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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.09.1921
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- 1921-09-21
- Erscheinungsdatum
- 21.09.1921
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- Deutsch
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begriffen, weitere Stücke zum eigenen Gebrauch frei N glie derpreis: die Seile 75-Pf..'/, 6.250M..'/«6.130M., > . , Geschäftsstelle oder -Postüberweisung innerhalb Deutsch-H'/«Seite S5 M. Nichtmitglie derpceis: die Seile2.25 2N.. ^ lands 100 M. halbjährlich. Für Nichtmitglieder jedes N'/, S. 750 M-. Vr 6. 400 M.. V« S. 205 M. Stellengesuche ' Stück 200 2N. halbjährlich. Für Kreuzbandbezug sind die N 40 -ps. die Seile. Duf alle -Preise werden 25°/» Leuer.-Suschl. ^ ^>ortovosten. 2lichtmitglieder haben außerdem noch 7.5V M. »; erhoben. -Rabatt wird nicht gewahrt. Deilagen werden Nr. 221 <R. 173!. Leipzig, Mittwoch den 21. September 1921. 88. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Der Beirat der Außen handelsncben st eile hat in seiner letzten Sitzung bestimmt, daß auf die grundsätzliche For derung der L i e f e r ung s b e scheint g un g, die im Buch handel durch das Meldesystem ersetzt wird, dann wieder zurück- gegrissen werden soll, wenn der Exporteur sich weigert, an den Hersteller den diesem nach den Bestimmungen der Verkaufsord nung für Auslandlieferungen zustehenden Valutaanteil abzu- sühren. In Zukunft wird also Exportfirmen, welche die ihnen aus der Verkaussordnung erwachsenden Pflichten nicht erfüllen, die Ausfuhrbewilligung erst erteilt werden, wenn sie die Ein willigung des Herstellers (Lieserwerksbeschcinigung) vor dem Versand ins Ausland beibringe n. Weiter hat der Beirat beschlossen, daß in Zukunft den Her stellern, welche die Bestimmungen der Verkaussordnung über die Verteilung des Mehrerlöses nicht erfüllen, die Meldezettel durch die Außenhandelsnebenstelle nicht mehr zu gestellt werden, da der Beirat es nicht für zulässig erachtet, daß Hersteller in irriger Auslegung des K 5 u letzter Absatz der Ver kaussordnung für Auslandlieserungen, der nur eine freiwil lige Abweichung beider Parteien bon der in der Verkaufsord nung ausgestellten Regelung vorsieht, versuchen, die Abweichung durch anderweitige einseitige Festsetzungen bon Lieferungsbedin gungen zu erreichen oder gar durch Lieserungsweigerung zu er zwingen. -Leipzig, 14. September 1921. Der Reichsbevollmächtigte der Autzenhandelsnebcnstelle für das Buchgewerbe. Otto Selke. Notstandsordnung oder Abschaffung des Sortimenter-Teuernngszuschlags. Bericht von Heinrich Boysen aus der außerordent lichen Hauptversammlung des Verbands der Kreis- und Ortsvereine in Heidelberg. Verbindliche Abmachungen von Gruppe zu Gruppe über den Fortfall des Teuerungszuschlags beim schönwisscnschaftlichen Buch zu schaffen, haben zu den größten Meinungsverschieden heiten geführt, deren Verlauf Ihnen mein Vorredner geschildert hat. Ich habe nicht die Absicht, irgendwie auf die verschiedenen Ausfassungen einzugehen. Meine Absicht ist einzig und allein, Ihnen zu sagen, daß es nur einenAusweg aus den schwieri gen Verhältnissen, in denen sich der gesamte Buchhandel heute be findet, gibt, und das ist der in Marburg im vorigen Jahre durch die Bildung der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Sortimen ter und Verleger angeregte. Eine Rückkehr zur alten Notstands ordnung ist heute unmöglich geworden, und ich hoffe, Ihnen im Nachstehenden für meine Auffassung die nötige Unterlage zu geben. Wenn wir uns klar machen, daß die Abstimmung der ver gangenen Ostermeßversammlung über den Fortsall des Teue rungszuschlags zum Schluß eine begeisterte Stimmung hervor rief, so müssen wir uns vergegenwärtigen, unter welchen Psycho logischen Eindrücken die Versammlung gestanden hat. Wir müs sen uns klar machen, daß seit Dezember vorigen Jahres die ge samte deutsche Wirtschaft nur das eine Streben hatte, einen Ab bau der so sehr gestiegenen Preise herbeizuführen. Preisabbau war das Wort, das sowohl die außerordentliche Versammlung im Februar dieses Jahres wie die Kantatcversammlung be herrschte. Einer unserer bekanntesten Verleger hat kürzlich ein Rundschreiben an seine Sortimenterkollegen verschickt, das mit dem fettgedruckten Worte Preisabbau ansängt, nach wenigen Zeilen aber den Eindruck dieses Wortes vollständig verwischt durch den Satz: »Gewaltige Preiserhöhungen wird uns die allernächste Zukunft auf Grund der Reparationslasten bringen«. Unter diesem Eindrücke stehen wir seit Unterzeichnung des Ultimatums. Unter der Einwirkung dieses unglücklichen Hinausschauens in die Zukunft werden schon heute alle Bestre bungen, die in der ersten Hälfte dieses Jahres eine Preissenkung herbeizuführcn wünschten, aufgehoben und bei einigen wichtigen Artikeln unseres täglichen Lebens bereits in das Gegenteil ver- wandelt. Ich bedaurc, daß dieFurcht vordenkommen- den Steuervorlagen eine so große ist, daß sie die ruhige Entwicklung unseres ganzen Wirtschaftslebens plötzlich unter brochen und panikartig in den Handelskreiscn gewirkt hat. Diese Furcht hat eine ruhige Überlegung verhindert und dadurch auch in unserem Beruf zu den großen Schwierigkeiten geführt, mit denen wir heute zu kämpsen haben. Der Rücktritt der Bnchhänd- lergilde bon dem Vertrage mit den schönwissenschaftlichcn Ver legern ist nach meiner Auffassung nur unter diesem Gesichtswinkel zu verstehen. War doch der Abschluß dieses Vertrags unmittel bar bevorstehend und nur die Folge des schon vorher abgeschlosse nen Vertrags mit dem wissenschaftlichen Verlage, in dessen Fuß tapfen weiterschreitend eine Wiederaufrichtung des Ladenpreises erhofft wurde. Wir müssen uns klar sein, daß seit vorigem Jahre ein fester Ladenpreis für die meisten Gegenstände des deutschen Buchhan dels nicht mehr vorhanden ist. In den Jahresberichten der Kreis- und Ortsvcreine, in den Spalten des Börsenblattes finden Sie dauernd Klagen darüber, daß die Bücher zu den b e r s ch i e - denartigstcn Preisen in den verschiedenen Buchhandlun gen ein und derselben Stadt zu haben sind. Dieser Zustand einer Unsicherheit im Verkehr mit dem Publikum ist zu vergleichen mit den Zeiten vor 40 Jahren, wo die gleiche Un sicherheit herrschte und wo durch den Zusammenschluß des Ver lages und die Neuorganisation des Börscnvcreins ein Weg ge funden wurde, dem Ladenpreise wieder zn seinem Rechte zu ver helfen. Während es sich aber in damaliger Zeit um die Unter bietung des Preises handelte, der durch Übereinkommen ein Ziel gesetzt werden konnte, stehen wir heute vor der Frage, ob cs weiter möglich ist, widerspenstige Verleger und Sortimenter zn zwingen, den Ladenpreis durch Teuerungszuschläge zu erhöhen. Es ist ans jeden Fall sehr zweifelhaft, ob die Satzungen dem Vorstande des Börsenvereins die Befugnis geben, gegen solche Sortimenter oder Verleger, welche den Tcucrungszuschlag nicht erheben, mit den Mitteln des Vereins borzugehen. Etwas ganz anderes ist es, wenn der Börsenverein gegen Unterbiete! des La denpreises vorzugehen hat. Hierzu hat er unbedingt das Recht. 1397
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