Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.09.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-09-21
- Erscheinungsdatum
- 21.09.1921
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19210921
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192109213
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19210921
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1921
- Monat1921-09
- Tag1921-09-21
- Monat1921-09
- Jahr1921
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Börsenblatt f. d. Dtsch». Buchhandel. Redaktioneller Teil. .XL 221, 21, September 1921 Die Ursachen, die zur Aufhebung des Ladenpreises ge führt haben, sind uns allen in den letzten Jahren hinreichend be kannt geworden. Ich bin der Anschauung, daß die Notslands ordnung mit ihren festgelegten 10 oder 2055 Teuerungszuschlag zu dieser Verwirrung nur im geringsten Matze beigetragen hat. In diesem Tcuerungszuschlag der N o t st a n d s o r d n u n g liegt ein festes System, das leicht und praktisch anzuwendsn ist. Was die Preise der Bücher so verschiedenartig gemacht hat, sind die verschiedenartigsten Zuschläge der Ver leger, die noch heute zwischen 15 und 30055 schwanken, Autzerdem ist der Grundpreis, auf den diese Teucrungszuschläge erhoben werden, durchaus unsicher geworden. Alte Vorräte eines Verlagswerkes werden durch Heften der rohen Exemplare oder durch Einbinden zu dem jetzigen erhöhten Preise einen anderen Grundpreis bedingen als noch von früher her im ver- kaufssertigen Zustande vorrätige Werke, Die allgemeinen Ge schäftsunkosten bedingen einen veränderlichen Teuerungszuschlag, der für die einzelnen Betriebe sehr verschiedenartig ausgefallen ist. So sind dem Sortiment die Bücher des Verlegers an den nur wenige Monate, manchmal nur Wochen auseinandcrliegenöen Terminen zu den verschiedensten Preisen geliefert worden. Es ist einem Sortiment mit grotzem Lager gar nicht möglich, diesen dauernden Preisänderungen nachzukommen, sodatz hieraus die unterschiedlichen Verkaufspreise der Bücher hervorgegangen sind. Die Sortimenterzuschläge sind dagegen durchaus gleich, mäßig gewesen, haben aber, da der Grundpreis unsicher war, eine Sicherheit in der Preisstellung nicht Hervorrufen können. Jeder einsichtige Buchhändler wird heute wissen, daß sowohl Verlag wie Sortiment viel früher hätten mit Tcucrungszuschlägen an fangen müssen, um nur einigermaßen aus dem Erlös für verkaufte Bücher neue anschasfen zu können. Für das Sortiment besonders kamen die Teuerungszuschlägc viel zu spät, denn schon vor dem Kriege war der Reingewinn eines Sortimenters ein viel zu geringer im Verhältnis zu der von ihm zu leisten, den Arbeit, Das billigeBuch hatte den Gewinn des Sortimen ters soweit herabgedrückt, daß große Sortimente nur noch 855 des Umsatzes als Reingewinn verbuchen konnten, ein Prozentsatz, der in keinem anderen Geschäftszweig des Einzelhandels gefunden werden wird. Die Einführung des Teuerungszuschlags war daher eine Tat, für die man der Buchhändler gilbe und ihrem tatkräftigen Vorsitzenden stets dankbar bleiben wird. Die Reaktion durch den Verlag und dessen Flucht in die Öffentlichkeit kam zu früh und störte die ruhige Entwicklung, die ganz deutlich aus einen Abbau der Teuerungszuschläge hinwies. Heute ist es unmöglich ge worden, die bisherige Politik der Teuerungszuschläge aufrecht zu erhalten, weil das Publikum durch die Presse aus die auseinan- derstrebcnden Anschauungen von Verlag und Sortiment über den Teuerungszuschlag hingewiesen worden ist und jetzt Partei ge nommen hat für eine Abschaffung des Teuerungszuschlags. Wir müssen daher einen Weg suchen, den Teuerungszuschlag auf zuheben, und dazu müssen wir zuerst wiederum einen festen La denpreis schaffen. Wir müssen abfehen von zukünftigen Teuerungsverhältnissen, müssen uns aus den Boden der Ge genwart stellen und auf diesem Boden etwas schaffen, was der gegenwärtigen Lage des Buchhandels gerecht wird. Kom men dann durch neue Steuervorlagen neue Ver hältnisse, so müssen wir Mittel und Wege finden, um die sen neuen Verhältnissen begegnen zu können. Heute aber haben wir das allergrößte Interesse daran, in gemeinsamer Arbeit den festen Boden wieder zu finden, den wir seit eini gen Monaten vollständig verloren haben. Das wird nicht leicht sein, ist doch selbst der Verleger heute noch immer nicht in der Lage, einen festen Grundpreis anzugeben. Die Firma Teubner sagt in ihrem Rundschreiben an den Sortimentsbuchhan del wie folgt: Da diese Preise als freibleibend anzusehen sind und verschiedene Ausnahmen bestehen, ist immer nur der von mir fakturierte