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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.10.1921
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- 1921-10-05
- Erscheinungsdatum
- 05.10.1921
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Redaktioneller Teil. 233. 5. Oktober 1921. gebracht, daß die Bestrebungen des wissenschaftlichen Buchhandels aus Beseitigung des Sortimenterzuschlags auf wissenschaftliche Literatur keinesfalls mehr aufzuhalten seien, daß es vielmehr gelte, sich mit dieser Tatsache abzufinden und bei den weiteren Verhandlungen darüber für das allgemeine Sortiment wenig stens eine Schadloshaltung zu erreichen. Die eingesetzte Kommission wurde sich in langwierigen Verhandlungen denn auch darüber einig, daß derartige Abkom men künftig als Ausnahmen zur Notstandsordnung zugelasscn werden müßten, die im übrigen bis Kantate 1922 bestehen bleiben solle. Nachdem es der vermittelnden Tätigkeit des Vorstandes des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine dann noch gelungen war, außerhalb der öffentlichen Verhandlungen die letzten Diffe renzen zwischen der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Ver leger und dem Vorstände der Buchhändlergilde durch einen Ver gleich zu beseitigen, der auch denjenigen Sortimentern eine ge wisse Schadloshaltung gab, die keine Aussichten hatten, an den Sonderabkommen beteiligt zu werden, durch die Konkurrenz ihrer Ortskollegen aber dennoch in vielen Fällen zu einem Verzicht auf den Sortimenterzuschlag gezwungen sind, kam es in der Kan tate-Hauptversammlung des Börsenvereins zur ein stimmigen Annahme des Antrages des 24er Ausschusses und damit zu einem Frieden zwischen wissenschaftlichem Verlag und Sorti ment, der sich bisher als ein guter und auskömmlicher für beide Teile bewährt zu haben scheint. Der Sorlimenter-Teuerungs- zuschlag auf wissenschaftliche Literatur ist damit so gut wie be seitigt, und wie aus Universitätsstädten berichtet wird, ist dadurch und durch die anderen Vereinbarungen über die Auslegung des K 26 auch eine wesentliche Entspannung zwischen Buchhandel und Univcrsitätskreisen eingetreten. Man hat vielfach das vom Buch handel bekundete Entgegenkommen anerkannt, eingesehen, daß die Gelehrlenkreise das gleiche Interesse wie der Buchhandel haben, ihren studentischen Nachwuchs dem Buchhandel nicht zu entfrem den und durch direkte Vertriebsmaßnahmen aus den Buchhand lungen zu vertreiben, und auch begriffen, daß und warum dem wissenschaftlichen Verlag daran gelegen sein muß, das wissen schaftliche Sortiment lebensfähig zu erhalten. Dieses aber hat es als eine wesentliche Erleichterung empfunden, nun wieder mit festen Preisen bei seiner Propaganda rechnen und vom Verleger gemeinfchaft wissenschaftlicher Verleger« der Notwendigkeit nicht verschließt, in dem jetzt bevorstehenden Falle starker Unkosienber- mehrung dem wissenschaftlichen Sortiment durch Erhöhung der Preise und des Rabatts oder durch die Zulassung eines niedrigen Aufschlags einen Ausgleich zu bieten, der ihm das bisherige Er gebnis seiner Arbeit auch unter diesen ungünstigeren Verhältnissen sichert, dürfte der Fortbestand der Vereinbarungen und damit ein angenehmes Verhältnis zwischen Verlag und Sortiment die ser Richtung gesichert sein. Es wird dem wissenschaftlichen Buch handel als ein dauerndes Verdienst zugerechnet werden müssen, daß er auf dem Wege der Beseitigung des Zuschlags durch Ver besserung seiner Bedingungen mit Entschlossenheit borangcgan- gen ist. Während der Verhandlungen innerhalb des 24er Ausschusses setzten zwischen den Vertretern des schönwissenschaftlichen Ver-! lags und den Vertretern des Sortiments unter Führung der dem Ausschuß angehörenden Vorstandsmitglieder der Deutschen Buch händlergilde Besprechungen über die Grundlagen eines Grup pe n a b k o m m e n s m i t der Vereinigung schönwis se n s ch a s t l i ch e r Verleger ein, die verhältnismäßig rasch zum Ziele führten und ihren Niederschlag in einem Vertragsent wurf fanden, der dann von den Führern beider Gruppen zur Ostermesse zur Annahme warm empfohlen wurde. Schon während der Ausschuß-Verhandlungen wurde deutlich, daß die so verschiedenartigen Verlags-Unternehmungen, die^ man unter der einheitlichen Bezeichnung »schönwissenschaft licher Verlag« zusammenfassen wollte, in dieser Frage nicht so fest zusammenstehen würden, Ivie es beim un gleich geschlosseneren wissenschaftlichen Verlag der Fall war.! Spater tatsächlich eingetretene Ereignisse warfen ihren Schattens schon voraus. Trotzdem nun schon in den Verhandlungen