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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.12.1886
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1886-12-22
- Erscheinungsdatum
- 22.12.1886
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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7338 Nichtamtlicher Teil. 296, 22. Dezember 1866. nur mit gerissenen (radierten oder mit kalter Nadel geritzten) > Künstlernamen, wie sie wirklich zuweilen in Katalogen Vorkommen, sollten als unlogisch vermieden werden. Vieles andere Nützliche und Wissenswerte dieses Abschnittes, sowie des nächstfolgende» über die Schönheit der Erhaltung, müssen wir unberührt lassen; dem Kunstfreund wird hier Material von eminentem Werte geboten, und alles zeigt, wie sehr der Verfasser mit dem Gegenstände vertraut ist; der Fachmann spricht ans jeder Zeile der Abhandlung. Es reiht sich ein Abschnitt an über die Originalität der Kunstblätter, welcher vom Unterschiede zwischen Original und Kopie handelt; über die Seltenheit und die Geldpreise der Kunstblätter, schließlich über Sammlerzeichen und Fäl schungen des Kunstdruckes. Es füllt dem Referenten schwer, sich mit der bloßen Titelangabe dieser interessanten Abteilungen be gnügen zu müssen; doch der Rahmen einer Besprechung würde weit überschritten werden, wollten wir auf Einzelheiten eingehen; möge jeder Interessent dieses wichtige Werk seiner Bibliothek einverleiben und es studieren; selbst der erfahrene Fachmann wird vieles darin finden, was ihm nützen kan». Die zweite Hauptabteilung des Werkes, welche sozusagen die Praxis des Sammlers bespricht, giebt zunächst eine gedrängte Ge schichte des S ammelns und berühmter Sammlungen, wo bei sich der Autor nicht nur an Privatsammlungen hält, sondern auch öffentliche Sammlungen ins Bereich seiner Betrachtungen zieht, deren Bedürfnisse und Anlagen bespricht und deren Selten heiten an Kunstblättern jedesmal besonders anführt. Eine Abhandlung über verschiedene Arten von Samm lern und Sammlungen beschließt dies erste Hauptstück der zweiten Abteilung. Das zweite Hauptstück giebt eine äußerst instruktive Anleitung zum Sammeln; hier führt der Autor für den Kunstsammler, besonders den Anfänger, drei goldene Regeln an, deren Befolgung derselbe nie bereuen dürfte: 1) Stets mit Verständnis zu sammeln; 2) sich von Vorurteilen frei zu machen; 3) mit Klugheit und Ruhe vorzugehen. Daß diese Regeln auch für Kunsthändler und zwar noch in erhöhtem Maße Geltung haben, braucht wohl nicht des Breiteren bewiesen zu werden Für den Sammler sind die von Kunsthändlern herausgegebenen Lagerkataloge oft von großem Wert, doch nicht allein für diesen, sondern in gewisser Weise auch für die Kunstgeschichte, besonders wenn auf Beschreibung des Blattes und dessen Abdrucks alle Sorg falt und Kennerschaft verwendet wurde, sowie auch die Preise ihr gewisses Interesse haben. So ist der Lagerkatalog R. Weigel's, der eine Reihe von Bänden bildet, ein Nachschlagewerk über Kunst- litteratur und Kunstblätter, wie kein zweites. Nach einer trefflichen kritischen Behandlung des Gebietes der Kunstauktionen geht Verfasser zur Besprechung der Behandlung der Kunstblätter über, wobei er die Restanration beschädigter Kunstblätter, die Befestigung auf Kartons, das Aufbewahren in Portefeuilles, die Anordnung der Sammlung und schließlich die Katalogisierung der Sammlung unter Angabe eines Praktischen Schemas darstellt. Ein Kapitel über den Zweck öffentlicher Sammlungen des Kunstdruckes und von den Mitteln denselben zu realisieren, in welchem die Frage: »Wie kann eine öffentliche Sammlung auf Erweckung und Hebung der Kunstliebe und des Kunststudiums einwirken?