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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.11.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-11-27
- Erscheinungsdatum
- 27.11.1920
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. ^ 288, 27. November 1920. 1. Nur wenn beide Parteien mit ihrem Willen an dem Ver trage feslhalten, kann das Gericht die Vertragspreise erhöhen. Erklärt also der Besteller, bah er infolge der Preiserhöhung nicht abnehme, so kann ihn niemand dazu zwingen; nur wenn er das Buch oder die Zeitschrift abnimmt, kann der Verleger «inen höheren Preis verlangen. Wie ist es, wenn er unter Protest gegen die Mehrsorderung angenommen hat? Die Frage ist zwei felhaft. Solange er imstande ist, die Bücher unversehrt zurück zugeben, wird der Verleger die Preiserhöhung nicht durchsetzen können. Das steht im Gegensatz zu den Ausführungen Hofs manns und Elstcrs, wonach der Verleger seine Abnehmer unter allen Umständen feslhalten kann. 2. Nur ganz ausnahmsweis grotze Umwälzungen rechtferti gen die Preiserhöhung. Also der feste Preis bleibt die Regel, das «Prinzip des wirtschaftlichen Gleichgewichts- wird nicht anerkannt. Auch unter den heutigen Verhältnissen kann nicht jeder feste Preis für eine künftige Leistung den Verhältnissen zur Zeit der Erfüllung angepatzt werden. 3. Wie hoch der neue Preis sein darf, bleibt der verständ nisinnigen Beurteilung des Richters überlassen. Hier treten die grössten Zweifel auf. Das Reichsgericht sagt, daß der Scha den auf beide Teile verteilt werden muh. Man wird daher annehmen müssen, das; der Verleger jedenfalls nur seinen Scha den, also die erhöhten Gestehungskosten, nicht aber einen, wenn auch nur angemessenen Gewinn in Rechnung setzen darf. Das spricht gegen die Ansicht Elsters. Aber auch die Meinung Hoff- manns geht zu weit. Denn im Anschluß an das Urteil kann der Verleger seinen Schaden nicht voll abwälzen, sondern er ist in angemessener Weise zwischen beiden Parteien zu verteilen. Unter diesen Umständen dürfte es nicht im Interesse der Ver leger liegen, ihre Besteller am Vertrage festzuhalten, da sie aus jeden Fall bei dem Geschäft zusetzen. Sonach ergibt sich, dah unter den genannten Voraussetzun gen der Verleger zwar nicht verpflichtet bleibt, zum alten Preise zu liefern, daß er aber die Besteller nur dann mit höheren Prei sen an dem Vertrage festhalten kann, wenn diese den Vertrag sortsetzen wollen. Dabei kann er nur einen angemessenen Preis fordern. Seine Höhe bestimmt der Richter. Sie erreicht aber nicht einmal den ganzen Schaden, den der Verleger durch die Erhöhung seiner Gestehungskosten erlitten hat. Dieses Ergebnis ist für die Verleger im Verhältnis zu ihren Bestellern mager genug. Aber es schützt sie auch, worauf schon Hillig (Verlegerzeitung Nr. 21) hingewiesen hat, vor Preiser höhungen ihrer Lieferanten, der Papierfabrik, des Druckers, Buchbinders und des Autors. Hillig hat ebenfalls schon darauf hingewiesen, dast die Ansichten von Hoffmann und Elster nur mit einer sozialistischen Wirtschaftsform zu vereinbaren sind. Und in der Tat ist das »Prinzip des ökonomischen Gleichgewichts der Vertragsleistungen- nichts anderes als die Grundlage der berühmten Marxschen Formeln, mit denen er den Mehrwert errechnet hat. Um sich zu entscheiden, genügt es, die Frage auf zuwerfen, wie nach diesem Prinzip noch ein Kaufmann kalku lieren soll. Geisteskinder der Zunft. Von Kurt Loele. Studien über die Psychologie des deutschen Buchhändlers würden manche bemerkenswerte Ergebnisse zeitigen. Schon die Ursachen und Gründe, die zur Wahl des Berufes, einer Mischung von Geistigem und Materiellem, geführt haben, wären geeignet, allerlei yreiträge dafür zu liefern. Die Hoffnung, in der handclsmäßigen Beschäftigung mit Büchern und ihren freunden zugleich geistige Befriedigung zu finden, mag oftmals vergeblich sein. So sucht der innere Drang Ventile zur Auslösung gebundener Kräfte und findet sie sehr häufig auf Seiten wegen und in stillen Winkeln der Liebhaberei. Auf diesem Boden er wächst vielfach auch die eigene geistige Erzeugung, gefördert durch die Umgebung und die unmittelbare Nähe der Mittel, sie in Form des Schriftwerkes zu vervielfältigen und zu verbreiten. Auf diese Weise findet eine ziemlich umfangreiche Produktion innerhalb des Buchhan dels den Weg zur Oberfläche, die, was wirklich bedeutende Schöpfun gen anbelangt, im Börsenblatte wiederholt im Zusammenhänge oder einzeln behandelt worden ist. Dabei ist im allgemeinen der Grundsatz 1420 maßgebend gewesen, Zusammengehöriges in geschlossener Darstellung zu behandeln, Ausschnitte aus dem Ganzen zu geben oder d-aS Gebotene unter einem besonderen Gesichtspunkte zu behandeln. Ein bisher noch nicht unternommener Versuch wäre die Feststellung, was innerhalb eines gewissen Zeitraumes an eigenen, ans der Feder von Angehö rigen des Buchhandels stammenden Schriftwerken erschienen ist und nach welchen