zur^ Dstermesse von seiten des Sortiments Stimmen laut wurden, die! 1464 Uich gegen die in diesem Vertrage festgesetzten Liesernngsbedingun- s gen wandten und diese für unzureichend, ja für ungünstiger als diejenigen des wissenschaftlichen Verlags erklärten, gelang es den Befürwortern dieses Vertrags, diese Bedenken wenn nicht zu zer streuen, so doch zum Schweigen zu bringen, und beide Gruppen stimmten dem Abschlüsse zu. Beide Gruppen begannen mit der Werbung von Unterschriften, und das Zustandekommen des Ver trags konnte als bevorstehend angesehen werden. Da veröffentlichte im Bbl. Nr. 144 vom 23. Juni eine 53, zum großen Teil namhafte Firmen umfassende Gruppe von Verlegern eine Erklärung, in der sie es aus wirtschaftlichen Gründen ab lehnte, sich dem Abkommen anzuschließen. Der Gegensatz im schönwissenschaftlichen Verlage trat damit unverhüllt zutage. In zwischen hatten sich aber auch im Sortiment erneut und lebhafter als zuvor Stimmen erhoben, die die angebotenen und ja bereits genehmigten Bedingungen als völlig unzureichend, zumal für das kleinere Sortiment, erklärten; es gelang der Gilde nur, von einer kleinen Minderheit ihrer Mitglieder die schriftliche Zustimmung zur Inkraftsetzung des Vertrags zu erhalten. Da nun zur glei chen Zeit infolge der Annahme des Londoner Ultimatums durch das Deutsche Reich klar wurde, daß unser Wirtschaftsleben mit neuen, schweren Erschütterungen und großen Belastungen zu rech nen haben werde, glaubte der Vorstand der Gilde vom Abschluß des Vertrages und seiner Inkraftsetzung mit der Begründung absehen zu sollen, daß sich die Voraussetzungen, unter denen das Sortiment zur Ostermesse zugestimmt habe, inzwischen völlig ver ändert hätten. Wie zu erwarten war, nahm die »Vereinigung schönwissenschaftlicher Verleger« diese Absage nicht ruhig hin; sic veröffentlichte Gegenerklärungen, und ihr Vorsitzender versuchte, das Abkommen trotz des neuerlichen Widerstandes der Gilde in Kraft zu setzen. Es hagelte Erklärungen der Ortsvereine, und wir waren wieder einmal im deutschen Buchhandel in eine Ver wirrung geraten, in der viele nicht mehr wußten, was nun Rech tens war. Wie immer in solchen Fällen wurden schwere Fehler auf beiden Seiten begangen: auf seiten der Gilde damit, daß sie sich so ohne weiteres über diesen beschlossenen, wenn auch nicht formell abgeschlossenen Vertrag hinwegsetzen und dadurch volle Freiheit von jeder Bindung erlangen zu können glaubte, anstatt den Ver such zu machen, sofort in neue Verhandlungen mit der »Vereinigung schönwissenschaftlicher Verleger- einzutreten und der neuen Lage entsprechende Bedingungen zu erzielen, auf seiten der Vereini gung aber dadurch, daß man mit untauglichen und befremdlichen Mitteln den Versuch machte, das Abkommen dennoch in Geltung zu setzen, obwohl man sich sagen mußte, daß mit Gewalt hier nichts auszurichten, und daß die Differenz nur auf dem Wege neuer Verhandlungen zu beheben sei. Es wird sich nun fragen, ob und wie aus dieser verfahrenen Situation herauszukommen sein wird. Für Beibehaltung des bisherigen Zustandes, also der Notstandsordnung, sotvcit sie nicht bereits durch das Abkommen im wissenschaftlichen Buchhandel außer Kraft gesetzt ist, stimmen die einen, für ihre allmähliche Aus schaltung durch den Abschluß weiterer Gruppenabkommen die anderen; ja neuerdings wird auch erneut von Vcrlegerseite an geregt, vom Abschluß von Gruppenabkommen abzusehen und die Notstandsordnung durch Abkommen von Firma zu Firma zu be seitigen. Inzwischen ist der Widerstand des Verlags gegen den Sortimenterzuschlag dadurch wesentlich verstärkt worden, daß es dem wissenschaftlichen Verlag so gut wie gelungen ist, ihn ab zuschaffen. Heute dem Sortiment die ihm durch Einführung der »Besorgungsgebühr« seinerzeit gewährleistete Bewe gungsfreiheit wieder verschaffen zu wollen, wäre ein aussichts loses Bemühen. Viel wahrscheinlicher wäre, daß der Verlag, falls es zu neuen Kämpfen auf der ganzen Linie kommen sollte, zu dem äußersten Mittel der vorübergehenden Aufhebung des Laden preises greifen würde. Aber es wird dazu nicht kommen: die Einheitsfront des Sortimenterzuschlags ist durchbrochen, und der Gedanke der Wiedereinführung des festen Ladenpreises hat sich durchgesetzt und wird sich nicht wieder verdrängen lassen. Dabei wird allerdings alles davon abhängen, ob der Verlag gewillt und vor allem imstande ist, dem Sortiment im Falle einer weiteren wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage helfend Fortsetzung auf Seite 1476.
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