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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.11.1921
- Strukturtyp
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- 1921-11-26
- Erscheinungsdatum
- 26.11.1921
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- Deutsch
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276. 26. November 1921. Redaktioneller Tel! »Srsenblatt f. d. Dtschn. vuchbandel. zweifellos keine solche Unzüchtigkeit bei der Darstellung selbst erfolgt ist. Aber auch aus der Mitwirkung an dem Stück an sich kann eine Unzüchtigkeit nicht ohne weiteres gefolgert werden. Was das Stück seldst anbetrifst, so ist das Gericht zu folgender Auffassung gekommen: Das Stück verfolgt, wie das Gericht aus der Beweisaufnahme erkannt hat, einen durchaus sittlichen Gedanken. Der Dichter will darauf Hinweisen, wie unendlich schal und leer das Liebes- lcben des Menschen mitunter ist. Er hat bei 'der Abfassung des Werkes nicht die Absicht gehabt, lüstern zu sein oder Lüsternheit zu erregen, sondern er hat es aus der Tiefe seiner Seele geschrieben. Der Inhalt des »Reigens« ist auch ethisch, er sollte bessernd wirken. Diese Idee tritt dem normal empfindenden Menschen deutlich entgegen, sodaß alles Beiwerk, das als unzüchtig empfunden werden könnte, zurückgedrängt wird. Es ist ferner hervorzuheden, Laß das Gericht die Überzeugung erlangt hat, daß die oom Gericht gesehene Aufführung den übrigen Aufführungen, auch denen vor dem 22. Juli entsprochen hat. Alles das, was auf der Bühne nicht in dezenter Weise ohne irgendwelchen Anstoß zu erregen hätte wiedergegeben werden können, ist von der Ltthnenleitung gestrichen worden. Die Bühne war ähnlich gehalten wie im griechischen Theater, sie hatte etwas Schematisches an sich, sodaß lediglich das gesprochene Wort, das rein Geistige in den Vordergrund gebracht wunde. Die Darsteller selbst haben, wie sich das Gericht überzeugt hat. in ihren Gesten und Gebärden sich der höchsten Dezenz befleißigt. So einfach wie die Wiedergabe der einzelnen Rollen an sich scheint, so muß doch gesagt werden, daß gerade die Wiedergabe einzelner Szenen hohe künstlerische Anforderungen au die Darsteller stellten, wenn sie dezent und trotzdem rein künstlerisch bleiben wollten. Wenn ein Stück, das einen ethischen Zweck verfolgt, so gespielt wird, wie es hier gespielt worden ist, wenn die Darstellung so erfolgt, wie sie hier erfolgt ist, dann liegt eine unzüchtige Handlung nicht vor. Das Gericht verkündet deshalb das Urteil: Die Angeklagten werden auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. * Der Hauptbelastungszeuge in diesem Prozeß war Herr Professor vr. Karl Brunner in Berlin, gegen den sich die Verteidiger in ihren Plädoyers gewandt hatten. Hiergegen veröffentlicht Herr Pro- sessor Brunner nach der »Vossischen Zeitung« folgende Erklärung: »Fm ,Neigen'-Prozeß haben zwei Weltanschauungen vor den Schranken des Gerichts miteinander gerungen. Meine Person ist ohne mein Zutun durch eine planmäßige Taktik der Angeklagten-Partei samt ihrer Presse in lärmender Weise in den Vordergrund gezogen worden. Als Zeuge und Sachverständiger geladen, habe ich lediglich meiner staatsbürgerlichen Pslicht genügt. Meine amtliche Stellung kommt dabei nicht in Frage. Ich habe schlechterdings nicht anders handeln können. Ich hab's gewagt gegen den Terror der Verfalls- ,Kultur' aufrecht zu stehen und ,im vollen Gegensatz zu sämtlichen Sachverständigen' unter meinem Eid ein ehrliches, wohlbcgrllndctes Bekenntnis zu christlich-deutscher Sitte und Sittlichkeit abzulegen. Wohl nur wer diese bekämpft, wird mich darum schmähen. Ohne mich auch nur im geringsten sachlich widerlegen zu können — ja gerade deshalb — haben mich die Verteidiger Heine und Rosen berger, die mir den größeren Teil ihrer langen Plädoyers gewidmet haben, so maßlos beschimpft und mit Füßen getreten, daß der niedere Instinkt im Zuhörerraum des Gerichtssaales leidenschaftlich erregt und ich noch im Gerichtsgebäude tätlich bedroht wurde. Gegen Rechtsanwalt Heine habe ich wegen verleumderischer Be leidigung (Anschuldigung eines falschen Eides) Strafantrag gestellt. Wenn man sich schon im Gerichtssaal gegen einen solchen Versuch zur Vergewaltigung der Gewissensfreiheit, wie er nur in den Zeiten der Folterqualen erhört war, nicht wehren kann, so soll dieser Aufschrei der breitesten Öffentlichkeit zum Bewußtsein dringen, wohin wir treiben. ,, Berlin-Lichterselde, 16. Nov"e'mder 1921. Prof. vr. Karl Brunner.