Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.01.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-01-18
- Erscheinungsdatum
- 18.01.1922
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19220118
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192201182
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19220118
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1922
- Monat1922-01
- Tag1922-01-18
- Monat1922-01
- Jahr1922
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
willkürliche, der Gewinnsucht einzelner Buchhändler entsprin gende Maßnahme erblickt, die er mit Nichtabnahme der so berech neten Bücher und Zurückhaltung seiner Aufträge beantwortet. Vereinzelte gegenteilige Erfahrungen besagen hiergegen nichts; fest steht, daß der Exportbuchhandel zurzeit abermals genau wie beim Inkrafttreten der Verkaufsordnung nicht in der Lage ist, die eingehenden Aufträge ohne weiteres auszuführen, sondern durch langwierige Rückfragen erst die Einwilligung der Besteller mit den erhöhten Preisen einholen muß; da darüber in vielen Fällen Monate vergehen können, ist schon heute mit einiger Wahrschein lichkeit vorauszusagen, daß bis dahin abermals veränderte, gleich viel ob verminderte oder erhöhte Valutaaufschläge bestehen wer den und die Unterhandlung mit dem Besteller dann von neuem beginnen kann. Es ist deshalb unerläßlich, daß schnellstens wie der allgemeingültige und einheitliche Valutaausschläge eingeführt werden, gleichviel, ob man diese ein für allemal fest stehend oder den Schwankungen der Mark anpaßbar beweglich ge- statten will. Nun böte gewiß die allgemein verbindliche Fak turierung in fremdländischer Währung die Möglichkeit, die Aus landpreise deutscher Bücher für eine längere Zeitdauer zu stabi lisieren; aber abgesehen davon, daß besonders die Auslanddcut- schen aus mancherlei, auch sachlich durchaus berechtigten Gründen mit Reichsmark bezahlen wollen, ist dieser Weg für den Exportbuchhändler nicht gangbar, weil ihm damit ein Kurs risiko aufgebllrdet würde, das er in Anbetracht der Geringfügig keit des Objekts nicht übernehmen kann. Wie denn überhaupt die Zwangsvorschrift, in ausländischer Währung zu fakturieren, eine sehr problematische Maßnahme sein würde, denn in größerem Umfange angewandt, müßte sie letzten Endes zu einer völligen Entwertung der Reichsmark im Ausland mit allen ihren verderb lichen Folgen führen. Der deutsche Buchhandel muß sich daran genügen lassen, für seine Auslandlieserungen einen angemessenen Valutamehrerlös zu erlangen; es ist nicht angängig, einzelnen oder einer kleinen Gruppe von Interessenten im Rahmen einer Ordnung des Bör- senvereins der Deutschen Buchhändler Vorrechte zuzugestehcn, die die Gesamtheit benachteiligen und die Verkaufsordnung schließ lich zu einer Verkaufs-Unordnung werden lassen. Es müssen, wie gesagt, durch die Verkaufsordnung die berechtigten Interessen der drei an der Buchausfuhr vorwiegend beteiligten Gruppen: Ver lag, Exportbuchhandel und Auslandbuchhandel gleichmäßig wahrgenommen werden. Um hierzu zu gelangen, ist ein ver ständnisvolles Zusammenarbeiten erforderlich, keinesfalls aber darf die eine oder andere Gruppe in zu eigenwilliger Wahrneh mung ihrer besonderen Interessen und in Verkennung der gleich falls werteschaffenden Leistungen der anderen Gruppen diese zurückzudrängen und auszuschalten versuchen. Dem Exportbuchhandel brachte die Verkaufsordnung zunächst nur Nachteile. Erteilte Aufträge wurden widerrufen, mit Valulaaufschlag berechnete Lieferungen nicht angenommen, daneben die peinlichsten Auseinandersetzungen mit der Ausland- kundschaft, die in den Valutaaufschlägen eigenmächtige Preis erhöhungen des liefernden Exportbuchhändlers erblickte, und zu allem Verdruß noch die durch die Erfüllung der Ausfuhrformali- täten bedingte Mehrarbeit, So war es Wohl verständlich, daß sich der Exportbuchhandel zunächst gegen die Verkaufsordnung aussprach und sich mit ihr erst aussöhnte, als die Fassung vom April 1921 endlich wieder eine Festigung und Wiederbelebung des Geschäftes herbeiführte. Wenn nun durch abermalige Experi mente erneut Beunruhigung in das buchhändlerische Export geschäft getragen wird und die angestrebten Änderungen für die Mehrheit der am Auslandbuchhandcl interessierten Buch handlungen erhebliche Nachteile im Gefolge haben müssen, dann darf es dem Exportbuchhandel nicht verargt werden, wenn er wiederum Stellung gegen die Verkaufsordnung Nimmt und dafür eintritt, daß alle Auslanderschwerungen sobald wie mög lich aufgehoben werden, Valutaaufschläge in phantastischer Höhe mögen