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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.01.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1922-01-28
- Erscheinungsdatum
- 28.01.1922
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- Deutsch
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(X- 24, 28. Januar 1922. Redaktioneller Teil. vörsarblLtt f. ». Dtsch». vuchtzaudel. Rudolf Lechncr L Sohn übernommen. Wir bitte» Sie. uns Ihre Mitteilungen lauf anhängendem Bogen) möglichst rasch zutommen taffen zu wollen, und werden uns sehr freuen, wenn der geschäftliche Verkehr mit Ihnen sich zu einem lebhaften und angenehmen gestal ten wird. Der angehängte Fragebogen bezieht sich auf folgende Punkte: I. Nachlaß, L. Freistücke, 3. Verpackung, 4. Postgebühren, 5. Aussuhr- gebllhren, S. Zahlungsweise. Belgien. Bestätigung des Zusatzprotokolls non, LU. März 1814 zur revidierten Berner Übereinkunft vom 18. No». 1888. — Am 4. Nov. 1921 hat die belgische Gesandtschaft dem Schweizer Bundesrat die Bestätigungs-Urkunde Sr. Majestät des Königs der Belgier über das Zusatzprotokoll vom LN. März 1914 zur revidierten Berner Über einkunft zum Schutz der Werke der Literatur und Kunst vom 18. Nov. 1908 überreicht. Das Dokument wurde in de» Archiven des Schweizer Bundesstaats hinterlegt, und die Regierungen der andern vertragschlie ßenden Staaten wurden durch ein Rundschreiben vom 18. November 1921 davon in Kenntnis gesetzt. (Droit ck'autour, Nr. 1 vom 15. Kan. 1922.) Bulgarien. Beitritt zur revidierten Berner Übereinkunft zun, Schutze der Werke der Literatur und Kunst voin 18. Nov. 1888. — Durch eine Note vom 5. Dez. 1921 hat die bulgarische Gesandtschast in Bern, aus Befehl ihrer Regierung, dem Schweizer Bundesrat den Beitritt Bulgariens zur revidierten Berner Übereinkunft vom 13. Nov. 1988 und ebenso zum Zusatzprotokoll vom 29. März 1914 bekanntgegeben. Der Beitritt übt seine Wirksamkeit vom 5. Dez. 1921 an aus, dem Datum der oben erwähnten Note. Was seinen Beitrag zu den Kosten des inter nationalen Bureaus anbetrifft, so wünscht Bulgarien in die fünfte Klasse eingereiht, zu werden. Der Schweizer Bundesrat hat den vertrag schließenden Ländern diesen Beitritt durch eine Umlausuote vom 19. Dez. 1921 zur Kenntnis gebracht. (Droit ck'auteur, Nr. 1 vom 15. Januar 1922.) Der Schutz des literarischen und künstlerischen Eigentums in der Südafrikanischen Union. — Einem Briefe des deutschen Generalkonsuls für Britisch-Südafrika in Pretoria sind folgend« de» Schutz des Ur heberrechts betreffende Stellen entnommen: »Der Schutz des literari schen und künstlerischen Eigentums ist, soweit er feindlichen Staats angehörigen gewährt war, durch die Kriegsmaßnahmen der Südafri kanisch«» Union nicht berührt worden. Einige besondere Bemerkun gen darf ich mir zu den durch das Südafrikanische Gesetz Nr. 9 von 1918 sestgelegten Bestimmungen Uber den Schutz des Urheberrechts ge statten. Nach Art. 143 des Gesetzes ist das britische Urhebergesey von 1911 (tjopz-rigkt -Ist. 1911) für die Südafrikanische Union cjngefllhrt worden, allerdings mit einigen Abweichungen. Das Südafrikanisch« Gesetz sieht insbesondere, abweichend vom englischen Gesetz, die An lage eines Registers zur Eintragung von Urheberrechten vor (Ar tikel 152 ff. des Gesetzes). Dabei soll indessen die Eintragung nicht etwa das Urheberrecht begründen (Artikel 159 des Gesetzes), wohl aber demjenigen, dem «ine Verletzung des Urheberrechts vorgeworfen wird, den Etnwand nehmen, daß ihm das Urheberrecht nicht bekannt gewesen sei und daß er im guten Glauben gehandelt habe. (Artikel 144 des Gesetzes in Verbindung mit Artikel 8 deS britischen Urheber rechtsgesetzes.) Schließlich ist in diesem Zusammenhänge zu berichten, Laß nach einer Proklamation Nr. 73 vom Jahre 1929, abgedrnckt in dem Oovernmont Oaretto bixtiuorckinai-v Nr. 1048 vom 3. Mai 1920, die Südafrikanische Union mit dem 1. Mai 1920 der Berner Union über den Schutz des geistigen Eigentums von, 20. März 1914 beigetreten ist. (Vgl. Bbl. 1920, Nr. 154 und 188.) Der Verfall der deutschen Bücher in Ungarn. — Folgender Aus schnitt aus der »OdlLL», Organ des Landesverbandes ungarischer Kaus- leutc, sei hier in Übersetzung wiedergcgcbcn, da er sür deutsche Ver leger von größtem Interesse ist: »Sehr geehrter Herr Redakteur! Wir alle, die die deutsche Kultur sür die Weiterentwicklung der ungarischen Bildung unentbehrlich halten, zeichnen mit Bedauern jede Erscheinung auf, die in ihren, Endresultat dazu beiträgt, diese Verbindung zu stören. Nun müssen wir von einem neuen solche» Fall Mitteilung machen. Diejenigen, die jetzt in Deutschland Bücher bestellten, haben die schmerzliche Erfahrung gemacht, baß das Porto der Kreuzbänder von einer Mark auf sechzehn Mark erhöht wurde für das Kilogramm. Demzufolge beträgt jetzt der Portoprcis von einem gebundenen Buche ungefähr sechs Mark. Daß dies die Einfuhr der deutschen Bücher in Ungarn sehr erschweren wird, bedars wohl keiner längere» Erklärung. Dazu wurde diese Neuerung so plötzlich einge- fllhrt, daß wir nicht die Möglichkeit hatten, über die Lieferung der Bücher anders zu disponieren.» Wir haben diese Anklage der deutsch-ungarischen Kammer über mittelt. Wichtig sür den Sortimentsbuchhandel. — Am 11. Februar 1922 läuft sür die Mitglieder der Bcrussgenossenschaft sür de» Einzelhandel (Reichsunfallversicherung), der die Sortimentsbuch handlungen zugeteilt sind, die Frist zur Einreichung der Lohnnach- weisung sür das Jahr 1921 ab. Es wird nochmals daraus htngewicse», daß sür diejenigen Betriebe, für die eine Lohnnachweisung nicht vor- liegt, die der Beitragsberechnung zugrunde zu legende Lohnsumme von der Berufsgenossenschaft schätzungsweise sestgestcllt wird. Gegen die Höhe der so festgestelltcu Lohnsumme ist eine Beschwerde nicht zulässig: außerdem kann der Vorstand über säumige Mitglieder Geldstrafen bis zu 300 .// verhängen. Gescllschafterlisteu der G. m. b. H. — Nach K 40 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung vom 20. April 1892 haben die Geschäftsführer oder Liquidatoren einer Gesellschaft mit beschränkter Haftpflicht alljährlich im Monat Januar eine von ihnen — d. h. von so vielen Geschäftsführern oder Liquidatoren, wie zur Vertretung der Gesellschaft erforderlich sind — unterschriebene Liste der Gesellschafter, aus der Name, Vorname, Stand und Wohn ort der letzteren sowie ihre Stammcinlagen zu entnehmen sind, zum Handelsregister einzureichen. Sind seit Einreichung der letzten Liste Veränderungen hinsichtlich! der Person der Gesellschafter und des Um fangs ihrer Beteiligung nicht eingetreten, so genügt die Einreichung einer entsprechenden Erklärung. Unterlassungen unterliegen hohen Geldstrafen. Zur Buchpropaganda. — Vom VcrlagdesBörseu Vereins ist auch noch ein kleiner Sonderdruck »Die billigen Bücher», eine Gegenüberstellung der Preise von verschiedenen Artikeln des täglichen Bedarfs und der Preise verschiedener Bücher, zu beziehen. Auch dieser kleine Aussatz, der den Mitteilungen des Verbandes Deutscher Buch- bindereibcsitzer Nr. 12 vom 1. Oktober 1921 entnommen ist, dürste zur Aufklärung über das Zurückbleiben der Biichcrprcise mit Erfolg benutzt werden. Zehn Stück davon (darunter wird nicht abgegeben) kosten ..// 1.50. »Das schöne Buch«. — Im Februar findet in Düssel dorf in den Räumen des Kunstvereins für di« Nhsiu- lande und Westfalen ein« Ausstellung »Das schöne Buchl» statt, die von der Arbeitsgemeinschaft Düsseldorfer Buch händler, der Arbeitsgemeinschaft literarisch-kultureller Berlage, dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler und dem Deutschen Buchgewerbeverein veranstaltet wird. Die Ausstellung wird in einer retrospektiven Abteilung die Entwicklung des deutschen Buchge werbes in den letzten dreißig Jahren an charakteristischen Stücken aus Privatbcsitz zeigen, ferner einen Querschnitt durch die heutige Pro duktion, soweit sie unter dem Oualitätsgedanken steht, gebe» und end lich l» einer besonderen Abteilung »Das schöne billige Buch» zeigen, was trotz Geldentwertung buchgewcrblich au preiswerten Erzeugnissen zu haben ist. Hermann Löns-Abenb. — Am 10. Februar, abends 8 Uhr, veran staltet die Deutsche Landbuchhandlung in Bcrlinin Ver bindung mit der Buchhandlung Ollmann L Hintze in Frie denau im Bllrgersaal des Friedenau er Rathauses einen literarisch-musikalischen Hermann LönS-Abend. Die bekannte Schriftstellerin und Lönsbiographin Fräulein Hanna Kueß- Cellc, eine Verwandte des Dichters, liest aus seinen Werken. Frau Ebel-Wilde bringt Lieder aus dem kleinen Rosen garten zum Vortrag in neuer, überaus wirksamer Vertonung von E. Möller-Hannover. Weitere Lönslieder singt der Mädchenchor der Rückertschule. Eintrittskarten für den Zlbend sind bei de» genannten beiden Buchhandlungen zu haben. Literarische Vereinigung »Exlibris« in Leipzig. — Der für den 24. Januar angesetztc Vortrag des Herrn Studienrats Tromm über »August Strtndberg» mußte infolge des Straßenbahnerstreiks leider ausfalleu und findet nunmehr am kommenden Dienstag, dem 31. Januar, abends 8 Uhr, in, Lehrsaale der Buchhändler-Lehranstalt, Platostraße, statt. Ter Eintritt ist unentgeltlich. Gäste sind herzlich willkommen. Für genügende Heizung des Saales ist Sorge getragen. Fahrpreisermäßigung zur Leipziger Frühjahrsmesse erhalten die Teilnehmer einer Reihe von Gesellschasts-Sonderzügcn, die bei genügen der Beteiligung aus elf Strecken (von Nürnberg, Stuttgart, Karlsruhe, Mainz, Frankfurt a. M., Düsseldorf, Köln, Duisburg, Münster, Altona und Königsberg i. Pr. nach Leipzig) eingelegt werden. Die Bekannt gabe der Verkehrszeiten erfolgt in allernächster Zeit mit den zum Ver sand kommenden Meßeinladungen sowie durch Inserate i» der Tages presse derjenigen Gegenden Deutschlands, von denen ans die Züge 121
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