« in geschickter und zutreffender Weise beantwortet wird, bildet den Schluß der zweiten Abteilung. Die dritte und letzte Abteilung des Buches behandelt die Bibliothek des Kunstsammlers. Dieselbe bildet ein schätzenswertes und erschöpfendes Nachschlagebuch für den Kunst sammler ebensowohl als für den Kunsthändler, den Buchhändler überhaupt. Nach Materien geordnet finden wir hier die Littcratur > f des Gegenstandes zusammengetragen und staunen ob des Fleißes und der Mühe, mit welcher der Autor hier zu Werke gegangen ist. Wir gestehen zu, daß wir bei einzelnen Abteilungen manches treff liche Werk ungern vermissen, so hätten z. B. in Rubrik X »Über das Verhältnis der Photographie zur darstellenden Kunst« die epochemachenden Schriften von Disdöri, Robinson u. a. unbedingt einen Platz finden sollen; allein derartige Unterlassungssünden sind dem geschätzten Autor bei dem großen Umfang der Arbeit gern zu verzeihen, umsomehr, als gerade die angeführte Rubrik dem Gebiete des eigentlichen Sammlers ferner steht. Ein Anhang umfaßt 1. Kunstverlagsadressen; 2. Verlags verzeichnisse; 3. Kunstauktionen und zwei Tabellen Facsimiles der Sammlerzeichen. Die Ausstattung des Werkes — wie dies von der Firma T. O. Weigel nicht anders zu erwarten — ist eine musterhafte. Die bereits erwähnten Faksimile-Tafeln, zum größten Theil photo typische Reproduktionen, machen dem Verfertiger alle Ehre und gereichen dem Werke zur Zierde. Als Druckfehler, die bei der hoffentlich recht bald zu veranstaltenden 3. Auflage Abänderung finden könnten, seien angeführt: Seite 3l, Zeile 17 v. o. lies Oaksr statt 6a,bek; S. 95, Z. 15 v. o. Formschnciders statt Eormschneiders; S. 82, Z. 11 v. u. Xikpes statt S. 77, Z. 3 v. u. Lsvoksläsr statt Lsmistsläsr. Wir schließen mit dem Wunsche, daß dieses wichtige und bei der Ausbildung des Buch- und Kunsthändlers ungemein nützliche Werk diejenige Verbreitung innerhalb unseres Berufes finden möchte, die es durchaus verdient. H. Schnauß. Vermischtes. Verbot in Rußland. — Friedrich Spielhagens Roman »Was will das werden?« ist in Rußland verboten worden. Die Veranlassung dieser Maßregel wird nach der Richtung gesucht werden müssen, daß einige wenige Stellen hier den Ausschlag gegeben haben, in denen der Dichter mit gewissen russischen Zuständen scharf ins Gericht geht; vorzüglich aber wohl ein kurzer Abschnitt, der von der Möglichkeit eines deutsch-russischen Krieges handelt. Das Verbot erregt in Rußland einiges Aufsehen, wegen der großen Beliebtheit, deren sich der Dichter dort erfreut. Aus Österreich. Postverkehr. — Die »Oesterreichische Buchhändlcr-Correspondenz« bringt folgende Mitteilung: »Seit circa einem halben Jahre besteht die Postvorschrift, daß auf Paketadressen nach den Städten Wien, Prag, Graz, Linz auch die Straßenbezeichnung beigefügt sein muß, anderenfalls die Annahme und Weiterbeförderung von der Postanstalt verweigert wird. Nun ist weder aus den Bestellzetteln noch Korrespondenz karten, noch aus Perles' Adreßbuch von den in Linz und Graz domizilierenden Firmen in den wenigsten Fällen eine Straßen bezeichnung zu ersehen « Das Blatt schließt mit der Empfehlung an den Herausgeber des Österreichischen Buchhändler-Adreßbuches, die Aufzunehmenden mit besonderem Nachdruck auf Angabe der vollständigen Postadresse hinzuweisen. Auch in dem so vollständigen Schulischen Adreßbuch fehlt diese Angabe bisweilen da, wo sie — z. B. in vielen Mittel städten — erwünscht sein würde, was lediglich der ungenügenden Ausfüllung der Fragebogen zur Last fällt. Bei größerer Sorgfalt der Beteiligten würde dieser immerhin empfundene Mangel schnell behoben sein. Eine Handschrift der »Nachfolge Christi«. — Im ! »DeutschenReichsanzeiger« veröffentlicht vr. E. Fromm eine kurze
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