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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.10.1921
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- 1921-10-06
- Erscheinungsdatum
- 06.10.1921
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Redaktioneller Teil. M 234, 6. Oktober 192t. werde, da ja auch der Stadt erhebliche Spesen dabei erwachsen wür den, die auf die Preise aufgcschlagen werden müßten. Die Durch führung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung wurde daraufhin vom Magistrat abgelehnt. Daß die Lernmittelfreiheit ihre großen Nachteile hat, so be strickend der ihr zugrundeliegende Gedanke für den ersten Blick auch sein mag, beweisen die Erfahrungen, die man damit bereits gemacht hat. So wurde sie in Gräfenthal in Thüringen wieder aufgegeben, weil der Stadt die Lasten zu hoch wurden, und weil, wie der Berichterstatter im Gcmeinderat ausführte, die Einrich tung ein Fehlfchlag gewesen sei, denn die Kinder behandelten die Bücher nicht mehr nüt der Sorgfalt, als wenn die Eltern die Kosten dafür getragen hätten; der Verschleiß sei größer als je gewesen. In unseren Ortsvereinen Magdeburg und Halle herrscht ein reges Leben. Der Gedanke der Zusammenarbeit hat sich in den Nöten der Zeit durchgesetzt und bewährt. Sah es manchmal so aus, als habe der noch engere Zusammenschluß zubuchhänd< lerischenGenossensch asten, insbesondere im Zeitschrif- tenbertriebe, enttäuscht, so hat die Zusammenkunft der Zeitschrif- ten-Vertriebsgesellschaften in Hannöver diese Vermutung als un haltbar erwiesen. Fast übereinstimmend bekundeten die versam melten Vertreter, daß diese neuen Unternehmungen die erste schwere Zeit hinter sich hätten, und daß man wenn auch zunächst nicht mit Gewinnen, so doch auch nicht mehr mit Verlusten zu rechnen habe, wobei ein mittelbarer Gewinn immer noch darin er blickt werden müsse, daß die einzelnen Sortimente ihre mit erheb lichen Verlusten arbeitenden Zeitschristen-Abteilungen losgewor den seien. Welche Möglichkeiten im weiteren Ausbau dieser Ge nossenschaften etwa noch liegen, wird die Zukunft lehren. Zu dem vorliegenden und zur Beratung stehenden Entwürfe einer neuen Satzung des Börsenvereins läßt sich Ab schließendes noch nicht sagen. Von den neun Gesichtspunkten, unter denen die Satzungsänderung erfolgen soll, interessieren uns hauptsächlich zwei: die Zulassung einer nach Berufsgruppen ge trennten Abstimmung in bestimmten Fällen, in denen die Grup peninteressen einander zuwiderlaufen können, und die Einführung der außerordentlichen Mitgliedschaft im Börsenverein. Der Ge danke der sogenannten »Kurienabstimmung-, uni die Motorisie rung der einen Gruppe durch die andere unmöglich zu machen, hat auf den ersten Blick ungemein viel für sich, zumal die Ereignisse der letzten Jahre im Börsenverein mit aller Deutlichkeit gezeigt haben, daß nur auf dem Wege der Verhandlung und Vereinba rung Beschlüsse zu erzielen sind, die rechtlich auf einwandfreier Grundlage stehen und auch tatsächlich zur Durchführung gebracht und geschützt werden können, während alle Gewaltpolitik sachlich unwirksam bleiben und nur zu schweren Kämpfen und Erschütte rungen der ganzen Organisation führen muß. Bei näherer Be trachtung erkennt man indessen bald, welche großen Gefahren die ses paritätische Abstimmungsversahren für eine gesunde Weiter entwicklung des Börsenvereins in sich birgt, Gefahren, die schließ lich beide Gruppen in gleicher Weise bedrohen. Es wird reiflich zu erwägen sein, ob in der Annahme dieser Regelung wirklich ein Fortschritt liegt, oder ob die Beibehaltung des bisherigen Zustan des oder ein anderes Verfahren nicht doch vorzuziehen ist. Keines- falls aber dürfte die Gruppenabstimmung, auch wenn sie wirklich im Börsenverein eingeführt würde, ohne weiteres auch von den Kreis- und Ortsvereinen übernommen werden, deren Zusammen setzung ja viel ungleichartiger als die des Börsenvereins ist. Erst müßte man die Erfahrungen abwarten, die der Börsenverein mit dem neuen Modus macht, ehe man ihn auch aus die Kreis- und Ortsvereine übertrüge, in denen bisher das Bedürfnis danach über haupt noch nicht empfunden und geäußert worden ist, und in denen eine wirkliche Majorisierung der einen Gruppe durch die andere unseres Wissens bisher ebensowenig wie im Börsenver- ein stattgefunden hat. Erfreulich ist die Absicht, die Kreis- und Ortsvereine dadurch zu stärken, daß künftig jedes Mitglied des Börsenvereins auch einem anerkannten Kreis- oder Ortsverein als Mitglied angehören muß, d. h. W praxi, daß auch alle Ver leger, die sich bisher zum Teil von den Kreis- und Ortsvereinen fcrngehalten