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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.04.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-04-29
- Erscheinungsdatum
- 29.04.1922
- Sprache
- Deutsch
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In besonderen Fällen erfolgt die Titelaufnahme in Um schrift oder Übersetzung mit der Angabe, in welcher Sprache das xWerk gedruckt ist, i Derartigen Werken in hebräischer, russischer oder einer an deren slawischen Sprache, auch in Kunstsprachen (Esperanto usw,), ist' bei der Einsendung zur Vermeidung bon Verzögerungen eine wortgetreue Übersetzung des Titels in deutscher Sprache beizu- fiigen, 8 8, 'Der Abdruck einer Titelaufnahme im Börsenblatt erfolgt unverzüglich nach Eintreffen der Sendung bei der Bibliogra phischen Abteilung, 8 9. Von Zeitschriften und Lieferungswerken sind sämtliche Num mern sofort nach Ausgabe einzusenden,. Ausgenommen wird die erste Lieferung, die erste Nummer oder das erste Heft eines Ban des, Vierteljahres, Halbjahrs oder Jahrgangs mit Angabe der Zahl der einen Band usw, bildenden Teile, Bei Lieferungs- Werken erfolgt die Aufnahme höchstens viermal im Jahre, auch wenn die Stricke öfter oder einzeln berechnet werden. 8 IO, Den Zusatz »Titel-Auflage- erhalten bereits verzeichnete Merke, die mit unverändertem Text, aber mit anderem Titel oder Borwort von neuem ausgegeben werden, 8 11, Folgende Vermerke sind gegebenenfalls beizusiigen: 1. vor dem Titel: "—die Firma des Einsenders ist dem Titel nicht auf gedruckt, 2, vor dem Preise: b —der Verleger erklärt, nur bar zu liefern; n — der Einband wird nicht oder nur verkürzt rabattiert oder der Rabattsatz für den Einband ist vom Ver leger nicht mitgeteilt; an —in laufender Rechnung wird nur ein niedrigerer Rabatt als 25°/» gewährt; h —ein Handelspreis ist vom Verleger nicht genannt, sondern von der Bibliographischen Abteilung durch Aufschlag gewonnen; in der Regel soll rund die Hälfte des vom Verleger angegebenen Nettopreises aufgeschlagen werden, 8 >2, Nicht ausgenommen werden: in der Regel alle Werke, die nicht innerhalb eines halben Jahres nach ihrer Ausgabe an die Bibliographische Ab teilung eingesandt werden, auch wenn sie früher noch nicht im Buchhandel Vertrieben wurden; Zeitschriften, wenn sie nicht binnen vier Wochen eingeschickt werden; dj bereits verzeichnet gewesene Werke, die ohne jede Ver änderung des Titels, der Jahreszahl, des Vorwortes und des Textes oder in Form von Bänden, Lieferungen oder vollständig von neuem ausgegeben werden; e> verklebte Werke, falls sie von der Bibliographischen Ab teilung nicht geöffnet werden dürfen; <i> Werke mit aufgeklebter oder mit Stempel aufgedruckter Firma, falls diese bereits einmal von einer andern Firma eingesandt und in das Verzeichnis ausgenommen worden sind (vgl, Z 4); s) Preislisten und Musterbücher, wenn sie nicht einen Ge genstand des Handels bilden; i> Kataloge, wenn sie nicht einen selbständigen literarischen oder künstlerischen Wert haben, also namentlich gewöhn liche Verlags-, Antiquariats-, Auktionskatalogc; 8> Erzeugnisse, die ihrer Natur nach einen Zusammenhang mit der Literatur nicht erkennen lassen; Der Abdruck einer Titelaufnahme im Börsenblatt erfolgt unverzüglich nach Eintreffen der Sendung bei der Bibliogra phischen Abteilung, 8 9. Von Zeitschriften und Lieferungswerken sind sämtliche Num mern sofort nach Ausgabe einzusenden. Ausgenommen wird die erste Lieferung, die erste Nummer oder das erste Heft eines Ban des oder Jahrganges mit Angabe der Zahl der einen Band oder Jahrgang bildenden Teile. Eine Verpflichtung zur Aufnahme von Zeitschriften und Lie ferungswerken, denen eine Faktur mit Laden- und Buchhändler preis nicht bcigefiigt ist, besteht nicht, Zeitschriften oder Lieferungswerke, deren Teile keine Son dertitel führen, werden in der Regel nur einmal jährlich aus genommen, 8 lv. Den Zusatz »Titel-Auflage- erhalten bereits verzeichnete Werke, die mit unverändertem Text, aber mit anderem Titel oder Vorwort von neuem ausgegeben werden, 8 1l. Folgende Vermerke sind gegebenenfalls dem Preise beizu fügen: b —der Verleger erklärt, nur bar zu liefern; n — der Einband wird nicht oder nur verkürzt rabattiert oder der Rabattsatz für den Einband ist vom Ver leger nicht mitgeteilt; nn —in lausender Rechnung wird nur ein niedrigerer Rabatt als 3v?S gewährt; nun —ohne jeden Rabatt; 1' —ein Ladenpreis ist vom Verleger nicht genannt, sondern von der Bibliographischen Abteilung durch Ausschlag gewonnen; in der Regel soll rund die Hälfte des vom Verleger angegebenen Nettopreises aufgeschlagen werden. 8 12- Nicht ausgenommen werden: ->) in der Regel solcheWerke, die nicht innerhalb eines viertel Jahres nach ihrer Ausgabe an die Bibliographische Ab teilung eingesandt werden, auch wenn sie früher noch nicht im Buchhandel Vertrieben wurden; Zeitschriften, wenn sie nicht binnen vier Wochen eingeschickt werden; d) bereits verzeichnet gewesene Werke, die ohne jede Ver- änderung des Titels, der Jahreszahl, des Vorwortes und des Textes oder in Form von Bänden, Lieferungen oder vollständig von neuem ausgegeben werden; o> verklebte Werke, falls sie von der Bibliographischen Ab teilung nicht geöffnet werden dürfen; 6) Werke mit aufgeklebter oder mit Stempel aufgedruckter Firma, falls diese bereits einmal von einer andern Firma eingesandt und in das Verzeichnis ausgenommen worden sind (vgl, K 4); «> Preislisten und Musterbücher, wenn sie nicht einen Ge genstand des Handels bilden; !) Kataloge, wenn sie nicht einen selbständigen literarischen oder künstlerischen Wert haben, also namentlich gewöhn liche Verlags-, Antiquariats-, Auktionskataloge; 8) Erzeugnisse, die ihrer Natur nach einen Zusammenhang mit der Literatur nicht erkennen lassen; 5S3
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