Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.09.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-09-17
- Erscheinungsdatum
- 17.09.1921
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19210917
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192109175
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19210917
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1921
- Monat1921-09
- Tag1921-09-17
- Monat1921-09
- Jahr1921
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Gelchäftsstelle oder Dojtiiberwsisung Innerhalb Dsuljch-t*'/.Seite SSM. Nichtmilglisderpceis: die Seils2.25W-, / l-chds wo M. halbjährlich. Me «ichtmilgll-d-r jede» 8'/, s. 250 W.. V-s. 400 M., !4 s. 2S5 M. st-ll-ng-juch- ^ Stärk 200 M. halbjährlich. Me Krsuzbandbezug sind die ll 40 j)j. die Seile. Auf alle Hreije werden 255!, Teusr.-Sujchl. Nr. 218 <R. 171). Leipzig, Sonnabend den 17. September 1921. 88. Jahrgang. Redaktioneller Teil Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 160. Auszug aus der Registrande des Vorstandes des Börseu- vereins. Die Steigerung der Unkosten macht es erforderlich, die für die Prüfung von Adreßbuch-Aufnahmegesuchen bisher von den Aufnahmesuchenden eingesorderte Prüfungs gebühr von 50.— oL zu erhöhen. Der Vorstand hat deshalb be schlossen, daß die Geschäftsstelle künftighin von den um Aufnahme in das Adreßbuch Nachsuchenden eine Prüfungsgebühr von 100.— eK einzieht. Sie fließt wie bisher in voller Höhe in die Kasse des die Prüfung vornehmenden Kreis- oder Ortsvereins, und sie wird auch dann innebehalten, wenn die Ausnahme abge lehnt wird. Allgemeiner Deutscher Buchhandlungsgehilfen-Verband zu Leipzig. Uns sind als weitere Zuteilung vom Süddeutschen Verlags-Institut, Julius Müller, in München aus dem Bußgelderfonds dieser Firma wegen Verletzung ihrer Rc- verseinrichtung 2000.- in dankenswerter Weise überwiesen worden, wir werden den Be trag zur Unterstützung bedürftiger Witwen und Invaliden ver wenden. Leipzig, den 12. September 1921. Der Vorstand. Richard Hintzs che. Edgar Pilz. Max Franke. Buchhändler-Verband für das Königreich Sachsen. Jahresbericht 1921, erstattet der Hauptversammlung am 28. August 1921. Werte Herren Kollegen! Als wir im vorigen Jahre uns in besonders ausgiebiger Weise mit den Teuerungszuschlägen befaßten und diese unsere Verhandlungen völlig beherrschten, da hofften wir, daß die in Aussicht genommene außerordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins eine Klärung all dieser Fragen herbeiführen werde. Statt dessen sind aber die Verhältnisse unklarer und schwieriger ge worden denn je zuvor. Galt es damals, den Versuchen eines Teiles der wissenschaftlichen Verleger entgegenzutreten, mit Hilfe der Öf fentlichkeit den Sortimenterteuerungszuschlag für ihre wissenschaft lichen Erzeugnisse zu beseitigen, ohne dem allgemeinen Sortiment auch nur den geringsten Ausgleich dafür zu bieten, so ist es heute ein Teil des schönwissenschaftlichen Verlags, der auf dieselbe Art versucht, die völlige Abschaffung des für das Sortiment unerläß lichen Teuerungszuschlags zu erreichen. Es fehlt der parlamen tarische Ausdruck für das Verhalten eines Berufskollegen, der für sich, vielleicht nur eingebildete, Vorteile dadurch zu erringen sucht, daß er in der Öffentlichkeit seine Kollegen der Übervorteilung des Käufers zeiht und diesen auf einen eventuell günstigeren Kauf im Warenhause hinweist. Es wäre Pflicht des gesamten Sor timents, derartigen Versuchen gegenüber wie ein Mann aufzu treten und die Produktion solcher Verleger aus seinem Geschäft zu verbannen. Erfreulicherweise haben wir in unserem Verbände eine solche Geschlossenheit bisher fast immer feststellen können, aber leider finden sich im Reiche Kollegen, denen es an Gemein schaftsgefühl mangelt. War es schon Mangel an diesem Gemein schaftsgefühl, der eine befriedigende Lösung der Zuschlagsfrage bei den Verhandlungen mit dem wissenschaftlichen Verlag ver eitelte, so bot immerhin noch die besonders eigene und schwie rige Lage gewisser Sortimente, namentlich in Universitätsstädten, hierfür eine gewisse Entschuldigung, um so mehr, als für das wissenschaftliche Buch mit einer unangenehmen Konkurrenz des direkten Vertriebs bei Unterbietung seitens des Verlegers gcrech- net werden muß. Die Uneinigkeit des Sortiments hat denn auch dazu geführt, daß bei den Erzeugnissen eines großen Teiles der wissenschaftlichen Verleger der Sortimenterteuerungszuschlag ge fallen ist, ohne daß dem Gcsamtsortiment eine hinreichende Ent schädigung dafür geworden ist. Wohl ist es dem Vorstände der Deutschen Buchhändlergildc gelungen, in de» Verhandlungen zur Ostcrmesse fcstzulegcn, daß dem nicht bevorzugten Sortiment ein Mindestrabatt von 305s auf die dem wissenschaftlichen Sorti ment mit 33!-!bzw. 35?? gelieferten und von ihm zuschlagsfrei zu verkaufenden Verlagserzcugnisfe eingeräumt weiden mutz, aber dieser Rabatt ist ungenügend, da auch dieses Sortiment in den meisten Fällen gezwungen ist, der Konkurrenz wegen solche Bücher ohne Teuerungszuschlag zu verkaufen. Es bedürfen daher die Vereinbarungen mit dem wissenschaftlichen Verlag unbedingt der Ergänzung. Dieses um so mehr, als auch die zur Ostermesse ge troffene Vereinbarung von einem Teil der wissenschaftlichen Ver leger nicht einmal innegehalten wird; teils liefern der Vereini gung der wissenschaftlichen Verleger angeschlossene Firmen nicht bevorzugten Sortimenten nur mit 25?? Rabatt, teils halten sie sich auch dem wissenschaftlichen Sortiment gegenüber nicht an die zur Ostermesse vereinbarten Bedingungen, teils liefern sie ihren nicht wissenschaftlichen Verlag zu den für diesen völlig un zureichenden Bedingungen und wollen auch hier ein Freibleiben vom Teuerungszuschlag erzwingen. Ob die Vereinigung der wis senschaftlichen Verleger den Willen hat, ihre Mitglieder zur Jnne- haltung der zur Ostermesse vereinbarten Abmachungen zu zwingen, wissen wir nicht, jedenfalls fehlt ihr die Macht dazu, und deshalb muß unsere Forderung unbedingt dahin gehen, daß dem Börsen vereinsvorstand ein Schutzrecht über solche Sonderabmachungen eingeräumt wird, und von ihm müssen wir verlangen, daß er getroffene Vereinbarungen auch unbedingt mit all seinen Macht mitteln schützt. Einer Revision der Auslegung bedürfen die Ver einbarungen mit dem wissenschaftlichen Verlag aber auch noch betreffs der vom Gesetz ausdrücklich zugestandenen Abwälzung der Umsatzsteuer auf das Publikum. Ein Teil des Verlags will diese als gegen das Abkommen verstoßend nicht anerkennen. Das Sor timent ist aber auf keinen Fall in der Lage, vor allen Dingen bei der bevorstehenden Erhöhung der Umsatzsteuer, diese aus seiner Tasche zu bezahlen. Die Unzuträglichkeiten, um nicht zu sagen Unmöglichkeiten einer Regelung der Abschaffung der Teuerungszuschläge durch 1331
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder