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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.12.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-12-16
- Erscheinungsdatum
- 16.12.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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284, 16. Dezember 1920. Redaktioneller Teil. Am 1!>. Mat 1929 sand in der Aula der städtischen Kanftnanns- Ichnle die Cchlnstseier sür das zweite Schuljahr statt. Herr Ver- lagSbnchstSndler E. Reinhardt teilte in seinem Vorträge »AuS Vcrgangenheit und Zukunst des Buchhandels» zahlreiche Einzelheiten ans dem wirtschasitichen Leben der Buchhändler und ihrer Angestellten »us der alten Zeit mit und zeigte, wie nur durch Arbeit und L reden der Brchhandcl und seine führenden Firmen zu ihrer gewaltigen Vorkriegsstellung gelangt sind. Seine Aussührungen schlosse» mit dem Wunsche, dast der Arbeitsgeist bald wieder einkehren und den Buchhandel den Weg nach auswärts sichren möge. Herr Direktor Forsch» er verwies in seinen Aussührungen aus die austerorbentlichc Wichtigkeit beruflicher Fortbildung und betonte, dast die Angehörigen des Berlagsbuchhandels jede sich bietende Gelegenheit zu beruslicher Weiterbildung benützen sollten. Er erinnerte auch an die früheren Zeiten und an den Mangel an Ausbildungsgelegenheit in kleineren Städten. Er hoffte, dast im kommenden Winter die Höhe der seitherigen Kurse sich wiederum einstellen und neue Wißbegierige an den Kursen teilnehmen werden. Der bisherige Direktor der städtischen Kansmanns- schnle, jetziger Stadtschulrat Herr H. Bai er, versicherte, daß auch in seiner neuen Stellung die Buchhändlersachschule sein stetes Interesse finden werde. Herr Prokurist K. Frankenbergcr nahm sodann nach einigen einleitenden Worten die Verteilung der Auszeichnungen vor. Daneben wurden Zeugnisse für regelmäßigen oder ziemlich'regel mäßigen Besuch der Kurse an 18 Teilnehmer ausserdem noch verteilt. Wie auch Herr Stadtschulrat H. Baier in seiner Ansprache hcrvor- hob, war der sehr rege Besuch der Schlustfeicr ein beredtes Zeugnis für das große Interesse, das die Fachschule in den Kreisen der An-, gestellten gefunden hat. Auch wenn man der Fachschule ein regeres, Persönliches Interesse seitens der Münchener Chefs wünschen must, so hat doch die Echlustfeier den Beweis erbracht, daß die Fachschule durchaus lebenskräftig ist und sich keineswegs überlebt hat, wie im Börsenblatt (1920, Nr. 10s) kürzlich angenommen wurde. Für die nächste Zeit ist die Errichtung einer Kachbücherei in Aus sicht genommen, welche die besten Unterrichtswcrke tunlichst in mehr facher Anzahl und daneben ein ausgedehntes Unterrichts- und An- schanngsmaterial enthalten soll. Diese Einrichtung verfolgt einen dop pelten Zweck: einerseits soll dem Kursleiter ein besseres und reicheres Material für seinen Unterricht zur Verfügung stehen, als dies bisher der Fall fein konnte, andererseits soll dem Besucher der Fachschule es ermöglicht werden, durch Stndinm einschlägiger Werke das im Unterricht Gehörte zu festigen und sein bisheriges Wissen zu ver tiefen. Di« auch aus dem Büchermärkte immer mehr zunehmende Teue rung und Knappheit macht es dem Angestellten heute weniger als je möglich, die für seine Fortbildung notwendigen Werke aus eigenen Mitteln zu erwerben. Im September dieses Jahres hat der Vorstand des Kachschulver- eins, der sich jetzt, wie folgt, zusammensetzt: 1. Vorsitzender: vr. Friedrich Oldenbourg (Münchner Buchhändler-Verein), 2. Vorsitzender: Fritz Krankenberger (»Palm», Verein junger Buchhändler), Schriftführer: Adolf Wirth (Angestcllten-Verband), Kassenwart: Georg Posselt (Allg. Deutscher Buchhandlungs» gehilfcn-Verband), Beisitzer: G. W. Dietrich (Vereinigung Münchner Verleger von 1914) und Ernst Reinhardt (Bayer. Buchhändler-Verein), in einem Rundschreiben den Untcrrichtsplan sür die Monate Oktober und November 1920 (Dezember sollt aus) und sür Januar bis April 1921 bekanntgegeben. Danach finden nachstehende Einzelkurse statt, und zwar allwöchentlich jeweils: Montags: Herr A d o I s W i r th : V e r l a gSku n de. Allge meine Einführung, Geschichte des Verlags, Verleger und Verfasser, Verlagsvertrag, Urheberrecht, Verlagsrecht, Kunstschntzgefetz, Herstel lung: s) technischer Teil, d) Kalkulation, a) künstlerischer Teil, Ver trieb, Liefernngsformen und Verkehrseinrichtungen, Auslieferung und Erpedition, Führung der Sortimenterkonten, Lager und Lagerarbciien, Ostermcßarbeiten, Jahresabschluß: Dienstags: Herr Hans Stoll, Buchführung (Buchfüh rung und Bilanz für Fortgeschrittenere). Kurze Wiederholung der allgemeinen Grundlagen, Organisation der Buchführung, moderne Me thoden, Buchführung und Gesetz, Grundlagen der Bilanz, Bilanzkritik, Bilanz und Steuer; Donnerstags: Herr Rudolf Forsch« er: Herstellung. Satz- und Drucktechnisches, sowie Papicrbcrechnung, Stereotypie, Gal-! vanoplastik, Reproduktion und Buchbinderei; Freitags: Herr Fritz Frankenberger: Sortiments kunde. Mechanische Hilfsarbeiten, Lagerordnung, Auslagen und j Schaujienkter, Handbibliothek des Sortiments, schriftliche Arbeiten im ' Verkehr mit dem Publikum, Kundenbedienung, Zeiischriftenexpedition, FortsetzungSliftcn, Vcrkehrseinrichtungen im Buchhandel, Bezugsarten, Ostermeßarbeiten, kaufmännischer Briefstil, Bewerbungsschreiben. Ein weiterer Kurs — Antiquariat —, sür den Herr Emil Hirsch gewonnen worden ist, findet ab Januar 1921 statt. Auch die Teilnehmer des lausenden Kursus erhalten amtlich« Zeugnisse über ihre Leistungen, und zur Auszeichnung besonders eis- riger Hörer sind Preise vorgesehen. Dem verständnisvollen Streben des Vereins ist ein voller Er- solg zu wünschen, der aber nur zu erreichen ist, wenn der Münchner Jnngbuchhandcl von den ihm in so vorzüglicher Art gebotenen Bll» dungSgclcgenheiten zu seinem eigenen Besten mit Eifer Gebrauch macht und mit festem Willen die Lehrabende regelmäßig besucht. Hempel, Prof. Albert: Der Muster- u. Kunst schutz für Kunstgcwerbe und Industrie. 8". 128 S. mit 135 Abbildungen. Plauen i. V. 1921, Ver lag von Christian Stoll, Buchh. für Kunstgewerbe Inh. H. Schmittner. Ladenpreis ^ 30.