dem einen oder dem anderen Produzenten einen guten und, wie zugegeben werden soll, auch berechtigten Mehrgewinn bringen, beeinträchtigen aber die Ausfuhr im gesamten und schädigensomitdieAllgemeinheit, Für das Buch- gewerbe in seiner Gesamtheit ist es aber ungleich wertvoller, daß ein dauernder und steigender Verkauf ins Ausland mit Erlan gung eines angemessenen Valutamehrerlöses zustande kommt, als daß einzelne Unternehmer Übergewinne erzielen, im übrigen aber durch abschreckend hohe Valutaaufschläge aus die ohnedies teil weise schon recht beträchtlichen Jnlandpreise die Ausfuhr ge hemmt und schließlich völlig unterbunden wird, die errechncten Valutamehrgewinne also dann doch mehr oder weniger nur auf dem Papier stehen. Daß es auch aus Gründen kultureller Art tief bedauerlich sein würde, wenn durch eine verfehlte Preispolitik das Auslanddeutschtum mehr und mehr vom Kauf deutscher Bücher abgebracht würde, sei noch nebenbei bemerkt. Schließlich: eine Ordnung, die wirklich Ordnung schaffen will, sollte keine Ausnahmen haben, oder wenn schon, dann nur solche, die nur in wirklichen Ausnahmesällen bewilligt werden. Das gilt nicht allein sür die in Z 7 der Verkaufsordnung seslgc- legten Preisausnahmebestimmungen, sondern auch im Hinblick auf die Ausnahmebestimmungen sür Geschenksendungen, die Lie- ferungen an die deutschen Konsulatsbeamten und auf noch einige Ausnahmebestimmungen, die hier uneiörtert bleiben niögen. Erfahrungsgemäß geben solche Ausnahmen nur allzu leicht Veranlassung zu mehr oder weniger weitherzigen Aus legungen der Ordnung überhaupt, zum Nachteil derjenigen, die den gegebenen Vorschriften gewissenhaft nachzukommen suchen. Und in die Kommission, die über die Zulässigkeit wirklich gebo tener Ausnahmen zu bestimmen hat, gehört außer den drei vom Vorstand des Börscnvereins, des Deutschen Verlegervereins nnd der Außcnhandelsnebenstelle zu ernennenden Mitgliedern gercch- terweise auch ein Vertreter des Exportbuchhandels. in. Und der Verlag. Wie gesagt: die Verkaufsordnung hat das früher so schöne Verhältnis zwischen Verlag und Exportbuchhandel etwas ge trübt, Nicht eigentlich die Verkaufsordnung als solch«, sondern mehr der sogenannte Valutaaufschlag, über dessen gerechte Ver teilung man nicht einig werden konnte und den so zu verteilen, daß für den Händler außer den vermehrten Arbeiten, dem Ärger mit der Kundschaft und dem erhöhten Verlustrisiko nicht viel mehr übrig bleibt, bestimmte Kreise leider noch immer bemüht sind. Durch die Unterlassung, beizeiten einen von wohlwollendem Ver ständnis für die Bedürfnisse und die berechtigten Ansprüche des Exportbuchhandels diktierten Kompromiß zu schließen, sind dem Buchhandel schon einmal, nämlich Ende 1919, Millionen verloren gegangen; Grund genug für den einsichtigen Beurteiler der Verhältnisse, seine Sonderwünsche den Interessen der Allgemeinheit hintanzustellen und nicht durch immer erneute Wiederaufrollung bestehender Meinungsverschiedenheiten erneute Konflikte heraufzubeschwören und damit das Wohl des Ganzen zu gefährden. Über die eigenmächtige Festsetzung erhöhter, von den allge meinen Bestimmungen der Verkaufsordnung abweichender Aus- landauffchläge ist im vorigen Abschnitt bereits gesprochen wor den. Hier sei noch bemerkt, daß es keinem Verleger verargt wer den soll, wenn er in Ausnahmesällen für größere, kostspielig wie der herzustellende Veröffentlichungen einen erhöhten Ausland- Preis in fremder Währung festsetzt. Der Exportbuchhandel muß sich aber mit aller Entschiedenheit dagegen wenden, daß nun einzelne und ganze Gruppen von Verlegern sür ihre gesamte Vro- duktion in außergewöhnlicher Weise von den Sätzen der Verkaufsordnung abweichende erhöhte Ausschläge vorschrei, den, weil dadurch jede Propagandatätigkeit und die glatte Er- ledigung der eingehenden Aufträge unmöglich gemacht werden. Der Exportbuchhandel muß sich auch dagegen wehren, daß er durch teils übereilte, teils allzu eigenwillige Maßnahmen des Verlags um die Erträgnisse seiner mühseligen und kostspieligen Propagandatätigkeit gebracht wird und letzten Endes Sishvhns- arbeit leisten soll. Der Verlag muß Verständnis dafür bekom men, daß zwischen seiner Belieferung der ausländischen Wieder- Verkäufer mit feinen eignen Verlagswcrken und der Belieferung der privaten Auslandkundschaft durch den Exportbuchhandel ein gewichtiger Unterschied besteht, nämlich der, daß bis zu einem gewissen Grade wenigstens der ausländische Wiedeiverkäufer dom Wohlwollen des Verlegers abhängig ist, dieser also die Liefe- 71
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder