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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.08.1921
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- 1921-08-11
- Erscheinungsdatum
- 11.08.1921
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- Deutsch
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.V 166. 11. August 1921. Redaktioneller Teil. Es muß zunächst betont werden, daß an eine Ausdehnung der Ein richtung auch nur auf einen größeren Teil teurerer Werke — billigere Literatur scheidet von vornherein aus — nicht zu denken ist, da die Arbeit für Sortiment, Verlag und Barsortiment viel zn weit führen würde. Wohl aber könnten noch einzelne besonders wichtige größere Werke vor dem Schicksal bewahrt werden, weiterhin zum Spielball des Schlender- und Schiebertums zu dienen, das bekanntlich nie in größerer Blüte stand als in der Gegenwart. Wo vom Sortiment oder Neisebnchhandcl reell einzeln an Privat personen verkauft wird, ist noch niemals eine Neversvcrlctzniig entstan den, selbst bei den ständigen Hauptabnehmern ist trotz ihrer großen Be züge seit Bestehen der Einrichtung auch nicht eine einzige Ncversdiffe- renz vorgckommen, die von vorsichtigen Kollegen schon geäußerte Befürchtung, daß einer solid verkaufen de,! Firma aus dem N e v c r s v o l l z u g eine Gefahr cnt - stehen könnte, ist daher vollkommen grundlos. Die Schärfe deS Wortlauts wurde lediglich durch die faulen Ausflüchte der Schlendcrcr notwendig, alle bisherigen Verlctznngssälle waren aus nahmslos auf bewußt revcrswidrige particweise Weiterlieferung an Wiedervcrkäufer zurückzusühren, die den normalen Bezug von Verlag oder Barsortiment umgingen und deren lichtscheue Absichten daher von vornherein feststanden. Sortiment und Reisebnchhandel können vor diesen Schiebern, deren Adressen bei mir gesammelt werden, nicht dringend genug gewarnt und gebeten werden, alle derartigen Kaufversuchc dem betreffenden Verlage einznschicken. Die Veröffentlichung der Adressen dieser Herren in einer »Schiebcrliste« wäre gewiß wünschenswert und könnte manches Unheil verhüten, das Material zu dieser Liste, die sich durch Beiträge der betroffenen Kollegen regelmäßig ergänzen ließe, liegt Heute schon in stattlichem Umfange vor. Von den Strasverwirkungen der letzten Zeit ist die Verurteilung einer Lörracher Firma von besonderem Interesse, weil damals bekannt lich eine Massenverschleudernng der besten deutschen Werke im Möbel wagen, behördlich unterstützt und organisiert, vorgenommen wurde, ohne daß die betroffenen deutschen Verleger und das solid arbeitende Sorti ment den geringsten Schutz fanden. Das Urteil (unter Fortlassen der üblichen Eingangsformel) lautet: 1. Die beklagte Partei ist schuldig, an die Klagspartei ^ 2500 nebst 5 Proz. Zinsen hieraus seit dem Tage der Klagczustellung zu bezahlen. 2. Die beklagte Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und der Klagspartei zu erstatten. 3. Das Urteil wird gegen Erlag einer Sicherheit im Betrage von // 0000 vorläufig vollstreckbar. Tatbestand: Folgender Sachverhalt ist unbestritten: Klägerin hat der Beklagte» Len Verkauf der Bücher: 1. Fischer-Dückelmann, Tic Frau als Haus- Lrztin: 2. Steimann, Die tüchtige Hausfrau unter den im Revers! vom 20. Januar 1920 aufgeführten Bedingungen übertragen. Unter anderem hat sich die Beklagte auch verpflichtet, die Bücher an buch händlerische nnd sonstige Wiederverkäufe!' jeder Art überhaupt nicht ab zugeben, auch sich für den Fall der Zuwiderhandlung einer Vertrags strafe von 50.