Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.10.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-10-20
- Erscheinungsdatum
- 20.10.1921
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19211020
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192110207
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19211020
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1921
- Monat1921-10
- Tag1921-10-20
- Monat1921-10
- Jahr1921
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Geschäftsstelle oder <postüberwelsung innerhalb Deutsch-A »/.Seite S5 M. Nichtmitgllederprelo: die Selle2.25M.. lands 100 M. halbjährlich. Für Nichtmitglleder jedes N'/, 6. 750 M.. V, 6. 400 M.. !/« 6. 205 M. Stellengesuche Stllck 200 M. halbjährlich. Für Kreuzbandbezug sind die A 4S >pf. die Seile. Auf alle >prelse werden 25^ Teuer.-Suschl. Nr. 246 (R. 160). Leipzig, Donnerstag den 20. Oktober 1921. 88. Jahrgang. Redaktioneller Teil Arbeitsgemeinschaft für die Regulierung der Verkaufspreise im Buchhandel. Unter dem Namen Arbeitsgemeinschaft für die Regulierung der Verkaufspreise im Buchhandel hat sich eine Reihe von Ber- legern zusammengeschlossen, die uns um Veröffentlichung ihres nachstehend zum Abdruck kommenden Rundschreibens gebeten hat. Wir haben geglaubt, diesem Wunsche ohne weiteres Nachkommen zu dürfen, da die buchhändlerische Öffentlichkeit ein Interesse daran hat, über alle Vorkommnisse innerhalb des Buchhandels benachrichtigt zu werden. Um die Sachlage zu klären, sei folgendes bemerkt: Nach dein Beschluß der ordentlichen Hauptversammlung Kantate 1921 be- steht die Notstandsordnung vom 5. Oktober 1920 mit der Ab änderung vom 13. Februar 1921 noch bis Kantate 1922 fort. Lediglich soweit Verträge abgeschlossen werden, die den sich an schließenden Firmen den Verzicht aus den Tcuerungszuschlag er möglichen, treten solche Verträge während ihrer Dauer an die Stelle der Notstandsordnung, und für die Gegenstände, über die Verträge abgeschlossen worden sind, ist die Notstandsordnung nicht mehr zwingend. Verträge dieser Art sind bereits zustande- gekommcn und dürsten immer mehr Zustandekommen. Die am 6. Oktober in Nr. 234 des Börsenblatts veröffentlichten Richt linien des aus der außerordentlichen Hauptversammlung des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine in Heidelberg eingesetzten Ausschusses zeigen, unter welchen Bedingungen der Abschluß von Abkommen von Firma zu Firma empfohlen wird. Gleich wohl ist anzunehmen — und das nachstehende Rundschreiben ist gerade der Beweis für die Richtigkeit dessen —, daß immer noch Gegenstände übrigbleiben, für die Verträge nicht abgeschlossen werden, für die demnach die Notstandsordnung zwingend bleibt. Daß sich die Verleger solcher Gegenstände ihrerseits zusammen schließen, liegt durchaus im Zuge der Entwicklung, die überall auf Zusammenschluß hinleitet. Lediglich in diesem Sinne ist die Gründung der Arbeitsgemeinschaft für die Regulierung der Ver kaufspreise im Buchhandel zunächst aufzufassen. Der Zusammen schluß ändert an der durch den Kantatebeschluß 1921 gegebenen Rechtslage nichts. Wie die Entwicklung, über die ja zunächst nur bis Kantate 1922 Beschluß gefaßt ist, weitergehen wird, bleibt abzuwarten. Spätestens die Kantateversammlung 1922 wird zu beschließen haben, welche Regelung für die nächste Zeit dann gelten soll. Sie erst würde also unter Umständen auch über die in dem nach stehenden Rundschreiben gegebenen Anregungen zu befinden haben. Dieses Rundschreiben lautet: Leipzig, den 26. September 1921. Sehr geehrter Herr