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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.11.1886
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1886-11-13
- Erscheinungsdatum
- 13.11.1886
- Sprache
- Deutsch
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Sprechsaal. 6451 Sprechsaal. Es bleibt beim alten. Die Buchhändler scheinen endlich darüber einig geworden zu sein, daß der Buchhandel so gut wie nichts einbringt. Man bedenke im Hinblick auf andere Geschäfte den Verdienst und die viele Arbeit und das Kapital, ohne welches eine Buchhandlung nicht geführt werden kann. In der Thal ernährt im allgemeinen eine Buchhandlung ihren Mann nicht — nämlich nicht standesgemäß Diese Bemerkung soll der Mehrzahl der Ge schäfte in den Provinzialstädten von 10 — 20 000 Einwohnern gelten, auch denjenigen Handlungen, die mit Buchdruckereien und dergleichen ver bunden sind; denn deren Hauptgewinn fließt nicht aus dem Buchhandel. Als im Reichstage über Herabsetzung der Rechtsauwaltsgebührcn verhandelt wurde, sprach man dort aus: durch Herabsetzung dieser Ge bühren würde das Ansehen der Herren leide». Was sollte dies wohl heißen? Die Herren müssen die Taxe inuehalten und sind mit Ver gnügen bereit dazu, Soll man beim Mate rialisten für Häring oder Käse 50 H geben, so kann man wohl bitten, das Gewünschte für 45 Ä zu erhalten, aber selbstverständlichen Rabatt giebt es nicht. Nur die Buchhändler geht man beim Einkauf einer einzelnen Fibel zu 50 H (und dies ist Thatsache) um Rabatt an. Jeder Schuster weiß heute: beim Buch händler giebt es Rabatt; beim Kaufmann darfst du damit nicht kommen, vielleicht würde er dich hinauswerfeu. Die Buchhändler haben der großen Mehr zahl nach nicht dasjenige Gefühl der Zusammen gehörigkeit, wie es nach obigen» bei Rechts anwälten, Offiziere», Ärzten u s, w, vorhanden ist. Hätten sie dies Gefühl, so würden nicht gewisse Finnen durch ihre Schleudereien den anderen Hohn sprechen und den Verdienst nehmen dürfen. Weshalb denn die Vorschreibung des Preises? Von dem Umsatz einer Schleuderfirma könnten vielleicht fünf bis sechs Finnen existieren; so existiert eine Firma von dem Umsatz, der ohne Schleuderei fünf bis sechs ernähren würde. Wie viele Verleger verkaufen heute nicht an jedermann aus dem Publikum ihren Verlag direkt! und auch billiger unter Umständen, als dem Sortimenter geliefert wird. Unter Material- waren-Engros-Häusern kommt dergleichen wohl kaum vor. Deren Reisender dürfte unter solchen Umständen schwerlich bei den Detaillisten er scheinen. Die Buchhändler hätten doch sroh sein können, daß seinerzeit nicht jedermann ihnen einen Teil des Verdienstes abnehmen durfte. Damit, daß sie für Aushebung des Examens und Geiverbefreiheit stimmten, stimmten sie dafür, daß ihre Einnahmen von denen, die das Ge werbe nicht erlernt hatten, gründlich geschmälert wurden. Es hatte jedermann die Freiheit ge habt, das Gewerbe »Buchhandel« zu erlernen; vielleicht konnten nur die damaligen Herren Ge hilfen, als Antragsteller, das Examen nicht be stehen, Den Vorteil hat nur der Staat: je mehr Geschäfte, je mehr Steuern, Ein Leder händler ist doch kein Schuhmacher, ein Bier brauer kein Restaurateur u, s, w, Buchbinder sind Handwerker, doch keine Buchhändler, Es ist ganz unbegreiflich, wie Buchhändler, sowohl Verleger wie Sortimenter, Buchbindern Bücher zum Handel liefern können. Kein Verleger ver kauft ein einziges Schulbuch mehr, wenn er es dein Buchbinder liesert. In diesem Falle aber verkauft der Buchbinder, so er klug ist, das Schulbuch im eingebundenen Zustande billiger als der Buchhändler, An dem Einband, den er dem Buchhändler liefert, verdient er, und zum »nindesten ver laust er um soviel billiger als dieser Verdienst beträgt, Z, B, kostet 1 Bachmann, Katechismus broschiert 0,50 A ord,; der Buchbinder verkauft ihn für 0,50 L, geb, 1 Porst, Gesangbuch kostet bei Bachmann in Berlin Halbfrzbd, 1 ^ 60 5, netto; sürl^75H verlaust es der Buchbinder, auch wohl, wenn es sein inuß, sür 1 ^ 60 H, Eine Fibel von Büttner kostet beim Buch binder 45 H geb, Preis beim Verleger 40 ord, ungebunden, u, s, w. Die meisten Buchhändler der heutigen Zeit wissen gar nicht mehr, wie große Mengen dieser und ähnlicher Artikel sie vor zwanzig Jahren verkauft haben. Nach einem Blick auf die Landkarte müßten sich doch die Herren fragen, wer den Bedarf der vielen Landschulen liefert. Es ist der Buchbinder, mit dein, bei gleichen