— für jedes Exemplar unterworfen. Diese Vertrags strafe sollte ohne weiteres füllig sein, wenn sich Exemplare, die der Be klagte nachweislich bezogen hatte, bei Wiederverkänfern vorfinden. Tat sächlich haben sich nun bei der Firma ... in Basel, einer Wicderverkän- ferin, mindestens 38 Exemplare des Buches von Fischer-Dückelmann nnd 12 Exemplare des Buches von Steimann vorgefunden. Die Firma N. N. in Zürich hat sie im Aufträge der Klagspartei bei . . . gekauft. Diese 50 Bücher stammen unbestritten von dem Beklagten, der sic von dem Kläger bezogen hatte. Der Beklagte hat diese Bücher an die Sladtgemeinde Lörrach verkauft. Die Stadtgemeinde Lörrach hatte eine große Valntaschuld an die Schweiz ans einem Milchbezng. Zur teil weisen Deckung dieser Schuld hat sic 30 000 .// Bücher nach Basel ans geführt und durch den Kommissar Karg dort abgesetzt. Diese Bücher Hatte sie sich von den Sortimentsbuchhündlcrn in Lörrach beschafft, dar unter auch von dem Beklagten, der ihr mit anderen Büchern auch die hier in Frage stehenden 50 Exemplare geliefert hatte. Kläger erblickt in diesem Vorgehen des Beklagten eine Vertragsverletzung nnd be antragt daher Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von ^ 2500 Konventionalstrafe. Beklagte beantragt Klagsabwcisung mit dem Be merken, die Lieferung der Bücher an die Stadtgcmcindc sei keine Zu widerhandlung gegen den Vertrag, da die Stadtgcmcindc nicht als Wie- dervcrkänfcrin im Sinne des Reverses zu erachten sei. Gründe: Nach Absatz 6 des Reverses genügt zum Verfall der Konvcntional strafe einzig nnd allein die Tatsache, daß die in Frage kommenden 50 Bücher, welche der Beklagte von dem Kläger bezogen hatte, sich bei einem Wiederverkünfcr, nämlich der Firma Karg in Basel, vorgefunden haben. Scho» ans diesem Gesichtspunkte ist der Klagcansprnch gerecht fertigt. Er ist cs aber auch sonst, denn es kann keinem Zweifel unter liegen, daß der Beklagte durch den Verlauf der Bücher an die Gemeinde Lörrach seinen Vertragspflichtcn znwidergehandelt hat. Er hat sich ver pflichtet, an keinen Wiedervcrkäufer zu verkaufen. Die Stadtgcmeinde Lörrach ist aber Wiederverkäufen,, gewesen, denn sie hat von Anfang an beabsichtigt gehabt, die von ihr angetansten Bücher wieder zu ver äußern nnd den Erlös zur Schuldentilgung zu verwenden. Das wußte auch der Beklagte beim Verkauf der Bücher an die Stadtgcineindc, wie er selbst gar nicht bestreitet. Ob der Zweck, welchen die Stadtgemeinde bei dieser Bücherlieferung an die Schweiz verfolgte, der Allgemeinheit in Lörrach zustatten gekommen ist oder nur Einzelpersonen, ist gänzlich gleichgültig. Nach seinen Vereinbarungen mit der Klagspartci mußte der Beklagte die Mitliefernng der in Frage kommenden Bücher unter lassen. Er durfte diese der Stadtgcmeinde nicht verkaufe». Da er es trotzdem getan hat, ist die vereinbarte Konventionalstrafe verfallen. Der Beklagte mußte daher entsprechend dem Klageantrag mit der Kostenfolge ans § 91 ZPO. verurteilt werden. » Bis heute sind 4322 Firmen der Einrichtung angeschlosscn. Ob zwar auch sie nicht auf einen Jdealznstand Anspruch machen kann, hat sie doch, vom ordnungsmäßig verlausenden Handel ebenso unterstützt wie von der Schlendergesellschaft angefeindet, ihren Zweck, den heute mehr als je nötigen nicht papiernen, sondern rechtswirksamen Schutz des soliden Verkaufs seit 20 Jahren in allen Fällen erfüllt. Der Verlag, der sich der Mühen und Unannehmlichkeiten nur unter zieht, um die Ordnung zu erhalten, muß sich selbstverständlich mit der Erreichung dieses Zieles begnügen: dagegen können die ausschließlich an Wohlfahrtseinrichtungcn und Angestellte erfolgenden Zuteilungen der Strafcrlöse jedenfalls noch manches Gute stiften. M ii n ch c n. Iulius Müllcr (Süddeutsches Verlags-Institut). Für die buchhändlerische Fachbibliothek. Me für diese Rubrik bestimmten Einsendungen sind an die Redaktion res Börsenblattes, Leipzig, BuchhänblerhauS, Gerichtsweg 26, zu richten. Vorhergehende Liste 1921, Nr. 180. Bücher, Broschüren ustv. Antiquarius, Der g r u n d g e s ch e u t e. Hcrausgegeben von Earl Georg von Maasscn. 1. Jahrg., 4. u. 5. Heft vom Juni 1921. München, Horst Stobbc Verlag. Aus dem Inhalt: Ludwig Tieck: Der Psycholog. - Aphorismen und Paradoxen aus Ludwig Tiecks »Ein Tagebuch«. — Stimmungsbilder ans Tiecks: »Die beiden merkwürdigsten Tage aus Siegmunds Leben«. — August Heinrich Zwicker: Drei romantische Gedichte. — Lacrimas Sper ling: Anti-Romantische Satire. An Alarcos. — Romantiker-Anek doten, mitgetcilt vom Herausgeber. 1: Friedrich Ludwig Zacharias Werner. 2: E. T. A. Hoffmann und Friedrich Baron de la Motte Fouqnö. — Drei Briefe von Johann Wilhelm Ritter. Mitgeteilt von Graf Earl v. Klinckowstroem. — Heinz Amelung: Karoline von Günderode an Bettinc und Elemens Brentano. — C. G. v. Maassen: Ludwig Tiecks Stranßfedergeschichten. Der Versuch einer Untersuchung. — Kleine Funde. — Miscellaneen. — Der Zettelkasten. Bücher welt, Die. Zeitschrift für Literatur und Volksbüchereien. Heransgegeben vom Verein vom hl. Karl Borromäus. 18. Jahrg., Heft 7 v. Juli 1921. Bonn, I. P. Bachem Verlagsbnchh. G. m. b. H. Ans dem Inhalt: Hermann Herz: Die goldene Brücke. Bemerkun gen zum Thema: »Katholische Dichter«. — Laurenz Kiesgen: Legen den der Zeit nnd — Zeit der Legenden. Bnchanzcigen. — Bernhard Achtermann: Zeitliches und Zeitloses. Zu einigen neuen Büchern. — Kaplan Theissen: Ter Bibliothekar des Borromänsvcrcins als Volksbildner. — Bücherbesprechungen. Buch- nnd Zeitschriftenhandcl, Der. 42. Jahrgang, Nr. 31/32 vom 31. Jnli 1921. Berlin SW 48, Friedrichstr. 250, Geschäftsstelle des Central-VercinS Deutscher Buch- und Zeitschrif- tenhündler. Ans dem Inhalt: Zcitschriftcngeschäft und Sortiment. (Einiges ans der Versammlung der Vertreter der Sortimentcr- Zeitschriftenzentralen in Hannover an, 10. Jnli 1921.) — Jacob Haas: Von, Ostsecstrande. Buchhändler, Der. Halbmonatsschrift nnd Ankündigungsblatt für de» Blich-, Kunst- nnd Mnsikalicnhandcl und das Antiquariat in der Tschechoslowakei. Herausgeber nnd Verleger: Johann Künstner, Verlag, B.-Lcipa. 2. Jahrgang, Nr. 15 vom 1. August 1921. Aus dem Inhalt: 13. Hauptversammlung des Vereines deutscher Buchhändler für Nord- und Nordwestböhmen, abgehalten in Komotan am 24. Jnli 1921. — Reichswirtschaftsrat und Buchhandel. — Der Buchhandel ein freies Gewerbe. 1197
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