« Feuer in einer Berliner Buchhandlung. — Am Montag, dem 21. d. M., nachmittags, entstand aus einer bisher ungeklärten Ur sache, scheinbar durch einen Defekt der Heizröhren, ein Brand in den Räumen der Buchhandlung Schweitzer L Mohr, Inhaber Wolf gang Falkenfeld, in Berlin. Das Feuer breitete sich sehr schnell «us. Bis zum Eingreifen der Feuerwehr fielen den Flammen große Antiquariatsvorräte, sowie der hauptsächlichste Teil des Sortiments lagers und ein Teil der Einrichtung zum Opfer. Der Schaden ist um so bedauerlicher, als die Buchhandlung erst vor wenigen Mo naten von dem neuen Inhaber vollkommen neu ausgestattet wor den war. Neues Tarifabkommcn in Bayern r. d. Rh. — Zwischen dem »Ar beitgeberverband der Deutschen Buchhändler, Lan- dcsgruppe Bayern« und dem »G e s a m t v e r b a n d Deut scher Angestellten-Gewerkschaften« wurde folgendes freie Abkommen getroffen: »In Anbetracht der fortschreitenden Teuerung werden die Ge hälter und Vergütungen des Tarifs vom 26. Oktober 1921 vom 1. De zember 1921 an um 15°/«, erhöht. Alle anderen Bestimmungen des Abkommens bleiben unberührt. In der Ortsklasseneintcilung rückt Ncgensburg in die zweite Ortsklasse auf, alles übrige bleibt laut Tarif vom 19. November 1920 einstweilen bestehen. Die Angestellten- Vertretungen verlangen eine allgemeine Neuordnung der Ortsklassen. Vorschläge dafür sollen alsbald eingereicht und bei kommenden Tarif- vcrhandlungen besprochen werden.« Die neuen Gehaltssätze de? Tarifabkommens vom 20. Oktober 1921 sind in Nr. 255 des Börsenblattes abgedruckt. Hierbei waren in der Ortsklasseneinteilung versehentlich die Städte Ansbach, Kempten und Negensburg in der Ortsklasse II statt in der Ortsklasse III an geführt. Nach obigem neuen Abkommen rückt lediglich Negensburg in die Ortsklasse II auf. Weihnachtskataloge. — Wie alljährlich will das Börsenblatt auch in diesem Jahre eine Übersicht über alle im deutschen Buchhandel herausgegebencn Weihnachtskataloge und Bllcheralma- nache Anfang Dezember veröffentlichen, deshalb bittet die Redaktion, ihr von allen in diesem Jahre herausgegebenen Weihnachtskatalogen und Bücheralmanachen rechtzeitig ein Besprechungsstück einsenden zu wollen. Verbot von Büchern und Zeitschriften im besetzten Gebiete. — Die Interalliierte Nheinlandkommission hat auf Grund des Artikels 13 der Verordnung 3, in der Fassung der Ver ordnung 97, den Vertrieb der nachstehenden Bücher im besetzten rhei nischen Gebiet verboten: 1. »Deutschland und England«. Ein Fanal von Otto Autenrieth, erschienen im Verlag von Karl August Tancr 6 in Naumburg a. d. S.; . 2. »Was droht dir, Europa«, von Otto Gmelin, er schienen im Verlag der Ärztlichen Rundschau in Mün chen; 3. »Farbige am Rhein«, herausgegeben vom Deutschen Notbund gegen die Schwarze Schmach; 4. Der Kalender: »Der Lahrer Hinkende Bote« für 1922. Ferner hat die Interalliierte Nheinlandkommission den Vertrieb der Zeitschrift »Die Schmach am Rhein«, hcrausgegeben vom Deutschen Notbund gegen die Schwarze Schmach, vom 25- November 1921 ab auf die Dauer von drei Monaten im besetzten Gebiet ver boten wegen eines Artikels in der Nummer vom 1. August 1921, der geeignet sei, die Sicherheit der Besatzungstruppen zu gefährden. Außerdem hat die Nheinlandkommission die Broschüre des Schrift stellers Hans Müller: »Vampyr« wegen Gefährdung der Sicherheit der Armeen im besetzten Gebiet verboten und gleichzeitig die Ausweisung des Verfassers aus dem besetzten Gebiet auf Grund des Artikels 10 der Verordnung 3 angeordnet. PersmialnMWen. 60jähriges Arbeitsjubiläum. — Herr Hugo Mell, Buchhanö- lungsgehilfe t. H. H. Haessel Eomm.Gesch. in Leipzig, blickt am 27. November auf vollendete 50 Jahre seiner buchhändlerischen Tätig keit zurück. Drei Generationen des Hauses Haessel hat er treu gedient, und besonders der im Buchhandel noch gut bekannte Hermann Haessel ^var ihm lange Jahre ein gütiger Chef. Der geistig noch sehr frische Jubilar konnte kürzlich auch seinen 70. Geburtstag feiern, und er schafft heute noch in dem immer hastenden Leipziger Kommissions- bctriebe seinen vollen Arbeitsteil. Möge dem bescheidenen, stillen Mann ein ruhiger Lebensabend als Abschluß seines arbeitsreichen Lebens beschieden sein! Verleihung der Doktorwürde. — Herr Pastor Otto H. Th. Willkomm in Bühlau-Dresden, der langjährige frühere Präses der Evangelisch-lutherischen Frei kirche in Sachsen und anderen Staaten, der als Vorkämpfer für die Sache der lutherischen Freikirche in Deutschland bekannt ge- wordeyMjt, wurde in Anbetracht seines treuen Zeugnisses und Kampfe^siir die lutherische Schriftwahrheit von der theologischen Fakultät des Seminars zu St. Louis, Mo., zum Ehrendoktor der Theologie ernannt. Willkomm hat 40 Jahre lang den Hausfreunö- kalender und die »Ev.-luth. Freikirche« herausgegeben und ist Ver- 1715
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