich der Verkaufsmöglichkeit der deutschen Bücher auf dem ungarischen Büchermärkte eingetreten infolge der außerordentlichen Portoerhöhung, welche neuerdings in Deutschland in Kraft getreten ist. Um einige Beispiele zu erwähnen, beträgt das Porto eines 5-KZ-Pakcts heute ca. Mk. 50.—, das Porto eines 10-KZ- Pakets ca. Mk. 100.—. Die Kreuzbandsendungen kosten heute Mk. 10.— per I(F, während sie bisher, wie in dem deutschen Julandverkehr, nur Mk. 4.— per gekostet haben. So kommt es nicht selten vor, daß das Porto der dentschen Bücher beinahe so viel ansmacht wie ihr Ladenpreis. Die ungarischen Freunde der deutschen Bücher können es absolut nicht begreifen, warum Deutschland gerade jetzt den Stand punkt fallen ließ, Ungarn bezüglich des Posttarifs so zu behandeln wie das Inland. Die ungarische Valuta ist leider noch immer viel schlechter als die deutsche Valuta; die Aufnahmefähigkeit des Publikums wird von Tag zu Tag geringer; Deutschland arbeitet also gegen die eigene Kultur, wenn es bei der Feststellung des Posttarifs nicht Rücksicht auf unsere Verhältnisse nimmt. Unseres Wissens wurde Österreich das deutsche Jnlandporto bewilligt. Was hat der Bundesgenosse Ungarn verbrochen, daß er dieses Vorzugs nicht teilhaftig wird'? Wenn also von deutscher Seite darauf Gewicht gelegt wird, daß das deutsche Buch seine Bedeutung auf dem ungarischen Büchermärkte beibchalte, muß schleunigst dafür gesorgt werden, daß der Postverkehr erleichtert wird, denn sonst dürfte die Abnahme des deutschen Bücherbedarfs in Ungarn schon in der allernächsten Zukunft fühlbar werden«. Die Kalkulation der Buchhändler. — Vor einigen Monaten war der Besitzer der großen Buchhändlersirma Gerold L Co. auf dem Stephansplatz inWicn, Herr Karl Negelsperger, wegen Preis treiberei beim Verkauf zweier Bücher vom Bezirksgericht zu einem Monat strengen Arrests und 10 000 Kr. Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte am 17. Oktober 1921 dem Baurat Rudolf Krauß zwei Bände der Sammlung Göschen, »Gasthäufer und Hotels«, von Max Wühler, um 144 Kr. pro Band verkauft, trotzdem in den Büchern Zettel klebten, auf denen die Preise von 1 Mark bis auf 4 Mark hinaufnumeriert worden waren. Der Erstrichter hatte aus gerechnet, daß von der Buchhandlung mit einer Regie und einem Ge winn von zusammen 87 Prozent manipuliert worden sei. Kürzlich hatte ein Senat unter Vorsitz des ObcrlandeSgerichtsrats I)r. Gruwe über die Berufung gegen dieses Urteil zu entscheiden. Die Anklage vertrat Staatsanwalt I)r. Kadecka, die Berufung vr. Ernst Egger, der ausführte, daß der Erstrichtcr nicht nur falsch kalkuliert, soindern hauptsächlich übersehen habe, daß die Korporation der Buchhändler zu dem 33^prozentigen Rabatt einen 25prozentigen Kricgszuschlag vorge schrieben habe, an den alle Buchhändler gebunden seien, da einer den andern nicht unterbieten dürfe. Er verwies darauf, daß der zur Preistreiberei geforderte Dolus nicht vorlag und daß die Preis prüfungsstelle nachträglich den 25prozentigen Zuschlag gebilligt habe. Tie Regie bei den gegenständlichen Büchern habe über 43 Prozent be tragen, der Verleger habe den Preis, der früher 1 Mark betragen habe, auf 9 Mark erhöht, sodaß bei genauester Kalkulation sich ein minimaler Gewinn ergeben habe. Der Gerichtshof schloß sich diesen Argumenten an, hob das Urteil auf und sprach den Ange klagten frei. (Neues Wiener Tagblatt.) Das RcichscntschädigungSamt für Kricgsschäden ist vor kurzem ins Leben getreten. In verschiedenen Städten