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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.10.1921
- Strukturtyp
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- 1921-10-19
- Erscheinungsdatum
- 19.10.1921
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- Deutsch
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Sortiment gegen Verlag, Verlag gegen Sortiment, hie Nitschmann, hie de Gruyter und Springer, jeder Name Kamps, aber nicht immer Sieg. Zwischen den Heeren, oft wenig benei denswert, unsere oberste Leitung: der Vorstand des Börsenver- cins. Daneben als unparteiischer, manchmal recht erfolgreicher Mittler der Verbandsvorstand. Kantate 1921, am Sonntag, dem 24. April, nachmittags 31t Uhr, erklangen vor der jubelnden Hauptversammlung des Börscnvereins endlich die Friedens- glücken, kampfesmüde und friedensbedürftig reichten sich die feindlichen und doch unzertrennlichen Brüder die Hände. Denn der Buchhandel kann es sich nicht leisten, durch Bruderkampf und Zersplitterung sich zu schwächen und dadurch sein Ansehen und seine Machtstellung zu untergraben. Nicht Gewalt, sondern letz ten Endes Kompromisse verbürgen eine gesunde Entwicklung unserer Organisation. Unser Kreis Norden lebte und kämpfte mit in den Stürmen des abgelaufenen Jahres, bestrebt, dem Ganzen zu dienen, die Interessen seiner Mitglieder zu wahren und, soweit er folgen konnte, seine Pflicht, den Börsenverein zu unterstützen, zu erfül len. So kann heute unser Verband auf ein an äußeren Kämpfen und Begebenheiten besonders reiches Jahr zurückblicken. In dem Mittelpunkt der Kämpfe stand die Notstands ordnung und ihr Abbau. Der im Januar 1920 durch den Börsenvereinsvorstand beschlossenen Erhöhung des Sortimen teraufschlags auf 20^ war unter dem Druck der »Unentwegten- dic Bekanntmachung des Börsenvereinsvorstandes vom 17. Juli 1920 gefolgt, die, rasch als unhaltbar und undurchführbar er kannt, von der neuen Fassung vom 5. Oktbr. 1920 abgelöst wurde. Letztere schränkte den 20°/«igen Sortimenterzuschlag bedeutend ein, indem sie als allgemeinen Zuschlag nur 10^ bestimmte, doch wurden die Kreis- und Ortsvereine ermächtigt, außerdem, teil weise ungeschützte, Besorgungsgebühren für ihre Gebiete festzu« setzen. Der Versuch, den Verlag zum Verzicht auf die direkte Lieferung an das Publikum ohne Berechnung der Besorgungs gebühr zu bewegen, schlug fehl. Auch die Notstandsordnung vom 5. Oktober 1920, von vielen in beiden Lagern befeindet, aber doch im großen und ganzen von den Kreis- und Ortsvereinen mangels eines Besseren anerkannt und befolgt, erfuhr bald schwer wiegende Änderungen. Diese wurden dadurch beschleunigt, daß der Sortimenterzuschlag auf die wissenschaftliche Literatur, je länger, desto mehr, durchlöchert wurde, vom Verlag sowohl wie vom Sortiment, die beide dem Druck der wissenschaftlichen Kreise und der Konkurrenz der neuentstehenden Bücherämter, studenti schen Wirtschaftsgenossenschasten, neugegründeten Versandge schäfte usw. nicht länger widerstehen konnten. Es folgte die Übeigangsverordnung vom 17. Februar 1921, in der zum ersten Male wieder Bücher, und zwar die akademischen Lehrbücher, in Voraussetzung eines Rabatts von 33^^ vom Zuschlag srei- blieben, und in der andererseits das Recht des Verlegers, ohne die geschützten Besorgungsgebühren direkt an das Publikum zu liefern, auf die Zeitschriften des eigenen Verlags beschränkt wurde. Die ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins am 24. April 1921 brachte uns dann, wie schon eingangs erwähnt, die Einigung und den Frieden zwischen wissenschaftlichem Verlag und Sortiment. Wohl blieb die Notstandsordnung vom 5. Okto ber 1920 mit der Änderung vom 17. Februar 1921 bestehen, aber sie tritt außer Kraft in den Fällen, wo zwischen Verleger- und Sortimentergruppcn Verträge abgeschlossen sind über Bezugs bedingungen, die den Verzicht auf den Teuerungszuschlag er möglichen. Die trockenen Worte, mit denen die Entwicklung der Not standsordnung kurz geschildert wurde, lassen die bestandenen Schwierigkeiten und Arbeiten kaum ahnen. Es sei daher ein kur zer Rückblick aus die wichtigsten Versammlungen des verflossenen Jahres gestattet, als Erinnerung zugleich und zu Nutz und Lehre für spätere Zeiten. Wir erwähnen: Bremen, 5. September 1920. Ordentliche Kreisversammlung unseres Verbandes. Brachte die Entschließung, daß allgemeine »Verkaufsbestimmungen« nicht durch den Verlegerverein oder Verlegergruppen, sondern nur durch den Börsenvereinsvorstand bzw. eine Hauptversammlung erlassen werden könnten. Sie verwahrte sich vor allem gegen die Forderungen des Verlegervereinsvorstandes vom 27. Juli 1920. Marburg, 12. September 1920. Außerordent liche Hauptversammlung des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine. Mißbilligung der Notstands ordnung vom 20. Juli 1920, Annahme der Siegismundschen »Richtlinien-, Kamps gegen den »Giftzahn«, worunter die Berech tigung des Verlags, ohne Besorgungsgebühren an das Publikum zu liefern, verstanden wurde. Gründung der wissenschaftlichen Sortimentergruppe durch die Herren Maaß, Berlin, und Nie meyer, Halle. Leipzig,». Oktober 1920. Vorsitzendenbe- sprechung. Vorher Gildesitzung. Den Vorsitzenden der Kreis, und Ortsvereine wurde vom B.V.V. die fertige neue Notstandsordnung vorgelegt und von ihnen nach langwieriger Sitzung, zum Teil unter Protest, genehmigt. Die Bekannt machung vom 17. Juli 1920 wurde aufgehoben. Der Sortimenter zuschlag wird eingeteilt in den geschützten Teuerungszuschlag von 10?» und in Bcsorgungsgcbühren, die nur teilweise geschützt sind. Der Versuch, den Verlag durch eine freiwillige Erklärung zur Begebung seines Rechtes, ohne Zuschlag an das Publikum zu liefern, zu bewegen, schlug fehl. Hamburg, 17. Oktober 1920. Gesamtvor standssitzung desKreisesNordenmitHamburg- Altona. Festsetzung der »Besorgungsgebührcn« und Erlaß einer Vcrkaussordnung für unseren Kreis auf Grund der Bekannt machung des Börsenvereins vom 5. Oktober 1920. Im Gegen satz zu anderen Kreis- und Ortsvcrcinen Zustimmung zu obiger B.V.V.-Bekanntmachung und kurz darauf Vertrauensdepesche an den Vorstand des B.-V. IKZ7
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