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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.10.1921
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- 1921-10-06
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- 06.10.1921
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234, 6. Oktober 1921. Redaktioneller Teil. Wöchentliches Verzeichnis der Neuigkeiten des deutschen Buch. Handels. — Auf eine sehr vorteilhafte Neuerung in diesem Verzeichnis, das jetzt bekanntlich von der Deutschen Bücherei bearbeitet wird, ist hier noch nicht hingewiesen worden. Seit Nr. 31 (erschienen an» 6. August 1921) ist dem Wöchentlichen Verzeichnis am Schlüsse ein Verlegerregister beigefügt worden, um dadurch dem Verlagsbuchhandel, dem Sortiment und den Bibliothekaren die Benutzung für ihre besonderen Zwecke zu erleichtern und um überhaupt die praktische Nutzbarkeit dieses wich tigen bibliographischen Hilfsmittels zu steigern. Die Vorteile, die das Verlegerregister für die einzelnen Zweige des Buchhandels bietet, sind einleuchtend. Bisher war bekanntlich dem Wöchentlichen Verzeichnis nur ein Titelregister beigegeben, damit besonders der Sortimenter sich bei Nachfragen im Laden rasch über die neuesten Erscheinungen unterrichten konnte. Jetzt erhält die Titelaufnahme jeder Neuerschei nung eine fortlaufende Nummer (die Verweise sind natürlich aus genommen), und in dem neuen Verlegerregister sind hinter jeder Finna der in dem Verzeichnis vorkommenden Verleger die betref fenden Nummern aufgefllhrt, sodaß man rasch feststellen kann, welche Neuerscheinungen des einzelnen Verlegers in dem betreffenden Ver zeichnis aufgefllhrt sind. Jeder Verleger wird nun wohl bei dem Eintreffen eines neuen Wöchentlichen Verzeichnisses sofort das Ver- legcrregister aufschlagen, um festzustellen, was von seiner Verlags produktion in dem neuen Heft enthalten ist. Die Kontrolle der Ver lage über die Aufnahme ihrer Neuerscheinungen in die Bibliographie ist also jetzt bedeutend erleichtert. Verleger, die eine Kartothek ihrer Vcrlagserzeugnisse führen, können diese jetzt auf die bequemste Weise durch Ausschneiden der betreffenden Titelaufnahmen auf dem laufenden halten. Auch für den Sortimenter bietet das Verlegerregister verschiedene Vorteile. Vor allem kann er sofort feststellen, was diejenigen Ver leger, für die er sich aus besonderen Gründen recht ins Zeug legen will, an Neuigkeiten gebracht haben. Nicht so leicht kann ihm jetzt eine Neuerscheinung bestimmter Verlage entgehen, wenn er stets wöchentlich mit Hilfe des Verlegerregisters kontrolliert, ob er alle Erscheinungen der für ihn hauptsächlich in Betracht kommenden Verleger bestellt oder erhalten hat. Bei großen Bestellungen kann die jeder Neu erscheinung Vorgesetzte Nummer sogar als Bestellnummer benutzt wer den, wenn die Nummer des betreffenden Wöchentlichen Verzeichnisses mit angegeben wird. Vom Januar 1922 an wird die Zählung nicht mehr mit jeder Nummer abschließen, sondern durch das Jahr hindurchlaufen. Die Bestellung dürfte sich dadurch noch vereinfachen. Vielleicht ließe sich im Buchhandel allgemein einführen, daß die Nummern des Wö chentlichen Verzeichnisses auch als Bestellnummern für die betreffenden Werke gelten, was besonders für telegraphische Bestellungen von Vor teil sein dürfte. Etwas übersichtlicher wird das Verlegerregister sich dem Auge noch darstellen, wenn bei den Firmen die Vornamen nicht vorangestellt werden, sondern hinter