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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.09.1922
- Strukturtyp
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- 1922-09-30
- Erscheinungsdatum
- 30.09.1922
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. X° 229, 30. September 1922. Abschlagszahlung auf unsere Forderungen weitere Aufträge bis zur endgültigen Regulierung der Konten zurückgestellt werden müssen. Es liegt also zwecks Vermeidung von Verzögerungen der Anzeigen im beiderseitigen Interesse, wenn unsere Rechnungen spätestens 8 Tage nach Erhalt voll ausgeglichen werden. Leipzig, den 29. September 1922. Der Vorstand des Dörsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Arthur Meiner. Paul Schumann. HansVolckmar. Max Röder. OttoPaetsch. Ernst Reinhardt. Der Verein der Buchhändler zu Leipzig. Leipzig, den 30. Sept. 1922. Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung Mittwoch, den 11. Oktober 1922, nachmittags 4 Uhr, in dem kleinen Saal des Buchhändler-Hauses, Portal I. Tagesordnung: t. Beschlußfassung über de» Antrag des Vorstandes, den Buch händler Herrn A l b e r t P l a tz e k, Inhaber des Turm-Ver lages Leipzig, auf Grund von K 7 Ziss. 5 der Satzung aus dem Verein der Buchhändler auszuschllehen. 2. Beschlußfassung über den Antrag des Vereins Leipziger Sorti ments- und Antiquariats-Buchhändler: Auf alle Verkäufe, auch diejenigen aller Sammlungen, Zeitschriften und Schulbücher ist in Leipzig ei» Teuerungs zuschlag von IW zu erheben. Ausgenommen bleiben die Werke derejnigen Verleger, mit denen Sonderabkommen bestehe». Bei direkter Lieferung von Werke» eigenen Verlags wird entweder die Erhebung des Tcuerungszuschlages oder die Berechnung von Porto und Verpacknngsgebiihrcn erwartet. Beschlußfassung über die Erhebung von Nachtragsbeiträgen für die B e st e I l - A n st a l t und P a k e t - A u s t a u s ch st e l l e. Nach K 13 der Satzung sind alle Mitglieder des Vereins verpflichtet, allen Hauptversammlungen beizuwohnen, wenn sie nicht durch Krankheit oder Ausübung öffentlicher Ämter verhin dert sind, und können Geschäfte oder Reisen nicht als Entsclml« lugungsgrund geltend gemacht werden. Die im Lause der Ver sammlung einzusordernde Eintrittskarte dient als Ausweis. Wer ohne triftig« Entschuldigung fehlt, hat 2.— Mk. zu zahlen. Der Verein der Buchhändler zu Leipzig. F.-O. Klasing. Otto Voigtläu der. Vorsteher. Schriftführer. Weimarer Tagung der Schulbuch-Verleger. Am 25. September fand in Weimar die gut besuchte außer ordentliche Hauptversammlung der Vereinigung der Schulbuch- Verleger statt, bei welcher die Preisbildungssrage, das Verhält nis zu Autoren und Lieferanten und eine Reihe von Einzelfragen besprochen wurden. Das hauptsächliche Ergebnis ist aus folgen den Beschlüssen ersichtlich: >. Die Versammlung erkennt di« von der Arbettsgemein- schast rheinisch-westfälischer Verleger aufgestellten Grundsätze für die Kalkulation und die Bestimmung der Mindestpreise für durchaus zutreffend an. Daraus ergibt sich, daß der Preis für Schulbücher je nach der Art (Ausstattung, höhere Schulen, Volksschulen ufw.) bereits heute das 200—300fache des Frie denspreises betragen muß. Dabei ist zu berücksichtigen, daß sogar keine Satzkosten in diese Kalkulation eingestellt sind und daß deshalb und wegen der unverhältnismäßigen Höhe der Papierkosten die Indexziffer mit der Auflagehöhe wächst. Die Schulbuchpreise, die jetzt vielfach noch das 50—KOfache betra gen, müssen selbst ohne Berücksichtigung künftiger weiterer Steigerung der Produktionskosten in rasch folgenden Sprüngen auf diese Höhe gebracht werden. Der Schulbuchvcrlag hat bis ' jetzt sein Betriebskapital verschleudert und wird Produktions unfähig, wenn er nicht, wie alle anderen Erwerbszweige, den Grundsatz des Wiederbeschaffungspreises durchführt. Die Versammlung erwartet von dem Vorstand, daß er die notwendigen Maßnahmen trifft, um schnellste und vor allem einheitliche, lebensnotwendig« Preiserhöhungen zu sichern. 1370 Zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen wurde ein Berechnungs-Ausschuß, bestehend aus den Herren vr. Giesecke, Vorsitzender; vr. Franken, vr. Caspari, vr. Amend und Robert Voigtländer, eingesetzt, der dauernd die Veränderung der Herstel lungskosten und sonst einschlägigen Verhältnisse beobachten und den Mitgliedern das Material zur Preisbildung Mitteilen soll. Da ein« genaue Feststellung im Augenblick nicht möglich war, er ging folgender Beschluß: II. Die Versammlung erklärt vorbehaltlich weiterer Rege lung aus Grund der durch den Berechnungs-Ausschuß für die Festsetzung der Preise künftig zu beschaffenden Grundlagen zu nächst als für die Preisfestsetzung spätestens ab 1. Oktober 1922 maßgebende Richtlinien das 100—120fach« der Friedenspreis« oder einen Bogenpreis von 12 bis 15 Mk. Dabei ist der Verschiedenheit der Formate und der Ein- bände Rechnung zu tragen, sodaß die Broschur etwa 1 Bogen, die Kartonnage Iph—L Bogen, der Halbleinenband 3—4 Bogen gleichzusetzen sind. III. Die Vereinigung der Schulbuchverleger hat auf ihrer Weimarer Tagung vom 25. September 1922 sich einmütig dahin ausgesprochen, daß, solange der Wert der Mark nicht wieder einen gewissen Halt bekommen hat, jegliche Anteilshonorierung sin im voraus gar nicht abzuwägendes Gefahrenrisiko in sich schließt und deshalb nach Möglichkeit vermieden werden mutz. Sie hat ferner einmütig der Ansicht Ausdruck gegeben, daß, wo solche Verträge auf Anteilshonorare bestehen, unter den heu tigen Verhältnissen Honoraranteile, die 10"/» vom Nettobar preis des ungebundenen Exemplars übersteigen, das Buch ver- kaufsunfähig machen müssen. Die Versammlung hält einmütig den Anspruch auf nach trägliche Erhöhung bezahlter Honorare für ungerechtfertigt, da der Verfasser bas Honorar zu höherem Geldwert erhalten hat, damit voll bezahlt ist und ddn höheren Geldwert durch Verbrauch zu seiner Lebenshaltung, Erwerb von Sachwerten und dergl. verwertet hat. Die Absätze I und n vorstehender Resolution decken sich Mit der auf der Versammlung der Arbeitsgemeinschaft wissenschaft licher Verleger tags zuvor beschlossenen Resolution, woraus ge schlossen werden darf, daß diese Beurteilung der Tantiemen honorare einer Erfahrung des gesamten Buchhandels entspricht, wie sie bereits in den Aussätzen der Helren Robert Voigtländcr und vr. de Gruyter (in der Deutschen Verlegerzeitung) zum Ausdruck gekommen ist. Es erhob sich aber in der Versammlung insofern ein Widerspruch gegen die Fassung, als die Angabe eines Honorars von IW vom Netto barpreis des ungebundenen Exemplars bereits als zu hoch erschien und befürchtet wurde, es könnte von Autorenseite ein solcher An spruch als regelmäßig gerechtfertigt erhoben werden. Es wurde daher einstimmig festgestellt, daß die Resolution lediglich die äußerst« Höchstgrenze des heute möglichen, aber bei weiterem Sinken des Geldwertes voraussichtlich nicht aufrcchtzuerhalten den Tantiemehonorares bedeutet. IV. Die Hauptversammlung ist einstimmig der Meinung, daß die Lieferung von Lehrbüchern an private Handelsschulen der Bestimmung des ß 3 Abs. 2 der VerkaussoLdnung unter- liegt und seither dementsprechend gehandhabt wurde, weil die Handelsschulen die Lehrbücher gewerbsmäßig an ihre Schüler zum Ladenpreise Weiterverkäufen. Bei der Besprechung der Frage der Hand- und Freiexem plare wurde zugesagt, daß den Mitgliedern Richtlinien im Sinne von vr. Gieseckes Vorschlägen mitgeteilt werden sollen, um eine
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