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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.09.1922
- Strukturtyp
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- 1922-09-30
- Erscheinungsdatum
- 30.09.1922
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- Deutsch
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vvrsnrblatt f. h. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 229, 30. September 1922. keitsjubilänm im Jahre 1917 zum Ausdruck. Klein hatte im Jahre, 1872 einen kleinen Verlag gegründet, den er dann mit der Wenger- , schen Buchhandlung vereinigte. * ! Am 1. Oktober blickt auch die Firma A. Weichert, Verlags buchhandlung und Buchdruckerei in Berlin auf ein 50jähriges Be stehen zurück. 1872 von August Weichert gegründet, wuchs das aus kleinen Anfängen heraus begonnene Geschäft schon unter seiner Hand rasch zu einem großen Betriebe heran, der mit eigener Setzerei, Druckerei und Buchbinderei arbeitete. Als im Jahre 19l)4 August Weichert eines plötzlichen Todes starb, übernahm sein ältester Sohn Herr Otto Weichert zunächst allein das Geschäft. Er iv-ar schon am 1. Oktober 1897 seinem Vater zur Seite getreten, feiert also am gleichen Tage das Jubiläum seiner 25jährigen Tätigkeit im Geschäft. 1905 trat sein jüngerer Bruder, Herr Max Weichert, als Mit inhaber in die Firma ein und übernahm die Führung des technischen Betriebes. Beide Brüder sind auch heute noch Inhaber des Geschäfts. Unter ihrer Hand hat sich der Verlag durch seine umfangreichen Klas siker-, Jugendschriften- und Romansammlungen einen Platz in der Reihe der großen Firmen des deutschen Buchhandels ermorden. Das gleiche Jubiläum begeht am 1. Oktober die Buch-, Kunst- und Musikalienhandlung G. H. Stifel in Traunstein, die 1872 vo» A. Flefchhut gegründet und 11 Jahre geführt wurde. Am 1. Oktober 1883 ging die Firma in den Besitz von I. Plenagl über, der sie aber schon am 15. April 1884 an den jetzigen Besitzer Herrn Stifel ver kaufte und sie nunmehr 38 Jahre mit Fleiß und Umsicht und guten Erfolgen führt. Gleichfalls 50 Jahre besteht am 1. Oktober die Firma Theodor Neischle, Inhaber: Hugo Sommer, Fürstlich Let tin g e n - W a l l e r st e i n ' s ch e Hofbuchhandlung und Hof- buchdruckerei in Nord! in gen. Sie ist von Theodor Reischle gegründet worden, der sie kraftvoll entwickelt hat, bis ihn nach dreißig jähriger erfolgreicher Arbeit 1902 der Tod abrief. Seine Frau, Louise Neischle, setzte das Geschäft fort, gab es aber schon im folgenden Jahre, am 1. Oktober 1903, in die Hände des jetzigen Besitzers, Herrn Hugo Sommer, der die Jubelfirma mit Erfolg weiterführt und na mentlich dem Druckererbetriebe große Aufmerksamkeit zuwendet. Die Feier ihres 25jährigen Bestehens begehen am 1. Oktober folgende Firmen: Keimling L G r ii n b e r g in Stettin. Gegründet von Adolf Keimling und Wilhelm Grünberg, leitete sie Herr Grün-berg seit dem Tode seines Sozius im Jahre 1914 allein, bis er 1921 seinen Prokuristen Herrn Fritz Werner von Beh - m e n ins Geschäft aufnahm. — B r u n ck e n L C o. in G reifswald , gegründet von Rudolf Bruncken und dem Zeitungsverleger Julius Abel, seit 1908 im Besitz der Frau Universitätsbuchdrucker E. Abel und ihrer Kinder. Das Geschäft befaßt sich hauptsächlich mit wissen schaftlicher Literatur und ist zu hoher Blüte gelangt: im Jahre 1909 wurde auch der Verlag von Julius Abel übernommen. — Max Geißler K, Co. in Berlin, Vers>andbuchhandlun.g und Zeit schriftenvertrieb. Das Geschäft wurde von Max Geißler und Alfred Lange unter der Firma Max Geißler gegründet und ist jetzt im Besitz von Max Geißler und Frau H. Geißler. Die Vereinigung der Kunstverleger hat, wie sie uns mitteilt, folgende Bekanntmachung erlassen: Mit Rücksicht auf die seit Ende August eingetreteue Steigerung der Herstellungskosten - die Papierpreise sind auf das Dreifache, die Druckpreise auf mehr als das Doppelte gestiegen — haben Vor stand und Beirat in gemeinsamer Sitzung beschlossen: Die Indexziffer ist vom 25. September d. I. an: 29. Tie durch diese Steigerung der Herstellungskosten gleichzeitig hervorgerufene Vermehrung des Geldbedarfs macht eine Änderung der Zahlungsbedingungen zu einer zwingenden Notwendigkeit. 8 6 der Lieferungsbedingungen wird deshalb, wie folgt, geändert: »Als Norm für die Zahlungsbedingungen ist ausgestellt: 30 Tage Ziel vom Datum der Rechnung, bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen vom Datum der Rechnung 2"/. Skonto.« Großhandels- und Lagcrei-Berussgenossenschast. — Die Lagerei- Berussgeuossenschaft, der gesetzliche Träger der Ncichsunfallvcrsiche- rung für den gesamten deutschen Großhandel mit Einschluß des Spe- ditions- und Lagergewerbes, hat mit Genehmigung des Reichsversiche rungsamtes den Namen Großhandels- und Lagerei-Be- rufsgenossenschast angenommen. Keine Veränderung des Goldankanssprciscs. Der Ankauf von Gold für das Reich durch die Reichsbank und die Post erfolgt in der > Woche vom 25. September bis 1. Oktober unverändert wie in der Vorwoche zum Preise von 5000 Mark für ein Zwanzigmarckstück, 2500 Mark für ein Zehnmarkstück. Für die ausländischen Goldmünzen wer den entsprechende Preise gezahlt. Der Ankauf von Neichssilber münzen durch die Reichsbank und Post findet unverändert zum lOOfachen Betrage des Nennwerts statt. Geldentwertung und Verkaufspreis. Die bayerische Staatsregie rung hat gemäß den Bestimmungen der Preistreiberei-Verordnung die Forderung des Wicderbcschaffungspreises für strafbar erklärt. Lediglich eine angemessene Berücksichtigung der Geldentwertung wird zugestan'den in nicht höherem Maße, als sie in den Löhnen und Ge hältern der Festbesoldcten nach der Bezahlung durch Reich und Länder zum Ausdruck kommt. Unentgeltliche Lehr- und Lernmittel. — Dem Vernehmen nach har das Neichsministcrium des Innern in dem Entwurf zum Reichshaus haltsplan für 1923 eine n a m h a f t c S u m m e als Beitrag des Reiches zur Durchführung der Vorschrift des Artikels 145 der Reichs verfassung eingestellt, wo,lach die Lernmittel in den Volks- und Fortbildungsschulen unentgeltlich sind. Die Zuschüsse des Reiches sollen solchen Ländern und Gemeinden gewährt werden, die auch aus eigenen Mitteln die völlige oder teilweise Unentgeltlichkeit der Lehr- und Lernmittel durchzufllhren bestrebt sind. Ans dem Bibliothekswesen. — Der Bibliothekar vr. Buddecke an der Preußischen Staatsbibliothek ist in gleicher Eigenschaft an die Universitätsbibliothek in Greifswald, der Hilfsbibliothekar 1)r. von Zabeltitz an der Universitätsbibliothek in Greifswald in gleicher Eigenschaft an die Preußische Staatsbibliothek in Berlin ver setzt worden. Das Arbcitsnachwcisgcsetz. - Das am 1. Oktober d. I. in Kraft tretende Arbeitsnachweisgesetz räumt den Arbeitgebern und den Arbeit nehmern auf den Aufbau des öffentlichen Arbeitsnachweises und die Durchführung der Arbeitsvermittlung durch die Befugnisse des von ihnen zu bildenden paritätischen Verwaltungs-Aus- s chusfes einen wesentlichen, entscheidenden Einfluß ein. Ter Verwal- tungSausschuß besteht außer dem Vorsitzenden und seinem Stellver treter aus mindestens je drei Arbeitgebern und Arbeitnehmern als Beisitzern. Die Zahl der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer muß gleich sein. Unter den Beisitzern sollen sich Frauen befinden. Auf jeden Beisitzer entfällt ein Stellvertreter. Die Beisitzer und ihre Stellvertreter sind von der Errichtungsgemeiude, bzw. von der Ver waltungsgemeiude auf Grund von Vorschlagslisten der wirtschaftlichen Vereinigungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu bestellen. Liegen mehrere solcher Vorschlagslisten vor, so sind auf sie die Arbeitgeber beisitzer nach der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer, die Arbeit- uehmerbeisitzcr nach der Zahl der Mitglieder, die den vvrschlageuden wirtschaftlichen Vereinigungen im Bezirk angehören, zu verteilen. Die Arbeitsvermittlung erstreckt sich auf Arbeiter und Augestellte. Die Preise der Emil Fischer-Stiftung. — Emil Fischer, der berühmte Berliner Chemiker, hat eine große Stiftung zur Förderung der chemischen Wissenschaft Hinterlasscn, deren Preise nun zum zweiten Male vergeben worden sind. Nach dem Statut der Stiftung hat das Kuratorium mit Zustimmung der phlisikalisch-mathematischen Klasse der Berliner Akademie der Wissenschaften vier früheren Assistenten Emil Fischers je 20 000 Mark zur Fortführung ihrer wissenschaftlichen Ar beiten bewilligt. Es sind dies I)r. Friedrich Meyer, vr. E r i eh Schmidt, I)r. Arthur Schleede und vr. Walter Nod d a ck. Beginnende Verständigung zwischen deutscher und französischer Kunst? Die Ausstellungsleitung der Pariser Internatio nalen K u n st g e w e r b e - A u s st e l l u n g 1924 hat jetzt beschlossen, Deutschland zur Beteiligung aufzufordern. Dem Beschluß ging, nach der »Knustchronik«, eine lange Debatte voran. Der Aus stellungsplan war schon vor dem Kriege verfolgt worden, und schon damals war vS die große Frage, ob man das französische Kunstgewerbe der Konkurrenz der Deutschen aussetzen dürfe. Vor der Entscheidung der Ausstellungsleitung hatte man die französischen Künstler und Kunst gewerbler nach ihrer Ansicht gefragt. Das Ergebnis war, daß nur drei Stimmen sich gegen die deutsche Beteiligung, die meisten dafür aus- sprachen. Der nun erfolgte Beschluß hat die Frage wieder aufgertthrt. ob man nicht auch die deutschen Künstler zur Beteiligung an der großen alljährlichen Ausstellung der modernen französischen Kunst, dem Herbst- 1574
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