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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.02.1922
- Strukturtyp
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- 1922-02-27
- Erscheinungsdatum
- 27.02.1922
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Redaktioneller Teil. .V 49, 27. Februar 1922. Ntchtannullierung eines Jnscratcnaufkrages durch den Krieg. Der Kaufmann M. in Hamburg hatte im August 1913 bei der «Allgemeinen Fleischerzeitung« in Berlin zur Abnahme bis zum September 1915 10 090 Ogespaltene Petitzeilen zum Preise von 40 Pf. bestellt, im ersten Jahre nur 3027 Zeilen benutzt und seit Ausbruch des Krieges überhaupt nicht mehr inseriert. Die Allgemeine Fleischerzeitung- klagte den rückständigen Betrag einschließlich der Zinsen in Höhe von .kt 4300.— ein. Der Be- klagte berief sich zu feiner Befreiung darauf, daß er infolge des Krieges sein Geschäft habe aufgeben müssen, daß das Inserat wegen der Unmöglichkeit des Vertriebs von Därmen und Fleisch- waren keinen Zweck mehr gehabt habe und der Vertrag dadurch hinfällig geworden sei. Das Landgericht Hamburg wies die Klage ab, das Hanseatische Oberlandesgericht (Urteil vom 18. Februar 1921, BFV. 190/20) gab der Klage statt und führte u. a. »ns: »Bis September >915 lag mir die Verhinderung vor, daß der Beklagte infolge seiner Ende September 1914 erfolgten Einziehung znm Militär sein Darmgeschäft ausgebcn mußte. Es bestand die abstrakte Möglichkeit, daß das Geschält verkauf« oder durch einen Vertreter sortgeflihrt wurde. Der Handel mit Därmen, der sogar nach der Einschränkung des Flcischhandels »och möglich blieb, war daher an sich nicht unmöglich, »nd subjektive Verhinderung in der AuSnupuug eines Inserats ist ein Ereignis, das auch im Frieden bei mehrjährigen Annoncenverträgen cintreten konnte und das im Sinn« der Vertragschließenden als ei» den Besteller befreiendes Ereignis nicht angesehen werden sollte. Dieses Risiko nimmt der Besteller auf sich und findet seinen Entgelt in dem erhebliche» Rabatt, den er sich dadurch sichert. Der Inhalt des Inserats ist im vor liegenden Falle nicht Gegenstand des Vertrages geworden. Eine Be schränkung lag höchstens in dem Charakter der klägerischen Zeitung als eines für Fleischer bestimmten Organs. Die Bedürfnisse des Kleischhandcls sind aber so mannigfaltig und erstrecken sich auch ans den Bedarf an den zu diesem Geschäfte erforderlichen Utensilien und Personal, sodaß die Erfüllung oder richtiger Ausnutzung des Ver trages dem Beklagten immer noch möglich blieb.« Das Gericht legt also mit Recht entscheidendes Gewicht ans die bestehen gebliebene grundsätzliche Propagandaqualität des Blattes, mag auch wirtschaftlich der Wert und der Erfolg des Inserats für den Auftraggeber in Frage gestellt worden sein. So gehört das Urteil in die Gruppe derer, die den Begriff der »wirt schaftlichen Unmöglichkeit« zutrefsenderweise einschränken und eng begrenzen. Haftungsbeschränkung eines Spediteurs. Bei einem Transport ging ein Gepäckstück verloren, der Spe diteur wollte nicht für den ganzen Schaden, sondern nur für .« 50.— bis 200.— anfkommen, weil diese Haftungsbeschränkung in der Geschäftsstelle des Spediteurs auf einem Plakat den Kun den bekanntgemacht war. Das Dresdner Oberlandesgericht er kannte diese Haftungsbeschränkung an, das Reichsgericht jedoch nicht. Es äußerte sich (RG.-Entfch. in Zivilsachen, Bd. l03, S. 84) u. a. dahin: »Allgemein bekannt ist, daß die Eisenbahnen und ähnliche grö ßere Verkehrsanstalten, ebenso wie Banken usw., Bedingungen her auszugeben pflegen und diese ihren Abschlüssen zugrunde legen. Die Rechtsprechung hat anerkannt, daß solche allgemeine Bedingungen in der Tat für die einzelnen Abschlüsse, selbst wenn sie dem Kunden der Anstalt nicht bekannt sind, maßgebend werben können, vorausgesetzt, daß sie ordnungsmäßig vcröfsentlicht worden sind und wohl anch, daß sie nicht solche Bestimmungen enthalten, die eine freiwillige Un terwerfung der Kunden unter sie von vornherein ausgeschlossen er scheinen lassen und deshalb nicht üblich sind. Es fragt sich zunächst, aus welche Anstalten und Geschäftsbetriebe jener in der Praxis ent wickelte Grundsatz Anwendung finden kann. Osfenbar geht es nicht »n, daß unterschiedslos jeder einzelne Geschäftsmann ohne Rücksicht auf Art und Umfang seines Betriebes sich aus Bedingungen berust, die er in geeigneter Weise veröffentlicht hat. Das würde eine Ver wirrung des GeschästSlcbens bedeuten. Die Art und der Umfang des Betriebes MUß also so sein, daß das Publikum nach dem, was zurzeit üblich ist, mit dem Bestehen solcher Geschäftsbedingungen zu rechnen hat. Das ist zweifellos der Kall bei Privateisenbahnen, bei größeren Banken, bei Verbänden von Betrieben, die dem Verkehr dienen, u. bgl. Wie weit hierüber hinaus der Kreis zu erweitern ist, ist nach der Verkehrsübnng z» bemessen, wobei auch örtliche Geivohn- 258 heilen in Frage kommen können. Nicht ohne weiteres kann ange nonunen lverden, daß ein einzelner Spediteur rechtlich i» der Lag« ist so zu verfahren. Wenn solche Bedingungen ohne weiteres jedem aus dem Publi kum gegenüber, der mit der Anstalt einen Vertrag schließt, maßgebend sein sollen, so ist außerdem zu verlangen, daß sie der Allgemeinheli zur Kenntnis gebracht werden. Das hat durch Anzeigen in Zeitun gen, die von dem in Betracht kommenden Kreise des Publikums ge lesen werden, unter Umständen durch öffentlichen Anschlag an ge eigneten Stellen ober dergleichen zu geschehen. Die Allgemeinheit des Publikums oder des i» Betracht kommenden Kundenkreises muß in der Lage sein, von den Bedingungen Kenntnis zu nehmen.« Or. A. Elster. H. Oldenburg und O. Herrmann: Wie ver kehre ich mit Post und Eisenbahn? Post und Eisenbahn-Handbuch. Zusammenstel lung der für jedermann wichtigen Be st im mungen des Post- und Eisenbahnverkehrs nebst Gebühren Übersicht. Lübeck 1922, Verlag, von Post- und Eisenbahn-Lehrbüchern (Otto Wessel). 8" 71 S. und Gebührenübersicht. Ladenpreis Hlbd. -st 15. - Das Buch will, wie die Verfasser — ein Ober-Postinspektor und ein Eisenbahn-Verkehrsinspektor — in dem Vorwort sagen, in allen wichtigeren Kragen des Post-, Telegraphen-, Fcrnsprcch- und Eisen bahnwesens ein nie versagender und stets zuverlässiger Ratgeber sein. Bei den vielen Vorschriften und Ausnahmebcstimnulngen in, Post- und Eisenbahnverkehr ist es aber unmöglich, in einem Buche von 71 Seite» den Stoff so eingehend zu behandeln, daß es wirklich ein Ratgeber aus alle Kragen und sür alle Kreise wird. Es sei nur hingewiesen aus die zahlreichen Abhandlungen über Drucksachen, Bücherzcttcl und Ge- schästspapicre im Börsenblatt und anderen Fachblättern, die allein ein Buch süllen würden. Eine ausführlichere Behandlung dieser Versen- dnngsarten wäre wünschenswert gewesen, auch die besondere» Vor schriften des Wcltpostverkehrs hätten eingehender erläutert werde» können. Bei den Angaben über Postkarten hätte, um nur ein Bei spiel anznsiihren, die zulässige Größe genannt werden müssen, ei» Hin weis auf den Unterschieb der Ausdehnnngsgrenzen im Fit- und Alls- landverkehr hätte nicht fehlen dürfen. Gerade diese Bestimmungen lverden häufig übersehen, wodurch sür den Absender Kosten und Weite rungen entstehen. Eine kurze Erläuterung der Zollvorschriften, soweit sic sich aus Postsendungen erstrecken, würde die Brauchbark!il des Buches erhöht haben; die Angabe» auf Seite l>9 bis 71 beziehe» sich nur ans die Zollbehandlung der Bahngliter. Die gelegentlichen Hin weise auf die Zollvorschriften für Postsendungen reichen nicht aus. (Übrigens sind die Verweisungen von Sette tk, Pakete, aus Seite 21 und 25, Zustellungsurtundc», unverständlich: auch die Verweisung von Seite 15 auf Seite 9 ist unrichtig, es muß heißen Seite 0). Über die postalischen Einrichiunge» ist das Publikum im allge meinen besser unterrichtet als über diejenigen der Eisenbahn. Außer den Spediteuren und den Angestellten, die den Versand leiten, besitzen nur wenige Kenntnis der Elsenbahnverkehrsordnung und der Fracht tarife. Eine Ausstellung, nach der jedermann ohne weiteres die Fracht sätze berechnen könnte, kan» in einer kurzen Abhandlung bei den ver schiedenen Tarifklassen und Bercchnungsarien nicht gegeben werden. Neuerdings sind im Eisenbahngüterverkehr verschiedene Anbei ungen ein- getreten, die zwar keine Verbilligung, wohl aber eine Vereinsachnng des Verkehrs zur Folge haben, z. B. gleichmäßige Erhebung eines Zu schlags für alle Güter bei der Beförderung in gedeckten Wagen, Ein führung einer neuen Nebenklafsc. Trotz der erwähnten Mängel ist das Buch ein brauchbares Hilfs mittel sür den Versand, nicht nur sür Industrie, Handel und Gewerbe, sondern auch für das Publikum; es ist gewissermaßen ei» Lehrbuch über Verkchrscinrichtungen sowohl sür das große Publikum als auch sür Kontore und Bureaus. Sz. Kleine Mitteilungen. Ergebnis des Preisausschreibens zwecks Förderung und Neu- belebung des plattdeutschen Dramas. — Dieses Preisausschreiben, welches das Bremer Schauspielhaus, De plattdütsche Vereen to Bremen und die Hetmatzettschrift »Niedersachsen«, Bremen, im Frühjahr vorigen Fahres erlassen haben, hatte eine überaus rege Beteiligung zur Folge. ! Es wurden insgesamt 89 Arbeiten cingeliefert. Nach Bewältigung des I gesamten Materials und Überwindung vieler Schwierigkeiten hat das . Preisrichter-Kollegium, das sich aus den Herren Pros. Dr. Gerl,
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