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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.04.1922
- Strukturtyp
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- 1922-04-29
- Erscheinungsdatum
- 29.04.1922
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- Deutsch
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X- 1««, 2S. April 1922. Redaktioneller Teil. 8 36. Geschäfte des Ausschusses für Urheber- und Verlagsrecht Der Ausschuß für Urheber« und Verlagsrecht hat sich mit der Ausgestaltung des Urheber- und Verlagsrechts sowie verwandter Gebiete zu befassen und dem Vorstande über einschlägige Fragen Gutachten zu erstatten. 8 37. Geschäfte des Ausschusses für dle Bibliothek. Der Ausschuß für die Bibliothek hat den Vorstand mit seinem sachverständigen Rate bei der Vermehrung und Nutzbarmachung der Bibliothek und der Sammlungen zu unterstützen, sowie den Bestand beider zu überwachen und die technische Verwaltung zu beaufsichtigen. 8 38. Geschäfte der Historischen Kominission. -ft Die Aufgabe der Historischen Kommission ist die Vor bereitung und Herausgabe von Arbeiten, die der Geschichte des Buchhandels dienen; ihr untersteht die Aufsicht über das Deutsche Buchhandelsarchiv. Sie führt ihre Geschäfte in über- etnstimmung mit dem Vorstande. t>) Die Mitglieder dieser Kommission werden ohne Beschrän kung ihrer Zahl auch außerhalb des Kreises der Vereinsmit glieder von dem Vorstande gemeinsam mit dem Wahlausschuß gewählt. 8 39. Geschäfte des Berwaltungsausschusses. Ter Verwaltungsausschuß hat das Deutsche Buchhändler- Haus tn Leipzig zu verwalten, insbesondere für seine Instand haltung zu sorgen und über die vorübergehende Benutzung seiner Räume zu anderen Zwecken als denen des Börsenvereins zu ver fügen. Auch ist vor etwaigen Verkäufen, vor Neubauten und sonstigen Veränderungen des Buchhändlerhauses und seiner Be nutzung das Gutachten des Verwaltungsausschusses einzuholen. 8 40. Geschäfte des Festausschusses. Dem Festausschuß liegt die Durchführung der mit der ordent lichen Hauptversammlung verbundenen geselligen Veranstaltun gen ob. Es kann ihm auch die Durchführung solcher Veranstal tungen des Börsenvereins außerhalb der ordentlichen Hauptver sammlung überwiesen werden. 8 41. Außerordentliche Ausschüsse. -ft Für die Bearbeitung vorübergehender Angetegenheiten des Vereins kann die Einsetzung außerordentlicher Ausschüsse von der Hauptversammlung oder dem Vorstande beschlossen werden. l>) Die Wahl sowie die Bestimmung der Zahl der Mitglieder ! soll dem Vorstände gemeinsam mit dem Wahlausschüsse in jedem einzelnen Falle überlassen bleiben (88 21b Z. 7, 33 Z. 5, und 43), soweit nicht diese Satzung hinsichtlich der Zahl der Ausschußmit glieder Vorschriften enthält (88 52 b und 53 d). v) Nach Beendigung des ihnen erteilten Auftrages über geben die außerordentlichen Ausschüsse ihre sämtlichen Arbeiten dem Vorstande (M 52« und 53 o). Gemeinsame Bestimmungen über Vor st and und Ausschüsse. 8 42. Unentgeltliche Verwaltung. Die Mitglieder des Vorstandes und der Ausschüsse ver- l walten ihre Ämter unentgeltlich, doch werden ihnen alle notwen digen Auslagen mit Einschluß der Reisekosten und Tagegelder zu Sitzungen, wann und wo diese stattfindest mögen, aus der Ver- leinskasse ersetzt. Die Festsetzung der näheren Bestimmungen I bleibt dem Vorstande Vorbehalten. 8 43. Abstimmung. Die Beschlüsse des Vorstandes und der Ausschüsse, sowie die I gemeinschaftlichen Beschlüsse des Vorstandes und Vereins, lausschusses (88 I4l> und 32->) und des Vorstandes und Wahlaus- Ischusses (88 2lb Z. 7 u. 8, 30b u. e, 33 Z. 5 und 41d> bei Sitzungen loder schriftlichen Rundfragen werden mit einfacher Mehrheit der labgegebenen Stimmen gefaßt, soweit diese Satzung keine andere iMehrheit vorschreibt (88 2s. 3 Z. 3, 7 Z. 4 u. 6, 9e, I1->, 2lb IZ. 3, 4, 5, 16 u. 17 und 45 Z. Io und <l). Bei Stimmengleichheit I entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. 8 36. Geschäfte des Ausschusses für Urheber- und Verlagsrecht. Der Ausschuß für Urheber- und Verlagsrecht hat sich mit der Ausgestaltung des Urheber- und Verlagsrechts sowie verwandter Gebiete zu befassen und dem Vorstande über einschlägige Fragen Gutachten zu erstatten. 8 37. Geschäfte des Ausschusses für die Bibliothek. Der Ausschuß für die Bibliothek hat den Vorstand mit seinem sachverständigen Rate bei der Vermehrung und Nutzbarmachung der Bibliothek und der Sammlungen zu unterstützen, sowie den Bestand beider zu überwachen und die technische Verwaltung zu beaufsichtigen. 8 38. Geschäfte der Historische» Kommission. ->) Die Aufgabe der Historischen Kommission ist die Vor bereitung und Herausgabe von Arbeiten, die der Geschichte des Buchhandels dienen; ihr untersteht die Aufsicht über das Deutsche Buchhandelsarchiv. Sie führt ihre Geschäfte in Über einstimmung mit dem Vorstande. t>) Die Mitglieder dieser Kommission werden ohne Beschrän kung ihrer Zahl auch außerhalb des Kreises der Vereinsmit glieder von dem Vorstande gemeinsam mit dem Wahlausschuß gewählt. 8 39. Geschäfte des Verwaltungsausschusses. Der Verwaltungsausschuß hat das Deutsche Buchhändler- Haus in Leipzig zu verwalten, insbesondere für seine Instand haltung zu sorgen und über die vorübergehende Benutzung seiner Räume zu anderen Zwecken als denen des Börsenvereins zu ver fügen. Auch ist vor etwaigen Verkäufen, vor Neubauten und sonstigen Veränderungen des Buchhändlerhauses und seiner Be nutzung das Gutachten des Berwaltungsausschusses einzuholen. 8 40. Geschäfte des Festausschusses. Dem Festausschuß liegt die Durchführung der mit der ordent liche» Hauptversammlung verbundenen geselligen Veranstaltun- ge» ob. Es kann ihm auch die Durchführung solcher Veranstal tungen des Börsenvereins außerhalb der ordentlichen Hauptver sammlung überwiesen werden. 8 41. Außerordentliche Ausschüsse. -ft Für die Bearbeitung vorübergehender Angelegenheiten des Vereins kann die Einsetzung außerordentlicher Ausschüsse von der Hauptversammlung oder dem Vorstande beschlossen werden. l>) Die Wahl sowie die Bestimmung der Zahl der Mitglieder soll dem Vorstande gemeinsam mit dem Wahlausschüsse in jedem einzelnen Falle überlassen bleiben (Z8 21d Z. 7, 33 Z. 5 und 43), soweit nicht diese Satzung hinsichtlich der Zahl der Ausschutzmit glieder Vorschriften enthält (88 52 d und 53 b). s) Nach Beendigung des ihnen erteilten Auftrages über geben die außerordentlichen Ausschüsse ihre sämtlichen Arbeiten dem Vorstände (88 52 o und 53°). Gemeinsame Be st im m ungen überVorstand und Ausschüsse. 8 42. Unentgeltliche Verwaltung. Die Mitglieder des Vorstandes und der Ausschüsse ver walten ihre Ämter unentgeltlich, doch werden ihnen alle notwen digen Auslagen mit Einschluß der Reisekosten und Tagegelder zu Sitzungen, wann und wo diese stattfinden mögen, aus der Ver- einskasse ersetzt. Die Festsetzung der näheren Bestimmungen bleibt dem Vorstände Vorbehalten. 8 43. Abstimmung. Die Beschlüsse des Vorstandes und der Ausschüsse, sowie die gemeinschaftlichen Beschlüsse des Vorstandes und Vereins, ausschusses (88 l4l> und 32->) und des Vorstandes und Wahlaus- schusses (88 21b Z. 7 u. 8, 30b u. <-, 33 Z. 5 und 41b, bei Sitzungen oder schriftlichen Rundfragen werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefaßt, soweit diese Satzung keine andere Mehrheit vorschreibt (88 2s, 3 Z. 3, 7 Z. 4 u. 6, 9e, 11->, 21b Z. 3, 4. 5, 16 u. 17 und 45 Z. lc und 4). Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. K07
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