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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.10.1921
- Strukturtyp
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- 1921-10-19
- Erscheinungsdatum
- 19.10.1921
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. X- 245, 19. Oktober 192k. Weimar, 6. Dezember 1920. Außerordent liche Hauptversammlung des Deutschen Ver legervereins. Besucht von vier Verleger-Mitgliedern des Kreises Norden. Protest gegen die geplanten Satzungsänderun gen des Verlegervereins, wie auch gegen dessen »Los-Vom-Bör- senvcrein-Bcwegung«. Kurz davor, am 25. November, Zusam menkunft der Hamburger Verleger, die den Satzungsentwurf des Verlegervercins als unannehmbar erklärten. Diese Stellungnahme wurde von den Gegnern als »Hamburger Richtung« gekenn zeichnet. Im Januar 1921 begann der wissenschaftliche Verlag mit Sonderabmachungen an ausgewählte Sortimenter heranzutreten, die auch unfern scharfen Widerspruch erfuhren. Denn die Sonderabmachungen verlangten Verkauf ohne jeden Zuschlag, also eine Übertretung der Notstandsordnung und rich teten sich nur an ausgewählte Sortimenter, bedeuteten somit eine Schädigung der übrigen Sortimenterkollegen. Auch weitere Sortimcnterorganisationen nahmen gegen die Einzelabmachun gen des wissenschaftlichen Verlages Stellung. Selbst ein Teil des Verlags, nämlich die Vereinigung Leipziger Verleger, trat im Gegensatz zu der »Berliner Richtung- für die Beibehaltung der Notstandsordnung vom 5. Oktober 1920 und gegen die Son derabmachungen ein. Am 13. Februar 1921 Außerordentliche Hauptversammlung desBörsenvereinsinLeip- z i g, beantragt durch die Gilde zur Lösung der gänzlich verfah renen Lage. Vordem hatte eine Sitzung des Kreis Norden- Vorstandes am 2. Februar 1921 in Hamburg stattgefunden. 55 Norden-Mitglieder nahmen an der außerordentlich stark besuchten Hauptversammlung teil. Ihr gingen voraus am 12. Februar eine außerordentliche Hauptversammlung des Verbandes der Kreis elnd Ortsvereine und eine außerordentliche Hauptversammlung der Gilde. Letztere brachte die Gründung der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Sortimenter im Rahmen der Buchhändlergilde. Weiterhin fanden in engeren Interessentenkreisen wichtige Be sprechungen statt. Die Rückkehr zum festen Ladenpreis unter Wegfall der Sortimentszuschläge bei Gewährung eines höheren Verlegerrabatts wurde nicht erreicht, die von Jäh befürwortete Sortimenterstammrolle kam nicht zustande, der wohldurchdachtc Gildeantrag drang nicht durch. Immerhin wurde der erste Schritt zur Überbrückung des ungeheuren Gegensatzes zwischen wissen schaftlichem Verlag und Sortiment getan und die Brücke zur späteren Verständigung in der Kantateversammlung geschlagen. Das kluge und geschickte Verhalten der Gilde, der lovale Stand punkt mehrerer Großverleger und die Besprechungen der wissen schaftlichen Verleger- und Sortimentergruppen, veranlaßt durch die Herren Maaß und Ntemeycr, bannten die Gefahr eines völli gen Bruchs. In dem Antrag Steffen wurde die Grundlage für weiteres Arbeiten gefunden, das einer Kommission übertragen wurde. Als einziges direktes Ergebnis, wie schon oben erwähnt, ist zu nennen die Bekanntmachung des Börsenvcreinsvorstandes vom 17. Februar 1921: Zuschlagfreiheit der akademischen Lehr bücher bei 33!-!°/o Rabatt und Einschränkung des Verlegerrechts, die Bücher des Verlags ohne Besorgungsgebühr an das Publi kum abzugeben. Leipzig, 24. April 1921. Hauptversammlung des Börsenvereins. Besucht von 32 Norden - Mit gliedern. Vorher fanden statt die Hauptversammlungen der Gilde und des Verlegervereins und die Ab geordnetenversammlung der Kreis- und Orts vereine. Erschien am ersten Verhandlungstage die Verstän digung zwischen Verlag und Sortiment beinahe aussichtslos, so brachten die am späten Abend wieder aufgenommenen Besprechun gen zwischen den Führern der Parteien doch die erfreuliche Aus sicht aus eine Lösung der Krisis. Als vr. Oldenbourg in der Hauptversammlung am Sonntag namens des wissenschaftlichen Verlags dessen vier neue Richtlinien kundgab, stimmte die Gilde im Namen des Sortiments zu, und die Einigung zwischen wis senschaftlichem Verlag und Sortiment begegnete keinen großen Schwierigkeiten mehr. Einige Schönheitsfehler harren noch der Beseitigung. Mit 2 5 rabattierte Zeitschrif ten ohne Aufschlag zu vertreiben, ist für den Sortimenter ein Ib»8 Ding der Unmöglichkeit, entweder