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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.01.1922
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- 1922-01-18
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- 18.01.1922
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Redaktioneller Teil. X- l5, 18. Januar 1822. Verpflichtungen der Allgemeinheit gegenüber nahmen sie es viel fach nicht sehr genau, und daraus erklärt sich Wohl zum grossen Teil die Mißstimmung, die seitdem in den Kreisen des Verlags und des Auslandbuchhandels gegen den deutschen Exportbuch handel besteht. Aber doch mit Unrecht besteht, denn, wie gesagt, der ordentliche deutsche Exportbuchhändler nimmt im Verkehr zwischen dem Verlag und dem ausländischen Bücherkäufer die selbe Stelle ein, die der Sortimenter im Jnlandverkehr einnimmt, und der deutsche Auslandbuchhandcl hat, solange er nicht über mäßige Aufschläge auf die von den Verlegern festgesetzten Ver kaufspreise beanspruchte und dadurch seine Kundschaft zum direkten Bezug veranlaßte, keine Ursache, mit der Tätigkeit des Exporl- buchhändlers unzufrieden zu sein; wo ihm, wenn überhaupt, ein Auftrag verloren geht, weiden ihm andererseits gerade durch die umfassenden Katalog- und Prospektversendungen des regu lären Exportbuchhandels zahlreiche Aufträge ohne sein Zutun zu- geführt. So ist also der scheinbare Gegensatz zwischen den regu lären deutschen Exportbuchhandlungen und den gutgeleiteten deutschen Auslandbuchhandlungen in Wirklichkeit nicht vorhan den, und es ist deshalb bedauerlich, wenn durch mancherlei diese Zusammenhänge nicht berücksichtigende Maßnahmen aus der letz ten Zeit ein solcher Gegensatz erst konstruiert worden ist. Hierzu rechne ich insbesondere das Vorgehen einiger namhafter Ver leger mit erheblick er Produktion, die den Alleinvertrieb ihrer Bücher für bestimmte Länder an dort ansässige Buchhand lungen vergeben haben, ungeachtet dessen, daß eine solche Ein richtung praktisch gar nicht durchführbar ist, dadurch aber eine Verärgerung sowohl der Exportbuckchandlungen als auch der übrigen in diesen Ländern ansässigen Auslandbuchhandlungen herbeigeführt wird. Nicht in einer einseitigen Bevorzugung der deutschen Aus-! landbuchhandlungen zum Nachteil der deutschen Exportbuchhand-! lungen darf das Heil sür die Verbreitung des deutschen Buches im Ausland erblickt werden, sondern in einer verständnisvollen Einspannung der Dienste dieser beiden Gruppen unseres Beru fes. Als Tatsache darf ausgesprochen werden, daß einerseits der Exportbuchhandel dort kein ertragreiches Absatzgebiet findet, wo bereits deutsche Auslandbuchhandlungen ansässig sind, und ande rerseits, daß in der Regel deutsche Auslandbuchhandlungen dort noch nicht bestehen können, wohin der deutsche Exportbuchhandel vorwiegend arbeitet. Wohl aber darf gesagt werden, daß der Exportbuchhandel dem Auslandbuchhandcl das Feld vorbereitet, denn seine Werbetätigkeit geht dem deutschen Auswanderer nach, und hat sich an einer Stätte des Auslands erst eine größere Anzahl Auslanddeutscher ansässig gemacht, so dauert es nur kurze Zeit, bis sich dort auch eine deutsche Buchhandlung niederläßt. Es mag in diesem Zusammenhang auf die Verhältnisse in unseren ehemaligen deutschen Kolonien hingewiesen werden, die zuerst ein sehr gutes Absatzgebiet für den dentschen Exportbuchhandel waren, mehr und mehr aber ihre Kundschaft an die sich nach und nach dort auftuenden Buchhandlungen abgeben mußten. Schließlich sei noch gesagt, daß sich die ersten Ansätze zu einem Zusammenschluß des deutschen Exportbuchhandels in dem »Verein der deutschen Antiquariats- und Exportbuchhändler, Leipzig« und der -Vereinigung Hamburg-Bremer Exportbuch- händlcr, Hamburg« erkennen lassen; Gründe verschiedener Art lassen es ratsam erscheinen, daß sich die deutschen Exportbuch händler alsbald zu einem einzigen Verband deutscher Export buchhandlungen zusammenschließen. II. Die Verkaufsordnung für Ausland lieferungen. Die Komödie der Irrungen und Wirrungen und der ver paßten Möglichkeiten. Aber dennoch eine wirtschaftliche Notwen digkeit für das deutsche Buchgewerbe. Geht man den Dingen nach, so wird man finden, daß die Verkaufsordnung um einige Monate zu spät kam; durch wessen Schuld, mag hier unerörtert bleiben. Als man sie nach vielem Hin- und Herreden im Januar 19^0 in Kraft setzte, bedauerlicher weise ohne zugleich auch die Außenhandelskontrolle wirksam werden zu lassen, war der Auskauf der Friedensbestände unserer wertvollen Bücher durch die ausländischen Interessenten bereits 70 > erfolgt. Die dann Verordnelen Zuschläge gingen über das Matz des Zweckmäßigen weit hinaus und erzeugten in den Kreisen ^ aller am deutschen Buch Interessierten jene Mißstimmung, die ' am unzweideutigsten in den bekannten Zeitungsaufsätzen und in ^ den Briefen der Auslanddeutschen an die Exportbuchhändler zum Ausdruck kam. Mancher Mißgriff hätte vermieden werden können, wenn man die berufenen Vertreter des Exportbuchhandels rechtzeitig und nicht erst dann, als es in mancher Hinsicht schon zu spät war, um ihre Meinungsäußerung ersucht hätte. Und wenn man dann auch aus ihren Rat gehört und ihren Bedenken mehr Rechnung getragen hätte, als es leider geschehen ist. Man war zu sehr befangen in der Vorstellung, daß -sich die Auslandumrechnung nicht nach den Interessen der Händler, sondern in erster Linie nach denen der Erzeuger zu richten habe«, und war nur allzu sehr geneigt, in jeder immerhin aus praktischen Erfahrungen herrüh renden Meinungsverschiedenheit der Exportbuchhändler die Vertretung eigennütziger Bestrebungen zu erblicken. Damit soll natürlich nicht gesagt werden, daß bei dem Aufbau der Verkaufs ordnung einzig und allein oder auch nur vorwiegend die Inter essen der Exportbuchhändler hätten berücksichtigt werden sollen; in gleicher Weise verdienten auch die Bedürfnisse der deutschen Auslandbuchhandlungen beachtet zu werden, und so hätte es die Aufgabe der berufenen Stellen sein müssen, die Interessen des Verlags, der Auslandbuchhandlungen und der Exportbuchhand lungen verständnisvoll gegeneinander abzuwägen und eine Ver- kaussordnung zu schassen, die den berechtigten Interessen dieser drei Gruppen möglichst gleichmäßig gerecht wurde. Die be deutsamsten Versäumnisse waren Wohl die, daß man es unter ließ, das Inkrafttreten der Verkaufsordnung rechtzeitig und in großzügiger Weise im Ausland bekannt zu machen, wodurch so wohl dem Exportbuchhandel als auch den Auslandbuchhand lungen recht unerfreuliche Auseinandersetzungen mit ihrer Kund schaft erwuchsen, und weiter, daß man beim Erlaß der Ausfuhr- kontrollbestimmungen nicht genügend die Eigenart des Buches als Kleinhandelsobjekt berücksichtigt hat; wie ia denn auch heute noch von interessierten Kreisen Kontrollmaßnahmen verlangt werden, die vielleicht für den Lokomotiven- oder Schisfsmaschi« nenexport angebracht sein mögen, die sich aber nicht aus den Export deutscher Bücher anwenden lassen, ohne sehr berechtigte Interessen der Händler und der Konsumenten aufs schwerste zu beeinträchtigen. Über die Zeit des Experimentieren? und ihre sür« und widerstreitenden Verordnungen, wodurch Export- und Ausland- bnchhändler von einer Ratlosigkeit in die andere gestürzt wurden, soll mit Stillschweigen hinweggegangen werden: Tempi pass-nil Die im April vorigen Jahres in Kraft getretene vierte Fas sung der Verkaussordnung hatte die Vorzüge, daß sie, cum gr-mo sslls, dem ausländischen Bücheikäufer zusagte, dem Verleger einen angemessenen Valutamehrerlös brachte, dem Auslandbuck'HSndler gewinnbringende Einkaufsmöglick'keiten bot und den Exportbuch- ckändler instand setzte, wieder verbindliche Angebote hinausgeben und damit wieder eine Belebung und Festigung des Ausland- gescbäftes herbeiführen zu können. Man hätte sic beinahe vor trefflich nennen können, wenn sie auch den Vorzug gehabt hätte, daß im Falle einer außerordentlichen Verschlechterung der Mark, wie wir sie letzthin erleben mußten, die Auslandpreise deutscher Bücher ohne Inanspruchnahme des ominösen 8 7 angemessen erhöht werden konnten; dann wären die Erschütterungen, die durch die eigenmächtigen Festsetzungen erhöhter Valutaaufsckläge durch den Verlag erneut in das buchhändlerische Exportgeschäft hineingetragen worden sind und die bekanntlich auch die Dis positionen der Auslandbuchhandlungen aufs schwerste beeinträch tigen, vermieden worden, und das eben wieder gefestigte Ver trauen der Auslandkundschast zum deutschen Buchhandel wäre nicht erneut wieder ins Schwanken gebracht worden. Denn das braucht Wohl kaum gesagt zu werden, daß der weitab vom Schutz sitzende ausländische Bücherkäufer gewiß Verständnis dafür hat, daß durch sozusagen amtliche Verfügungen ein angemessener, all gemein gültiger Aufschlag auf die Ausfuhr deutscher Bücher be rechnet wird, daß er aber in der Festsetzung xbeliebiger Aufschläge und Berechnungsarten einzelner Verlage nur allzu leicht eine
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