und mit der Mitgliedschaft im Verlegerverein be gnügt hatten, sich den Vereinen anschließen müssen, ln denen sie 14 80 um so mehr willkommen fein werden, als ja bisher immer schon die Zurückhaltung dieses Teils des Verlags lebhaft beklagt worden ist. Die Einführung der außerordentlichen Mitgliedschaft der so genannten Auchbuchhändler — ein Versuch zur Lösung dieser Frage — brauchte nicht ohne weiteres dazu zu führen, daß auch die Kreis- und Ortsvereine in gleicher Werse Vorgehen. Es ist jedoch anzunehmen, daß die Entwicklung dahin gehen würde, zu mal ja auch heute schon einzelne Vereine außerordentliche Mit glieder aufnehmen. Die Annahme des Entwurfs der neuen Satzung des Börsenvereins würde eine weitgehende Revision auch unserer Satzung erforderlich machen. Der Satzungsänderungsentwurs birgt schwere Konfliktsmög lichkeiten in sich, zumal in einer Zeit, in der die Gemüter durch die Kämpfe um den Sortimenter-Teuerungszuschlag ohnehin noch erbittert sind. Trotzdem steht zu hoffen, daß es der maßvollen und objektiven Führung des Börsenvereinsvorstandes gelingen wird, diese Aufgabe zu einem guten Ende zu führen. Zwei schöne Blüten der neuen Zeit erregten das lebhafte Interesse, wenn auch nicht das Wohlgefallen des Buchhandels zur Zeit der Ostermesse — die Rechtschreibung z»reform<- und die -Reichskulturabgabe». Während die elftere in zwischen glücklicherweise aufgegeben worden ist, weil man Wohl in maßgebenden Kreisen eingesehen hat, daß die Zeit zu so unreifen und dabei kostspieligen Experimenten wirklich nicht geeignet ist, halten die Verfechter der Kulturabgabe anscheinend noch mit Zähigkeit an ihren Plänen fest. Verlag und Sortiment haben alle Veranlassung, auch in dieser Frage zusammenzustehen, auf deren nähere Darstellung ich an dieser Stelle wohl verzichten kann. Be zeichnend für die Art, in der im neuen Deutschland Fragen von so einschneidender kultureller und wirtschaftlicher Bedeutung be handelt werden, ist es, daß man den nächsten Interessenten, den Buchhandel, nicht von vornherein zu den Verhandlungen hinzu gezogen und ihm schließlich nur die Rolle eines zur Auskunft auch über seine geschäftlichen Geheimnisse Verpflichteten zugedacht hatte, eine Rolle, deren Übernahme er mit Recht ablehnte. Die sittliche Verwilderung der Nachkriegszeit, wie sie in der unerträglichen Zunahme literarischen Schmutzes undSchundes zum Ausdruck kommt, macht es dem Buchhandel unmöglich, gegen den Plan eines gesetzlichen Vorgehens von vorn herein Einspruch zu erheben. Der im Börsenverein und seinen Organen zusammengeschlossene Buchhandel hat vielmehr auch wirtschaftlich alles Interesse daran, daß die Verbreitung des guten und innerlich wertvollen Buches nicht durch die Konkurrenz un sittlicher Literatur beeinträchtigt wird. Wenn er trotzdem mit einem gewissen Unbehagen dem Entwurf des angekündigten Ge setzes entgegensieht, so hat das seine Ursache darin, daß er nach den Erfahrungen der Nachkriegsjahre — und in dieser Beziehung auch einigermaßen nach denen der Vorkriegszeit — nicht das rechte Vertrauen dazu hat, daß es dem Staate in Anbetracht seiner ge ringen Autorität möglich sein wird, gerade an der Stelle fest zu zugreifen, wo es nötig ist, und weil er befürchten mutz, daß cs schließlich aus Mangel an Sachkenntnis der ausführenden Organe zu Belästigungen und Beeinträchtigungen des Buchhandels und der Literatur kommen wird. Daß angesichts der bisherigen Macht losigkeit des Staates gegenüber der überhandnahme von Schmutz und Schund eine gewisse Selbsthilfe des gebildeten Publikums ein gesetzt hat, ist nur zu begrüßen. Solange diese lediglich negativ wirkt, d. h. nur darauf abzielt, durch Nichtbeschasfung gewisser Werke oder durch Nichtinanspruchnahme bestimmter, offenkundig den Vertrieb unzüchtiger oder schundiger Schriften pflegender Firmen diese Zwecke zu verfolgen, ist dagegen nichts einzuwenden. Wenn aber Jugendliche, deren Urteil für solche Entscheidungen gar nicht reif ist, dazu übergehen, von angesehenen Firmen des Buchhandels eine schriftliche Erklärung zu fordern, bestimmte, von.den Jugendlichen selbst ausgewählte Schriften nicht zu füh ren und diese Forderung durch die Drohung unterstreichen, die betreffenden Firmen im Weigerungsfälle auf eine schwarze Liste setzen und öffentlich als Schmutz, und Schundvertreiber brand marken zu wollen, so schießt das weit über das Ziel hinaus und beweist nur die überhebliche Anmaßung der heutigen Jugend auch auf diesem Gebiete. Ein solcher Übergriff seitens des dorti gen »Jugcndrings- wurde uns z. B. aus Weimar gemeldet, aber
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