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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.10.1921
- Strukturtyp
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- 1921-10-06
- Erscheinungsdatum
- 06.10.1921
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. X 234, 6. Oktober l82l. Bezüglich der Abwälzung der Umsatzsteuer wurde beschlossen, zunächst die gesetzliche Regelung abzuwarten, da eine Grundlage für vertragliche Vereinbarungen hierüber zurzeit völlig fehlt. Die Bindung auf eine bestimmte Vertragsdauer bleibt den Parteien überlassen. Die Beratungen zeigten, daß ein großer Teil des Verlags bereits halbes Porto zu tragen geneigt ist, daß dagegen bei einem anderen Teile einer allgemeinen Anerkennung dieses Grundsatzes Schwierigkeiten entgegenstehen. Um schnellstens zu einer möglichst einheitlichen Regelung der Preisbildung im deutschen Buchhandel zu gelangen, empfiehlt der Ausschuß den Verlegern, sich in der Art, wie es durch die Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Verleger geschehen ist, durch Rundschreiben an diejenigen Firmen zu wenden, die die Verleger an den Abkommen teilnehmen lassen wollen. Sortimentern, denen solche Aufforderungen nicht zugehen und die ihrerseits wünschen, an den Abkommen beteiligt zu sein, wird empfohlen, sich unmittelbar mit den in Frage kommenden Verlegern in Verbindung zu setzen. Leipzig, den !. Oktober 1921. Im Aufträge des Ausschusses: Der Vorsitzende: Max Röder, Zweiter Vorsteher des Börsenvcreins der Deutschen Buchhändler. Sächsisch-Thüringischer Buchhändler- Verband E. V. Jahresbericht über das Geschäftsjahr 1920—1924. (Schluß zu Nr. 233.» Stark in Anspruch genommen war Ihr Vorstand auch ourch j den Kampf, in dem er den Thüringer Kollegen gegen den Plan der Einführung derLernmittelsreiheit beizustehen sich! bemühte. Wir griffen in der Weise ein, daß wir einen uns nam haft gemachten Landtagsabgeordneten mit Material versahen,! das ihn in den Stand setzen sollte, gegen diesen mehrheitssozia-! listischen Antrag Stellung zu nehmen. Wir hätten in wirksamerer Weise auftreten und uns etwa mit detaillierten Angaben an alle Abgeordneten und die Schulbehörden usw. wenden können, wenn uns dies nicht dadurch erschwert oder unmöglich gemacht worden wäre, daß trotz unserer Warnung, beim Schulbüchervcrkaufe deri! Zuschlag zu hoch zu bemessen, gerade in der gleichen Stadt, aus > der der erste Hilfeschrei kam, das Sortiment einen Teuerungs-, Zuschlag von 2V?L auf Schulbücher erhebt, die am gleichen Orte er-! schienen, also so gut wie spesenfrei zu beziehen sind und dazu noch > mit 30^ und 26/25 geliefert werden. Diese Tatsache lähmte unser Vorgehen. Sofern das Sortiment überhaupt noch Wert darauf legt, den Verkauf von Schulbüchern zu Pflegen, kann ihm nur dringend empfohlen werden, von solchen Beschlüssen abzusehen. Da es nicht unwahrscheinlich ist, daß der Plan der Einführung der Lernmittelfreiheit trotz der schlechten Finanzen der Länder und Gemeinden immer wieder austaucht, geben wir im Folgenden die Gesichtspunkte bekannt, die wir dem Landtagsabgeordneten! als Unterlage für seine Stellungnahme vortrugen. 1. Es ist anzunehmen, daß ein großer Teil der in Betracht kommenden Schulbuchverleger sich weigert, zu einem er mäßigten Preise oder etwa gar zum buchhändlerischen Netto preise an das Staatsministerium zu liefern, da dem Verlags-! buchhandcl in seiner Gesamtheit daran liegt, sich einen le-! bensfähigen Sortimentsbuchhandel im Interesse des Ab satzes seiner sonstigen Verlagswerke zu erhalten und nicht dazu beizutragen, die Existenz der Ladenbuchhändler zu ge fährden. 