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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.11.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-11-24
- Erscheinungsdatum
- 24.11.1921
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- Deutsch
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<1878), Die Markgrafen von Meisen und das Haus Wettin <1881), Lehre von den Privaturkunden <1887), Siegel der Wettiner fdis 1324) und di« Landgrafen von Thüringen sbis 1247) <18W), Hausgefche der Wettiner bis 148V <1889), Heraldik und Sphragistik der Wettiner (1893), Handschriftenkonfervierung <18W>, Die Siegel des Adels der Wettiner bis 1590 <1: 1903, II: IMS, III: 1908, IV: 1911, V: 1817), Die Siegel der Erzbischöfe und Kurfürsten von Mainz bis zum Aahre 1803 <1914), Die Siegel der deutsche» Kaiser und Könige von 751—1898 <1 u. II: 1999/10, III u. IV: 1912/13), Die Urahnen des fürstlichen und gräflichen Hauses Schönburg <1914). övreWlil. Offener Brief. An die V c r l a g s a n st a l t Klemm, B e r l i n - G r u n e w a l d. Sie wollen die Entscheidung, ob künftighin zu Ihren Verlagswer- kcn vom Sortiment ein TeneruNgszuschlag genommen werden soll, dem Ladenbuchhandcl überlassen. Zufolge Ihrer Anfrage gestatte ich mir, Ihnen folgendes zu erwidern: In dieser Angelegenheit ist schon so viel geschrieben worden, das; ich mich recht kurz fassen kann. Die glücklichste Lösung für die Verleger ist wohl der Anschluß an die »Arbeitsgemeinschaft für die Regulierung der Verkaufspreise im Buchhandel«. Diese hat unstreitig das Verdienst, den besten Ausweg gefunden zu haben. Ein heute noch auskömmlich er scheinender Rabatt dürfte in ganz kurzer Zeit ungenügend sein. Wer vermöchte denn bei den hochgradig unsicheren wirtschaftlichen Verhält nissen nur für 6 Wochen etwas im voraus mit Sicherheit zu bestimmen! Schwer rächt sich heute, das; die Verleger viel zu spät und viel zu langsam die Bücherpreise erhöhten. Außer den Buchhändlern denkt heute niemand an Abbau! Der Erklärung der Stutt garter Sortimenter im Börsenblatt vom 5. November, daß sie nach wie vor, unbeachtet der Bemühungen der verschiedenen Arbeitsgemeinschaf ten, an der Notstandsordnung vom 25. Februar 1921 festhalten, werden bestimmt recht bald andere folgen. Und wenn einer oder der andere Sortimenter sich nicht mit den Beschlüssen seines Ortsvcreins solidarisch erklärt und seinen Kollegen in den Rücken zu fallen versucht, dann wird auch diese Konkurrenz die Einsichtigen nicht abhalten können, zur alten Notstandsordnnng zurückzukehren oder, was ungefähr dasselbe ist, sich den Vorschlägen der oben angeführten Arbeitsgemeinschaft anzuschließen. Die Außenseiter wollen wir die traurige Rolle spielen lassen, bis sic sich notgedrungen von selbst zurechtfinden werden. Geben Sie Ihren Geschäftsfreunden einen Mindestrabatt, bei entsprechender Verwendung Erhöhung, und überlassen Sie den Ortsvereinen die Festsetzung des Lo kalzuschlags. Dafür, das; dies nicht willkürlich geschieht, sondern stets im engsten Nahmen des Möglichen bleibt, sorgt schon allein die Konkurrenz. Der Traum, so bald wieder den festen Ladenpreis zu bekommen, läßt sich leider nicht ermöglichen. Auch die Buchhändler können nicht gegen den Strom schwimmen! Frankfurt a. M., den 12. November 1921. Hochachtungsvoll E. Bergina n n i. Fa. Universitätsbuchhandlung Blazck L Bergmann. Verrechnung zwischen einem Verlage mit eigener Buchdruckerei. (Vgl. Sprechsaal in Nr. 263 u. 268.) In einem g«mischten Betriebe mit eigenem Verlage und eigener Vnchdruckerei pflegt es durchaus üblich zu sein, daß das Druckereikontor und die Verlagsabteilung wie vollkommen fremde Betriebe mitein ander verkehren, sodas; entgegen der Ansicht des Anfragcnden für Druckarbeiten usw. nicht die tatsächlichen Selbstkosten, sondern..die üblichen, auch anderen Kunden berechneten Preise seitens des Druckerei kontors der Verlagsabteilung belastet werden. Auch vom betriebs wirtschaftlichen Standpunkte ist dieses Verfahren das einzig richtige. In derartigen Fällen wirb sich der Umfang der Buchdruckerei vielfach nach dem Umfange des Verlags richten, sodas; der Verlag zwar nicht gerade immer der einzige, aber doch einer der Haupt kunden ist. Würden die Druckarbeiten diesem Hauptkunden entsprechend de, Ansicht des Einsenders nur zu den tatsächlichen Selbstkosten ohne scden Ausschlag für Verzinsung des Druckereikapitals, für Unter nehmergewinn berechnet werden, so würde die Druckerei nur einen sehr geringen Gewinn aufweisen, der sich auf Null vermindern würde, wenn der eigene Verlag der einzige Kunde ist. Die Jahresbilanz, bzw. das