Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.02.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-02-11
- Erscheinungsdatum
- 11.02.1922
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19220211
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192202113
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19220211
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1922
- Monat1922-02
- Tag1922-02-11
- Monat1922-02
- Jahr1922
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Sprechsaal. Xr 36, 11. Februar 1922. Prof. Hildebrandt macht in seinem Aufsatze »Der Kampf gegen die Schundliteratur« (s. Bbl. Nr. 18, S. 85) sehr beachtenswerte Vor schläge znr Einrichtung von Spruchkammern zwecks Regelung des Ge biets außerhalb des Strafrechts. Er weist ans das sehr erfolgreiche Lichtspiclgesetz hin. Der frühere Wirrwarr im Kinobctrieb ist hier durch die Filmprüfnngsstelle in Berlin glücklich beseitigt worden. In England werden alle Theaterstücke einer staatlichen Kommission vor- gclegt und sind nach deren Billigung vor jeder Verfolgung durch den Staatsanwalt gesichert. Der Gesetzentwurf, der im Dezember 1926 von den Jugendpflege-Verbänden dem Neichsministerium unter breitet wurde und der die Kennzeichnung und Ausscheidung der Schund literatur bezweckt, würde in einer erweiterten Fassung hier sehr gute Dienste leisten: es könnte dann über den Landes-Spruchkammern als oberste Behörde, vielleicht in Verbindung mit dem Ncichsknnstrvart, eine Buchprüfnngsstelle stehen. Eine solche Einrichtung würde dem Gericht viel Arbeit und dem Verleger Ärger und Verdruß ersparen. Dies ist natürlich nicht so gemeint, daß alle Druckwerke, vom Gebet buch bis zur Astronomie, erst einer Vorzensur unterworfen werden sollen, ob sie auch erscheinen dürfen. Aber es gibt ein ganzes Gebiet der »schönen Literatur«, das so sehr der Behandlung von geschlecht lichen Dingen gewidmet ist, daß das Lesen keineswegs rein dem künst lerischen Genuß dient, und dessen Verbreitung besonders unter Jugend lichen sehr unerwünscht ist. Diese Bücher sollten vor ihrem Erscheinen einer Kommission oder einer Spruchkammer von ähnlicher Zusammen setzung vorgcleg^werdcn, wie sie im Lichtspielgesetz vorgesehen ist und wie sie Professor Hildebrandt in dem angeführten Aufsätze zur Prü fling der Schundliteratur vorschlägt. Allerdings müßten auch Künstler und Gelehrte hierbei maßgebenden Einfluß haben. Wenn die Spruch kammer Znr Überzeugung gelangt, daß die künstlerischen Eigenschaften iiberwicgen und das Buch unbeanstandet an die Öffentlichkeit, d. h. a» erwachsene, reise Menschen gelangen solle, so fällt sie ihr Urteil etwa in der Art: »Von der Bnchprüfungsstelle zngelasscn — Verkauf an Minderjährige verboten«. Diese Entscheidung könnte dann zu gleich mit dem Copyright-Vermerk auf der Rückseite des Titelblattes aufgedrnckt werden und würde das Buch ein für allemal vor jeder Verfolgung durch den Staatsanwalt schütze n. Sprechen sich die Kommission und die Prüfnngsstelle gegen das Buch ans und will sich der Verleger dem Spruch nicht fügen, so müßte immerhin in besonderen Fällen die Entscheidung des Reichs- ^ gerichts noch angerufen werden können. Jedoch ist, wenn zwei In-' stanzen gegen ein Buch entschieden haben, wohl im allgemeinen wenig Aussicht, daß sich das Reichsgericht dafür ausspricht. Es würde meist die erste Spruchkammer genügen. So wären die heutige Ncchtsunsicherheit, Verbot, Beschlagnahme und Wiederaufhebung der Beschlagnahme (s. Bbl. Nr. 21, S. 166) be seitigt, einerseits Schundliteratur und Pornographie unterdrückt, andererseits Gutes und Echtes vor den Angriffen der Sittlichkeits schnüffler geschützt. Auch dies ist notwendig. Die Erotik in der Literatur verbleien hieße ein großes und wert volles Gebiet der Kunst erdrosseln. Der erotische Stoff ist weder »un sittlich« noch »unzüchtig«, aber er kann künstlerisch gut oder künstlerisch schlecht behandelt werden. Erotik ist nicht, wie manche meinen, schon an sich ein Kennzeichen, daß das betreffende Buch ein verabschennngs- würdiges Machwerk ist, das unbedingt beschlagnahmt werden muß. Gewiß, es ist nur für reise Menschen. Und es muh künstlerisch wert voll sein. Aber die Entscheidung darüber soll nicht der Priester oder der Staatsanwalt, sondern der Künstler und Literarhistoriker fällen. vr. Bruno Wolf, Bibliothekar. Produzent und „Helfer der Produktion''. (Vgl. Bbl. Nr. 28.) Cs sei mir vergönnt, zu einer Bemerkung im Artikel des Herrn Or. Ruprecht im Bbl. Nr. 28 (vom 2. Februar 1922) — zu dem Herr Bangert wohl noch einiges zu sagen haben wird — eine andere Auf fassung darznlegcn. Herr 1)r. Ruprecht sagt auf den Vorschlag des Herrn Bangert, -die Verkaufsordnnng für Anslandlieferungen möge die Interessen der vorwiegend beteiligten Eiruppen (Verlag, Ausfuhrbuchhandcl und Ans