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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.07.1921
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- 1921-07-21
- Erscheinungsdatum
- 21.07.1921
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- Deutsch
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^ begriffen, wertere Stücke zum eigenen Gebrauch frei N g llederpreis: die Seil« 75 Pf..'/, S. 250 M..'/§ 6.130 M.. e« Geschäftsstelle. oder postllbecweijung innerhalb Deutsch-»;'/.Seite S5M.-Nichtmitglloderprelo: die Seile 2.25M., ! lands 100 M. halbjährlich. Für Nlchtmitglieder jedes U-/, 6. 750 M.. V, 6. 400 M.. '/« S. 205 M. Stellengesuche ! Stück 200 M. halbjährlich. Für Kceuzbandbezug sind die N 40 -Pf. die Seile. Auf alle -Preise werden 25>X° Tsuer.-Suschl. ! 2« Portokoston. Nichtmitglieder haben außerdem noch 7.50 M. erhoben. Rabatt wird nicht gewährt. Vorlagen werden ' Sj halbjährlich Dersandgebühron. zu erstatten. N nicht angenommen. Deiderjeitiger Erfüllungsort Leipzig. ^ «atlonierung d.DSrsonblattraumes.sowie Preissteigerungen, auch ohne besond. Mitteilung im Einzelfall jederz. Vorbehalten. Nr- 168 <R. 135). Leipzig, Donnerstag den 21. Juli 1921. 88. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Verkaussordnung für Auslandlieferungen des Mufikalienhandels. Wie uns mitgeteilt worden ist, ist die für den Musikalienhandel gültige „Verkaussordnung für Auslandlieferungen" noch nicht genügend bekannt und wird verschiedentlich irrtümlicherweise angenommen, daß die neue „Verkaussordnung für AuSlaud- lieferungen- des BörsenvereinS der Deutschen Buchhändler vom 12. April 1921 auch für den Musikalienhandel Gültigkeit habe. Wir verweisen deshalb erneut darauf, daß dies nicht zutrifft, daß vielmehr nur die frühere „Verkaufsordnung für Auslandlieferungen" des Börsenvereins, die in Nr. 289 dom 22. Dezember 1920 des Börsenblattes veröffentlicht wurde, die für den Musikalienhandel einzig maßgebende Verkaufsordnung ist. Wir bringen die ab 8. Juli gültige Umrechnungstabelle 38 nachstehend zum Abdruck. Leipzig, den 15. Juli 1921. Der Vorstand des Vereins der Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig. Deutsches Buchhändlerhaus. Carl Linnemann, Vorsteher. Erhard Schultz, Schriftführer. Tabelle Nr. 36. Verkaufsordnung für Auslandlieferungen. Für den Musikalienhandel festgesetzter Amrechnungskurs und Valuta-Ausgleich. Gültig vom 8. Juli 1921 an. Bleibt so lange in Kraft, bis eine neue veröffentlicht wird. Spalte 1 2 3 4 2 6 Land Währung ^Höchster Für das Publikum Für den Buchhandel des In- und Auslandes auf d'.ul ^abe'iiprcis ^Argentinien . . . 1 Peso Gold -- 100 Centavos ll.VSPes.G. 5.- Pes. G. 1403L 4.20 Pes. G. 100 0/0 Belg.-Luxemburg 1 Peso Pap. — 100 Centavos 4.84Pes.P. 12.50 Pes. P. 1703t. 10.60 Pes. P. 1303h 1 Fr. -- lM Cts. 10.73 Fr. 72.—Fr. 30U°/„ 00.— Fr. 2503h Brasilien 1 Milreis (Pap.) — 1000 Reis 12.—Milr. 21.- Milr. 703h 18.— Milr. 50'^ Chile 1 Peso Pap -- wo Centavos 13.35 Pesos 28.- Pesos lw3i> 23.50 Pesos 803L Dänemark .... 1 Kr. -- WO Öre 7.88 Kr. 30.- Kr. 2803h 25.— Kr. 2203h England u. Kol. l ^ 20 Schilling 7. 2. Schill. 28./—Schill. 290'/o 23., S. Schill. 2303L Frankreich .... 1 Fr. -- WO Cts. 16.84 Fr. 72.- Fr. 3303h 60.- Fr. 2803h Griechenland. . . 1 Drachme — 100 Lepta 23.—Drachm. 45.— Drachm. 100O/o 38.—Drachmen 703h Holland l Gulden --- 100 Ct. 4.08 Guld. 18.— Guld. 3003h 13.50 Gulden 2303h Italien Japan 1 Lire - W0 Cts. 27—Lire 90.—Lire 2353h 78.— Lire 1853h 1 Pen — 100 Sen 3.01 Pen 11.— Pen 270 ' .x 9.— Pen 2003h Norwegen .... l Kr. -- 100 Öre 9.31 Kr. 30.— Kr. 2203h 25.— Kr. 170^ Portugal t Milreis lPap.j — 1000 Reis 11.—Milr. 27.— Milr. 1453h 23.— Milr. 80°/o Schweden .... l Kr. -- W0 Öre 8.— Kr. 25.- Kr. 3203h 2l.— Kr. 2503h Schweiz I Fr. --- 100 Cis. 7.S4 Fr. 30.-Fr. 280°h 25.- Fr. 2103h Spanien Verein.Staaten u. 1 Peso — 100 Cts. W.21 Pes. 32.- Pes. 2W3H 27.— Pesos W03H h, Mexiko 1 Dollar -- wo Ci. I.3SDoll. 5.— Doll. 2703L 4.W Doll. 2003h Münchener Buchhändler-Verein (E. V.) Erklärung. Die nachstehend ausgesührten Sortimentsmitglieder des Mün- Ichener Buchhändler-VereinS haben im Bbl. Nr. 158,161 und 164 zu 1 ihrem größten Befremden auch ihre Namen in dem Verzeichnis I der Firmen gefunden, welche den Vertrag mit dem schönwissen- Ischaftlichen Verlag anerkannt haben sollen. Wie bereits seitens der betr. Firmen bei der Arbeitsgemein- ischaft einzeln geschehen, protestiert auch der Münchener Buch- Ihändler-Verein hiermit namens derselben gegen diese Nennung und erklärt, daß der Vertrag von den betr. Firmen nicht unter schrieben wurde und dieselben auch keiner Stelle das Siecht ge geben haben, dies anzunehmen und zu veröffentlichen. Im all seitigen Interesse ist daher eine Aufklärung in diesem Punkte drin gend erforderlich. Gleichzeitig gibt der Münchener Buchhändler-Verein den Vcreinsbeschluß bekannt, laut welchem der Vertrag mit dem schön wissenschaftlichen Verlag nicht angenommen und es hier solange bei den Teuerungszuschlägen bleiben wird, als nicht ein anderes, in jeder Hinsicht zufriedenstellendes Abkommen zustande gekom men ist. IV89
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