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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.04.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-04-29
- Erscheinungsdatum
- 29.04.1922
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1922
- Monat1922-04
- Tag1922-04-29
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Redaktioneller Teil. kV«, 29. April 1922. b) politische Tagesblätter; l> Werke unzüchtigen Inhalts; k) alle außerhalb des Deutschen Reiches. Ssterr«ich-Un- garns und der deutschen Schweiz erscheinenden Werke in ungarischer, einer slawischen oder in einer anderen als der deutschen Sprache (vgl. K 5); Kunstblätter und Kunstwerke ohne begleitenden oder er läuternden Text; m> Musikalien. 8 >9. Vorstehende Bestimmungen gelten nur für die Aufnahme der Neuigkeiten des deutschen Buch- und Landkartenhandels im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. Es sollen der Bibliographischen Abteilung Ausnahmen ze- slattet sein, soweit sie im Interesse des deutschen Buchhandels liegen. s 14. Verweigert die Bibliographische Abteilung die Ausnahme irgendeines Werkes, so hat sie dem betreffenden Einsender sofort Nachricht zu geben; diesem steht der Beschwerdeweg an den Ausschuß sür das Börsenblatt offen. k) politische Tagesblätter; l) Werke unzüchtigen Inhalts; k) Kunstblätter und Kunstwerke ohne begleitenden oder läuternden Text; >) Musikalien. / 8 13. Vorstehende Bestimmungen gelten nur für die Aufnahme der Neuigkeiten des deutschen Buch, und Landkartenhandels im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. Es sollen der Bibliographischen Abteilung Ausnahmen ge stattet sein, soweit sie im Interesse des deutschen Buchhandels liegen. 8 14. Verweigert die Bibliographische Abteilung die Ausnahme irgendeines Werkes, so hat sie dem betreffenden Einsender sofort Nachricht zu geben; diesem steht der Beschwerdeweg an den Vorstand des Börsenvereins offen. ^ Anlage tll. Zu Punkt? der vor st ehend abgedruckten Tagesordnung. Satzung vcs Börsenvereins. Die in den untenstehenden Fassungen durch Un t er st r e ich un g kenntlich gemachten Abänderungen gegenüber den im Bbl. Nr. 33 vom 8. Februar 1922 veröffentlichten Fassungen sind im wesentlichen nur redaktioneller Art und fanden die Billigung des Satzungsänderungsausschusses. Entwurf /V. lNur von einer Minderheit der Ausschußmttglteder gebilligt.) Erster Abschnitt. Vom Zweck des Vereins und von seinen Mitgliedern. 8 1. Name, Sitz und Zweck des Vereins. a) Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig ist eine Genossenschaft mit juristischer Persönlichkeit nach dem sächsischen Gesetz vom 15. Juni 1868, die juristischen Personen betreffend. Der Verein hat seinen Sitz in Leipzig. b) Der Zweck des Vereins ist es, als Arbeitsgemeinschaft des gesamten deutschen Buchhandels dessen Interessen in weitestem Umfange zu vertreten und das Wohl der Angehörigen des deut schen Buchhandels zu Pflegen und zu fördern. Der Zweck des Vereins ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. °) Als Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks dienen ins besondere: 1. die Schaffung und Unterhaltung von Anstalten und Ein richtungen zur Erleichterung des gegenseitigen Geschäfts verkehrs <KA 21 b Z. 10-13, 48 und 51). 2. die Feststellung allgemein gültiger geschäftlicher Bestim mungen im Verkehr der Buchhändler untereinander, so wie der Buchhändler mit dem Publikum (8 3 Z. 3 und 4); 3. die Pflege des Unterstützungswesens für Angehörige des Buchhandels; 4. die Belebung des genossenschaftlichen Geistes in buch händlerischen Vereinen (88 45—46), sowie die Förde rung der Bestrebungen dieser Vereine zum Schutze des geschäftlichen Wohles ihrer Mitglieder. 8 2. Aufnahme. a) Jeder Buchhändler im In« und Auslände, unabhängig vom Geschlecht, kann als Mitglied des Börsenvereins aufgenom- men werden (K 11). Entwurf k (Von der Mehrheit der Ausschußmitglieder gebilligt.) Erster Abschnitt von Vom Zweck des Vereins und seinen Mitgliedern. 8 1. Name, Sitz und Zweck des Vereins. a) Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig ist eine Genossenschaft mit juristischer Persönlichkeit »ach dem sächsischen Gesetz vom 15. Juni 1868, die juristischen Personen betreffend. Der Verein hat seinen Sitz in Leipzig. d) Der Zweck des Vereins ist es, als Arbeitsgemeinschaft des gesamten deutschen Buchhandels dessen Interessen in weitestem Umfange zu vertreten und das Wohl der Angehörigen des deut- schen Buchhandels zu pflegen und zu fördern. Der Zweck des Vereins ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. o> Als Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks dienen ins- besondere: 1. die Schaffung und Unterhaltung von Anstalten und Ein-, richtungen zur Erleichterung des gegenseitigen Geschäfts^ Verkehrs (88 21 d Z. 10-13, 48 und 51). 2. die Feststellung allgemein gültiger geschäftlicher Bestim mungen im Verkehr der Buchhändler untereinander, so wie der Buchhändler mit dem Publikum (8 3 Z. 3 und 4); 3. die Pflege des Unterstützungswesens für Angehörige des Buchhandels; 4. die Belebung des genossenschaftlichen Geistes in buchf händlerischen Vereinen (88 45—46), sowie die Förd/ rung der Bestrebungen dieser Vereine zum Schutze d/ geschäftlichen Wohles ihrer Mitglieder. 8 2. Aufnahme. a) Jeder Buchhändler im In« und Auslande, unabhänck vom Geschlecht, kann als Mitglied des Börsenvereins aufgen» men werden (8 11)
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