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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.11.1921
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- 1921-11-14
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- 14.11.1921
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Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 266, 14. November 1921. Finnland ist von jetzt alb als mittelvalutiges Lanid zu be trachten. Lieferungen nach dort haben nach dem aus der Tabelle ^ ersichtlichen Kurs, resp. mit dem angegebenen Valutaausgleich zu er folgen. Die Abschätzung der ehemaligen königlichen Hausbibliothck. — Zu dieser im Bbl. Nr. 260, S. 1625, gebrachten Mitteilung schreibt uns der Bibliothekar der vormals königlichen Hausbibliothek Herr Dr. Krieger zur Richtigstellung: Die wesentlichste Angabe der Mitteilung ist falsch, nämlich die, daß die Hausbibliothek 35 000 Bände enthalte und mit 2 079 290 Mark abgeschätzt wurde. — Aus Seite 103 des Heftes 43 der »Grenzboten« habe ich ausdrücklich ge sagt, daß diese sich im Berliner Schloß befindenden 35 000 Bände nur diejenigen Bücher darstellen, die seit 1862 der Hausbibliothek aus den Bibliotheken der drei ersten Kaiser und ihrer Gemahlinnen zugingen. Ich habe auf derselben Seite gesagt, daß die den Grundstock der Hausbibliothek bildenden geschlossenen historischen Bibliotheken sich im Schinkelschen Pavillon in Charlottenburg und in den Potsdamer Schlössern Friedrichs des Großen befinden. Auf diese kommt der Verfasser des Artikels auch zurück, wenn er sagt: »Die Hausbibliothek enthält also . . . hauptsächlich die Bibliothek (muß heißen: Biblio theken) der Preußenkönige bis auf Friedrich Wilhelm IV.«. Diese geschlossenen historischen Bibliotheken ergeben noch einmal einen Be stand von gegen 35 000 Bänden und sind wesentlich höher zu be werten. Allein die 6700 Bücher der Bibliotheken Friedrichs des Großen sind mit 2l4 Millionen Mark abgeschätzt worden, einer Summe, die für heutige Verhältnisse auch nicht im entferntesten mehr maßgebend ist. Unter Einbeziehung der Aquarellsammlung, der Handzeichnungen Friedrich Wilhelms IV., der Musikalien und Land karten betrug der Gesamtwert der Hausbibliothek nach der vor anderthalb Jahren erfolgten Abschätzung nicht, wie in dem Artikel angegeben, 2 079 290 Mark, sondern 8152 145 Mark. Büchereinfuhrzoll in Amerika. — Zu dem im Bbl. Nr. 259 mit geteilten Plan, in Amerika auf alle Bücher, die in fremder Sprache geschrieben sind, einen Zoll in Höhe von 20A zu erheben und auf wertvolle alte Bücher einen gleichen Prozentsatz, schreibt »l'ko kvdlisksrs' Weekly«, daß dadurch nicht allein ein wirtschaftlicher, sondern auch ein geistiger Damm zwischen den Vereinigten Staaten und Europa geschaffen wird. Die hohe Steuer mache dieses Gesetz zu dem dümmsten der Tarifgesetze, sagt das Blatt; dadurch, daß Bücher in fremden Sprachen in Zukunft nicht mehr zollfrei sein sollen, werde der Bevölkerung die Unterhaltung von intellektuellen Beziehungen mit anderen Völkern erschwert, während die Erhebung von Zoll auf wertvolle alte Bücher die ästhetische Entwicklung ein schränken werde. ' Erzielte Versteigerungs-Preise. — Die bei Creutzer inAachen (Wissenschaftliches Antiquariat und Verlagshandlung Creutzer G. m. b. H.) stattgcfundcne Auktion »Kunst und Archäologie« zeichnete sich durch eine Fülle seltener, wertvoller größerer Tafelwerke, die meist in reiche alte Einbände gebunden waren, aus. Wie wir hören, brachten diese bei lebhafter und besonders auswärtiger Beteiligung gute Preise. Nach stehend einige der wichtigsten Ergebnisse: klo. 1. Leroux d'^zineourt, Histoiro äs I'art par les M0NUM6NS 1900.— No. 55. Kasan, 6a1oris Okoisenl 2400.— No. 57. 3. Oovve and 0. v. Cavslcaselle, ^ new kistor^ ok paintinZ in Italy 210.— No. 58. Hie Oaniell, Oriental scenerz^ 14000.— No. 74. N. Strixner, Albrecht Dürers christl.-mytho- logische Handzeichnungen ^ 3300.— No. 96. N. de Pigage, Die Düsseldorfer Galerie . . »// 3250.— No. 146. D. Füßli, Allgemeines Künstlerlexikon . . ./i 470.— tke middle age 2900.— No. 220. Th. Kutschmann, Geschichte der deutschen Illustration . . ^ 200.— No. 232. k. lüövre, Works ok srt . . . . . . . ^ 1100.— No. 276. ITie National Oallei^ 750.— No. 299. W. kugin, 6otkie Ornaments ok tke 15tk and 16tk eenturies 800.— No. 312. 6K. Klane, k'oeuvre de llemdrandt . . . ^ 1250.— No. 326. 6. U. IlodZes, Oeuvres de ?. ?. Hudens et de H.. van v^ck 7500.