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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.03.1922
- Strukturtyp
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- 1922-03-02
- Erscheinungsdatum
- 02.03.1922
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. Kreisverein der Rheinisch-Westfälischen Buchhändler. Der Vorstand des Kreisvereins der Rheinisch-Westfälischen Buchhändler hat, der Anregung zahlreicher Mitglieder folgend, der Gründung einer «Arbeitsgemeinschaft der Sortimenter des Rheinisch- Westfälischen Kreisvereins» zugestimmt, um durch freiwilligen Zusammenschluß der inter essierten Firmen die Durchführung der für die Erhaltung des Sortiments notlvendigen Maßnahmen zu sichern. Die Arbeitsgemeinschaft wird in engster Fühlung mit dem Kreisverein arbeiten und ist wie dieser gewillt, stets der Verstän digung und dem Ausgleich der Interessen zu dienen. Offenbaren Übergriffen wird sie energisch entgegcntreten. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haben sich durch Unterschrift und hohe Vertragsstrasen verpflichtet, in Zukunst ihre geschäftlichen Maßnahmen auf Grund folgender Übereinkunft zu kessen: !. Mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Lage wird der Teue- rungszuschlag im Gebiete des Kreisvereins in der laut Kundmachung des Vereinsvorstandes vom 23. Okto- der 1921 festgesetzten Höhe beibehalten, soweit nicht Son derabkommen mit wissenschaftlichen Verlegern ent- gegenstehen oder nachstehend Änderungen festgelegt sind. Es werden also durchweg 20^ Teuerungs zuschlag erhoben. Ausnahmen: Werke über ^ 200.- Ladenpreis und Neuerscheinungen mit Jahreszahl 1922 (Ziffer 3 be achten!), ebenso alle allgemein bei Einzelbezug vom Verlag mit 45?s Rabatt gelieferten Bücher erhalten 10?» Teuerungsznschlag. Die allgemein bei Einzelbezug vom Verlag mit 50?5 und mehr ?S Rabatt erhältlichen Bücher bleiben vom Teuerungszuschlag ganz freit die Be- gleitsakturen solcher Sendungen müssen deutlich den Hin weis tragen: -Grundrabatt bei Einzelbezug 45s!, bzw. 50"/»-, da sonst Jrrtümer in der Auszeichnung unvermeid lich sind. 2. Schulbücher behalten den bisherigen Teuerungszuschlag (also Volksschnlbücher 1026, alle anderen 20"/» Teuernngs- zuschlag), jedoch ist der Grundrabatt den nachstehenden Bedingungen entsprechend zunächst aus die angegebene Normalhöhe zu bringen. Sonderabkommen mit Schul bücherverlegern über den Fortfall des Teuerungszuschlags bedürfen der Genehmigung der Arbeitsgemeinschaft; be stehende Verträge sind, soweit sie sich aus Schulbücher be ziehen, überall zu kündigen. 3. Als Mindcstrabatt des Verlegers bei Ausrcchterhnltnng des Teuerungszuschlags gelten: a) für Schulbücher 30^, d> für alle anderen Bücher 357». Die Rahattsätze minderrabattierter Bücher werden durch entsprechende Zuschläge auf den Mindestsatz gebracht; zu den so ermittelten Ladenpreisen Kitt der 2026- bzw. I0?°ige Teuerungszuschlag des Sortiments hinzu. 4. Die besonderen Unkosten direkter Bestel lungen kann das Sortiment in Anbetracht der über mäßig hohen Postgebühren im allgemeinen nicht über nehmen, sondern mutz sie dem Besteller in Anrechnung bringen. 5. Die Sonderabkommen mit dem wissenschaftlichen Verlage werden durch vorstehende Bestimmungen nicht be rührt. Die Arbeitsgemeinschaft erwartet jedoch eine stets den Zeitverhältnissen entsprechende Anpassung der Ver tragsbestimmungen und hat das Vertrauen, daß die zur zeit schwebenden Verhandlungen des wissenschaftlichen Verlags mit der Arbeitsgemeinschaft des wissenschaftlichen Sortiments zu einem befriedigenden Ergebnis führen werden. Die von einzelnen wissenschaftlichen Verlegern gefor derte Einbeziehung ihres nichtwissenschaftlichen und Schul bücherverlages in das Sonderabkommen lehnt die Arbeits gemeinschaft ab. Den Mitgliedern ist auserlegt, eine ent sprechende Abänderung bestehender Verträge herbei§u- führen. 6. Es steht jeder Firma frei, sich für besondere Verwendung von einzelnen Verlegern Sondervergttnstigungen zu er wirken. Es darf aber in diesen Fällen aus die Erhebung des Teuerungszuschlags nicht verzichtet werden. 7. Die der Arbeitsgemeinschaft angeschlossenen Firmen haben sich gegen hohe Vertragsstrafe verpflichtet, für Verleger, deren Bezugsbedingungen nicht den vorstehenden Mindest sätzen entsprechen, jede Vertriebstätigkeit einzustellcn und deren Verlagswerke nur auf Bestellung zn liefern. Der Vorsitzende des Kreisvcreins der Rheinisch-Westfälischen Buchhändler, gez. Adolf Schultze. Für die Arbeitsgemeinschaft der Sortimenter des Kreisvcreins der Rheinisch-Westfälischen Buchhändler: gez. 1>r. H. S ch ö n i n g h - Münster, H. Schilling-Köln, P. S t u e r m e r - Köln, M. Röder-Mülheim (Ruhr), Fr. Cohen-Bonn, B. H a r t m a n n - Elberfeld, M. Berger- Aachen, W. Peters- Düsseldorf. Tabelle. 1. Alle Bücher unter Mk. 280.— Verkaufspreis bis schließlich 1821 erschienen, oder ohne Jahreszahl 2. Alle Bücher im Preise von Mk. 280.— und mehr 3. Die in der Notstandsordnnng vom 18. Oktober 1820 ge, nannten 8 Sammlungen 4. Die Neuerscheinungen und Neuauflagen mit der Iah, reszahl 18W u. ff. ans dem Titelblatt ö. Schulbücher a) Volksschnlbücher b> Alle anderen Schulbücher 8. Die Lieferungen an staatliche Bibliotheken Tcnerungs- zuschlag 28°/» 10°/» 18°/» 18°/» 28°. mit Mk. 188 888.— und mehr jährlichem Vermehrnngs- answand 18"/» 7. Zeitschriften 28°/ 8. Musikalicn 28"/» 8. Werke, die der Verleger bei Einzelbczng allgemein mit 45"/» Rabatt liefert 18»/»
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