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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.03.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-03-30
- Erscheinungsdatum
- 30.03.1911
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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»6eQtk>var^ / ll'egtimouial«; das Ganze umschließt eine architek- tonische Bordüre, die oben die Inschrift »^ tributs to Genius«, unten den faksimilierten Namenszug des Dichters trägt. Die Marke mißt 61:42 mm und kostet im Verkauf laut Aufdruck in den beiden unteren Ecken 1 ck. Der Text des Bogenrandes nennt die Nerv ^ork«. Es wäre zu wünschen, daß dieses reizende Erzeugnis graphi- scher Kleinkunst recht weite Verbreitung fände. Riga. Alexander E. Seeligmüller. «erlag »Projektion« G. m. b. H. in Berlin. — Handels- register-Eintrag: In das Handelsregister 8 des Unterzeichneten Gerichts ist am 17. März 1911 folgendes eingetragen worden: Nr. 6006. Verlag »Projektion« Gesellschaft mit be schränkter Haftung. Sitz: Berlin. Gegenstand des Unter nehmens: Betrieb eines Zeitschriftenverlages, Herausgabe und Herstellung von Druckschriften jeder Art, Beteiligung an gleich artigen Unternehmungen. Das Stammkapital beträgt 20 000 Geschäftsführer: Kaufmann Wilhelm Wiegandt in Chartotten burg. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gefellschaftsvertrag ist am 22. Februar 1911 fest gestellt. Außerdem wird hierbei bekannt gemacht: Es bringen in die Gesellschaft ein: 1. Frau Clara Wiegandt in Charlotten burg, 2. Verlagsbuchhändler Curt von Wangenheim in Wilmersdorf den Verlag der ihnen gehörigen Zeitschrift »Pro jektion« mit allen Aktiven und Passiven zum festgesetzten Werte von 20 000 ^ unter Anrechnung von je 10 000 ^ auf ihre Stammeinlagen. Berlin, den 17. März 1911. (gez.) Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 122. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 71 vom 23. März 1911.) Ein teurer Druckfehler. — Es ist jetzt mehr als 200 Jahre her, da druckte ein englischer Verleger eine Bibel, und dabei widerfuhr es ihm, einen Druckfehler zu übersehen, der in seiner Art vielleicht einzig dasteht. Das siebente Gebot hieß nämlich in diesem Bibeldrucke nicht: »Du sollst nicht begehren Deines Nächsten Gut«, sondern es war an Stelle dessen zu lesen: »Du sollst begehren Deines Nächsten Gut«. Vor 200 Jahren verstand man in diesen Dingen keinen Spaß; die Behörde griff ein und ließ den unglücklichen Verleger für die in seinem Bibeldrucke ausgesprochene Einladung zum Appetit auf die Habe des Nächsten die Strafe von 300 Pfund bezahlen. 300 Pfund sind 6000 eine Summe, die, vergleicht man den damaligen und den heu tigen Geldeswert, als eine sehr hohe Strafe zu bezeichnen ist. Außerdem aber wurde die ganze Auflage vernichtet, so daß man wohl annehmen kann, daß nie einem Verleger ein Druckfehler so teuer zu stehen gekommen ist wie diesem die weggelassene Ver neinung. Von diesem aus der Welt geschafften Bibeldrucke ist, soweit bekannt, nur ein einziges Exemplar erhalten geblieben, und dies Exemplar ist gegenwärtig im British Museum in der Ausstellung zu sehen, die der Dreihundertjahrfeier der englischen Bibelübersetzung gewidmet ist. (Nach: »Deutsche Tageszeitung«.) * Beilage zum Börsenblatt. — Der Nr. 74 des Börsen blatts vom heutigen 30. März 1911 liegen im Anschluß an die Bekanntmachung des Vorstandes des Börsenvereins in heutiger Nummer als besondere Beilage bei: »Erläuterungen zum Entwurf der Satzungsänderung«. Dieser Entwurf neuer Satzungen des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler war dem