— No. 381. W. Ilnger, Oeuvres 600.— No. 393. d. Werde, Divers worlrs ok earl^ Masters in Okristisn decorstion 1550.— 1662 Elkens and otker plaees in Oreees. . . ./i 750.— No. 411. ?. Bouillon, Kluses des anticjues . . . . 2000.— No. 417. Dubois - Uaisonneuve, keintures de vases anticiues . . . ^ 5400.— No. 422. k. Oruner, Lpeeimens ok ornamental art. . 2300.— l'IIivdoustan . . . ^ 2200.— No. 437. kublieations de la Lociete kistorique de lümbourZ .. . . 4000.— No. 450. W. Zahn, Die schönsten Bauwerke... aus Pompeji 2600 — No. 454. ?. 8. kartoli, Colonna Irajana /i 700.— No. 466. H. 0. liniZkt, Laracenle and Norman re- mains ... in 8ieil^ 1050.— No. 468. W. lisekbein, Colleetion ok en^ravings . . ^ 1800.— Auch die kleineren Sachen wurden zu guten Preisen eifrig begehrt' und aus dem Markt genommen. Es fanden hier nur diejenigen Stücke Berücksichtigung, die der Auktion ihr Gepräge gaben. Demnächst findet bei dem Kölner Haus derselben Firma eine Handzcichnungen-Verstei- gcrung, die einer größeren Kunstbibliothek und einer speziell nieder- rheinisch-historischcn, genealogischen und heraldischen Sammlung statt. F. L. Neichsbanknoten zu 500 Mark will jetzt die Reichsbank ausgeben. Noten in dieser Höhe hat von jeher die Sächsische Bank zu Dresden ausgegeben. Wegen der vollständigen Verschiebung der Wertverhält nisse werden überall Scheine zwischen 100 und 1000 Mark sehr ver mißt, namentlich auch bei Lohn- und Gehaltszahlungen, da die Neichs- bank keine Zwischen-Noten zu 500 Mark kennt. Der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelstages hat sich deshalb an das Neichs- bankdirektorium gewandt, worauf jetzt das Neichsbankdirektorium er klärt, daß Vorbereitungen zur Ausgabe bereits getroffen wurden. Deutsche Währung im Frcistaate Danzig. — Zu der Frage des Fortbestandes der deutschen Währung in Danzig schreibt die Handels kammer zu Danzig: Im Gebiete der Freien Stadt Danzig herrscht unverändert die deutsche Reichswährung. Danzig bleibt durch seine Neichsbankhaupt- stclle an das deutsche Girosystem angeschlossen. Auch die in den Räumen der Neichsbank befindliche Darlehnskasse steht den Danzigern zu den gleichen Bedingungen zur Verfügung, wie es im Deutschen Reiche der Fall ist. Gerüchte über eine bevorstehende Änderung der Danziger Währung beruhen ebensosehr auf Unkenntnis der in der Danzig-polnischen Konvention vom 9. November 1920 festgelegten L^e- stimmungen wie aus Verkennung der wirtschaftlichen Tatsachen. Die Danzig-polnische Konvention bestimmt in Artikel 36: »Polen und die Freie Stadt Danzig verpflichten sich, sobald es die Umstände erlauben, auf den Antrag des einen oder des anderen in Verhandlungen einzutreten, um ihre Mllnzsysteme zu vereinheitlichen. Eine Frist von einem Jahr muß vorgesehen wer den, bevor diese Vereinheitlichung, nachdem sie einmal beschlossen ist, in Kraft tritt.« Daß Verhandlungen wegen Vereinheitlichung der Danziger mit der polnischen Währung eingeleitet werden könnten, würde zur Vor aussetzung das Bestehen einer polnischen Währung (Mllnzsystcm, Systems monetaire) haben, wozu auf absehbare Zeit die Grundlagen zu fehlen scheinen. Sollten sie einmal geschaffen sein, würde durch Verhandlungen zwischen Danzig und Polen die Möglichkeit der Ver einheitlichung klarzustellen sein, unb nach dem Abschluß der sicherlich sehr schwierigen Verhandlungen würde noch ein Jahr Frist zur Ein stellung auf die dann neu entstehenden Verhältnisse gegeben sein. Bei dem gegenwärtig bestehenden Mißverhältnis zwischen der deutschen Währung und dem polnischen Geldsystem ist die Einleitung derartiger Verhandlungen vollkommen ausgeschlossen. Falls cs zu solchen Verhandlungen kommt, wird Aussicht auf ein Ergebnis im Sinne des Artikels 36 dann vorhanden sein, wenn der Wert der polnischen Mark dem der Danziger (deutschen) Mark annähernd gleich ist. Mitbenutzung von Fernsprechanschlüssen. — Nach der neuen Fernsprechordnung sind Vereinigungen von Personen, Firmen usw. zulässig, die sich lediglich in der Absicht zusammentun, Fernsprech einrichtungen gemeinsam zu benutzen. Die Telegraphenverwaltung erkennt solche Vereinigungen widerruflich unter folgenden Voraus setzungen an, wobei sie die einzelnen Beteiligten auch in das amtliche Fernsprechbuch aufnimmt: Die Personen usw., in deren Räumen sich keine Sprechstcllen befinden, müssen entweder mit dem Teilnehmer gemeinsame Wohn--
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