—. Man betrachtet dieses Buch erst ein wenig argwöhnisch, weil cs nicht die gewohnte Form juristischer Untersuchungen hat, doch schließ lich ist man nach beendeter Lektüre überzeugt, daß der Verfasser wert volle Arbeit geleistet und den von ihm erstrebten Zweck erreicht hat. Dieser besteht — entgegen dem etwas zu weit gefaßten Buchtitel — in einer Darstellung des kunstgewerblichen Rechtsschutzes auf dem Ge biete der Spitzen- und Stickereiindustrie, wobei der Hauptwert auf besondere Anschaulichkeit gelegt ist. Sie wird erreicht einmal durch ein ausgezeichnetes Abbildungsmatcrial und weiter durch eine ori ginelle Betrachtungsweise, die den Stoff fachmännisch von allen Seiten beleuchtet und die Begriffe, die für die Erkenntnis der wesentlichen Kriterien wichtig sind, geschickt herausschält. Dabei erscheint das ge schriebene Gesetz (Gcschmacksmustergcsetz vom 11. 1. 1876 und Kunst- schntzgesetz vom 9. 1. 1907) richtigerweise als das sekundäre, das un geschriebene, aus dem Wesen und der Entwicklung des Gewerbes her- vorstehende Gesetz als das primäre — auf einem so subjektiven Nechts- gebiet die einzig mögliche Betrachtungsweise. Das Buch ist sowohl für den Kunstgewerbler wie für den Juristen berechnet. Besonders wertvoll für erstercn sind 15 Lehrbeispiele aus der Praxis, die den Unterschied zwischen Nachbildung und neuer, eigen tümlicher Schöpfung klarstellen und dadurch dem Qualitätsgeöanken im Knnstgewerbe znm Siege verhelfen sollen. Für den Richter, den Juristen und den Sachverständigen ist bedeutsam der »Versuch einer Katcgoricnlehre«, ö. h. eine Anleitung, die verschiedenen Merkmale für die Ähnlichkeit bestimmter Muster planmäßig zu prüfen und zum Maßstab des Urteils zu machen, wodurch eine einheitliche Benr- teilungsweise gewährleistet werden soll. Es ist der Mangel vieler Sachverständigengutachten in Fragen des Kunstschntzes, daß sie sich in allgemeinen, unkontrollierbaren ästhetischen Werturteilen (wie »schön«, »originell« usw.) bewegen, die dem Richter keine rechte Hand habe bieten. Der Verfasser will die subjektiven Momente möglichst ausschaUen und statt dessen eine Prüfung nach einem stets gleichen Verfahren, nach gleichen Grundsätzen und Maßstäben (Musteranfbau, Linienführung, Formengebnng, Proportionalität, Stil, Genre, Technik und Material) vorgcnommen wissen, die beweismäßig zu einer festen Urteilsformel führt und auch für andere Personen mit anderem Geschmack nachprüfbar ist. Dieser Versuch ist gelungen, und das be deutet einen wesentlichen Gewinn für die gerichtliche Praxis. Ob sich ein ähnliches Verfahren in anderen Zweigen des Kunsthandwerks, so wie bei Werken der bildenden Kunst, die weniger Anhaltspunkte bieten als Spitzen und Stickereien, mit Erfolg anwenden läßt, erscheint frag lich, aber zweifellos wäre ein derartiger Versuch lohnend. Auf dem Gebiete des Buchgewerbes könnte man da z. B. an den Rechtsschutz künstlerisch entworfener Druckschriften denken, fer ner an ornamentalen graphischen Buchschmuck, besonders wenn dieser ein gewisses regelmäßiges Muster zeigt, sowie an künstlerische Vor satzpapiere. In den genannten Fällen würde die Anwendung ähn licher Vergleichsnormen wie der des Verfassers gewiß die Prüfung, ob eine unbefugte Nachbildung vorlicgt, wesentlich leichter und exakter gestalten. Fügen wir noch hinzu, daß auch der internationale Rechtsschutz behandelt und zudem eine praktische Anleitung gegeben wird, wie der Spitzenzeickmcr seine Muster ans dem Rechtswege schützt, so ist damit der reiche Inhalt des Werkes ungefähr beschrieben. Die für heutige Verhältnisse ungewöhnlich gute Ausstattung verdient ein beson deres Lob. Di-. H l d. 1503
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