Ordinörpreis maßgebend-. Trotz dieser Schwie rigkeit muß versucht werden, einen festen Verkaufspreis wieder! herzustellen, und dazu weist die Übereinkunft zwischen Wissenschaft-! lichem Verlag und wissenschaftlichem Sortiment den Weg, Der Buchhandel muß sich über die eine Frage unbedingt ver ständigt haben, und ich glaube auch, daß aus beiden Seiten Einig- keit darüber besteht, daß der bisherige sogenannte Nor malrabatt von 2555 zur Deckung der Unkosten nicht mehr ausreicht, soll der Sortimenter lebensfähig erhalten bleiben. Die ser Wahrheit ist der Vertrag mit dem wissenschaftlichen Verlag gerecht geworden, indem er den Rabatt auf mindestens 35^ er höht und die Verscndungskosten zur Hälfte übernommen hat. Aus die weiteren Bezugsbedingungen will ich nicht eingehen. Ich kann aber nicht von einer Kritik des Vertrages vollständig ob sehen, weil von seiten einiger größerer Verlagshäuser Bedin gungen an die Gewährung dieses Rabatts geknüpft worden sind, die das Sortiment unmöglich erfüllen kann. Es sind dem wissenschaftlichen Verlag gewisse Ausnahmen von dieser Rabattierung ausdrücklich zugesagt worden; hierunter ist aber unter keinen Umständen derjenige Teil eines Verlages zu ver stehen, der nicht unter den Begriff des wissen schaftlichen Buches fällt. Das krasseste Beispiel einer Hinwegsetzung über den Sinn dessen, was mit dem Ausdruck -Ausnahme- erfaßt werden sollte, bietet der Vertrag, den die Firma Teubner in Leipzig ihren Sortimentskunden zumutet. Im Verlag Teubner sind fast alle Gruppen des Verlagsgeschäftes vertreten. Populärer Verlag, wozu auch Jugendschristen zu zäh len sind, hat Teubner ebensowohl wie einen sehr umfang reichen Schulbücherverlag neben dem wissenschaftlichen Ver lage. Statt nun dem Sortiment Vorschläge bezüglich Behandlung des wissenschaftlichen Teiles seines Verlags zu machen und sich wegen des übrigenVerlags den betreffenden inBildung begriffenen Gruppen anzuschließen, macht der Verlag die Einräumung von Vorzugsbedingungen davon abhängig, daß für den gesam te n V e r l a g die Verpflichtung eingegangen wird, keinen Tcue rungszuschlag zu erheben. Es war daher durchaus berechtigt, daß die Gilde vor der Unterzeichnung dieses Vertrags warnte Es ist nur zu bedauern, daß die Gilde nicht schon bei der Ver sendung der Rundschreiben der Firmen Bensheimer, Bielefeld, Perthes, Reisland u, a, ihre warnende Stimme erhoben hat, um darauf hinzuweisen, daß sich diese Abkommen nur auf wissen schaftliche Bücher beziehen dürfen, und daß keinVer legerbe rechtigt ist, den Sortimenter durch Verweigerung der Vorzugsbedingungen zu zwingen, auch die übrigen Artikel des Verlags ohne Teuerungszuschlag zu verkaufen. Nur wenige Verleger haben sich genau nach dem Sinn des Abkommens gerich tet, Klar und deutlich haben die Firmen Heymann, Hirt, Hirzel, Kohlhammer, Koch, Marhold und andere sich nur auf wissenschaft liche Bücher beschränkt. Sehr deutlich hat die Firma Hirt L Sohn in ihrem Rundschreiben ausgeführt, daß die Lieferung aller in das Gebiet der wissenschaftlichen Literatur einschlagenden Verlagswerke ihrer Firmen grundsätzlich mit erhöhtem Rabatt erfolgt, während ein anderer Punkt des Abkommens vom 23. April ausdrücklich bestimmt, daß im übrigen alle Lieferungsbedingungen und Geschäftsgrund- sätze unverändert bleiben. Ich glaube, eine solche Ab machung wäre allen Verlegern, die nicht auf wissenschaftliche Literatur beschränkt sind, möglich gewesen. Dann wäre für das wissenschaftliche Buch das erreicht worden, was man auf der Kantateversammlung dieses Jahres erhofft hatte. Durch die Ausdehnung der Verpflichtungen auf andere Verlagsgattun- gen ist auch diese Abmachung zum großenLeidwesen des Sortiments zum Teil als gescheitert anzusehen. Ich will den Firmen zugute halten, daß sie sich von den Unkosten eines Sortiments kein klares Bild gemacht haben; sonst würden sie nicht verlangt haben können, daß der Sortimenter mit 2555 be zogene Schulbücher ohne jeden Aufschlag verkaufe. Was aber die Firma Teubner unbedingt hätte bedenken müssen, das ist. daß sie dem Publikum nicht sagen darf, sie -habe auf Grund einer entsprechenden Erhöhung des Rabatts mit den ihren Verlag vorzugsweise führenden Sortimentsbuchhandlungen Verein barungen getroffen, nach denen diese vom 1. Juli 1921 an mei nen gesamten Verlag ohne Teuerungszuschlag zu liefern in der Lage und verpflichtet sind-. Sie hat für einen der größten Teile ihres Verlags solche Vorzugsbedingungen nicht eingeräumt, weiß das ganz genau und hat daher nicht das Recht, dem Pnbli- >»S8
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder