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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.08.1921
- Strukturtyp
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- 1921-08-06
- Erscheinungsdatum
- 06.08.1921
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- Deutsch
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// iUl Erjcheint werktäglich. Bezugspreis lm Mltglledsbellrag ln- N Amfang einer Seite 3S0 viergespaltene petltzeUen. Mit- - begriffen, weitere Stücke zum eigenen Gebrauch frei N glieberpceis: die Seile 75 <pf..S. 250M..'/,6.130M^ Geschäftsstelle oder -Postllberweijung innerhalb Deutsch-N'/.Helte S5 M. Nichtmitgllebsrpreis: die Seile2.25M.. ^ lands 100 M. halbjährlich. Für -Nlchtmltglieder jedes N'/, 6. 750 M.. V, 6. 400 M.. '/« 6. 205 M. Stellengesuchs Stück 20d M. halbjährlich. Für Kreuzbandbezug sind die A 40 Pf. die Seile. Auf alle -Preise werden 25^ Teuer.-Suschl. poctoko^ten, Nichtmitgliedor haben außerdem noch 7.50 M. ;» erhoben. Babatt wird nicht gewährt. Beilagen werden Nr. 182 ,R. 144,. Leipzig, Sonnabend den 6. August >921. 88. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Wie kommen wir aus dem Chaos heraus? Ein Wort zum Frieden von einem Verleger. Bereits zur Ostermesse gehörte ich zu den Pessimisten, die sich des allgemeinen Jubels nicht so recht sreuen konnten. Ob wohl mein Verlegerherz den so freudig angenommenen Vertrags entwurf der Schönwissenschaftlichen im Verlegerinteresse be grüßte, regte sich damals bereits in mir die Sorge: wird die Er kenntnis, daß der Wert dieses Vertrages für eine große Anzahl von Sortimentern höchst zweifelhaft ist, nicht zu einer großen Ernüchterung, ja Enttäuschung des Sortiments führen? Der Todeskeim des Vertrags liegt in der Bindung des Sorti menters an einen Mindestbezug bon .// 1000.— bzw. .L 2500.— von jedem Verleger, von dem er den als »lebensnotwendig» be- zeichneten Rabattsatz zu haben wünscht. Diese Bindung kann ja die Mehrzahl des Sortiments nicht eingehen; sie würde in Kürze zur Zahlungsunfähigkeit eines großen Teils der sich daran Haltenden führen (rechnen wir nur 100 Verpflichtungen — und das ist nicht viel —, so wären das bereits 250 000.— feste Lager, bestellungeu); diese Bindung würde aber auch dem Verleger auf die Dauer nichts nützen, denn dem soliden Verlag ist nicht damit gedient, daß seine Erzeugnisse in den Regalen des Sortiments verstauben und bei etwaigen Zwangsberkäusen »auf die Karre» kommen, sondern er wünscht seine Bücher an den Bücherkäufer ab zusetzen, und dazu braucht er ein aufnahmefähiges und nicht ein durch totes Lager erstickendes Sortiment. Der Grund fehler dieser ganzen Aktion ist also diese unglückliche vorherige Bindung des Sortimenters an eine feste Abnahmequote, bevor er überhaupt weiß, ob ihm der Absatz der ganzen Menge möglich ist, ja bevor er überharlpt eine Ahnung hat, ob alle Verleger, denen er sich verschreibt, im Laufe des Jahres für ihn geeignete Lite ratur herausbringen! Machen wir aus diesem ZwangssystemeinSystemder Freiwilligkeit, legen wir dem Sortimenter nicht das Joch der Vorherberpflichtung auf, sondern reizen wir seine Verwendungssreudigkeit entweder durch eine nachträgliche U ms atz v e r g ü t u n g an, oder setzen wir Staffeltarife für Partiebezüge fest, und dem Vertrag ist der --Giftzahn» ge nommen, für den Verleger aber wird der gleiche Erfolg erzielt, daß nämlich nur derjenige Sortimenter den höheren Ra batt genießt, der sich für ihn verwendet. Aus dieser Erkenntnis heraus habe ich mich, obwohl ich Mitglied der schönwissenschaftlichen Vereinigung bin, den Ver tragschließenden nicht angeschlossen und dies dem Vorstand dieser Vereinigung ausdrücklich erklärt. Ich sah es kommen, daß dieser Versuch einer Einigung scheitern müßte, weil er der Wirk lichkeit nicht genügend Rechnung trägt, weil er nach meiner Überzeugung dem Sortiment nicht das lebensnotwendige Mini- mum gibt, das die allbekannten Verhältnisse fordern. Wenn ivir Verleger uns darüber einig sind, daß die Erhaltung eines gedie genen Sortiments aus wirtschaftlichen und kulturellen Gründen eine Notwendigkeit ist, dann müssen daraus die Folgerungen gezogen werden. Dann nützt es nichts, auf den Buchstaben eines unmöglichen Abkommens zu bestehen und den widerstrebenden Kontrahenten mit dem Büttel zu drohen — so etwas geht Wohl . im Einzelfalle, nie aber beim Vorgehen einer Organisation —, sondern dann muß der Karren aus dem Dreck und auf ein neues Gleis geschoben werden. Um für den dem »Verband Evangelischer Buchhändler- ange- schlosscnen Kollegenkreis (etwa 80 Verleger und IIO Sortimenter) einigermaßen erträgliche Verhältnisse zu schassen, habe ich im Auf träge des Vorstandes des V. E. B. f o l g e n d e s A b k o m m e n zwischen einer Verlegergruppe des V. E. B. und der Sortimenter gruppe des V. E. B. zu entwerfen versucht und in Form eines »Fragebogens» den Mitgliedern unterbreitet: Entwurf eines Abkommens zwischen der Verlegergruppe des V. E. B. und der Sortimentergruppc des V. E. B. Zwischen den in der Verlegergruppe des V. E. B. vereinigic» Verlegern und den Sortimenter-Mitgliedern des V. E. B. ist bindend für beide Teile, soweit sie dieses Abkommen unterzeichnet und an erkannt haben, heute Nachstehendes vereinbart worden: 1. Die vertragschließenden Verleger liefern ihren Buchverlag, aus genommen wissenschaftliche Literatur, Kommissionsverlag, Vcr- lagswerke unter 2 ./t Verkaufspreis, Verteil- usw. Schriften mit Partiepreisen und zu Vorzugspreisen gelieferte Posten, zu fol genden Mindcst-Bedingungcn: Grundrabatt für Buch- vcrlag 4 v "/», auch vom Einband. KeineFretexemplare! Außer diesem Grundrabatt wird am Jahrcsschlnß gewährt eine Umsatz-Vergütung vom Nettopreise i» Höhe von 2'/»"/» bei einem Gesamtumsatz von ./i 500.— — ca. 41)4"/» Gcsamtrabatt, 5"/» bet einem Gesamtumsatz von ./s 1080.— — ca. 40"/» Gcsamtrabatt, 10°/» bei einem Gesamtumsatz von -tt 2000.— — ca. 48"/» Gcsamtrabatt, 12)4°/» bei einem Gesamtumsatz von ./t MOO.— — ca. 47)4"/» Gcsamtrabatt, 15°/» bei einem Gesamtumsatz von ./t 5000.— ca. 50"/» Gesamtrabatt. Bei Bezug von »ollen Postpaketen wird nur halbes Porto berechnet. Eine Berechnung von Verpackung findet bei direkten Sendungen an den Besteller nicht statt: ausgenommen sind Kisten und Bretter, die zum Selbstkostenpreise berechnet und zu zivei Dritteln des Preises bei frachtfreier Rücksendung zurückvcrgütct werden. Bei direkten Sendungen an Privat- nsw. Adressen kommen die Selbstkosten für Porto und Ver packung zur Berechnung. 2. Die Vertragschließenden erheben beim Verkauf an das Publi kum von Verlagswerken, die unter obigen Bedingungen geliefert werden, keinerlei Ausschläge oder Besorg» »gs- gcbührcn auf die vom Verleger festgesetzten Ladenpreise. Zulässig ist nur die Berechnung der mit der Beschaffung eines einzelne» Buches verbundenen Unkosten, nsw s Ich bin mir bewußt, daß dies nicht das Ei des Kolumbus ist. . Aus vielerlei Vorschlägen aber erschien mir dieser sowohl hinsicht lich der Rabattsätze als des Vergütungsmodus der praktischste, j obwohl ich nicht verkenne, daß er eine starke Arbeitsbelastung für IIKS
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