Richtungen sie sich erstrecken. Dabei zeigt sich eine so große Verschicdcnartigkeit der Neigungen, Veranlagungen und Leistun gen, daß ein recht buntes und abwechslungsreiches Bild entsteht, das als Ganzes lediglich als Frucht geistiger Regsamkeit im Buchhandel gewertet werden kann, sonst aber ziemlich zusammenhanglos dastehl, will man nicht einen zwar nicht allen, aber doch vielen Erscheinungen anhaftenden exzentrischen Zug als gemeinsames Merkmal anführeu. Sehen wir uns einmal eine Reihe solcher in der Lctztzeit erschienenen Schriften daraufhin genauer an! Ta liegt vor uns ein im Stile seiner Zeit ausgestattctes Büchlein: Beschreibung einerNeise durch Deutschland und die Schweiz im Jahre 1781. Nebst Bemerkungen über Gelehrsam keit, Industrie, Religion und Sitten, von Friedrich Nicolai. Berlin und Stettin 1783. Ausgewählt, neu herausgegeben und einge- lcitet von Dr. Paul Wcrtheimer und bezeichnet als: DcsBerliner Freidenkers Friedrich Nicolai bedeutsame Auf zeichnungen über das Katholische Deutschland 178t. Ncgensspurg, Passau, Linz, Wien (kl. 8°. 207 S., Leipzig und Wien i92t, Leonhardt-Verlag, Ladenpreis geb. ./i 16.50). Das Gebotene ist ein Ausschnitt aus vier mächtigen Quartbänden, in denen ihr Ver fasser seine Reise durch Deutschland und die Schweiz im Jahre 1781 beschreibt. Das Buch erweckt die Erinnerung an eine der bemerkens- > wertesten und eigenartigsten Buchhändlerpersönlichkeiten ihrer Zeit, an einen Jugend- und Kampfgenossen Lessings und Freund Mendels sohns und Herders, der, nachdem er in den »Horen« »durch die Gasse gestäupt«, von Goethe als ein »übrigens braver verdienstvoller Mann« bezeichnet wurde. Nicolai erscheint in dieser Probe seiner Schriftstcl- lerkunst als nicht allein des Wortes mächtiger Autor, sondern auch als ein überaus scharfer und gründlicher Beobachter und temperament- j voller Beurteiler. Für seine Reise nach Wien — denn von Wien und Österreich handelt im wesentlichen die Schrift — wählte er den Wasser- !weg ans der Donau. Sein Urteil über Wien und die Wiener ist ver blüffend sicher. Alle Fehler und Vorzüge, die wir heute an unseren 1 stammverwandten Nachbarn verurteilen oder schätzen, treten und wahrhaft plastischer Schilderung entgegen, wie sie eben nur jemand I ! geben konnte, der aus der von Friedrichs des Großen und Voltaires freiem Geist geschwängerten Luft Berlins in die dumpfe und stumpfe I - Atmosphäre des im Klerikalismus erstickenden Wien versetzt wurde. !Wir sehen hier den Ursachen der weichen und leichtherzigen, der un bekümmerten und indolenten Lebensart des Wieners ans den Grund, I auf dessen Wesen der Einfluß eines ans Spanien durch diel Habsburger eingeführten übertriebenen religiösen Kults einen nach- ^ teiligcn, noch heute stark nachwirkenden Einfluß ausübte. Dem Wiener s und österreichischen Buchwesen, sowie der Bücherzensur bringt natür lich Nicolai stärkstes Interesse entgegen, und wer das Bedürfnis hat. I sich über die Zustände auf diesem Gebiete in dem Österreich zu Endel des 18. Jahrhunderts zu unterrichten, kann kaum einen besseren Ge-I währsmann finden als ihn. Die geistige, innere Freiheit Nicolais I hat allerdings nichts mit der Schrankenlosigkeit unserer modernenI Freidenker oder geistigen Nihilisten, die wir getrost in »Nichtser« liber-^ setzen können, gemein. Er ist eine sittlich durchaus in sich gefestigte! Natur und findet vernichtende Worte der Kritik über die unter dem! Deckmantel religiöser Übung in Wien herrschende allgemeine llu-b moralität. Auch darin ist das Büchlein bemerkenswert, daß eS dein-! lich zeigt, welche Stellung eine im Buchhandel so hervorragende Per-I sönlichkeit wie Nicolai dem Judentum gegenüber einnahm. Er bc trachtet es durchaus als Faktor für die Erlangung und Verbreitung! geistiger und persönlicher Freiheit der Völker, in deren Gemeinschaft^ es lebt. Dafür, daß sich diese Anschauung auch in Buchhändlerkreisen durck! die Entwicklung der Dinge in jüngerer und jüngster Vergangenheit gc-s umndelt hat, haben wir mancherlei Beweise. So kommt auch eine Brv-! schüre: Der jüdische Einfluß i n D c u t s ch l a n d. Politisch! wirtschaftlich, geistig, in statistisch bildlicher Darstellung nach wissend fchastlichen und amtlichen Quellen von Bernhardt Fnnck (8°I 32 S. München 1920, Verlag von Hans Stiegeler, Ladenpreis gchestcC 2.60) aus der Feder eines Buchhändlers. Es ist eine aus den poli4 tischen Gegensätzen in Deutschland geborene kompilatorischc Arbeit mi! deutlich antisemitischer Tendenz, in welcher Zahl und Vermehrung dcis Inden, die Juden als Berufsklassc, ihr Kontingent an Hochschullchrcri! und Ärzten, ihr Einfluß im Nechtswesen, in den Kriegsgesellschasten! in Politik und Negierung, Presse und Schriftwesen, Freimaurerei, ih/ Anteil im Kriege ulw. in sinnfälliger graphischer und statistische Form dargestellt werden. Der Verfasser läßt im wesentlichen Tat!
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