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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.10.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-10-05
- Erscheinungsdatum
- 05.10.1921
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. 233, ö. Oktober l92l. Leiden gestorben. Sie ist wohl die letzte Bühncngiöste aus der Zeit des klassischen Ringens um Wagners Werk und Sendung. — Geboren am 12. November 1818 als Tochter eines Lehrers in Tutzing am Starnberger See, kam sic 1868 an das Karlsruher und schon 1866 an das Münchner Hosthcatcr, wo sie — von Gastspielen z. B. mit der Renmannschen Truppe und in Bayreuth abgesehen — als eine der stärksten künstlerischen Persönlichkeiten in der Geschichte nicht nur dieser, sondern der deutschen Bühne überhaupt wirkte, nnd zwar nicht nur als Vertreterin der grasten Wagncrparticn, sondern des gesamten hochdramatischen Fachs. Beim Scheiden von der Bühne am 1V. Ok tober 1882 wurde sie zum Ehrenmitglied des Münchner Hof- und Nationalthcaters ernannt. Sprechfaul. Der Teuerungszuschlag. Wenn man als eifriger Börscnblattleser fast täglich die Artikel fiir und wider den Teucrungsznschlag liest, und wenn inan auch schon in anderen Betrieben gearbeitet hat als dem reinen Buchhandel, dann greift man sich an den Kopf und fragt sich unwillkürlich: sind das alles tüchtige erfahrene Kanflente, die sich hier herumstreiten? Das ist kaum zu begreifen. Heute in einer Zeit, wo die einfach sten Bedürfnisse des Lebens täglich steigen, wo auf keiner Seite etwas von Abbau zu merken ist, in einer Zeit, in der die Mark einen Tief stand erreicht hat, der zu den schlimmsten Befürchtungen Anlaß gibt, da macht man sich gegenseitig das Leben schwer um Dinge, die in einem halben Jahre wieder völlig überholt sein werden. Alles, was da von Kulturansgaben und Idealen geschrieben wird, ist Bluff. Der ideal Lenkende Buchhändler hat die Aufgabe, das gute Buch zu verkaufen und den Schund auszumerzcn. Aber für das gute Buch kann und soll er einen Preis verlangen, der dem Berlegcr nnd ihm zum Leben und Fortbestehen reicht, und der im Einklang mit dem Markwert steht. Am allerlächerlichsten ist das Schlagwort vom festen Ladenpreis zu einer Zeit, in der die Herren Verleger jeden Monat mit neuen Auf schlägen kommen. Ich sage ans meiner Praxis heraus: es ist dem Publikum »wurscht und schnuppe«, ob das Buch mit oder ohne Tcuerungszuschlag verkauft wird, und es fragt, wie in jedem anderen Geschäft: was kostet das Buch, nnd kauft, wenn der Preis ihm paßt. Ich kann mich trotz aller gegen teiligen Behauptungen des Gefühls nicht erwehren, daß der Kampf des Verlegers gegen den Tcuerungszuschlag sehr egoistischen Motiven entspringt. Er ist im übrigen auch höchst unlogisch. Dauernd erhält man von den Herren Verlegern Rundschreiben und Ankündigun gen im Börsenblatt, die alle anfangen: »Infolge Preissteigerungen der Rohmaterialien nnd Löhne«. Ja, zum Teufel, ist das vielleicht beim Sortimenter anders? Steigen da die Ausgaben nicht im gleichen Maße? Kommt nicht aller nasenlang der Herr Hauswirt nnd steigert die Ladcnmicte, der Angestellte mit neuem Gehaltstarif, die Post, die Telephongebühr, die Fensterrcinigung, die Putzfrau, und selbst das not wendigste Essen nnd Trinken wird täglich höher im Preise. Niemand denkt an Abbau, nur der »unverschämte« Sortimenter, der soll und muß abbaucn. Von oben muß man anfangen, nicht von unten, und wenn's oben nicht geht, geht es unten erst recht nicht. Und deshalb, weil's eben nicht geht, ist's schade um jede Wortdreherci. Wenn Ver lag und Sortiment sich jetzt noch um Teucrungszuschläge hernmstreitcn, dann beweisen sic dadurch, daß alle diejenigen recht haben, die be haupten, daß Buchhändler keine Kauflente seien und alle einen »Spar ren« hätten. Alles, was für nnd gegen den Tencrungsznschlag bisher im Börsenblatt stand, war gut gemeint, aber undeutlich. Die nackte Tatsache ist die, daß die Spesen beim Hersteller nnd Sortimenter in gleicher Weise steigen nnd der Verdienst infolgedessen es auch tun mnß, denn sonst hören wir auf, existieren zu können. Solange es aber noch Buchhändler gibt, die über so interne Angelegenheiten vor der breiten Öffentlichkeit verhandeln, die das große Publikum in den Streit hin- cinzichcn, indem sie über das Für nnd Wider des Tenernngsznschlages in für die Öffentlichkeit bestimmten Zeitschriften verhandeln, solange bleibt cs Nacht im Buchhandel, und wir werden vor jedem »Kaufmann« eben Buchhändler sein, »aber keine Kanslente«. Pforzheim, 27. 9. 