also auch hier erhöhten Rabatt oder die Berechtigung zu einem ausreichenden geschützten, nicht zu unterbietenden Teuerungszuschlag. Das gleiche gilt sür Bü cher oder Publikationen, die aus irgendwelchen Gründen unter- rabattiert sind. Weniger erfreulich liegt es hinsichtlich des schönwissen - sch östlichen Verlages.. Die Deutsche Buchhändlergilde und die Vereinigung schönwissenschastlicher Verleger hatten sich auf den bekannten, zu Kantate ausgearbeiteten Vertrags entwurf geeinigt, der auch im Gildeblatt vom 15. Juni abge- druckt war. In der gleichen Nummer des Gildeblattes hatte die Gilde ihre Sortimentermitgltcder zur Zustimmung und Unter schrift des Vertrages aufgefordert. Die ablehnende Stellung des Sortiments, wie auch die Gegnerschaft einer starken Gruppe des schönwissenschastlichen Verlags (Bbl. Nr. 144 vom 23. Juni 1921), sowie die Verschärfung der wirtschaftlichen Verhältnisse bewogen die Gilde, zur nicht geringen Überraschung des gesamten Buchhandels, in letzter Stunde, am 30. Juni 1921, ihr Mandat zum Abschluß des Vertrages niederzulegen; zugleich drang sie bei den Mitgliedern daraus, daß sie etwa getätigte Unterschrif ten wieder zurückzögen. Dessenungeachtet gab aber die Ver einigung schönwissenschaftlicher Verleger im Bbl. Nr. 158 vom 9. Juli 1921 diesen »zwischen ihr und der Gilde abgeschlossenen Vertrag« amtlich bekannt. Als Unterzeichner waren genannt: auf der einen Seite 87 Verleger, auf der anderen Seite über 200 Sortimenter, die Wohl zum größten Teile mit unverhohlenem Erstaunen von ihrer Namensnennung Kenntnis nahmen. Die Ver einigung schönwissenschastlicher Verleger hatte jeden Sorttnienter, der mit einem oder einigen Verlegern ein Abkommen getroffen hatte, als Vertragsunterzeichner gebucht. Gegen diese eigenartige und sehr anfechtbare Auffassung regnete es Proteste, wie denn auch zahlreiche Vereine und Einzelfirmen erklärten, daß sie ihre er teilten Unterschriften zurückzögen, da unter ganz anderen Vor aussetzungen gegeben, und daß sie nach wie vor nach der Not standsordnung verkauften. Hamburg bzw. der Vorstand des »Kreises Norden- sahen von einer derartigen Erklärung ab. Da gegen faßte der Hamburg-AItonaer Buchhändlerverein für sein Gebiet den Beschluß, der schönwissenschaftlichen Verlegergruppe von 87 Verlegern die am 8. Juli erbetene Einverständniserklä- rung nicht zu geben und die Notstandsordnung vom Februar für den belletristischen Verlag bestehen zu lassen mit der Ausnahme, daß die Artikel derjenigen Verleger, die die erhöhten Preise und Bezugsbedingungen schon in Kraft gesetzt hatten, ohne Teuerungs zuschlag verkauft werden sollten. Es ist vielleicht eine juristische Frage, ob der beabsichtigte Vertrag zwischen schönwissenschaft lichem Verlag und dem Sortiment tatsächlich zustande gekommen ist, dann, ob die Unterzeichner des Vertrags und der Einzelab machungen noch gebunden sind oder nicht, fernerhin, ob der Ab schluß miteinem schönwissenschaftlichen Verleger den betreffen den Sortimenter der ganzen Gruppe gegenüber festlegt. Die Hauptfrage ist aber: wie kommen wir aus dem Chaos heraus? Es ist Wohl kein Zweifel, daß die Punkte a bis <i des Vertrags vom Sortiment, weil zu ungünstig, abgelehnt worden sind und dadurch, wie auch durch die Absonderung eines Teiles der schönwissenschaftlichen Verleger, der ganze Zug aus dem Gleise geworfen wurde. Wenn der wissenschaftliche Verlag 33ja teilweise 35^ Mindestrabatt gibt, durste der schön wissenschaftliche Verlag nimmermehr mit dem gleichen Satze be ginnen. Die Erhöhung des Rabatts an allgemein geltende Min destbezüge zu knüpfen, war der zweite Fehler. 40N Mindest - rabatt, auch auf den Einband, verpackungsfreie Lieferung und je nach Abmachung von Firma zu ^Firma Umsatzprovision oderandereVergünsti- ! gungen — auf dieser Basis wäre unseres Erachtens das Sor- ; timent zu haben gewesen, und wir hätten heute den festen Laden- ; preis ohne Teuerungszuschlag bei der Mehrzahl der schönwissenschaft- ! lichen Verleger. Wäre erst dieses Fundament errichtet, dann hät- > ten sich die noch widerstrebenden Verleger nicht mehr lange fern- I gehalten, oder ihre Artikel wären der Notstandsordnung nach wie vor unterworfen geblieben. Die Teuerungszuschläge lassen sich auch bei der schönwissenschaftlichen Literatur und nach unserer Meinung überhaupt nicht mehr halten. Sie müssen baldmöglichst
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