Börsenblatt Nr. 35 vom 11. Februar 1911 als Beilage bei gegeben. Personalnachrichten. * Gerichtlicher Sachverständiger. — Der Geschäftsführer des Vereins der Deutschen Musikalienhändler, Redakteur der Fach zeitschrift »Musikhandel und Musikpflege« Herr Karl Hesse in Leipzig, ist am 25. d. M. als Sachverständiger über Be wertung von musikalischen Verlagsgeschäften, Sortiments- und Kommissionsgeschäften, sowie über Fragen, die in das Gebiet des geteilten Verlagsrechts und des musikalischen Aufführungsrechts fallen, für das Königliche Amtsgericht Leipzig und das König liche Landgericht Leipzig vereidigt worden. Sprechsaal. Wohltätigkeits-Kolportage. Quittung über ^ 3.— für das zum Besten des Vaterländischen Frauenvereins herausgegebene »Frauenlob«-Werk (broschiert), dessen Erträgnis direkt für die Zweigvereine für die Entsendung von Kindern in See- und Solbäder (Ferienkolonien) bestimmt ist. lW. Reklamationen nur an den Vorstand der hiesigen Ortsgruppe. Vorstehende Quittung überreichte mir meine Frau, die der Beredsamkeit einer sonst nicht loszuwerdenden Kolporteurin zum Opfer gefallen war. Ich besuchte daraufhin die Vorsitzende der hiesigen Ortsgruppe des Vaterländischen Frauenvereins, da mich namentlich die mit IW. bezeichnte Schlußbemerkung inter essierte. Bon ihr erfuhr ich, daß sie sich sehr ungern zu einer Empfehlung habe überreden lassen, schließlich aber in dem Ge danken, daß dem Zweigvereine eine erhebliche Zuwendung daraus erwachsen würde, eine kurze Empfehlung geschrieben habe, zumal von anderen Vorsitzenden und dem Oberpräsidenten (oder der Frau des Oberpräsidenten) ganz außerordentlich warme Em pfehlungen Vorgelegen hätten und das ihr gezeigte Buch einen ganz guten Eindruck gemacht habe. Irgendwelche Sicherheit, daß nun dem Vaterländischen Frauenvereine das Erträgnis, angeblich 1 ^ 60 H pro Exemplar (!), zufließen würde, hatte sie nicht zumal ihr nicht einmal mehr die das Buch vertreibende Firma bekannt war. Die guten Empfehlungen, die sich die Firma zu verschaffen gewußt hatte, deckten eben alles mit dem Mantel der Liebe zu. Was vom Standpunkt des Buchhandels über ein solches Ver fahren zu sagen ist, brauche ich hier nicht niederzulegen. Mut maßlich grast die betreffende Firma, gestützt auf ihre Empfehlungen, jetzt ganz Deutschland, zurzeit wohl Mittel- oder Norddeutschland, ab, und es ist den Herren Kollegen zu empfehlen, die örtlichen Vorstände des Vaterländischen Frauenvereins zu einer genauen Prüfung der Sache zu veranlassen. Sollte irgend jemand zu dieser Sache etwas zu berichten haben, so möge das an die Re daktion des Börsenblattes gerichtet werden, da aus sachlichen Gründen wenigstens vorläufig diese Sache anonym angeregt wird. Bücherbettel. Der Verlagsbuchhandlung Velhagen <L Klasing in Bielefeld ist dieser Tage von einem ihrer Autoren der nach- folgend abgedruckte Brief zur Kenntnisnahme übermittelt worden. Genau der gleichlautende Brief — natürlich mit jeweiliger Änderung des betreffenden Titels — ist ihr in den letzten Tagen von etwa zwölf Autoren ihres Verlages eingesandt worden. Er lautet: Mission»-Lemmar Vilshofen, 22. 3. II. Ew. Hochwohlgeboren! Gestatten Ew. Hochwohlgeboren die ergebenste Bitte, ob Sie von Ihren werten Werken: »Präparationen zur Be handlung deutscher Musterstücke in der Volksschule« nicht noch ein Freiexemplar besäßen, das Sie gütigst der Lehrer bücherei unseres jungen Seminars als vonum rmetoris überlassen könnten. Im voraus bestens für Ihre Güte dankend, bin ich Ew. Hochwohlgeboren ganz ergebener (gez.) 8. Beda Danzer, 0.8.8.
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