Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.01.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-01-07
- Erscheinungsdatum
- 07.01.1922
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19220107
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192201079
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19220107
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1922
- Monat1922-01
- Tag1922-01-07
- Monat1922-01
- Jahr1922
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr- « <R. 4». Leipzig, Sonnabend den 7. Januar >922 89. Jahrgang. Redaktioneller Teil Bekanntmachung. Die Mitglieder des Börsenveretns werden hiermit gebeten, ^ 100.- als erste Rate des M i t g l i c d s b c i t r a g c 8 1932 auf unser Postscheckkonto Leipzig 13 463 zu überweisen. Insoweit dieser Betrag bis zum 15. Januar 1922 nicht bei uns eingegangen ist, werden wir ihn Ende Januar mittels Bar. saktur beim Kommissionär erheben. Für diesen Fall bitten wir die Mitglieder schon jetzt, ihren Kommissionär rechtzeitig mit der Einlösung unserer Barfaktur über 100.— zu beauftragen. Alle bis zum 15. Februar 1922 nicht bezahlten Mitglieder- beitrüge werden wir unter Poslnachnahme gegen Berechnung der entstehenden Kosten einziehen. Wir machen daraus aufmerksam, daß im Falle der Nichtetn- lösung der Poslnachnahme die kostenlose Lieferung des Börsen blattes sMitgliedscxemplar) in Wegfall kommen mutz und die Börscnblatttnserate zum Nichtmitgliederpreis be rechnet werden. Die Nichtannahme der Poslnachnahme wäre als Zahlungsverweigerung anzusehen, auf Grund deren die Strei chung in der Mitgliederliste unverzüglich borgenommen werden kann. Leipzig, den 6. Januar 1922. <Aeschäsl«sttlie des Lörsenver-ioo der Deutschen Buchhändler ,u Leipzig. vr. Ackermann, Syndikus. Bekanntmachung. Die Buch- und Musikalien-Abteilung des Warenhauses Gebrüder Alsberg A.-G. in Bochum entspricht den Voraussetzungen für die Aufnahme buchhänd- lertscher Firmen in das Adreßbuch des Deutschen Buchhandels und hat sich dem Börsenverein der Deutschen Buch händler gegenüber zur Einhaltung der Bestimmungen der Verkaussordnung für den Verkehr des Deutschen Buch handels mit dem Publikum, der Notstandsordnung sowie der Verkaufsbestimmungen der Kreis- und Ortsvereine verpflichtet und hierfür Sicherheit geleistet. Der Vorstand hat daher die Aufnahme des Warenhauses in das Adreßbuch verfügt. L e i p z i g, den 6. Januar 1922. Geschäftsstelle des Börsenvcreins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Ackermann, Syndikus. Allgemeiner Deutscher Buchheindlungsgehttfen- Berband zu Leipzig. Im vergangenen Monat Dezember wurden ausgezahlt: ^ 897.50 Krankengelder, 600.— Begräbnisgelder, ,/k 8538.35 Witwen- und Waisengelder, 2339.52 Jnvaltdengelder, Notstandsunterstützungen, 385.— Autzerord. Krankenunterstützung, 11300.— Schönlein-Stiftung. Leipzig, den 2. Januar 1922. Der Vorstand. Zur Wucherfraqe. Die sich ständig wiederholenden und leider immer stärker werdenden Erschütterungen unseres gesamten Wirtschaftslebens lassen auch die Frage der Wucherverfolgung nicht zur Ruhe kom men. Immer noch ist die Preistreibereiverordnung, obwohl einst unter völlig anderen Verhältnissen geboren, in Kraft. Gegen sie wird aber auch immer heftiger Sturm gelaufen, und das neuer dings, wie es scheint, nicht ohne Erfolg. Gleichzeitig jedoch verstärken sich auch die Bemühungen, die Versalzung übermäßi ger Preissteigerung und wucherischer Gewinne zu verschärfen. Der Buchhandel mutz an den Entwicklungen das allergrößte In teresse nehmen, namentlich jetzt, wo auch ihm infolge der wirt schaftlichen Veränderungen neue Ausgaben erwachsen oder die alten wieder brennender werden und wo es unter Umständen gilt, sich den allgemeinen Wandlungen anzupassen, vielleicht so gar aus ihnen Nutzen zu ziehen. In der letzten Zeit fanden eingehende Verhandlungen im Retchswirtschastsministerium zwischen den Spitzenorganisationen des Einzelhandels und den maßgebenden Regierungsstellen statt über die Festsetzung neuer Grundlinien für die den veränderten Zeitvcrhällnissen angepaßte Prciskalknlation. Als Ergebnis die ser Bespreuungen hat sich der Reichswirtschaftsminister in aus führlicher Weise zu diesen für den Einzelhandel und die Ver- braucherschaft außerordentlich wichtigen Fragen in einem an die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels gerichteten Be scheid geäußert. In dieser Antwort heißt es u. a., daß die For derung, die Zugrundelegung eines einwandfrei zustandegekom menen Marktpreises schließe den Vorwurf des Preiswuchers aus, gegenwärtig von untergeordneter Bedeutung sei, da von einer normalen Marktlage, einem Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage zurzeit nicht gesprochen werden könne. Es bestehe da her die Notwendigkeit, die Preisbildung nach den Gestehungs kosten vorzunehmen, und hierbei ließe sich die Forderung des Einzelhandels auf billige Rücksichtnahme einer inzwischen einge tretenen Änderung in den Herstellungs- oder Anschaffungsbedin gungen verwirklichen. Zu den Gestehungskosten sei nach feststehender Rechtsprechung auch die Risi- koprämie zu rechnen. Ein Anhalt für deren zahlenmästige Höhe ließe sich jedoch wegen der Verschiedenartigkeit der Ver hältnisse nicht geben. Zum Teil könne den Gefahren und Schwan kungen des Warenmarktes auch durch die zulässige Bildung von Durchschnittspreisen begegnet werden. Hierbei sei es von Wich tigkeit, in welchem Ausmaße die Bildung von Durchschnitts preisen für zulässig erachtet wird, ob insbesondere auch solche Waren einbezogen werden können, die zwar fest gekauft sind, aber sich noch nicht am Lager befinden. Diese Frage könne nur von Fall z» Fall entschieden werden. Es müßten die Gestehungskosten auch für die neuen Waren zahlenmäßig feststehen, sodaß also Ge- 26
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder