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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.08.1921
- Strukturtyp
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- 1921-08-06
- Erscheinungsdatum
- 06.08.1921
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- Deutsch
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Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 182, 6. August 1921. diejenigen Verleger darstellt, die nicht bereits alle Bezüge ihrer Sortimenterkunden auf Konto vermerken. Einfacher wäre fraglos ein Staffeltarif — 10 Ex. mit soviel, 20 Ex. mit soviel und mehr Exemplare mit noch höherem Rabatt. Welchen Erfolg hatte nun unser Vorgehen? Versandt wurden 1 9 0 Rundschreiben. Beantwortet wurden da von bis heute 1 7 0 Fragebogen (also sehr gu t!>. Es ant worteten 96Sortimenter und 74Verlegcr. Rund 160, waren f ü r Abschaffung der Teuerungszuschläge. 1 4 0 Firmen erklärten sich grundsätzlich bereit, einem Abkommen der V. E. B.- Gruppcn beizutretcn. 2 4 Firmen lehnten ein Abkommen ab. 6 Firmen antworteten ausweichend. Andere Bezugs- b z w. L i e f e r u n g s b e d i n g u n g en, als in dem Entwurf vorgeschlagen, forderten 25 Sortiment er und 21 Verle ger. Mehrere derjenigen Verleger, die sich ablehnend verhielten, bedauerten, daß der Vorschlag nicht früher gekommen sei, sie hätten sich nun bereits aus das »schönwissenschaftliche-- Abkommen sestgelegt und eingerichtet. Diese Zahlen geben zu denken; mir sind sie ein Anzeichen dafür, daß diese Sätze in der Tat der »mittleren Linie» nahekommen. Selbstverständlich weiß ich wohl, daß sie für das allgemeine Sortiment und den allgemeinen Verlag so nicht einfach zu übernehmen sind. Ich mache von ihnen Mitteilung auch nicht als von einem Vorschlag für den Allgemeinbuchhandel, sondern nur als von einem für die Lage bezeichnenden Stimmungsaus schnitt und schließe daran eine herzliche und dringende Bitte: Meine Herren Kollegen vom Verlag! Ich gehöre gewiß nicht zu jenen »Qualitätsverlegern--, und meine Stimme gilt wenig im Rate der Großen; haben aber meine Worte auch nur ein gering' Gewicht, so wiegen meine Gründe um so schwerer. Es geht, wir wissen es alle, jetzt um den Bestand des soliden Buchhandels. Ist es da geraten, einen Beschluß aufrechtzuerhalten, von dem er kennbar ist, daß die erdrückende Mehrzahl seiner Beschließer nicht mehr hinter ihm steht, bei dessen Durchführung aber außer einer verhältnismäßig geringen Anzahl Loyaler vielleicht nur diejeni gen Vorteil haben könnten, die am Trübsalsfeuer des Sortiments sich ihr Sondersüpplein zu kochen geneigt sind? Vergegenwärtigen wir uns, daß die drohende Verschiedenartigkeit des Verkaufs (mit und ohne Teuerungszuschlag) den Kampf ins Publikum trägt und damit der Vertrauenswürdigkeit unseres ganzen Standes — auch der Verleger — der Todesstoß versetzt wird! Und meine Herren Kollegen vom Sortiment! Temperament ist eine Gottesgabe, die, weise benutzt, viel Segen bringen kann. Im gegenwärtigen Augenblick aber, in dem die »temperament volle« Gilde ihr Mandat in bezug auf den schönwissenschastlichen Vertrag niedergelcgt hat, ist nach meinem Dafürhalten der »etwas kühlere» Vorstand der Kreis- und Ortsvereine und nicht irgendeine Berliner o. ä. Sortimentergruppe die gegebene Instanz, die die Verhandlungen mit aller Energie wieder aufzunehmen hat. Verlassen wir das »Gruppensystem-- und ver suchen wir wieder der altbewährten Vertretung des Gesamt buchhandels, den Kreis- und Orisvereinen und dem Börsenverein die Führung in die Hand zu geben. Die 4 Berliner Sortimentsfilmen warnen vor den bösen Folgen der N i ch t durchführung eines Hauptversammlungsbeschlusses: ja, sind denn die Folgen der Durchführung eines unmöglichen Beschlusses nicht viel gefährlicher? Beschlüsse der Hauptver sammlung können doch, wenn sich ihre Undurchführbarkeit heraus- stellt, zunächst vertagt und dann durch eine neue Hauptversamm lung umgeändert werden — wieviele Gesetze, die unser Reichstag in den letzten Jahren beschlossen hat, werden nicht durchgeführt, weil sie sich eben nicht durchführen lassen, und daran geht unser Deutsches Reich gewiß nicht zugrunde! Zugrunde aber geht unser deutscher Buchhandel, wenn nicht in allernäch ster Zeit schon eine gemeinsame, neue, haltbare Basis für den Abbau der Teuerungs« zuschlägeundeincdcnbilligen Anforderungen des Sortiments entsprechende Gewinnspanne geschaffen wird. Das kann m. E. nur der Börsen verein erreichen. Darum sollten die bevorstehenden Vcrtreter- tagungen der Kreis- und Ortsvereine Klarheit sür eine möglichst 1170 bald einzuberufende außerordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins*) zu schassen und so die Lage noch zu retten suchen! Wir alle haben es ja täglich mit Schrecken und Entsetzen vor Augen, wohin unser armes deutsches Volk durch seine Zersplitte rung und Uneinigkeit gekommen ist; wollen wir im deutschen Buchhandel diesem Beispiel folgen? Wollen wir nicht vielmehr alle Kräfte des Wollens und Könnens einsetzen, um den Weg ! zu finden, der aus der Zerfahrenheit heraus zu einem für alle Zweige unseres Berufes fruchtbaren Ziele führt? Einigkeit heißt dieser Weg. Möchte ihn der deutsche Buchhandel in dieser ernsten Zeit sindcn! Hamburg. Ernst Fischer. Gesetzgebung und Schriftsteller. Von vr. Gerhard Menz. Angesichts der Bestrebungen, die Gesetzgcbungsmaschinc sür den besseren Schutz und die wirtschaftliche Förderung der geistig Schaffenden im Sinne des Kulturabgabeplanes in Bewegung zu setzen, ist es nicht uninteressant, andere Gesetzgebungsmaßnahmen zu betrachten, die sich ebenfalls auf die Interessen der Schrift steller und ihre wirtschaftliche Lage beziehen und ihrer Wirkungen wegen beklagt und angegriffen werden. Es handelt sich dabei in erster Linie um stenergesetzlichc Bestimmungen. In der Unterhaltungsbeilage Rr. 119 der Täglichen Rund schau vom 26. Mai beleuchtete Friedrich Lienhard, der Vorsitzende der Deutschen Schiller-Stistnng, die Versteuerung des Urheberrechts, insbesondere die Heranziehung der Schriststeller zum Reichsnotopfcr. Er führte u. a. aus: »Ein Schriststeller leistet Arbeit; er bezieht dafür ein Honorar oder Arbeitseinkommen; er bezahlt Jahr sür Jahr seine Einkommensteuer; sammelt er Kapital, etwa ein Haus, so versteuert er dieses Kapital. Und so weit scheint sein Verhältnis zur Steuerbehörde klar und einfach zu liegen. Er kann Jahr sür Jahr sein wechselndes Einkommen Über blicken und die Summen deutlich nennen. Nu» kommt das .Reichsnot- opser' und schasst einen neuen Fall. Diese Steuer betrachtet plötzlich des Schriftstellers Urheberrechte — also den Schutz seines Einkommens aus seinen Büchern — als eine» Vermögenswert und betrachtet die Honorare nicht als Arbeitsertrag sondern als Rente, hinter der nun die Behörde ein gar nicht vorhandenes Kapital konstruiert! Wie rech net die Steuerbehörde dieses Scheinkapital heraus? Nehmen wir an, ein Schriststeller verdient im Jahre durchschnittlich bescheidene 10 000 H und ist etwa 30 Jahre alt. Die Steuer rechnet nun nach einer vor geschriebenen Tabelle: Dieser Schriststeller kann noch 12 Jahre leben und schassen, hat also ein Vermögen von zwölsmal 10 000 .kk — bas macht 120 000 -ÄI Bo» dieser Summe sind srei, wenn der Schriftstel ler im Lebensalter von 48 bis 60 Jahren steht, ein Viertel von den ersten 50 000 .kk (also 12 800 .kl), ein Künste! von den zweiten 80 000 .kl (also 10 000 ^k), weiter sür ihn selbst und für seine Ehesrau je 5000 ^k doch wir brechen die sehr umständliche Berechnung ab und teilen nur das Endergebnis mit. Der Schriftsteller hat in unserem einfachen Falle rund 10 000 .F als Reichsnotopfcr aus den Tisch zu legen, ob wohl er außer seinem oben genannten Jahreseinkommen keinen Pfen nig Vermögen im Hintergründe hat. Entsetzt sragt er, wie er denn dies bezahlen solle, woraus ihm folgender Bescheid wird: Es können davon 30 Jahre lang zur Tilgung und Verzinsung 0,8 v. H. gezahlt werden, wobei sich die Abgabe jährlich etwas vermindert — und so weiter (K 31). Neben allen anderen Steuern — z. B. der sür uns Schriftsteller gleichfalls unbegreiflichen .Umsatzsteuer- — hat also der Unglückliche 30 Jahre lang an jener Steuer zu schleppen, obwohl er vielleicht schon nach wenigen Jahren in schwerer Erwerbsnot ist! Denn jeder literarische Fachmann weiß, daß Bücher ihre Schicksale haben, daß jetzt ein gangbarer Schriftsteller schon nach kurzer gelt in den Hintergrund gedrängt, ja so gut wie vergessen sein kann, kurz: daß man aus Grund eines Durchschnitts von drei Jahren ganz und gar keine Feststellung gewinnen kann. Eine Dichtung ist keine Ware. Die Wertermittelung von Schutzrechten hängt so untrennbar eng mit der Beliebtheit ober Nichtbeliebthsit eines Dichters zusammen, daß kein *) Uns scheint, daß die notwendige Einigkeit durch eine Haupt versammlung schwerlich geschaffen werden kann; vorher erzielt, macht sie aber eine solche völlig entbehrlich. Gerade weil die Einigkeit, die sich nicht erzwingen läßt, fehlt, ist der Börsenverein zur Taten losigkeit verurteilt. Mit dieser kleinen Einschränkung kann mau den Ausführungen wohl zustimmen. Red.
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