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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.02.1922
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- 1922-02-11
- Erscheinungsdatum
- 11.02.1922
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Bürlenblatt f. h. Lisch». Vuchhanbel. Redaktioneller Teil. X- 36. tl. Februar 1S22. für ihn. sondern auch für den Verleger in noch weil höherem Mähe. Auch der Verlag hat vier Jahre und länger mit wenigen Ausnahmen stillgelegen. Ganz zu übersehen aber scheint Herr Bangert, datz der Ver lag es ist, der durch die nicht vermeidbaren und notwendigen Preiserhöhungen zur Stärkung der Betriebe und Betriebsmittel des Sortiments ganz außerordentlich beigetragen hat. Das Sortiment dürfte in den letzten Monaten nur mit Radiergummi und Bleistift durchschnittlich 50°/» an seinem Lager verdient haben. (»Verdient« ist Wohl zu erchhemistisch; »gerettet - müßte es heißen. Red.) Es ist auch nicht recht einleuchtend, wenn Herr Bangert glaubhaft zu machen sucht, daß der Mehrerlös an den Lagerver käufen »kaum nennenswert« sein dürste. Wenn er wirklich uner heblich wäre: warum meldet er gegen eine Änderung dieses Vor rechts den entschiedensten Einspruch des gesamten Sortiments und Exportbuchhandels an? Da scheint mir ein nicht unerheb licher Widerspruch zu liegen. Aber ganz abgesehen davon, ob sich die Kassierung dieses Vorrechtes lohnt oder nicht — sie ist eine unabweisliche Notwendigkeit geworden, um dem Schieberun- wesen, dessen Bekämpfung ja Herrn Bangert auch am Herzen liegt, zu steuern. In den letzten Jahren ist eine so große Zahl »Buchhandlungen- wie Pilze aufgeschossen, die auf Grund dieser Lücke einen schwunghaften Auslandshandcl betreibt. Meldun gen der Autzenhandclsnebenstellen über Verkäufe solcher Firmen tragen immer den Vermerk »Lager« oder »Antiquariat«. Eine Kontrolle des Verlags ist so gut wie unmöglich, da es sich fast immer um Werke handelt, von denen dauernd größere Partien direkt vom Verlag und Zwischenbuchhandel bezogen werden und daher für das einzelne Exemplar der Zeitpunkt der Lieferung nicht fcstgestellt werden kann. Es müßte m. E. durchaus im wohlverstandenen Interesse des Export- und Sortimentsbuchhan dels liegen, diese Konkurrenz unmöglich zu machen. Und dazu gehört die prinzipielle Aufhebung der Lagervor- rechte. Firmen, die dann an den Verleger mit der Bitte heran treten, zur Unterstützung besonders kostspieliger Werbetätigkeit auf einen Teil des Mehrerlöses zu verzichten, werden wie bisher Wohl immer deren Bereitwilligkeit dazu finden. V. 8°K. Zur Verkaufsordnung für Auslandlieferungen. (Vcrql. die Ausführungen von Herrn IN. Ruprecht im Bbl. Nr. 28.) Von Rudolf Dimpfel. Entgegen den Behauptungen des Herrn vr. Ruprecht möchte ich feststellen, daß die Mehrheit der Exporteure von Anfang an gegen eine Verschleuderung des deutschen Buches gewesen ist, daß wir aber dagegen alle den Wunsch haben, nur die Preise be rechnen zu müssen, die unsere ausländischen Kunden als berech tigt ansehen. Diese lehnen aber fast einmütig jede Berech nung in ausländischer Währung wegen der dann oft lOOÜ"/> be tragenden Erhöhung unbedingt ab. Jeder Exporteur könnte Dutzende von Fällen ansllhrcn, in denen gute Kunden direkt den Auftrag gegeben haben, Verleger mit ausländischer Währung zu boykottieren. Außerordentlich oft ist jetzt der Ankauf eines an sich gewünschten Buches unterblieben, weil »der Preis zu hoch« sei. Ich sollte aber denken, datz cs vom wirtschaftlichen Standpunkte besser sei, ein Exemplar mit einem mäßigen Aufschlag zu ver kaufen, als gar keins. An einen Ausverkauf braucht man nach dem jetzigen Stande wirklich nicht mehr zri glauben, eher an eine absichtliche Zurückhaltung. Es werden nur die wissenschaftlich>n Bücher gekauft, die das Ausland wirklich braucht. Zu einem mehr fehlt es in sehr vielen Fällen am Gelbe und oft auch am guten Willen. Die Tatsache, daß wir, wie der Schweizer Buch- yändlerverein kürzlich feststcllte, immer von einem Extrem ins andere fallen, hat uns in den Augen des Auslandes mehr gescha det, als der etwaige Mehrverdicnst Wext ist. Ich möchte hier er wähnen, daß Herr Professor vr. Driesch, der bekannte Philosoph, während seines Aufenthaltes in Holland und der Schweiz im vori gen. Jahre denselben Eindruck gewonnen hat und mir gegenüber besonders betonte, daß seine Bekannten sich keinesfalls aus pri vaten egoistischen Gründen in dieser Weise ausgesprochen hätten. 188 Herr vr. Ruprecht führt zur Begründung des höheren Ver legeranteils am Valutaerlös seine alte Theorie von der Priorität der Interessen der Produktion gegenüber denen der Abnehmer an. Wenn wir diesen Gedanken etwas weiter ausführen, kommen wir zu dem Satze: Die Abnehmer sind für den Produzenten da. Wenn auch damit die Ansichten weiter Verlegerkreise ausgespro chen sind, möchte ich doch die Berechtigung bezweifeln. Um aber auf den Einzelfall der Verteilung des Valuta erlöses zurückzukommen, so möchte ich noch mehr, als es Herr Bangert getan hat, darauf Hinweisen, daß beim Exporteur die Arbeit, Risiko und Kapitalsfestlegung ganz unverhältnismäßig größer sind, als beim Verleger, dessen Arbeit mit der Ausliefe rung beendet ist und der sein Geld sofort erhält, ganz gleichgültig, ob und wann überhaript unser Kunde bezahlt. Als Risiko meine ich nicht allein das durch Kursschwankung entstandene, denn die Exporteure, die noch in ausländischer Währung fakturieren, wird man Wohl zählen können, sondern besonders das Risiko, ob unser Kunde überhaupt bezahlt. Bei amerikanischen Kunden wird die Zahlung meist erst in 2 bis 4 Monaten, bei südamerikanischen gar erst in 4 bis 6 Monaten eintreffen. Haben wir es aber ein mal mit einem böswilligen Zahler zu tun, so muß man das Geld überhaupt vcrlorengeben, da an eine Klage für Deutsche nicht zu denken ist. Da aber der Exportbuchhandel auf diese Weise sein Kapital auf längere Zeit unverzinslich festlegen mutz, sollte ihm billig auch ein größerer Anteil am Erlöse znfallen als dem Verleger, der sein Kapital schon lange wieder zur Ergänzung seines Lagers verwenden konnte. Vom kaufmännischen Standpunkte aus dürste es doch gleichgültig sein, ob ein Verleger sein Lager mit neuen Verlagswerken auffüllt, oder ob ein Exporteur dies mit fertigen Büchern tut. Beide brauchen ihr Kapital, um neue Geschäfte tätigen zu können. Derjenige aber, der die größere Arbeit am einzelnen Exemplar hat und besonders überhaupt das Geschäft zustande bringt, sollte auch den größeren Anteil am Verdienste haben. Was die Lagerverkäufe betrifft, so ist es eigentlich ein Unding, daß jemand noch etwas von dem Erlös für einen Gegenstand beansprucht, dessen Eigentumsrechts er sich schon vor längerer Zeit entäußert hat. Koeiilei- <8- Volckmai- -6. L« , t.eipr>8, Lbtix. ^.U8lan(l. ^eitseliriktev-k'reiZliste. 4". 4 8. nnck Linla^s. Die unglückseligen Valutaverhältnisse haben natürlich auch auf dem Gebiete des Zeitschriftenvertriobs ins Ausland mancherlei Schivie- rigkciten gebracht. Vor allen Dingen ist dem Ausländer selbst die Orientierung über die Preise, die ja leider großen Schwankungen un terliegen, erschwert. Ohne Zweifel entstehen dadurch gewisse Hem mungen beim Absatz, deren Beseitigung, soweit sie möglich ist, am Platze erscheint. Ein Mittel zu diesem Zwecke ist das vorliegende Ver zeichnis der hauptsächlichsten und gangbarsten deutschen Zeitschriften mit Angabe der Titel, der Vierteljahrs- und Einzelpreise nsw. Wäh rend das vierseitige Verzeichnis eine größere Auswahl ent hält, ist ans der Einlage eine engere Auswahl von Zeit schriften verzeichnet mit Angabe der Länder und der Preise in deren Währung. Es ist klar, daß unter den gegenwärtigen Verhältnissen ein bindendes Preisangebot überhaupt nicht abgegeben werden kann. Aber schon in der Tatsache, daß der Interessent einen festen Anhalt bekommt, muß ein Fortschritt erblickt werden. So darf man wohl hoffen, daß diese Veröffentlichung der Verbreitung deutscher Zeit schriften im Auslände förderlich sein wird. ^ Kleine Mitteilungen. Fakturierung in Auslandwährung. Der Z e n t r a l v c r b a n d des Deutschen Großhandels hat gegen die unterschiedlose Fakturierung tn Auslandwährung, wie der Ncichswirtschaftsminister sie dem Neichswirtschaftsrat hinsichtlich der Ablieferung von Ansfuhr- deviscn vorschlägt, eine Eingabe gerichtet, in der es heißt: »Nach vielen Ländern ist der Verkauf in Auslandwährnng schon deshalb erforder lich, weil der ausländische Käufer gar nicht anders kaufen will; in anderen Fällen sind die Exportgeschäfte mit Importgeschäften kombi niert. Im einzelnen Falle, bei kurzen Lieferfristen, Verkauf ab Lager usw., ist die Auslanöfakturierung durchaus am Platze. Esgeht ab c r nicht an, einen Zwang zu schaffen, der die unendliche Mannigfaltigkeit des Außenhandels einfach unbeachtet läßt«.
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