21. Egon Marcian. Die Nachsorderung des Valutamehrerlöses. Die uiilerzclchnele »Vereinigung Hamburg-Bremer E x p o r t b u ch h ä n d l e r« erachtet es als zwcckmästtg. im Anschluss an die Bekanntmachung der Anstenhandelsncbenstclle siir das Buch gewerbe im Bbl. Nr. 221 darauf hinzuweisen, daß ihre Mitglieder die für den Verlag zur Geltendmachung seines Anspruchs aus seinen Anteil vom Valutaausschlag in 8 Sb 2b der »Verkanssordnung» erlassene Bestimmung als erfüllt ansehcn, sobald der Verleger die Rechnung über den ihm gebührenden Valutaantcil dem Export- Sortimenter zugestellt hat. Sie betrachtet die in den Eingesandts des Herrn vr. Felix Meiner sNr. 132 des Bbl.) und des Herrn Direktor Otto Hartmann (Nr. 181 des Bbl.) zum Ausdruck gelangende Annahme, das, exportierende Sortimenter sich ihrer Zahlungsverpflichtung zu entziehen versuchten und zu entziehen vermöchten, indem sic den dem Verlag zustehenden Valutaantcil nicht sofort abfiihren, als abwegig und geeignet, ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Verlag und Export-Sortiment zu beeinträchtigen. Zur Vermeidung von Diffe renzen und im Interesse einer gedeihliche» Zusammenarbeit empfiehlt die Vereinigung Hamburg-Bremer Exportbuchhändler dem Verlag, im Verkehr mit befreundeten Export-Sortimentern die Valutaanteil-Rech- nungen über das Ziclkonto zu leiten oder, wenn ein Rechnnngsverkehr nicht besteht, sie »zahlbar nach Erhalt-- auszustillen. Damit hat der Verleger seinen Rechtsanspruch auf eine ihm zustehende ordentliche Forderung zur Geltung gebracht und vermag sic wie jede andere berechtigte Forderung im Kalle der Nichterfüllung cinznklagen. Im Verkehr mit Exporteuren, die dem Börsenverein nicht ange- hörcn, also in den in der »Verkaufsordnung-- bestehenden Vertrag zwischen Verlag nnd Sortiment nicht miteingeschlossen sind, empfehlen wir dem Verlag, die Vorausbezahlung des Balutaansschlags zu be anspruchen und im Weigerungsfälle die Antzenhandelsnebcnstelle zu veranlassen, daß sie die Ausfuhrgenehmigung von der znvorigen Bei bringung der Lieferivcrksbescheinigung abhängig macht. Hamburg, den 23. September 1821. Vereinig ungHamburg-Bremer Exportbuch Händler. E r n st F i l t e r, 2. Vorsitzender. W. Bangcrt, Schriftführer. Prinzipale und Gehilfen im Buchhandel. Im Börsenblatt Nr. 227 vom 28. September d. I. schreibt Herr Zimmermann, daß . . . »in Hannover ein verheirateter Buchhand- lnngsgehilfe mit elf nnd mehr Dicnstjahren 1050 Mark, der unver heiratete Packer 1066 Mark bekommt«. Herr Z. ist falsch berichtet. Es geht doch nicht an, beliebig früher gültig gewesene Gehalts sätze der Gehilfen mit den jetzigen Löhnen der Packer nebeneinander zn stellen. Nichtig ist vielmehr, daß zurzeit der verheiratete Packer 1066 Mark, der verheiratete Buchhandlnngsgehilfe ein Mindest gehalt von 1240 erhält, wozu für den »Qualifizierten« noch 20°/« Zulage hinznkommen. Der Tarif sagt dabei ausdrücklich: » . . . daß die Arbeitgeber auch weiterhin denjenigen Angestellten über diese Tarifsätze hinaus eine angemessene Zulage bewilligen, die durch ihre Kenntnisse, Fähigkeiten nnd Arbcitsfrcndigkeit dem Ar beitgeber die Gewähr bieten, daß sic die Interessen des Geschäfts in wünschenswerter Weise wahrnehmen. Diese Aufbesserung soll nicht nur den organisierten Angestellten zugute kommen, sondern ist für alle Angestellten bestimmt, ob sie organisiert sind oder nicht«. (In Hannover ist zurzeit nur etwa ein Viertel der Angestellten or ganisiert.) Daß leider der geistige Arbeiter im Vergleich zum Handarbeiter jetzt viel zu gering bezahlt wird, ist eine bedauerliche Tatsache, unter der nicht nur der Angestellte des hannoverschen Buch handels leidet. Earl Mierzinsktz, Qbmann des Tarifansschnsses der Arbeitgeber im hannoverschen Buchhandel. Immer schön langsam! Die Firma Gebr. Memmingcr, Verlagsbuchhandlung, in Würzbnrg schließt die unter der Überschrift »Immer schon langsam« gebrachte Sprechsaal-Notiz im Bbl. Nr. 225 vom 26. 9. mit den Wor ten: »Was soll man dazu sagen?* Dazu soll man sagen, daß die Firma Memminger selbst daran Schuld trägt, wenn sie eine nicht cingelöstc Barfaktnr erst nach einest, Jahre von ihrem Kommissionär znrückerhält. Ans den Monatsans- ziigen des Kommissionärs geht hervor, welche Posten zur Einlösung gelangten, und ebenso, welche Beträge noch nicht bezahlt wurden. Die Firma Memminger brauchte also nur ihren Kommissionär zn beauf tragen, Barfaktnren, die innerhalb einer gewissen Frist nicht eingelöst werden, zurückznscnden. Sollte das von dem Kommissionär übersehen worden sein, so mußte es die Firma Memminger ans ihrem eigenen Remittcndcnbnch bemerken nnd die Rücksendung reklamieren. Ein Ko in in i s s i v n ä r. 1476
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