Verlust- und Gewinn-Konto ,vüride"7iir die Druckerei ein ganz falsches wirtschaftliches Bild geben, während mit ziemlicher Sicherheit anzunehmen ist, daß die Verlagsabteilung bei richtiger Kal kulation einen scheinbar sehr hohen Gewinn (Verlagsgewinn und Druckereigewinn) aufweist, was auch nur irreführend ist. Gegen die Berechnung der handelsüblichen Preise an Stelle der Selbstkosten kann man allerdings einwenden, daß bei diesem Ver fahren die Bilanz noch nicht realisierte Gewinne dadurch aufweist, daß Teile des Veräußcrungsvermögens (Warenvorräte) höher bewertet sind, als dies den tatsächlichen Einkaufs-, bzw. Herstellungskosten entspricht. Soweit es sich nicht um Aktiengesellschaften und nach neueren Neichsgerichtsentscheidungcn um Genossenschaften handelt, ist handelsrechtlich hiergegen nichts einzuwenden. Selbstverständlich ist seitens der Verlagsabteilung bei der Bewertung der Vorräte darauf zu achten, daß sie niemals höher zu Buche stehen, als dieses ihren Verwertungsmöglichkeiten im Hinblick auf die noch entstehenden Ab satzunkosten usw. entspricht. In steuerlicher Beziehung ist zu bemerken, daß im Sinne des Umsatzstenergesetzcs die Lieferungen einer Buchdruckerei an den eigenen Verlag in einem juristisch einheitlichen Unternehmen steuerfrei sind. Bei den Vermögenssteuern kommt grundsätzlich der gemeine Wert ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei dem Veräußerungsvermögen in Anwendung. Bei der Neichsein- kommenstcuer hingegen könnte der Steuerpflichtige den tatsächlichen Selbstkostenpreis zugrunde legen, während er bei dem oben empfoh lenen Verfahren einen höheren Preis einseht und somit seitens der Druckerei Gewinne versteuert, die seitens des Verlags noch nicht realisiert sind. Es handelt sich hierbei aber nur um eine Gewinn- Verschiebung von einem in das andere Jahr. Ob die durch das ge schilderte Verfahren etwas früher erfolgende Versteuerung im Hin blick auf die noch steigenden Steuerlasten ein Nachteil sein kann, ist zum mindesten Ansichtssache; im allgemeinen ist man wohl heute der Ansicht, daß es besser gewesen wäre, wenn man in früheren Zeiten weniger vorsichtig bilanziert und somit jetzt realisierte Gewinne in früheren Zeiten zu niedrigeren Steuersätzen versteuert hätte. München, den 14. November 1921. Hans Stoll, Bücherrevisor. * An den Herrn Verleger m it eigener Buchdruckerei ! Wenn Sie Verlag und Buchdruckerci nebeneinander führen, so dürfen Sie sich nicht der Meinung hingeben, daß Ihre Buchdruckerei Ihrem Verlage zu den Selbstkosten liefern kann. Beide Abteilungen sind für Sie werl>ende Kapitalanlagen. Beide Abteilungen müssen daher in der Lage sein, einen der Arbeitsleistung entsprechenden Reingewinn zu zeitigen. Sie werden für beide Abteilungen steuer- technisch herangezogen und müssen von der Voraussetzung ausgehen, daß nur die wenigsten Verleger gleichzeitig Buchdruckereibcsitzer sind. Sie würden also, wenn Sie ohne Mltzen arbeiten wollten, sich, wie man zu sagen pflegt, in die Tasche lügen, und Ihre Arbeit in der Buchdruckerei wäre unrentabel. Sie können, wie es vielfach von Ver legern mit eigenen Buchdruckereien gemacht wird, von den »Normen des Preistarifs« Gebrauch machen, indem Sie sich den sogenannten Kol legenrabatt kürzen, im übrigen ober die in Ihrer Bnchdluckerei üb lichen Preise einsetzen. Sie müssen sich bei den Berechnungen auch vor Augen halten, daß bei einem evtl. Verkauf Ihrer Firma eine Trennung von Verlag und Druckerei eintreten kann. Lossen Sie nun Ihre Druckerei für den Verlag zu den Selbstkosten arbeiten, so erzielen Sie in dieser Ab teilung keinen Reingewinn, auf welchem neben dem Inventar der Verkaufspreis fußt, oder Sie müssen Ihren Verlag verschleudern, weil Sie Ihre Verlagsverkaufspreise durch zu billige Herstellung ans fal schen Zahlen aufgebaut haben. Leipzig. WalterBielcfeld i. Fa. Wigandsche Buchdruckerei. -r- Die gleiche Frage wurde auch bereits früher im Börsenblatt in folgenden Aufsätzen ausführlich behandelt: 1916, Nr. 139: Abrechnung zwischen einem Verlag und der zu ihm gehörigen Druckerei. Von R o b e r t V o i g t l ä n d e r; 1916, Nr. 211: Gemischte Betriebe (Verlags- und Sortimentsbuchh., Verlagsbuchh. nnd Buchdruckerei usw.) und der Warenuinsatzstempcl. Von Adelbcrt K i r st e n; 1916, Nr. 217: Werk oder Ware? Lohndrnckerei. Von F. Schnürdrehcr in Berlin; 1916, Nr. 220: Warenumsatzstcinpel und gemischte Betriebe. Von Or. Alex. Elster; 1708 1918, Nr. 242: Berechnung und Verwertung von Verlagswerken in gemischten Betrieben. Von Adelbert Kirsten. Red.
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