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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.05.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-05-17
- Erscheinungsdatum
- 17.05.1922
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1922
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- Tag1922-05-17
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eine ganze Anzahl größerer Bestellungen von privater Seite auf. gegeben; ebenso hat für die nächsten Tage eine ganze Reihe italienischer Buchhändler und Importfirmen ihren Besuch ange. meldet, sodaß für den deutschen Buchhandel bei der Ausstellung nicht nur ein moralischer, sondern auch voraussichtlich ein brach, tenswerter materieller Erfolg zu erwarten ist. Mine Mitteilungen. Für Auslandlieferungen. — Der Neichskommissar für Aus- und Einfuhrbewilligung hat nachstehende Umrechnungskurse nach dem Stande vom 15. Mai 1922, gültig für die Zeit vom 17.—23. Mai 1922, fest gesetzt, die von den Außcnhandelsnebenstellen bei der Umrechnung von Fakturen in ausländischer Währung zur Ermittlung der Gebühren usw. benutzt werden: Ägypten 55.— Italien 13.— Amerika 230.— Japan 110.— Argentinien G. 190.— Jngosl-avieu 3.20 — P. 84.— Luxemburg 19.— Belgien 20.— Norwegen 43.— Brasilien 32.- Österreich -.03 Bulgarien 1.70 Portugal 18.— Chile 26.— Rumänien 1.70 Dänemark 49.— Schweden 59.— England 55.— Schweiz 44.— Finnland 4.80 Spanien 36.— Frankreich 21.— Tschechoslow. 4.40 Griechenland 9.80 Ungarn —.30 Holland 89.— Bczugspreiserhöhungen vierteljährlich zu beziehender Zeitungen. — Aus Berlegerkreisen ist der dringliche Wunsch geäußert worden, in der laufenden Bczugszeit für d'ie neu hinzutretenden Bestellungen aus dem Inland auf vierteljährlich zu beziehende Zeitungen nochmals eine Preis erhöhung in der üblichen Weise, nämlich durch Versendung besonderer Benachrichtignngskarten an die bisherigen Absatz-Postanstalten der Zei tungen anmclden zu dürfen. Dem Wunsche wird die Post mit Rück sicht auf die bedrängte Lage der Presse entsprechen. Tie neuen Preise gelten sowohl für Bestellungen auf Monat Juni als auch für die nach dem 20. Mai noch erfolgenden Bestellungen auf das ganze laufende Vierteljahr. Die Benachrichtigungskarten müssen den Verlags-Post anstalten von den Verlegern bis spätestens 1 8. M a i vorgelegt werden. Die Kosten für die mit der Zulassung der Preiserhöhungen durch das Kartenvcrfahren verbundenen besonderen Schreib- und Buchungsarbei- tcn haben die Verleger von jetzt an mit 1 Mark für jedes neu bestellte Stück der Zeitungen an die Postverwaltung zu erstatten. Im übrigen sind für die Anwendung des Verfahrens Hie bisherigen Vorschriften maßgebend. Ausdrücklich wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß in sämtlichen auf den Monat Juni und auf das laufende Vierteljahr lautenden Beftellschreiben (Vordruck 0 80) von den Absatz-Postanstalten der tatsächlich erhobene Bezugspreis angegeben werden muß. (Post-Nachrichtenblatt Nr. 39.) Postkarten mit Antwort nach dem Ausland. — Der Antwvrtteil der aus Deutschland nach dem Ausland gerichteten Postkarten mit Antwort muß in jedem Falle voll sreigemacht sein. Solche Post karten, deren Antwortteil nicht mit Freimarken in Höhe der vollen Gebühr (zurzeit 2.10 Mk.) freigemacht ist, werden dem Absender von der Post zur Vervollständigung der Freimachung vorgelegt und, wenn er die Vervollständigung ablchnt, zurückgegebcn. Ist der Absender nicht bekannt, so wird die Postkarte mit Antwort abgesandt. Sie wird hierbei als unzureichend freigemachter Brief behandelt, wenn der Antwortteil nicht sreigemacht ist; ist der Antwortteil teilweise freigemacht, so wird die Postkarte mit Antwort aus diesem Anlaß nicht mit Gebühren belegt. Wiederaufnahme des Postpakctverkchrs mit Rumänien. — Pakete nach Rumänien werden wieder zur Beförderung angenonunen. Kündigungstermine. — Bei festen Stellungen gilt, wenn nichts Besonderes abgemacht ist, die sechswöchige Kündigungsfrist zum Schluß des Kalendervierteljahres; danach muß in solchem Falle wie folgt ge kündigt werden: zum 1. April spätestens am 17. Februar, zum 1. Juli spätestens am 19. Mai, zum 1. Oktober spätestens am 19. August, zum 1. Januar spätestens am 19. November (also stets sechs Wochen — 42 Tage vor Quartcüschluß). Wird eine besondere Kündigungsfrist vereinbart, so muß diese für beide Teile gleich sein. Eine geringere als eine einmonatige Kündi gungsfrist ist nicht zulässig. Bei einmonatiger Kündigungsfrist muß die Kündigung spätestens am Letzten des Monats aus den Letzten des nächsten Monats erfolgen. Kündigungen zum 15. usw. sind unzulässig. Wird mündlich oder schriftlich eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart, so ist weder der Chef noch der Angestellte daran gebunden, weil der artige Abmachungen dem Gesetze zumiderlaufen. Bei einer Anstellung auf Probe gilt gleichfalls, wenn keine be stimmte Zeit für die Probe vereinbart ist, die sechswöchige Kündi gung zum Quartalschluß. Ist die Probezeit auf eine bestimmte Dauer von vornherein begrenzt (einen Monat), so sind beide Teile für diese Zeit verpflichtet. Erfolgt mit Ablans der Probezeit keine Kündigung oder besondere Vereinbarung, so gilt das Engagement nunmehr als fest, und es tritt die gesetzliche Kündigungsfrist (Quartalskündigung) ein. — Bei Aushilfsstellungen bis zu drei Monaten ist jede vereinbarte Kündigung zulässig. Sie muß aber auch in diesem Falle für beide Teile gleich sein. Wenn die Tauer der Aushilfsstellung genau vereinbart wird, so endet mit deren Ablauf das Aushilfsdienstvcrhältnis ohne be sondere Kündigung. Als Aushilfsstellung gilt jedoch nur diejenige, bet der es sich tatsächlich um Aushilfe handelt. Der Verlag auf der Deutschen Sport-Ausstellung Berlin 1922. — Je näher mit dem 15. Juni der Tag der Eröffnung der Deutsche» Sport-Ausstellung heranrückt, desto klarer lassen die Vorbereitungen erkennen, daß die vom Reichs-Ausschuß für Leibesübungen ins Leben gerufene Ausstellung einen vollen Erfolg haben wird. Alle Sport-Ver- bänd« und die Turnerschaft beteiligen sich ebenso wie die Industrie, um etwas in solcher Größe bisher nicht Gesehenes zu schaffen. Er freulicherweise haben die Bemühungen der Firma August Reher, Spezial-Buchhandlung für alle Sportgebiete in Berlin, den Sport- und Turn-Verlag zu gemeinsamer Ausstellung zu vereinigen, Erfolg ge habt. Ein in stilvollem Rahmen gehaltener Umbau wird die Stände derjenigen Verlags-Firmen vereinigen, die Schriften, Bücher, Bilder über alle die verschiedenen Arten des Sports veröffentlichen. Bisher meldeten folgende Firmen ihre Beteiligung an: Artes-Verlag, Mün chen, Ticck L Co. (Franckh), Stuttgart, Eckstein Rachf., Leipzig, Greth- lcin, Leipzig, Militärsport (Bräutigam), Berlin. Neumann, Neudamm, Parey, Berlin, Straube, Berlin, B. G. Teubner, Leipzig, Vandenhoeck L Ruprecht, Göttingen, Voigtländer, Leipzig, Versandhaus der Deutschen Turnerschaft, Leipzig, Weidmann'sche Buchhandlung, Berlin. Von zahl reichen anderen Firmen sind feste Anmeldungen bereits in Aussicht gestellt. Firmen, die auf Vertretung innerhalb dieser Verleger-Gruppe Wert legen, tun gut, sich bald an die Firma August Reher, Berlin NW. 7, Dorotheenstr. 23, zu wenden, die hier auf ihrem Arbeitsgebiete (Sport, Turnen, Jagd) gute Absatzmöglichkeiten schafft, die gleicher weise für den Verlag wie für die weiten Kreise des Sports große Vorteile darbieten. Buchhandel und Sport. — Das am 12. Mai auf dem Bugra- Gelände ausgetragene Wettspiel der beiden Fußballmannschaften Koehler und Fock (s. Bbl. Nr. 108) endete mit dem Siege der Koehler- Mannschaft von 3:1. Das Spiel wurde in einwandfreier Weise durchgcfllhrt. Beide Mannschaften waren ausgeglichen, wenn auch die Koehler-Mannschaft durch zeitweise kleine Überlegenheit den Sieg an sich reißen konnte. Weitere Zunahme des Notenumlaufs. — Nach den starken Kredit ansprüchen an die Reichsbank zum letzten MonatSschluß in Höhe von 8,6 Milliarden Mark hat sich die Entlastung der Kapitalanlage der Bank, die nach Abwicklung des Ultimobedarfs während der ersten Mai woche üblicherweise zu erwarten war, recht unbefriedigend gestaltet. Die gesamte Kapitalanlage ist nur geringfügig zurückgegangen, und zwar um 437,2 Mill. Mk. auf 157 947 Mill. Mk., die bankmäßige Deckung allein verminderte sich um 360 Mill. Mk. auf 157 660,9 Mill. Mk. Auch bei den privaten und öffentlichen Guthaben war eine Abnahme zu beobachten, die jedoch hauptsächlich in Zusammenhang mit neuen erheblichen Zahlungsmittclabflüsscn über die Verminderung der An lage um ein Mehrfaches hinausgeht; die fremden Gelder ermäßigten sich nämlich im ganzen um 3236,6 Mill. Mk. auf 28 379,5 Mill. Mk. — Der Umlauf an Banknoten und Darlehnskassenscheinen zusammen ist in der Berichtswoche weiter um 2006,1 Mill. Mk. angiewachsen. Die Banknotenausgabe ist diesmal um 2043,6 Mill. Mk. ans 142 463,6 Mill. Mk. gestiegen, während die Summe der in den Verkehr gegebenen Darlehnskassenscheinc sich lün 37,5 Millionen Mk. auf 9145,7 Mill. Mk. verringerte. — Das Golddepot bei der Bank von England wurde durch Verstärkung um 2,8 Mill. Mk. auf die vorgesehene Höhe von 50 Mill.
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