Einkaufspreisen vom Verleger, der Buchhändler nicht konkurrieren kann. Die Handwerker mit ihren Innungen sind heute besser daran. Diesen Innungen entsprach das Examen der Buch händler und Apotheker, wobei bemerkt sei, daß in vielen Ländern, z, B, Amerika, jedermann eine Apotheke eröffnen kann. Die Herren Apothekenbesitzer in Deutschland werden schwerlich, wie seinerzeit die Herren Buchhandlungs-Ge hilfen, für Ausdehnung der Gewerbefreiheit auf die Apotheken stimmen, X, Rechtsfragen. Ist es gesetzlich erlaubt, Übersetzungen der in sremdsprachlichen Übungsbüchern enthaltenen Übungsstücke oder die Lösungen der in mathe matischen Ausgabensammlrmgcn enthaltenen Auf gaben ohne Genehmigung der betrrcsscndcn Ver leger zu vcrössentlicheu und damit denSchülernso- geuanute Eselsbrücken zugänglich zu machen? Es unterliegt keinem Zweifel, daß durch derartige Veröffentlichungen die Interessen der Verleger der betreffenden Übungsbücher und Aufgaben sammlungen erheblich verletzt werden, da Schul bücher, zu welchen sogenannte »Schlüssel« all gemein zugänglich sind, meist von Einführungen ausgeschlossen sind und auch da abgeschafft werde», wo sie seither eiugesührt waren, 8. i: Der Lithograph X verfertigt nach einem im Jahre 1826 vom topographischen Bureau heransgegebeuen Stadtplane eine verkleinerte Kopie in Lithographie mit wenigen Änderungen und verkauft diesen Origiualsteiu au Buchhändler L, Der Lithograph X behält sich gegen de»» Kon trakt einen Überdruck von» Originnl-Pla» zurück und fertigt und verkauft nach wie vor Abzüge des vom Überdruckstein hcrgestellten Planes, Da nun der Lithograph kein greisbares Ver mögen hat, so verklagt 8 den begüterten Ver breiter des Planes, Das Gericht jedoch verwirst die Klage und erklärt, daß der Plan eine Kopie und somit kein selbständiges Werk, sondern nur eine Nachbildung eines von einem anderen geschaffenen Werkes ist und somit der Lithograph X das Recht des Urhebers nicht hatte und auch als solches auf den Käufer nicht übertragen konnte. Es sragt sich nun, ob der verkleinerte Stadtplan in seiner Ausschmückung, Form und Größe und ganzen Anlage, in ganz gleicher Form und erwiesenermaßen durch Überdruck ans un rechtmäßige Weise vom Originalstein erworben, verbreitet werden darf, und ob nicht der Ver breiter strafbar geinacht werden kann, l>. Anregung. Sollte nicht ein Verleger sich finden sür eine neue Liste, die gerade für den Verlags buchhandel notwendig, ja unentbehrlich wird? Diese Liste müßte heißen: Verzeichnis der jenigen Sortimentsbuchhaudlungen, welche Nova unverlangt nicht annehmen rcsp, unter Spe sennachnahme remittieren, aber solche auch nicht verlangen. Es könnte auch eine Rubrik eingeführt werden, wieviel Spesen diese Firmen berechnen. Auch müßte dieselbe nach Städten geordnet sein, dainit der Verleger sich andere weniger em pfindsame aber lhätigere Agenten für seinen Verlag engagieren kann, B, S, C, fb8290s Vom 1, Obtobor 1886 ab vorbsbrs rob mit cksm bei Obsrbauosu usu srriobtstsu X, Lostamt 8tz-rum (vosslbst stob msius l?riva.trv0bimuA sobon seit ckabrsn betiuckst). lob bitte ckoobalb, tortam ckis ckirobts Lorrs- spoucksim ua-ob 8t^rum (vsitoror Ausatr umrötÜA) aäroosiorsi» ru vollsi». Aoobaobtsuä Xck. 8p.ini iiluuu, Vorla-AsbuobbaucklrmA, sb8291s Erbitte Novitäten in theologischer Litteratur (kalh.h Pädagogik, Forst-, Haus- u. Landwirtschaft, Belletristik in zweifacher Anzahl, L. Sonncnburg in Merzig, s58292j Mm. IgirMIrlril, XZt, Ickoküunstunstalt ir> Berlin 68, Innäsustr, 69, prockuriert Aut unck billig: küolobzrpiooii, LvtotvMM, OlieittiKl'it- pdisoii, ln 2inli KtzgÜLls kiÄKsMiton, üioüiürnolrs, kllokolitlioßi'nxllikon, xüo- toZi. üwärnoüo lür Ltelnäi'ucü eto, s58293s Eine Dame, des Französischen und Englischen vollkommen mächtig, wünscht Über setzungen aus diesen beiden Sprache» ins Deutsche zu übernehmen, Offerten werden unter Chiffre HP 39777, durch H, Morchel in Dresden erbeten. s58294j E, Student sucht e, Verleger für ein Drama (nicht Erstlingswerk), das auf Wunsch eines Studentenvereines gedruckt werden soll. Dieser allein sorgt schon durch Kauf für Deckung der Unkosten, Auf Wunsch erhält der Verleger Garantie od, selbst Zahlg, aller Ausgaben, Adr, erb sub X, X, 8t, xostl, Lsrliu XW, Narisuotr, s68295j Jos. Hamann in Leipa bittet die Ver leger von Werken über Agrarkammern oder Agrar verfassung um gef, Zusendung derselben s, eond.
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