^ Neue Preise! Die ungeheuer gestiegenen Kosten für Herstellung und Vertrieb zwingen unr, die Ladenpreise eines er heblichen Teiler unserer Verlagrwerke ab 10. Lanuar wesentlich zu verändern. Die neuen Preise ergeben sich aur den Fakturen. Gegebenenfalls werden wir unr aus diese Anzeige berufen. Um An- und Rückfragen bet den hohen Portosätzen zu ersparen, gestatten wir in allen Fällen, in denen I > die Kundschaft an der neuen Prcirstellung Anstoß nimmt und die Abnahme verweigert, Remission innerhalb » I sechs Wochen vom Bezugrlage ab. I Mainz, den 10. Januar 1922 KÜchheiM S Cv. G. M. b. H. I Verlagsbuchhandlung sA In den nächsten Tagen erscheinen: Oie neuen Berliner Höchstmieten- und Gonderzuschläge Bekanntmachung des Magistrats vom 30. Dezember 1921. Dargestellt und erläutert von Stadtrat Brumby, Berlin-Neukölln. Preis steif broschiert etwa 10 Die Bekanntmachung des Berliner Magistrats vom 30. Dezember 1921 dringt die vierte Steigerungsgrenre seit Gültigkeit der preußischen Höchstniütenverordnung vom 9. Dezember 1919 und ist in gleicher Weise wie die srüheren Verordnungen für die große Masse der Bevölkerung von tief einschneidender Bedeutung. Neues Groß-Berliner WOungsnotreA nebst Beschwerderecht und Satzung des Ausschusses für das Wohnungswesen. Dargestellt und erläutert von Stadtrat Brumby, Berlin-Neukölln. Preis steif broschiert etwa 10 Der mit dem Wohnungswesen besonders vertraute Herausgeber erläutert die wichtigen Bestimmungen in erschöpfenden Darstellungen, die in allen Zweifelsfragen zuverlässige Auskunft geben und daher für den prak tischen Gebrauch unentbehrlich find. Die Vorsitzenden und Beisitzer der Mieteinigungsämter, die Anwälte und Vermieter, sowie die Mieter und ihre Organisation'n sind sichere Abnehmer. Die neue Höchstm'eten-Verordnunq deL Berliner Magistrats sowie die im G>ok-Berliner Wohnunasnoir°cbt niedergeleqlen Be stimmungen sind von grundlegender Bedeutung nicht nur für Berliner Verhältnisse, sondern müssen auch als Muster bezeichnet werden für die auf dem Gebiete des Wohnungswesens neu zu erlassenden Bestimmungen anderer Städte, so daß beide Ausgaben weil über ihr eigentliches Beslimmangegeviet hinaus zur Orie> tlecaug unentbehrlich sind. Ich bitte zu verlangen. — Zettel anbei. Verlag von Franz Vahlen in Berlin W 9, Linkstraße 16.