dem Firmennamen Platz finden, wenn es also nicht heißt: A. Adam, sondern: Adam, A., C. H. Beck'sche Verlbh., sondern: Beck'sche Verlh., C. H., A. Becker, sondern: Becker, A. Seitdem die Herstellungsfrist des Wöchentlichen Verzeichnisses im Juli d. I. um 4 Tage verkürzt wurde, gibt jede Nummer jetzt über die Neuerscheinungen der vorhergehenden Woche (Montag bis Sonn abend der Börsenblattbibliographie) Auskunft. Krebs, Verein jüngerer Buchhändler zu Berlin. — Die 10. Haupt versammlung findet Freitag, den 7. Oktober 1921, abends 8 Uhr ini Vereinsheim Wilhclmshof, Anhaltstraße Nr. 12, mit fol gender Tagesordnung statt: 1. Bericht über die September- Hauptversammlung, erstattet vom 2. Schriftführer; — 2. Be richt über die Kasscnverhältnisse im September, erstattet vom Schatzmeister; — 3. Bericht des Vergnügungsausschusses für das Stiftungsfest, erstattet vom 2. Vorsitzenden; — 4. Wahl einer Kom mission zur Ordnung unserer Bücherei; — 5. Besprechung unseres Vortrags-Programms; — 6. Eingänge. Verschiedenes. — Nach der Sitzung geselliges Beisammensein. Abwendung der Strcikgcfahr im Leipziger Buchdruckgewerbe. — In letzter Minute ist es durch die Einigkeit der Leipziger Buchdruckerei besitzer und durch die Einsicht des besonnenen Teiles der Leipziger Gehilfenschaft gelungen, den vor der Tür stehenden Streik abzuwehren. An einer Gehilfcnversammlung, die am Sonntag, dem 2. Oktober, statt fand, nahmen mehr als 3000 Buchdrucker teil. Der Beschluß der Ver sammlung vom 20. September wurde umgestoßen, und man erklärte sich für die Annahme des Berliner Tarifabkommens (das Ergebnis der auf Veranlassung des Reichsarbeitsministeriums gepflogenen bini- gungsverhandlungen zwischen den Vertretern der Prinzipalität und der Gehilfenschaft). Die Bemühungen des aus Berlin herbeigeeilten Vorsitzenden des Verbandes der Deutschen Buchdrucker, für die Leip ziger Gehilfen noch Zugeständnisse, die über das Berliner Abkommen hinausgingen, zu erreichen, waren erfolglos; die Leipziger Prinzi palität beharrte auf ihrem Standpunkte, daß die den Gehilfen bewillig ten Zugeständnisse schon außerordentlich hoch seien und Sonderbe willigungen unter allen Umständen abgelehnt werden müßten. In der »Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker« (Nr. 53) wird darauf j hiugewiesen, daß es rechtlich nicht dem geringsten Zweifel unterliege, 'daß jedes ordnungsgemäß zustandegekommene Abkommen des Tarif- j ausschusses ohne weiteres für jedes Mitglied der Tarifgemeinschaft, ^ Prinzipal oder Gehilfen, verpflichtend ist und ausgeführt bzw. einge- > halten werden muß. Des weiteren wird betont, daß sich die all gemeine Lage im Buchdruckgewerbe zu verschärfen scheine. In Erfurt, Hamburg, Darmstadt und Parchim sind die Ge- ^ Hilfen bereits in den Streik eingetreten. In Altenburg, Gotha, Eisenach und Freiburg ist gleichfalls mit einem Streik zu rechnen. Hoffentlich siegen auch in diesen Städten Vernunft und Einsicht, denn ein Streik in einer Anzahl deutscher Städte kann nicht ohne schwere Folgen für die Entwicklung der Gesamtlage im Buchdruckgewerbe bleiben. Die Ausbreitung der Tarifgemeinschaft im deutschen Buchdruck- gcwerbe hat seit dem Jahre 1897 ständig zugenommen. Die Wieder errichtung der Tarifgemcinschaft erfolgte im Jahre 1896. Schon im darauffolgenden Jahre wurden auf Grund einer Statistik 1631 tarif treue Buchdruckereien ermittelt, die in 469 Orten 18 340 Gehilfen be schäftigten. Im Jahre 1900 wurden 3115 tariftreue Firmen festgcstellt, die in 1002 Orten 30 630 Gehilfen beschäftigten. 1910 beliefen sich diese Zahlen auf 7301 Firmen, die in 2093 Orten 61627 Gehilfen beschäftig ten. Im Kriegsjahrc 1914 (vor Beginn des Krieges) wurden 8431 ! tariftreue Firmen in 2317 Orten festgestellt, bei denen 69125 Gehilfen ! in Arbeit standen. Das neueste Verzeichnis der Tarifancrkennungen, abgeschlossen am 31. August 1921, weist 8705 tariftreue Firmen auf, die in 2249 Orten 69 853 Gehilfen beschäftigen. ^Wegen Nichteinhaltung des anerkannten Tarifs wurden seit Ausgabe des am 30. April 1914 er- > schienenen Verzeichnisses der Tarifanerkennungen 214 Firmen mit 762 > Gehilfen in 60 Orten gestrichen. Durch die Gebietsabtretungen gingen der Tarifgemeinschaft 379 Firmen mit 2580 Gehilfen in 144 Orten ver- j loren. Wegen Erlöschens der Firma wurden 645 Firmen mit 3404 ^ Gehilfen in 96 Orten gestrichen. Der gesamte Abgang bezifferte sich in dieser Zeit auf 1238 Firmen mit 6746 Gehilfen in 300 Orten. Der ! Zugang betrug 1512 Firmen mit 7474 Gehilfen in 232 Orten. Stellt man sich die Frage: Hat die Tarifgemeinschaft der Deutschen ! Buchdrucker das gehalten, was man in der Hauptsache von ihr erhoffte, ^ so darf diese Frage mit Ja beantwortet werden, das heißt bis zum Ein tritt der Revolution. Denn seit dieser Zeit schwankt das früher so sichere Gebäude der Tarifgemcinschaft ganz bedenklich: namentlich auf Gehilfcnscite ist die Tariftreue vielfach gebrochen worden. Der natio nale Tarifgedanke behauptet nicht mehr sein Recht; kaum daß ein all gemeinverbindlicher Tarifabschluß nach vielen Mühen und langwieri gen Verhandlungen unter Dach und Fach gebracht worden ist, beginnen schon wieder wilde Lohnbewegungen und wilde Streiks, die den über zeugten Anhängern der Tarifgemeinschaft mehr und mehr den Glauben beigebracht haben, daß die einst so stolze Buchdrucker-Tarifgcmeinschaft fast nur noch ein Fetzen Papier ist. Daß diese Zustände einreißen konn ten. ist zu einem wesentlichen Teile auf die Einbuße an Autorität zu- rückzuftthren, über die die Gehilfenführer früher in hohem Maße ver fügten. Heute richten sich die meisten »Führer« zu viel nach dem Wil len der »Masse«, wenn nicht gar nach den Phrasen großer Schreier aus der äußersten Linken. Erfährt die Tariftreue keine verbürgte und wahr nehmbare Festigung, so ist das Ende der Buchdrucker-Tarifgcmeinschaft nur noch eine Frage der Zeit. Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikels 48 der Neichsverfassung, vom 28. September 1921. (Veröffentlicht in der am 28. September ausgegebenen Nummer 98 des Neichsgesetzblattes.) — Auf Grund des Artikels 48 der Verfassung des Deutschen Reichs wird zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicher heit und Ordnung für das Reichsgebiet folgendes verordnet: § 1. Periodische Druckschriften, deren Inhalt zur gewaltsamen Ände rung oder Beseitigung der republikanisch-demokratischen Verfassung oder verfassungsmäßiger Einrichtungen des Reichs oder eines seiner Länder, zu Gewalttaten gegen Personen des öffentlichen Lebens, zum Ungehorsam gegen Gesetze oder rechtsgültige Verordnungen oder gegen die innerhalb ihrer Zuständigkeit getroffenen Anordnungen der ver fassungsmäßigen Behörden auffordert oder anreizt, können für die ^ Dauer bis zu vierzehn Tagen verboten werden. Gleiches gilt für periodische Druckschriften, deren Inhalt eine Billigung oder Ner- 14«5
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