landbuchhandel) gleichmäßig wahrnchmen —: »zweifellos kommt in erster Linie die Produktion«. Der Zwischenhandel habe nur als »Helfer der Produktion« Berechtigung. Produzieren heißt Hervorbringen, erzeugen. Der Erzeuger aber eines Buches ist zweifellos der Verfasser. Produziert, hervorgevracht, geschaffen ist ein Buch, wenn es geschrieben ist, dazu bedarf es nicht der Vervielfältigung durch den Verleger. Es genügt — wie das die Not der Zeit heute wieder praktisch in Erscheinung treten läßt —, daß ein Geistesprodukt in einem Exemplar vorhanden ist. Bei wissen schaftlichen Monographien und Lehrbüchern,, bei Dichtungen — der Ver leger von Gerhart Hauptmanns Werken wirs nicht behaupten, daß er deren Produzent sei, wohl aber deren Verleger, d. h. »der die Kosten dafür übernimmt« (Heyne) — ist wohl eine Meinungsver schiedenheit ausgeschlossen. Anders liegt der Fall bei Sammelwerk« n und bei allen denjenigen Büchern, bei denen der Verleger als der Schöpfer des Werkes zu betrachten ist, wenn er einem Schriftsteller die Anregung oder den Auftrag gibt, das und das zu schreiben. Unter den »Helfern der Produktion« steht jedenfalls der Verleger an erster Stelle, aber der Produzent im realen Sinne ist er nicht. Leipzig, den 3. Februar 1922. Alexander Licbis ch Zur Valutaordnung Eine Bitte an den Verlag. Die Anforderungen der Valntaanteile von seiten des Verlags sind vielfach so unvollständig, daß dem Sortimenter eine Prüfung ohne Rückfrage unmöglich ist. Nichtig ausgestellt hätte die Forderung erwa zu lauten: »Lt. Mitteilung der A. H. N. führten Sie am .... nach . . . . mit Bewilligung Nr. . . . folgendes aus:« Der Tag der Ausfuhr und die Bewilligungsnnmmer sind deutlich auf jedem Meldezettel der A. H. N. angegeben. Die Nummer fehlt auf den Anforderungen fast stets, das Versanddatum wird aber viel fach mit dem Datum der Meldung von seiten der A. H. N. verwechselt, sodaß der Sortimenter den Posten wenn überhaupt, so doch erst nach langem Suchen finden kann. In jedem Geschäft mit größerem Aus- landverkchr werden durch solche fehlerhafte oder unvollständige An forderungen Stunden kostbarer Arbeitszeit vertrödelt, was durch ge naue Beachtung der Einträge ans dem Meldezettel leicht zu verhüten ist. Dem Verlag verursacht die Erfüllung dieser Bitte keinerlei Mehrarbeit, dagegen wird durch Vermeidung zeitraubender Rückfragen ein um Wochen früherer Eingang der zustehenden Valutaanteile erzielt. Konstanz, den 1. Februar 1922. Karl G c ß. Noch einmal: Valutazuschläge nach der Tschecho-Slowakei. (Vgl. Bbl. Nr. 4, 9 und 21.) Jenen vereinzelten Verlegern, die noch immer Valutazuschläge er heben, trotzdem die Außenhandelsnebenstelle den Schutz dieser Auf schläge versagt, sei der Standpunkt der Firma L u d w i g D o b l i n g c r in W i c n mitgeteilt, die die hiesigen Verhältnisse aus nachbarlichen Er fahrungen besser kennt und auf Valutazuschläge verzichtet, trotzdem auch ihr sicher der Mehrgewinn ganz angenehm wäre. Sie schrieb an einen Sortimenter in Böhmen: »Zufolge Ihrer Karte vom 36. Januar teile ich Ihnen mit, daß ich von jeher Gegner des in der Tsche ch o - Slowakei cingchobenen Valutazuschlags war, da cs gänzlich unmög lich ist, die Grenzkontrolle betreffs Bücher und Musikalicn präzise zu handhaben. Maßnahmen haben nur dann einen Zweck, wenn die Ga rantie vorhanden ist, daß sic auch pünktlich von allen beteiligten Kreisen durchgcführt werden«. —r. Verlorengegangene Briefe. Es ist ganz eigentümlich, daß seit dem Inkrafttreten der neuen Portosätze die Zahl der Briese, die ihren Bestimmungsort nicht er reichten, ins Ungeheure gestiegen ist. Liegt das daran, daß der hohe Markenwert jetzt zur Untreue reizt? Seit dem 1. Januar habe ich den Verlust von mindestens sechs Briefen festgestcllt. In einer ganzen Reihe von Fällen läßt mich das Stillschweigen der Adressaten eben falls einen Verlust befürchten. In der Zeit vor dem Kriege gehörte es zu den ganz seltenen Fällen, daß einmal ein Brief vcrlorenging. Ich möchte anregen, daß sich auch die Herren Kollegen einmal darüber äußern, ob ihnen seit Inkrafttreten der neuen Portosätze der neue Ubelstand ausgefallen ist, und würde Vorschlägen, daß, wenn diese An nähme zutrifst, der Börsenvercin sich zunächst einmal mit der Leip zigcr Handelskammer in Verbindung sehe und mit dieser, unter Um ständen in Verbindung mit weiteren Handelskammern, eine ganz energische Beschwerde bei den zuständigen Stellen vorbringt. Wenn die Post ihre Sätze in einer Weise erhöht, die die Entwertung des Geldes im Jnlandc weit übersteigt, so hat sic zum mindesten die unbe dingte Pflicht, dafür zu sorget«, daß im Postvcrkehr wenigstens einiger maßen wieder die Sicherheit Raum gewinnt wie vor den« Kriege. B r a u n s ch w e i g, den 3. Februar 1922. Georg West ermann. 192
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder