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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.04.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-04-29
- Erscheinungsdatum
- 29.04.1922
- Sprache
- Deutsch
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Bkevakttonellei Teil. 10V, 29. APrU 1922. c) Bei der Erneuerung der in ß 29 Z. 1—3 aufgcsührtcn Ausschüsse sinken die Bestimmungen der ZZ 19 t>—4 r>nb 20- sinngemäß Anwendung. Ist die Zahl der Mitglieder dieser Aus schüsse nicht durch drei teilbar, so scheidet das überzählige Mit glied erst nach dreijähriger Amtsdauer aus. 8 32. Geschäfte des Vereinsausschusses. ->) Der Vereinsausschutz unterstützt den Vorstand des Bör- senvereins auf dessen Anruf in wichtigen Angelegenheiten und dient der Entlastung der Hauptversammlung <88 2«; 3 Z. 3t 7 Z 4 und 6; 8-> und b, 9 a Z. 1 und 2; 11a; 14 b; 21b Z. 3, 4, 5, 6, 16 und 17; 45 Z. 1 Abs. 3 u. 4). Es ist dem Vorstande über lassen, den Vereinsausschuß zu gemeinschaftlichen Sitzungen mit dem Vorstande einzuberufen oder die Meinung der Mitglie der des Vereinsausschusses durch Rundschreiben sestzustellen. Eine gemeinschaftliche Sitzung hat stattzusinden, wenn mindestens fünf Mitglieder des Bereinsausschusses es beantragen. d> In den gemeinschaftlichen Sitzungen führt der Vorsteher des Börsenvereins oder dessen Stellvertreter den Vorsitz. AH 25 und 28 d finden sinngemäß Anwendung. o) Zur Vorbereitung und Beratung gemeinsam mit dem Vor stande des Börsenvereins zu fassender Beschlüsse kann der Ver einsausschutz auf Einladung seines Vorsitzenden auch allein zu sammentreten oder die Meinung seiner Mitglieder auf schrift lichem Wege feststellen. 8 33. Geschäfte des Wahlausschusses. Der Wahlausschuß hat: 1. die Wahlen zum Vorstande, zu den in 8 29 Z. l—3 genannten ordentlichen Ausschüssen und zum Verwal tungsrat der Deutschen Bücherei vorzubereiten (8 56); 2. die Vollmachten für Wahlen und Abstimmungen der an der Hauptversammlung Teilnehmenden von der Geschäfts- stelle entgegenzunehmen und zu prüfen <Z 17 4); 3. vor der Hauptversammlung die gestempelten Wahlzettel an die Mitglieder zu verteilen und den Stellvertretern für die Abstimmung in der Hauptversammlung Beschei nigungen über die Anzahl der durch sie vertretenen Mit glieder auszustellen; 4. die Auszählung der Wahl- und Stimmzettel zu besorgen; 5. gemeinschaftlich mit dem Vorstande die Ernennung der Mitglieder der in 8 29 Z. 4—9 aufgesührten ordentlichen und der außerordentlichen Ausschüsse (88 21 b Z. 7, 30 b und 41 d) sowie der Ersatzmänner für während des Der- einssahres ausscheidende Vorstands- und Ausschußmit glieder (88 20 v, 21 d Z. 8 und 30 c) zu bewirken. 8 34. Geschäfte des Rechnungsausschusses. -) Der Rechnungsausschuß hat die Kasse, den Rechenschafts bericht und den Voranschlag, die ihm von dem Schatzmeister mindestens vierzehn Tage vor der Hauptversammlung zu über geben sind, zu prüfen, sich von der ordnungsgemäßen Verwaltung des Vereinsvermögens, der Stiftungen und Legate zu über zeugen, das Ergebnis seiner Prüfung im Börsenblatt zu ver öffentlichen, mit seinem Gutachten der Hauptversammlung vorzu legen und dem Vorstande die schriftliche Bestätigung der von de Hauptversammlung ausgesprochenen Entlastung zu geben. Diese Bescheinigung stellt die Vorstandsmitglieder gegen alle späterer Ansprüche sicher. b) Außerdem unterliegt der Genehmigung des Rechnungs- ausschufses jede vom Beschlüsse der Hauptversammlung nicht abhängige Verwendung des Vereinsvermögens, die das Hun dertfache eines ordentlichen Mitgliedsjahresbeitrages über schreitet. 8 35. Geschäfte des Verlagsausschusscs. ») Der Verlagsausschuß hat gemäß den von der Hauptver sammlung und dem Vorstände festgesetzten Bestimmungen die Herausgabe und Verwaltung aller Verlagsunternehmungen des Börsenvereins zu überwachen. K) Der Verlagsausschuß hat für die Angelegenheiten des Börsenblattes einen aus mindestens vier Mitgliedern des Ver- lagsausschusses bestehenden Unterausschuß zu ernennen und mit seinen Obliegenheiten zu beauftragen. 60« c> Bei der Erneuerung der in 8-29 Z. 1—3 ausgefllhrten Ausschüsse finden die Bestimmungen der 88 l9 d—4 und 20 - sinngemäß Anwendung. Ist die Zahl der Mitglieder dieser Aus schüsse nicht durch drei teilbar, so scheidet das überzählige Mil glied erst »ach dreijähriger Amlsdauer aus. 8 32. Geschäfte des Vcrcinsnusschnsses. -) Der Vereinsausschutz unterstützt de» Vorstand des Bö> senbereins auf dessen Anruf in wichtigen Angelegenheiten und dient der Entlastung der Hauptversammlung <88 2«; 3 Z. 3: 7 Z 4 und 6; 8-l und b, 9 » Z. 1 und 2; II -; 14b; 21 b Z. 3, 4. 5, 6, 16 und 17; 45 Z. I Abs. 3 u. 4). Es ist dem Vorstande über ^ lassen, den Vereinsausschuß zu gemeinschaftlichen Sitzungen mit dem Vorstande einzuberufen oder die Meinung der Mitglie der des Vereinsausschusses durch Rundschreiben festzustellen. Eine gemeinschaftliche Sitzung hat stattzusinden, wenn mindestens süns Mitglieder des Vereinsausschusses es beantragen. b) In den gemeinschaftlichen Sitzungen sllhrt der Vorstehe des Börsenvereins oder dessen Stellvertreter den Vorsitz. 88 25 und 28 d sinden sinngemäß Anwendung. °) Zur Vorbereitung und Beratung gemeinsam mit dem Vor stande des BSrscnvereins zu saftender Beschlüsse kann der Ver einsausschuß ans Einladung seines Vorsitzenden auch allein zu sammentreten oder die Meinung seiner Mitglieder auf schrift lichem Wege feststellen. 8 33. Geschäfte des Wahlausschusses. Der Wahlausschuß hat: 1. die Wahlen zum Vorstande, zu den in 8 29 Z 1—3 genannten ordentlichen Ausschüssen und zum Der- waltungsrat der Deutschen Bücherei borzubereiten (8 56), 2. die Vollmachten für Wahlen und Abstimmungen der an der Hauptversammlung Teilnehmenden von der Geschäfts stelle entgegenzunehmen und zu prüfen (8 17 4); 3. bor der Hauptversammlung die gestempelten Wahlzettel an die Mitglieder zu verteilen und den Stellvertretern für die Abstimmung in der Hauptversammlung Beschei nigungen über die Anzahl der durch sie vertretenen Mit glieder auszustellen; 4. die Auszählung der Wahl- und Stimmzettel zu besorgen: 5. gemeinschaftlich mit dem Vorstande die Ernennung der Mitglieder der in 8 29 Z. 4—9 ausgefllhrten ordentlichen und der außerordentlichen Ausschüsse (88 21d Z..7, 30 K und 41 d) sowie der Ersatzmänner für während des Ver- einsjahres ausscheidende Vorstands- und Ausschutzmit glieder 88 20 c, 21 b Z. 8 und 30 c) zu bewirken. 8 34. Geschäfte des Rcchmingsausschusses. ->) Der Rechnungsausschuß hat die Kasse, den Rechenschafts bericht und den Voranschlag, die ihm von dem Schatzmeister mindestens vierzehn Tage vor der Hauptversammlung zu über geben sind, zu prüfen, sich von der ordnungsgemäßen Verwaltung des Vereinsvermögens, der Stiftungen und Legate zu über zeugen, das Ergebnis seiner Prüfung im Börsenblatt zu ver öffentlichen, mit seinem Gutachten der Hauptversammlung vorzu- legcn und dem Vorstande die schriftliche Bestätigung der von der Hauptversammlung ausgesprochenen Entlastung zu geben. Diese Bescheinigung stellt die Vorstandsmitglieder gegen alle späteren Ansprüche sicher. b) Außerdem unterliegt der Genehmigung des Rechnungs ausschusses jede vom Beschlüsse der Hauptversammlung nicht abhängige Verwendung des Vereinsvermögens, die da? Huri- dertfache eines ordentlichen Mitgliedsjahresbeitrages über schreitet. 8 35. Geschäfte des Verlagsausschusses. a) Der Verlagsausschuß hat gemäß den von der Hauptver sammlung und dem Vorstande festgesetzten Bestimmungen die Herausgabe und Verwaltung aller Verlagsunternehmungen des Börsenvereins zu überwachen. i>) Der Verlagsausschuß hat für die Angelegenheiten des Börsenblattes einen aus mindestens vier Mitgliedern des Ver- lagsausschusses bestehenden Unterausschuß zu ernennen und mit seinen Obliegenheiten zu beauftragen.
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