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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.04.1922
- Strukturtyp
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- 1922-04-29
- Erscheinungsdatum
- 29.04.1922
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- Deutsch
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8 8. Zusammensetzung des Verwaltungsrates. Der Verwaltungsrat besteht aus den Mitgliedern des Vorstandes des Börsenvereins, V dem Ersten Vorsteher des Deutschen Verlegervereins oder dessen Stellvertreter, l zwei Vertretern der Deutschen Reichsregierung, drei Vertretern der Sächsischen Staatsregierung, zwei Vertretern der Stadtgemeinde Leipzig, ferner aus els durch die Hauptversammlung des Börsenvereins zu wählenden Mitgliedern des Börsenvereins uno aus zehn durch den Verwaltungsrat zu wählenden im Buchwesen oder Bibliothekswesen erfahrenen Männern. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder des Börsenvereins läuft von Jahr zu Jahr, die Amtszeit der übrigen gewählten Mitglieder des Verwaltungsrates drei Jahre. Wiederwahlen sind zulässig. Den Vorsitz im Verwaltungsrat führt der Erste Vorsteher des Börsenvereins oder dessen Stellvertreter. 8 9. Tätigkeit des Ver Wallungsrates. Der Verwaltungsrat versammelt sich auf Einladung des Vorsitzenden alljährlich einmal in den ersten füns Monaten des Jahres zu einer ordentlichen Sitzung und, falls erforderlich, zu außerordentlichen Sitzungen. Seine Ausgaben sind: 1. Feststellung der Grundsätze für die Umgrenzung des Sammelgebiets, 2. Feststellung der Grundsätze für die Verwaltung der Bücherei, 3. Feststellung der Grundsätze für die bibliographische Verarbeitung und Katalogisierung der Bücherei, 4. Feststellung des Verwaltungsberichts, der Jahresrechnung und des Etats, 5. Wahl von Mitgliedern für den Gcschäftssllhrenden Ausschuß. Der Verwaltungsrat beschließt mit Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden über jede Sitzung ist ein Verhandlungsbericht auszunehmen, der vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. 8 10. Tätigkeit der Hauptversammlung. Die Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler hat folgende Ausgaben: >. Prüfung und Genehmigung des Verwaltungsberichts, des Jahresabschlusses und des Etats, l 2. Wahl der Mitglieder des Börsenvereins für den Verwaltungsrat, 3. etwaige Abänderung der Satzung der Deutschen Bücherei. 8 11. Reisekostenvergütung. Die Sitzungen des Geschäftsführenden Ausschusses und des Verwaltungsrates finden in Leipzig statt. Die Einladung erfolgt dnrck den Vorsitzenden, wenn möglich zehn Tage vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Die nicht in Leipzig wohnenden Mitglieder des Geschästssührenden Ausschusses und des Verwaltungsrates erhalten Ersatz der Reise- und Aus enthaltskostcn. 8 12. Vermögensverwaltung. Die Grundstücke und Gebäude der Deutschen Bücherei nebst allem Inventar und Zubehör, sowie die Sammlungen, so weit an ihnen nicht Sonderrechte bestehen, und die gesammelten Fonds (8 4 Ziffer 3) verwaltet der Geschästsführende Ausschuß Die Fonds sind vom Vorstand des Börsenvereins zu verwahren, die Kapitalien in »ach Möglichkeit gesicherten Werten onzulegen. Di" Fonds bestehen aus: 1. dem Stiftungsfonds, dem alle Kapitalien zugeführt werden, die der Deutschen Bücherei ohne Angabe eines Vertuen dungszweckes zugehen; 2. dem Verwaltungsfonds, dem die festen Zuschüsse der Sächsischen Staatsregierung und der Stadtgemeinde Leipzig und andere lausende Beiträge, sowie die Zinsen des Stiftungsfonds zufließen: 3. dem Verwaltungsreservefonds, dem die etwa sich in einzelnen Jahren ergebenden Erübrigungen zufließen. Da° Rechnungsjahr läuft vom Januar bis Dezember. K 13. Übergang der Besitzrechte. Falls entweder der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig aufgelöst wird, oder die Deutsche Bücherei aus gelöst wird oder der Börsenvercin der Deutschen Buchhändler zu Leipzig die Erklärung abgibt, mangels genügender Betriebs mittel die Deutsche Bücherei nicht mehr für eigene Rechnung betreiben zu können, geht die Deutsche Bücherei mit allen Grund Rücken. Gebäuden, Einrichtungen, Sammlungen und Fonds einerseits, sowie mit allen Belastungen und Verbindlichkeiten anderer leits auf dc> Sächsischen Stantsfiskus über. Zu den Verbindlichkeiten, die zu übernehmen sind, gehören auch die vom Börsen wcrcin gewährten Vorschüsse, sowie die Verpflichtung, die Bücherbestände an den Börsenvercin zurückzugcbcn, falls der Sächsische rStaatsfiskus seinerseits die Wetterführung der Deutschen Bücherei einstellt. Außer den durch Fettdruck kenntlich gemachten Änderungen ist die Satzung noch in folgenden Punkten abgeändert: In 8 2 Abs. 4 ist hinter dem Wort »Musikalien» das Wort »und» gestrichen. In 8 3 Abs. 2 Schlußsatz sind die Worte »und des Börsenvereins» gestrichen. In 8 9 Abs. I ist statt »ordentlichen Sitzungen» die Einzahl gewählt, nämlich »einer ordentlichen Sitzung». In 8 11 sind die Worte »Kosten für eine Fahrkarte II. Klasse, der Kosten für An- und Abfahrt in dem Gesamt betrage von 6.— »kl sowie die Tagegelder von 20.— »ll» ersetzt durch »Reise- und Aufenthaltskosten-. In 8 >2 Abs. 2 sind die Worte »sächsischen Staatspapieren» ersetzt durch »nach Möglichkeit gesicherten Werten». Für 8 l3 ist anstelle der früheren Fassung: »Im Falle der Auflösung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändle, geht die Deutsche Bücherei mit allen Grundstücken, Gebäuden, Einrichtungen, Sammlungen und Fonds in das Eigentum des Sächsischen Staatsfiskus über» die in vorstehendem Satzungsentwurf enthaltene Fassung vor gesehen.
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