Kollege! Während der nun fast ein Jahr sich hinziehenden Verhand lungen über die Beseitigung des Sortimenter-Teuerungszu- schlags ist es vor allem eine Anzahl Leipziger Verleger gewesen, die sich immer wieder dahin ausgesprochen hat, daß die nicht zu übersehenden wirtschaftlichen Verhältnisse nicht zulasscn, das gewünschte Ziel, nämlich den festen Ladenpreis, zu er reichen. Sie haben die Ansicht vertreten, daß es dem Verlage nicht möglich sei, die schwankenden und steigenden Unkosten des Sortiments durch Rabatt auszugleichen, und daß anderer seits wieder das Sortiment nicht in der Lage sein werde, auf die Zuschäge zu verzichten, wenn ihm nicht ein voller Ausgleich geboten wird. — Trotzdem ist unter der irrtümlichen Annahme, daß die Zeit des Preisabbaus endgültig gekommen sei, versucht wordm, den Teuerungszuschlag zu beseitigen, indem Verlegergruppen sich zur Gewährung von Mindestrabatt bereit fanden, wohin gegen Sortimentergruppen auf die Erhebung der Zuschläge verzichteten. Nicht nur die zahlreichen Veröffentlichungen, Erklärungen und Gegenerklärungen der letzten Zeit im Börsenblatt, sondern hauptsächlich die jüngsten Verhandlungen der Delegierten der Kreis- und Ortsvereine in Heidelberg und das dort erzielte Ergebnis haben gezeigt, daß der beschrittene Weg keine Aus sicht bietet, den Gesamtbuchhandel geordneten Zuständen zuzu führen. Während noch im Frühjahr ein Mindestrabatt von 35°/» als genügend bezeichnet wurde, lautet die in Heidelberg auf gestellte Forderung bereits auf 40°/» als unerläßlich für den Be stand des Geschäfts. Gesprächsweise wurde auch diese Ziffer bereits als zu niedrig bezeichnet und die Forderung nach einem Rabatt von 45?S aufgestellt, wobei der Gewährung von Son derborteilen keine Grenzen gesetzt sein sollten. Freie Ver packung und halbes Porto sollen weiterhin die Lieferungsbedin gungen verbessern. Es ist die Frage, ob diese Forderung die äußerste Grenze ist, oder ob das Sortiment unter dem Druck der steigenden Spesen (Miete, Löhne, Gehälter, Porto, Verpackung usw.) ge zwungen sein wird, seine Einnahme im Verhältnis zu der wach- senden Teuerung zu erhöhen. Wird der Verleger mit dieser Steigerung der Rabatte durch entsprechende Erhöhung seiner Preise Schritt halten kön nen? Oder ist nicht bereits bei den heutigen Sätzen die Grenze erreicht, die zu überschreiten der Verleger unter allen Umständen zur Existenzerhaltung vermeiden muß? Und wie will sich der Verleger gegen die sich heute schon ergebenden übelstünde schützen, daß das Sortiment zur Selbst hilfe greift und trotz des bewilligten Rabatts Teuerungszuschläge erhebt? — Und wie soll die Verwirrung im Sortiment behoben werden, die besonders dadurch so groß geworden ist, daß in den einzelnen Städten für ein und dasselbe Buch ganz verschie dene Preise berechnet werden und der Börsenderein sich nicht in der Lage zeigt, die sich so stark widersprechenden Inter essen auszugleichen? Eine Aussprache mit einigen Sortimentern und Verlegern ge legentlich der Heidelberger Tagung ließ es wünschenswert er scheinen, zum Teuerungszuschlag zurückzukehren und diesen neu aufzubauen. Voraussetzung dafür wäre, daß Verlag und Sortiment sich gegenseitig schützen und unterstützen. Diesen Gedanken haben die Unterzeichneten Verleger be raten und den Entschluß gefaßt, einen neuen Versuch auf die sem Wege zu machen. Wir würden es sehr begrüßen, wenn auch Sie, sehr geehrter Herr Kollege, sich anschließen könnten. Im einzelnen sei zu Ihrer Orientierung noch folgendes bemerkt: 1ö4S
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder