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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.08.1921
- Strukturtyp
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- 1921-08-31
- Erscheinungsdatum
- 31.08.1921
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- Deutsch
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begriffen, weitere Stücke zum eigenen Gebrauch frei tt glle derprels: die Seil« 75-Pf..'/, S. 250M..S. 130M.. ^ Geschäftsstelle oder poftllberweifung innerhalb Deutsch-A'/«Seite 65 M. ONchtmitgllederprels: die Seile2.25M.. ^ lands 100 M. halbjährlich. Für Nlchtmitglleder jedes N'/. 6. 750 M.. S. 400 M.. >4 6. 205 M. Stellengesuche ^ Stück 200 M. halbjährUch. Für Kreuzbandbezug sind die A 40 Pf. die Seile. Duf alle <f)reise werden 25^ Teuer.-Suschl. Nr. 203 1«. Lvo,. Leipzig, Mtttlvoch den 31. August 1921. 88. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Mal. Bbl. Nr. 104. 110, 122, 12», 13V, 144, lös u. 1Ü7.) VIII. Nachtrag Lu der aus Antrag der Arbeitsgemeinschaft wissen schaftlicher Verleger veröffentlichten Liste derjenigen Firmen, die durch Abschluß von Verträgen ihren Hauptabneh mern den Verzicht auf den Teuerungszuschlag er>! möglicht haben: E. S. Mittler L Sohn, Verlagsbuchhandlung, Berlin. Leipzig, den 27. August 1821. Geschäftsstelle des Börscnvcrcins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Hetz, stellv. Syndikus. Buchhändler-Verband „Kreis Norden". Unsere 38. ordentliche Kreisvcreinsverfammlung findet am Sonntag, dem 25. September 1921, vormittags II Uhr in Ham burg, Uhlen hör st er Fährhaus, statt. Etwaige Anträge sind spätestens bis zum 1V. September dem Unterzeichneten Vorstand einzureichcn. Gäste sind herzlich willkommen. Besondere Einladung und Tagesordnung werden den Mit gliedern rechtzeitig zugehen. Der Vorstand des Buchhändler-Verbandes »KrclS Norden«. I. A.: Theodor W e itbrecht, AlsredJanssen, 1. Vorsitzender. 1. Schriftführer. Zum Kantatebeschluß über Fortfall des Teuernngszuschlages auf das schönwissenschaftliche Buch. Am 8. August d. I. fand die von vier großen Berliner Sor- nmentern cinbcrufcne Versammlung mit derjenigen Gruppe des schönwissenschastlichen Verlags statt, die den Vertrag, der in Leipzig vorgelegt war, unterschrieben hatte. Die aus Berlin und von auswärts erschienenen Herren vom Sortiment erklärten in der Mehrzahl — im Gegensatz zu anderen, teilweise durch die Gilde vertretenen Sortimentern —, datz sie sich an den bekannten Kantatevertrag, dessen Entwurf seinerzeit auf Veranlassung und unter Mitwirkung des Herrn Nitschmann zustande gekommen ist, gebunden fühlen, keineswegs sich ihren daraus erwachsenden Ver pflichtungen entziehen werden und die Zurückziehung von einmal gegebenen Unterschriften für ungesetzlich erachten. Nichtsdesto weniger äußerten sic Wünsche auf Modifikation einiger Punkte des Vertrags. Die anwesenden Verleger erklärten sich bereit, diesen Wünschen zu entsprechen und die Mitglieder ihrer Gruppe ebenfalls dazu aufzusordern. Dies ist geschehen. Der in Abwesenheit des Herrn Nitsch mann unter Billigung der hier mitunterzeichneten Sortimenter von der Gruppe l der schönwissenschaftlichen Verleger angenom mene Vertrag hat nunmehr den nachstehenden Wortlaut: Zwischen der Gruppe von Verlegern einerseits und der Gruppe von Sortimentern andererseits, beide Teile, soweit sic durch Unterschriften unter nachstehendem Vertrag gebildet sind, ist folgendes vereinbart und beschlossen worden: 1. Die vertragschließenden Verleger liefern ihren belletristi schen Verlag (Romane, Novellen, Gedichte, Dramen, Bries- und Erinnerungsbücher und Ähnliches) an die vertragschließen den Sortimenter zu folgenden Bedingungen (ausgenommen Luxusexemplare, Ledcrbände u. dgl.): r>> mit einem Rabatt von 35"/», auch vom Einbände; b) mit einem Rabatt von 407», auch vom Einbande, bet gleich, zeitigem Bezug von 10 Werken in ungefähr glei ch emLadcnprcis der betreffenden Verleger; für Nach bezüge in beliebiger Anzahl soll der Grundrabatt dann 407» betragen. c> Die Vereinbarung über einen höheren Rabatt und über in diesem Vertrag nicht vorgesehene, besondere Vergünstigun gen (!4 Porto usw.) bei bestimmten Umsätzen oder Umsatz- Verpflichtungen bleibt Verhandlungen von Firma zu Firma, unter Berücksichtigung der beiderseitigen Produktions- und Absatzverhältnissc, Vorbehalten. ck) Eine Berechnung von Verpackung findet nicht statt, mit Aus nahme von Kisten, die zum Selbstkostenpreise berechnet und bei frachtfreier Rücksendung zu 7- des Preises zurückgenom- mcn werden. 2. Die Vertragschließenden erheben beim Verkauf so gelieferter Verlagswerke an das Publikum keine Aufschläge auf die vom Verleger festgesetzten Ladenpreise. 3. Die Vertragschließenden veröffentlichen den Inhalt des Vertrages und die Liste der dem Vertrage sich anschließenden Firmen im Buchhändlcr-Börsenblatt. Nachträge werden je weilig ebenso bekanntgegeben. 4. Ergeben sich aus der Auslegung des Vertrages Streitig, ketten zwischen den Vertragschließenden, so soll ein paritäti scher Schlichtungsausschuß entscheiden, über dessen Zusammen setzung Vereinbarungen zu treffen sind. 5. Der Vertrag wird geschlossen bis vorläufig I. Juli 1922 und verlängert sich stillschweigend immer um ein Jahr, wenn er nicht 8 Tage nach der Hauptversammlung des Börsenvereins gekündigt wird. Er kann vorzeitig mit dreimonatiger Kündi gungsfrist ausgehoben werden, wenn eine Mehrheit von zwei Drittel» einer der beiden vertragschließenden Parteien es be antragt. Diese Fassung ist bisher unterzeichnet von folgenden Ver- lagsfirmen: Alster-Verlag, Hamburg-Bcrlin-Leipzig, Verlag Aurora, Weinböhla, Friedrich Bahn, Verlagsbuchhandlung, Schwerin, M., 1305
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