Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.09.1921
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- 1921-09-03
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- 03.09.1921
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Redaktioneller Teil. /V- 206, 3. Septeniber 1921. Zwölf ZcltungSocrbotc. — Auf Grund der Verordnung des Reichs präsidenten vom 29. August 1921 (Bbl. Nr. 293) hat der Reichs- minlster des Innern das Erscheinen folgender Zeitungen ans die Dauer von vierzehn Tagen verboten: Das »Deutsche Abendblatt» l8-Nhr-Ausgabe des »Deutschen Tage blattes»), Berlin: das »Deutsche Tageblatt», Berlin: dle »Deutsche Zeitung», Berlin: der »Berliner Lokalanzeigcr«: der »Tag», Berlin: das »Deutsche Wochenblatt», Berlin-Friedenau: das »Spandauer Tageblatt«, Spandau: den »Miesbachcr Anzeiger», Miesbach sOberbayern): das »Völkische Tageblatt», Spandau: »Völ kischer Beobachter» l»Münchc„cr Beobachter»), München: »Süddeutsche Zeitung», Stuttgart: »Hamburger Warte-, Hamburg. Das Verbot der »Deutsche» Zeitung«. — Die Norddeutsche Ver lags- und Treuhandgcsellschaft m. b. H., iu deren Verlag die »Deutsche Zeitung« erscheint, hat an den Nelchsmlnlstcr des Inner» eine Be schwerde wegen des Verbots der »Deutschen Zeitung- gerichtet, In der Bcschwcrdeschrist wird das Verbot als rechtsuuzulässig angcfochten. ES wird ausgesührt, das; das Verbot gegen den Rechtsgrundsah ver stoße, daß kein Strafgesetz rückwirkende Kraft besitzt. Es wird darauf hlngcwlcscn, daß ein Verstoß gegen dle Verordnung des Reichspräsi denten von seiten der »Deutschen Zeitung» nicht begangen worden sei, und die sofortige Aufhebung des Verbots gefordert. Auswüchse des Rcklamewesens. — In letzter Zeit sind wiederholt Nachahmungen von Neichsbanknotcn (sogenannte Blüten) zu Reklamc- zwcckcn verbreitet worden. Trotz der vorhandenen Abweichungen zeigen diese Blüten, besonders wenn sic znsainmcngcfaltet sind, eine gewisse Ähnlichkeit mit den echten Noten, sodaß cs in einer ganzen Reihe von Fällen bereits Betrüger» gelungen ist, sie zu Zahlungen zu verwende». Es erscheint an gebracht, das Publikum, insbesondere die gewerblichen Kreise darauf htnzuwcisen, daß »ach K MV Ziffer v Str.-G.-B. die Anferti gung und Verbreitung von Barcneinpsehlungskartcn, Ankündigungen oder anderen Drucksachen oder Abbildungen, welche in Form oder Ver zierung den; Papiergeld ähnlich sind, strafbar ist. Das Nctchsbank- direktorlnm warnt daher vor Anfertigung, Vcrbrcitnng und gleichzeitig auch vor Annahme derartiger Blüten. Deutsch-Nordische Schulkonscrcnz. — In, Rahmen der Nordi schen Roche st. bis 11. September 1921) findet in Lübeck aus An regung der Deutsch-Schwedischen Vereinigung in Berlin eine Deutsch-Nordische Schnlkonf crcnz statt, auf der Fragen des Austausches und der gemeinsame» Arbeit Deutschlands init den nordischen Ländern auf dem Gebiete der Schule erörtert, praktische Vorschläge ausgestellt und ihre Ausführung bcl den zuständigen Be hörden »»geregt werden sollen. Hervorragende Vertreter der be teiligten Länder haben ihr Erscheinen zugesagt. Den Ehrenvorsitz führe» die Professoren Eucken-Jcna und Montclius-Stockholm. Die Sitzungen werden Dienstag, den K., und Mittwoch, den 7. September 1921, im Roten Saale des Rathauses in Lübeck stattsindcn. Geheimhaltung von Memoiren. Wie die »Kranksnrtcr Zeitung» berichtet, hat der englische Staatsmann Lord Ester seine Tagebücher über den Krieg dem Britische» Museum übergeben mtt der Weisung, sic nicht vor Ablauf von KV Jahren zu veröffentlichen. Das Britische Museum verwahrt derzeit 18 solcher Manuskripte, deren Veröffent lichung au Termine geknüpft ist. Darunter befindet sich der vollstän dige Text von Oskar Wildes »Vs xrokunckis» und eine Reihe inter essanter Aufzeichnungen von Politikern aus dem 19. Jahrhundert. Eine Reihe von Tagebüchern und Briefe» des mit Byron eng befreundete» John Hobhonsc, deren Vcröfsentlichnng schon 19VV hätte erfolge» können, werden vom Museum unter Hinweis ans ctn ihm zustchcndeS weiteres Vcrfügungsrecht noch zurllckgchalten. SprechsM. Verkehr zwischen Verleger und Sortimenter. Da spricht und schreibt mau andauernd, daß in unserer augenblick lichen trostlosen Zeit Verleger und Sortimenter mehr wie je zusam- mcnhaltcn und sich cntgcgcnkomme» sollen. Leider merkt man davon seitens der Herren Verleger nicht immer etwas, wie z. B. ln unse rem Falle. Am 28. Mai schrieb ich an die Firma Max Lande, Schöne- bcrg, und bat um Preisangabe von Rosenberg-L., Der praktische Acker bau, nachdem ich nach langem Warten und erst auf mein Eingesandt im Sprechsaal erfahren hatte, daß das Buch vom ursprünglichen Ver lage in senen Verlag übcrgcgangcn wäre. Am 1. Juli und 28. Juli bat ich noch einmal um Auskunft und legte beidemal eine sretgemachtc Antwortkarte bei, ohne bisher einer Antwort gewürdigt zu werde». Da mir sehr viel daran liegt, z» erfahren, was das Buch kostet und ob cs überhaupt »och zu haben ist, sehe ich mich leider gezwungen, wieder die Hilfe des Sprechsaals i» Anspruch zu nehmen. Es ist doch wirklich ein trauriges Zeichen unserer Zeit, daß dem Sortimenter zugemutct wird, Karte auf Karte mlt bezahlter Antwort zu schreiben, ohne auch nur irgend einen Bescheid zu erhalten. Kann sich unter diesen Um ständen überhaupt ein freundlicher Verkehr zwischen Verleger und Sortimenter entwickeln? Ich meine, beide Teile müssen versuchen, sich näher z» kommen und nicht durch Nichtbeachtung des Anderen die tren nende Kluft noch vergrößern. Stralsund. W. Bcrgholz Nachsolgcr (A. StcinIl, al). Bemerkungen zu dem Artikel: Ieitgemähes Telephongespräch In Nr. 190 des Börsenblattes. sVgl. Bbl. Nr. 190.) Die dort ansgestellte Rechnung sieht sich schön und einleuchtend an, aber sie entspricht nicht der Wirklichkeit. Herr Elsncr irrt sich sehr, wen» er glaubt, daß der schönwissenschastlichc Verlag nun nach Aus hebung der Tcucrnngszuschläge einen Rabatt von 4v°/> gewährt, und er vergißt, daß die Staffelbcrcchnung nichts Neues ist, daß sie in vielen Fällen sogar günstiger war. Er mußtc seiner Berechnung, wenn er für die früheren Verhältnisse den Mlnimalrabatt von 3V°/» clnstclltc, sür die fetzige Berechnung ebcnsalls den Minimalrabatt von 85«,, cinstcllcn. Daß die neue» Ladenpreise oft um de» Sortimentsansschlag erhöht wurden, stimmt, aber 29«/» dürfte sür eine Durchschnlttsbercch- nnng bedeutend zu hoch gegriffen sein. Jedenfalls kann nicht mlt einer Zunahme des Umsatzes gerechnet werden, nnd dann stellt sich die Rech nung bei einem Umsatz von ./i 12V VON für 1920 bcl 30°/» Mlnimalrabatt -b 2v°/> Auf schlag, Bruttogewinn .1/ 5V VVV für 1921 bei 3S«/o Mlnimalrabatt ohne Auf schlag, Bruttogewinn .// -1V25V und das ergibt einen Ausfall für se .// 12V Mg Umsatz von ./t 9 75V und macht für einen Umsatz von -7t 24V MV .tt 19 5VV, für eine» solchen von .« 380 NM .« 29 250 »sw. Tatsächlich stellt sich die Rechnung für das Sortiment noch viel ungünstiger, denn es wurden vielfach noch 2°/» für Umsatzsteuer mit berechnet. Was bei diesem Wuchcrverdicnst von 41«///» bis 4314 «/> übrig geblieben ist, weiß jeder selbst: man schämt sich, wenn man seine Gewinnbcrcchnung vorlcgen muß. Die durch die neue Notstandsord nung, durch Spcscnvcrmehrung und die Abmachungen des wissenschaft lichen Verlages verursachten Ausfälle sind mit 1v bis 15«/» oder im Durchschnitt init 1214°/», also sür je .tt 1VV VVV Umsatz mit./t 12 5M zu bewerten. Es ist klar, daß solche Ausfälle kein Sortiment aushaltcn kann, nnd dringend nötig ist cs, dem Sortiment mit besseren Rabatten anfzuhelfcn. Eine Vernichtung des Sortiments bedeutet für den Ver lag nicht nur cmpsindlichc Verluste, sie bedingt auch ein Sinken der Bücherproduktion ans die Hälfte bis ein Drittel und damit ein Stei gen der Bücherprcise ans das Doppelte bis Dreifache. Es haben daher Staat, Verleger, Verfasser nnd Bücherkäufer das grösste Interesse daran, das Sortiment zu erhalten. So sehr Ich selbst dle Abschaffung der Verlags- nnd Sortlmcntsaufschläge ersehne, halte ich den Zeit punkt hierfür noch entschieden für verfrüht. Kein Mensch kann heute sage», welche Überraschungen uns vielleicht schon morgen bevorstchen. Aber ziemlich sicher kann man annehmen, daß Steuern, Spesen und Lebenshaltung schon in kurzer Zeit neue Preisbildungen oder Auf schläge bedingen. Ob man nun Herrn Nitschmann liebt oder haßt, sollte ihm Verlag nnd Sortiment dankbar sein, daß er cln Abkommen, das das Sortiment erdolchen mußte, und das keinen Bestand haben konnte, noch in letzter Stunde verhinderte. Wenn auch die Notstandsordnung kein Ideal ist, so sind doch mit ihr einheitliche Preise geschaffen wor den, während die Abkommen von Firma zu Firma zweierlei Preise und zweierlei Recht geschaffen haben. Werde» Bücher t» einer Stadt zu verschiedenen Preisen verkauft, so sind weniger die Unter- oder Überbietungen hieran schuld, als der Umstand, daß die BerlagSprcise, dle wiederum von den Gestehungskosten abhängig sind, zu oft und schnell wechselte». Hier kann mir Einigkeit in den Ortsvcrcincn und steter Austausch der Preise Abhilfe schaffen. Ernst B a i y. 1»24
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