des Reiches sind Zweig stellen errichtet worden. In Berlin hat für die dort zu errichtenden Spruchkammern die Handelskammer Vorschläge der Persönlichkeiten ge macht, die als Beisitzer hcrangezogen werden. Auf Grund dieser Vor schläge hat der Präsident des Reichsentschädigungsamts aus buchhändle rischen Kreisen den öffentlich bestellten und beeidigten Sachverständigen Herrn Heinrich Worms als Beisitzer berufen. Aufgabe der Spruchkammern ist die Beurteilung der Schäden aus, Liquidationen, der Zerstörung usw. deutschen Eigentums in den ehe mals feindlichen Ländern, den deutschen Schutzgebieten, Elsaß-Loth ringen und den an Polen abgetretenen deutschen Gebieten, sowie die Festsetzung der Entschädigungen. Die Spruchkammern entscheiden in der Besetzung von einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Sie bilden für das Verfahren den ersten Ncchtszug, während den zweiten das Neichswirtschaftsgericht bildet. Gegen die unaufhörlichen Druckprciserhöhungen. — Die H a n - noverschen Buch- und Z e i t s ch r i f t e n v c r l e g c r haben fol gende Entschließung gefaßt und dem Buchdruckgewerbe mitgeteilt: »Die Buch- und Zeitschriftenverlcger Hannovers erblicken in den unaufhörlichen und nicht immer hinreichend begründeten Preisaus schlägen auf Druckaufträge eine schwere Gefährdung des bisher durch weg angenehmen Verhältnisses zu ihren Buchdruckern. Sie erwarten bei der Preisfestsetzung bessere Rücksichtnahme auf die schwierige Lage des Verlags und können nicht zugeben, daß mit einer Steigerung der Arbeitslöhne oder einzelner Teile des Truckhilfsmaterials auch eine Steigerung der gesamten Druckpreise in mindestens gleichem Prozent sätze notwendig ist. Mit Rücksicht auf die abnehmende Kaufkraft der für den Absatz von Büchern und Zeitschriften allein in Frage kom menden BcvölkerungSkreise kann im Gegensatz zu anderen Waren der Verkaufspreis des Buches nicht beliebig erhöht werden. Bei weiterer Steigerung der Druckpreise würde der Verlag noch mehr als schon jetzt gezwungen werden, seine Aufträge wesentlich einzuschränken, was letzten Endes zum Nachteil des Truckgewerbes führen würde. Das Vertrauen des Verlags in die Preisberechnung der Druckereien kann nur dann erhalten werden, wenn möglichste Klarheit und Offenheit als Richtlinie gelten. Der Verlag wird von den Druckereien künftig volle Aufklärung verlangen müssen, wie sich die geforderten Druckpreise oder Zuschläge im einzelnen zusammensetzen«. Zur Begründung wird folgendes angeführt: Bei einer sorgfältigen Prüfung der Frage, ob die hannoversche Verlegerschaft ferner imstande ist, die gewaltigen, namentlich in letzter Zeit wieder in unerhörter Weise erfolgten Steige rungen der Druckpreise zu bezahlen und ihrerseits durch Erhöhungen der Preise wieder «inzubringen, ist folgendes fcstgestellt worden: 1. Viele wissenschaftliche und technische Zeitschriften haben bereits infolge der hohen Gestehungskosten ihr Erscheinen einstellen müssen, obgleich die Bezugs- und Anzeigenpreise hinter der allgemeinen Index ziffer für sonstige Waren zurückblicben. 2. Viele Bücher, die für den Aufstieg Deutschlands und seinen wirt schaftlichen Wettbewerb gegenüber der kapitalistischen Überlegenheit des Auslands wichtig sind, konnten nicht veröffentlicht werden. Wertvolle Manuskripte wissenschaftlicher Werke werden schon jetzt von ausländi schen Verlegern zur Ausgabe in fremden Sprachen dem deutschen Ver lage wcggenommen.
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