2. Selbst wenn aber das Staatsministerium die Bücher teil weise zu einem ermäßigten Preise erhalten würde, wobei! selbstverständlich die Kosten für Fracht und Verpackung ihm! in Rechnung gestellt werden würden, so wären die Aufwcn-! düngen des Staates noch erheblich höher als die von deich Verlegern für die Bücher berechneten Summen, da für die Lagerung und Verteilung der Bücher dem Staate weitere Unkosten erwachsen. Es muß mit den Schulen darüber ab gerechnet werden, genaue Verbrauchsnachweisungen usw. sind erforderlich, eine starke Vermehrung des Schreibwerks beim Ministerium sowohl wie bei den Gemeinden und den Schulen wird die unausbleibliche Folge einer solchen Matz-! nähme sein — es entstehen also allen diesen Stellen Unkosten, die bei der Veranschlagung der Gesamtkosten sicherlich noch nicht in Rücksicht gezogen sind. s >478 3. Der Zwischengewinn des Ladenbuchhändlers beläuft sich nicht auf 40^ oder mehr, sondern höchstens aus 30??, da die Schulbücher vom Verleger mit einem Rabatt von 15 bis höchstens 25-? vom Ladenpreis geliefert werden und das Sortiment im allgemeinen — das ist örtlicher Vereinbarung der Buchhändler überlassen — nur einen Aufschlag von 10^ auf die Laden preise erhebt. Von diesem Brutlonutzcn bestreitet das Sor timent alle Unkosten des Bezugs, in erster Linie Fracht, Porto und Verpackung, die Kosten der Lagerung und der Abrechnung mit dem Verlag, einen entsprechenden Anteil an seinen allgemeinen Geschäftsunkosten (Miete, Gehälter, Löhne, Verzinsung des Betriebskapitals, Umsatz- und Ge Werbesteuer u. a.j, es trägt aber darüber hinaus das Risiko des Veraltens der nicht abgesetzten Bücher, der Beschädi gung derselben usw. Der ihm tatsächlich verbleibende Netto gewinn unterliegt der Einkommensteuer, fließt also zum Teil wieder dem Staate, das heißt der Allgemeinheit, zu. 4. Aus der Erkenntnis heraus, daß die Einführung der Lern mittelfreiheit, die ja der ungünstigen Finanzlage der Länder und Gemeinden wegen ohnehin nur in beschränktem Maße möglich ist, den dadurch Begünstigten nur einen geringen Vorteil verschafft, der andererseits eine unoerhältnismößige Schädigung des Buchhändlerstandes mit sich bringt, hat man in vielen Ländern und Gemeinden diesen Plan als unaus führbar wieder aufgegeben. Die Schädigung des Gewerbes hat aber auch eine Schädigung der Allgemeinheit, insbeson dere der Steuereinnahmen zur Folge. Der Sortimentsbuch handel wird dadurch erheblich in seiner Steuerkraft (Umsatz-, Gewerbe- und Einkommensteuer) geschwächt. 5. Darüber hinaus tritt aber auch eine Schädigung der kul turellen Interessen ein. Es liegt nicht nur im privatwirt schastlichen Interesse der Buchhändler, sondern zugleich im Interesse der Volksbildung, die Jugend schon von früh an an den Besuch der Buchhandlungen zu gewöhnen und dadurch ihr Interesse am Buche zu wecken. Dieser Gesichts punkt müßte besonders auch von einer Partei wie der sozialdemokratischen anerkannt werden, die den Fragen der Volksbildung ihre Aufmerksamkeit widmet. 6. Aus Gründen der Sparsamkeit werden die Gemeinden daraus angewiesen sein, kostenlos gelieferte Lernmittel nach Ab schluß eines Schuljahres von den Schülern zu weiterer Ver wendung zurückzusordern. Abgesehen von den hygienischen Bedenken, die gegen eine solche Maßnahme sprechen (Ver breitung der Tuberkulose gerade unter den unbemittelten Volksschichten), läßt sich dagegen einwenden, daß das Schul buch die Grundlage einer Eigenbücherei bildet und leider vielfach das einzige Buch bleibt, das die Jugend ins spätere Leben mit hinübernimmt. Es liegt aber im Interesse der Volksbildung, die Freude am dauernden Besitze des Buches in der Jugend zu wecken. Aus dem kurzen Bericht, der uns über die Verhandlungen im chüringer Landtag am 23. Juni zugekommon ist, geht hervor,
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